BT-Drucksache 17/13217

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter, René Röspel, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8158 - Chancen der Nanotechnologien nutzen und Risiken für Verbraucher reduzieren b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/9569 - Nanotechnologie - Chancen nutzen und Risiken minimieren

Vom 23. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13217
17. Wahlperiode 23. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter, René Röspel,
Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8158 –

Chancen der Nanotechnologien nutzen und Risiken für Verbraucher reduzieren

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Kerstin
Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9569 –

Nanotechnologie – Chancen nutzen und Risiken minimieren

A. Problem

Zu Buchstabe a

Nanotechnologien sind ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Anwendun-
gen, Innovationen und Entwicklungen, die sich typischerweise mit Strukturen
und Prozessen in der Dimension von 1 bis 100 Nanometern befassen. Das Inte-
ressante an der Nanotechnologie ist die Kleinheit des Materials, aus der neue
Eigenschaften resultieren, mit welchen die Herstellung von bekannten Produk-
ten optimiert oder ihr Nutzen verbessert werden kann. In einem Gutachten vom
September 2011 sah der Sachverständigenrat für Umweltfragen bei einigen
Produkten und Verwendungen aus Vorsorgegesichtspunkten „Anlass zur Be-
sorgnis“, auch wenn bislang keine konkrete Gefahr nachgewiesen werden
konnte. Nanotechnologie gilt allgemein als Schlüsseltechnologie, die in ver-
schiedensten Bereichen Anwendung findet. Verbraucherinnen und Verbraucher
können heute meist jedoch nicht erkennen, ob sie oder er ein Produkt mit Nano-

material kauft. Es existiert keine Übersicht über Nanoprodukte, Art und Menge
der in ihnen enthaltenen Nanomaterialien oder über deren Spezifikation.

Auf dem Gebiet der Nanotechnologien ist die Bundesrepublik Deutschland
weltweit mit an der Spitze, wobei die konsequente und möglichst transparente
Förderpolitik an diesem Umstand maßgeblichen Anteil hat. Auf Grund dieser
langjährigen nationalen Unterstützung der Nanotechnologien steht Deutschland
heute weltweit bei der Forschungsförderung auf Platz drei hinter den USA und

Drucksache 17/13217 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Japan, wobei Deutschland von einer exzellenten Forschungslandschaft aus außer-
universitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen, aber auch von der
kontinuierlichen Arbeit verschiedener Bundesbehörden profitiert. Besonders
hervorzuheben ist die Arbeit der NanoKommission, welche 2006 ins Leben ge-
rufen wurde und die 2011 ihren Endbericht vorlegte. Nanotechnologien spielen
in der Sicherheitsforschung eine große Rolle, sie werfen ethische Fragen auf,
wobei Rechtsvorschriften den mit den Nanomaterialien verbundenen mögli-
chen Risiken Rechnung tragen müssen.

Zu Buchstabe b

Die Nanotechnologie gilt als eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhun-
derts mit großem Potential für Umwelttechnik, Material- und Ressourceneffizi-
enz etc. Auch die wirtschaftliche Bedeutung des industriellen Nanotechnolo-
giesektors wächst. Gleichzeitig warnen sowohl Nichtregierungsorganisationen
aus den Bereichen Verbraucher-, Umwelt- und Arbeitsschutz als auch staatliche
Einrichtungen wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Umwelt-
bundesamt (UBA) und der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) vor
möglichen Risiken bestimmter Nanopartikel und -materialien für die menschli-
che Gesundheit und die Umwelt. Nach wie vor bestehen große Wissenslücken
über die veränderten Eigenschaften von Nanomaterialien und deren Folgen.
Um die bestehenden Wissenslücken zu schließen, ist es unverzichtbar, die Si-
cherheits- und Risikoforschung deutlich auszuweiten.

Die Bundesregierung hat kurz vor Veröffentlichung des mit konkreten Hand-
lungsempfehlungen verbundenen Abschlussberichtes der von ihr eingesetzten
NanoKommission (Februar 2011) den „Aktionsplan Nanotechnologie 2015“
ins Leben gerufen. Die Empfehlungen der NanoKommission fanden darin
keine Berücksichtigung. Der Aktionsplan leistet keinen Beitrag zur Entwick-
lung gesellschaftlich breit getragener Leitbilder zur nachhaltigen Gestaltung
der Nanotechnologie. Auch hat die Bundesregierung es versäumt, Transparenz
über Mittel herzustellen, die während der Laufzeit des Aktionsplans von 2011
bis 2015 in die Nanotechnologieförderung und speziell in die Sicherheits- und
Risikoforschung fließen sollen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, dem Thema Sicherheit höchste
Priorität beizumessen, da diese eine Grundvoraussetzung für die Nutzung der
Nanotechnologie und deren Akzeptanz in der Wirtschaft und bei den Verbrau-
cherinnen und Verbrauchern sei. Im Ministerrat der EU solle die sofortige Ein-
richtung eines Nanoproduktregisters gefordert werden. Zudem solle man sich
auf EU-Ebene für eine Neuaufnahme der Verhandlungen über die Verordnung
über neuartige Lebensmittel und ein Zulassungsverfahren sowie die Kenn-
zeichnung für Nanolebensmittel einsetzen. Ferner solle die Bundesregierung
sich dafür einsetzen, dass die Erarbeitung einer anwendbaren und international
anerkannten Definition von Nanopartikeln beschleunigt werde. Das Produkt-,
Stoff- und Umweltrecht solle auf nanospezifische Regelungslücken und allge-
meine Vorsorgedefizite geprüft werden. Zudem sollen auf EU- und gegebenen-
falls nationaler Ebene Vorschläge für eine kohärente Gesetzgebung für nano-
skalige Stoffe und Produkte vorgelegt werden. Die Bundesregierung solle sich
darüberhinaus auf EU-Ebene u. a. für eine Neuaufnahme der Verhandlungen
über die Verordnung über neuartige Lebensmittel und ein Zulassungsverfahren

sowie die Kennzeichnung für Nanolebensmittel einsetzen. Schließlich solle die
Sicherheitsforschung noch stärker als bisher finanziell gefördert werden, indem

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13217

der Anteil der Sicherheitsforschung bis 2015 an den vorgesehenen Gesamtaus-
gaben auf mindestens 10 Prozent erhöht werde.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8158 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, dafür Sorge zu tragen, dass das
Vorsorgeprinzip zum Schutz von Mensch und Umwelt als Leitprinzip für die
Entwicklung und Nutzung der Nanotechnologie konsequent angewendet wird.
Dies bedeute u. a., dass

– der gesamte Entwicklungs- und Innovationsprozess frühzeitig auf den nano-
spezifischen Vorsorgebedarf bei synthetischen Nanomaterialien und deren
Anwendungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Verbraucher und
Verbraucherinnen sowie die Umwelt in strukturierter Weise abzuschätzen
sein solle,

– bei der Bewertung von Nanoprodukten ihre gesamte Lebensspanne zu be-
trachten sein solle, angefangen von der Produktentwicklung bis hin zu Ent-
sorgung und möglicher Wiederverwertung,

– geeignete Vorsorge zu treffen sein solle, um Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer, die beruflich mit Nanomaterialien in Kontakt kommen, vor gesund-
heitlichen Risiken zu schützen,

– das Haftungsregime für Nanoprodukte entsprechend den Empfehlungen des
SRU der Bundesregierung zu regeln sein solle,

– man sich auf EU-Ebene nachdrücklich u. a. dafür einsetzen solle, eine um-
fassendere Definition des Begriffs Nanomaterialien im Gemeinschaftsrecht
festzuschreiben, und dass die Verhandlungen über die EU-Verordnung über
neuartige Lebensmittel wieder aufgenommen werden,

– u. a. im Rahmen der Forschungsförderung zu Nanotechnologien, zu Nano-
materialien und -partikeln der Anteil der Mittel für die begleitende Sicher-
heits- und Risikoforschung deutlich erhöht werden solle und

– nicht zuletzt die Entwicklung von gesellschaftlich breit getragenen Leitbil-
dern für eine „Nachhaltige Nanotechnologie“ vorangetrieben werden solle.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9569 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/8158.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/9569.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/13217 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/8158 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/9569 abzulehnen.

Berlin, den 17. April 2013

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Florian Hahn
Berichterstatter

René Röspel
Berichterstatter

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Dr. Petra Sitte
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin

sollte die entsprechende Kennzeichnung jenseits der im
Sommer 2011 beschlossenen EU-Lebensmittelinforma-

Folgen. Um diese Wissenslücken zu schließen, sei es unver-
zichtbar, die Sicherheits- und Risikoforschung deutlich aus-
tionsverordnung und der ab 2013 verpflichtenden Kenn-
zeichnung für Kosmetika auf EU-Ebene auf entsprechende
verbrauchernahe Produkte ausgeweitet werden. Zudem
existiere keine Übersicht über Nanoprodukte, Art und

zuweiten. So hätten einige Studien bereits ernst zu neh-
mende Hinweise auf die Ökotoxizität bestimmter Nanopar-
tikel ergeben. Bei der Bewertung und Zulassung von Nano-
produkten und Nanomaterialien auf nationaler und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13217

Bericht der Abgeordneten Florian Hahn, René Röspel, Dr. Martin Neumann
(Lausitz), Dr. Petra Sitte und Krista Sager

I. Überweisung
Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/8158 in seiner 149. Sitzung am 15. Dezember 2011 bera-
ten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie
dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz, dem Ausschuss für Gesundheit und dem Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitbe-
ratung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/9569 in seiner 178. Sitzung am 10. Mai 2012 beraten
und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem
Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Gesundheit
und dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Bei Nanotechnologien handele es sich um einen Sammelbe-
griff für eine Vielzahl von Anwendungen, Innovationen und
Entwicklungen, die sich typischerweise mit Strukturen und
Prozessen in der Dimension von 1 bis 100 Nanometern
befassten. Im Mittelpunkt der aktuellen politischen und
wirtschaftlichen Diskussion stünden die gezielt bzw. ge-
wollt erzeugten Nanomaterialien sowie deren Verwendung.
Nanotechnologien zeichneten sich durch vielseitige Anwen-
dungsbereiche, z. B. im Energie-, Material- oder Gesund-
heitsbereich, aus.

Das Interessante an der Nanotechnologie sei die Kleinheit
des Materials, aus dessen Partikeln neue Eigenschaften
resultierten, mit denen die Herstellung bekannter Produkte
optimiert oder ihr Nutzen verbessert werden könne. Auch
wenn bislang keine konkreten Gefahren haben nachgewie-
sen werden können, sehe der Sachverständigenrat für Um-
weltfragen in seinem Gutachten vom September 2011 bei
einigen Produkten und Verwendungen „Anlass zur Besorg-
nis“. Daher sei es notwendig, dass Hersteller frühzeitig um-
fassende Daten zu den Risiken von Nanomaterialien ermit-
telten und diese öffentlich zugänglich machten. Um Ver-
braucherinnen und Verbraucher angemessen zu informieren,

Auf dem Gebiet der Nanotechnologien sei die Bundesrepu-
blik Deutschland weltweit mit an der Spitze, wozu die kon-
sequente und möglichst transparente Förderpolitik einen
wesentlichen Beitrag geleistet habe. Besonders wichtig
seien in den Nanotechnologien die Sicherheitsforschung
und die ethische und soziale Begleitforschung. Notwendig
sei eine ressortübergreifende, wichtige Akteure der öffent-
lichen Forschung einbeziehende Strategie auf dem Feld der
Sicherheitsforschung.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen sei in seinem
Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass in vielen
Rechtsbereichen noch immer rechtliche Eingriffsgrund-
lagen fehlten, um im Bereich der Nanotechnologie staat-
liches Handeln im Sinne des Vorsorgeprinzips zu ermög-
lichen.

Wie viele andere neuen Technologien werfe auch die Nano-
technologie ethnische Fragen auf, wobei auf nationaler wie
auf europäischer und internationaler Ebene Gremien einge-
setzt worden seien, die sich mit diesen Fragen sowie der Be-
wertung der Chancen und Risiken der Nanotechnologie aus-
einandergesetzt hätten. Nanotechnologien erforderten, wie
andere Schlüsseltechnologien auch, fach- und ressortüber-
greifendes Denken. Dieser Herausforderung müsse nicht
zuletzt in der Ausbildung Rechnung getragen werden.

Zu Buchstabe b

Die Nanotechnologie gelte als eine der Schlüsseltechnolo-
gien des 21. Jahrhunderts mit großem Potential für Umwelt-
technik, Material- und Ressourceneffizienz etc. Weltweit
gebe es inzwischen zahlreiche neuen Materialien und Pro-
dukte. Im Bereich der Untersuchung und Analyse kleinster
Strukturen seien nanotechnologische Methoden nicht mehr
wegzudenken. Auch die wirtschaftliche Bedeutung des in-
dustriellen Nanotechnologiesektors wachse. Derzeit seien
nach Angaben des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) e. V.
in Deutschland 960 überwiegend mittelständische Unter-
nehmen in diesem Bereich tätig. Laut Bundesregierung
stehe der industrielle Nanotechnologiesektor für 64 000
Mitarbeiter und Jahresumsätze von rund 14 Mrd. Euro.

Gleichzeitig warnten sowohl Nichtregierungsorganisationen
aus den Bereichen Verbraucher-, Umwelt- und Arbeits-
schutz als auch staatliche Einrichtungen wie das Bundesins-
titut für Risikobewertung (BfR), das Umweltbundesamt
(UBA) und der Sachverständigenrat für Umweltfragen
(SRU) vor möglichen Risiken bestimmter Nanopartikel und
-materialien für die menschliche Gesundheit und die Um-
welt. Nach wie vor beständen große Wissenslücken über die
veränderten Eigenschaften von Nanomaterialien und deren
Menge der in ihnen enthaltenen Nanomaterialien oder über
deren Spezifikationen.

europäischer Ebene müssten Risiken für Gesundheit und
Umwelt durch eine strikt am Vorsorgeprinzip orientierte Re-

Drucksache 17/13217 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gulierung begrenzt werden. Entscheidend für eine erfolgrei-
che Markteinführung entsprechender Nanotechnologien und
-produkte sei die transparente Information und Aufklärung
der Verbraucherinnen und Verbraucher über deren Chancen
und Risiken.

Die Bundesregierung habe kurz vor Veröffentlichung des
mit konkreten Handlungsempfehlungen verbundenen Ab-
schlussberichtes der von ihr eingesetzten NanoKommission
(Februar 2011) den „Aktionsplan Nanotechnologie 2015“
ins Leben gerufen. Die Empfehlungen der NanoKommis-
sion hätten darin keine Berücksichtigung gefunden. Dieser
Aktionsplan leiste jedoch keinen Beitrag zur Entwicklung
gesellschaftlich breit getragener Leitbilder zur nachhaltigen
Gestaltung der Nanotechnologie. Auch habe die Bundesre-
gierung es versäumt, Transparenz über Mittel herzustellen,
die während der Laufzeit des Aktionsplans von 2011 bis
2015 in die Nanotechnologieförderung und speziell in die
Sicherheits- und Risikoforschung fließen sollten.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, der Aus-
schuss für Gesundheit und der Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit haben jeweils in ihren
Sitzungen am 30. Januar 2013 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den An-
trag auf Drucksache 17/8158 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2012 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/8158 abzuleh-
nen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, der Ver-
teidigungsausschuss, der Ausschuss für Gesundheit und
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit haben jeweils in ihren Sitzungen am 30. Januar
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 17/9569 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2012 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/9569 abzu-
lehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

23. Mai 2012 anberaten und in seiner Sitzung am 17. April
2013 abgeschlossen und empfiehlt:

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8158 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9569 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Eingangs stellt die Bundesregierung den „Aktionsplan
Nanotechnologie 2015“ vor, welcher sich mit der Program-
matik dieser Schlüsseltechnologie unter dem Dach der
High-Tech-Strategie auseinandersetze. Verwiesen werde auf
die noch nicht absehbaren Potentiale und die hohe Bedeu-
tung für die Volkswirtschaft, insbesondere auch für die
klein- und mittelständischen Unternehmen. Der „Aktions-
plan Nanotechnologie 2015“ trage unterschiedlichsten As-
pekten Rechnung, u. a. der Forschungsförderung, der Unter-
stützung klein- und mittelständischer Unternehmen, der
Neugründung von Firmen, aber auch Fragen der Sicherheit,
Regulierung, des Dialogs mit der Öffentlichkeit und
schließlich auch der Zusammenarbeit mit internationalen
Partnern.

Die Nanotechnologie könne zu wichtigen gesellschaftlichen
Herausforderungen, z. B. Umwelt-, Ressourcen- und Klima-
schutz etc., technologische Lösungsbeiträge leisten, weshalb
entsprechende Forschungs- und Technologieförderung unter
dem Dach der High-Tech-Strategie ausgerichtet worden sei.
Die Nanotechnologie sei aber auch ein erheblicher Wirt-
schaftsfaktor, weshalb die Förderung von Forschungsprojek-
ten in der Nanotechnologie ein wichtiges Anliegen der Bun-
desregierung sei.

Allerdings seien aber auch die Risiken für Mensch, Arbeits-
und Umwelt und die damit zusammenhängenden Fragen des
Gesundheitsschutzes von Beschäftigten, des Verbraucher-
schutzes und der Lebensmittelsicherheit in den Fokus der
Forschung zu nehmen. Darüberhinaus sollten ethische und
gesellschaftliche Fragen einen wichtigen Stellenwert ein-
nehmen.

Was die Rahmenbedingungen der Entwicklung und Anwen-
dung der Nanotechnologie anbelange, z. B. notwendige
rechtliche Veränderungen sowie Normierungen und Stan-
dardisierungen, so sollte sich Deutschland nach Meinung
der Bundesregierung in die Debatte einbringen.

Die Bundesregierung erklärt, dass der Dialog mit den Bür-
gern über die Chancen und Risiken der Nanotechnologie
eine große Tradition habe. Man verweise auf die Online-
Plattform, diverse Nano-Diskussionsformate, darunter der
NanoDialog. Von entscheidender Bedeutung sei die Netz-
werkbildung und internationale Kooperation, da rund
90 Prozent des Wissens über die Schlüsseltechnologie au-
ßerhalb Deutschlands erarbeitet würden. Die Bundesregie-
rung strebe ein international abgestimmtes Herangehen an
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlagen in seiner Sitzung am

die Fragen zur Auswirkung von Nano-Materialien auf
Mensch und Umwelt an.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13217

Die Fraktion der CDU/CSU hebt die positiven Auswir-
kungen der Nanotechnologie und deren mögliche Chancen
für die heutige Zeit hervor, etwa in den Bereichen Klima,
Energie, Ernährung, Mobilität, Sicherheit, Kommunikation
und Gesundheit. Die Nanotechnologie stelle ein enormes
wirtschaftliches Potential für das exportorientierte Deutsch-
land dar, das ausgeschöpft und gefördert werden müsse.

Der Aktionsplan der Bundesregierung biete eine solche ent-
sprechende Unterstützung. Erforderlich sei es, die Bevölke-
rung an dieses Thema heranzuführen und aufzuklären, um
eine breite Akzeptanz zu erreichen. Betont werden müsse,
welchen Nutzen die Nanotechnologie für die Bevölkerung
und den Verbraucherschutz erbringen könne.

Für ein Moratorium, wie es die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN fordere, sehe die Fraktion der CDU/CSU mo-
mentan keinen Anlass, zudem existierten bereits in vielen
Bereichen Zulassungspflichten. Kosmetikhersteller seien
etwa verpflichtet, eine Bewertung der Sicherheit ihrer Er-
zeugnisse vorzunehmen. Ab 2013 werde in diesem Bereich
eine Notifizierungspflicht eingeführt werden.

Mit der Nanotechnologie müsse verantwortungsbewusst
umgegangen werden, weshalb die Fraktion der CDU/CSU
eine sektorale Prüfung als spezielle Regelung für die Nano-
materialen als durchaus angemessen erachte. Man unter-
stütze darüberhinaus die Erweiterung der Risikoforschung,
welche die Bundesregierung im Rahmen ihres Aktionsplans
mit zusätzlichen Mitteln fördere.

Die Fraktion der SPD weist darauf hin, dass die Chancen
und Möglichkeiten, welche die Nanotechnologie biete, in
der Vergangenheit bereits ausreichend herausgearbeitet
worden seien. Es komme daher nun ausschließlich darauf
an, zu analysieren, welche Arbeit noch im Detail zu leisten
sei. Der vorgelegte Aktionsplan gleiche aber eher einem Zu-
standsbericht. Es fehlten eine Erläuterung des Leitbildes der
Bundesregierung zur Nanotechnologie und Hinweise über
die Weiterentwicklung der Technologie. Insbesondere seien
die Empfehlungen der Nanokommission über das Leitbild
einer nachhaltigen Entwicklung nicht aufgegriffen worden.

Zwar seien auch die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP für eine Erweiterung der Risiko- und Begleitfor-
schung, doch werde verkannt, dass beide Begriffe nicht
identisch seien. Begleitforschung sei z. B. auch Akzeptanz-
forschung. Für Forschungsprojekte zur Sicherheit der Nano-
materialien würden über die nächsten vier Jahre 5 Mio.
Euro in einem neuen Projekt ausgegeben, wobei die Nano-
technologie allein im letzten Jahr mit 400 Mio. Euro unter-
stützt worden sei. Die Fraktion der SPD fordere angesichts
dieser Summe einen deutlich höheren Anteil für die Sicher-
heitsforschung.

Der Antrag der Fraktion der SPD führe u. a. kritische
Punkte der Nanotechnologie auf, wie zum Beispiel die Ver-
wendung von Nanosilber in Produkten mit zweifelhaftem
Nutzen. Gerade im Zusammenhang mit Nanosilber sei die
Notwendigkeit toxikologischer Studien gegeben und die
Frage zu klären, ob die Forschungsaktivitäten in diesem Be-
reich ausreichten. Sinnvoll sei weiterhin ein öffentlich zu-
gängliches Produktregister, um dem Verbraucher die ver-
wendeten Materialien transparent zu machen. Dies setze ei-

Beweislast die Rechtsvorschriften angepasst und ergänzt
werden. Grundlage müsse das Vorsorgeprinzip sein.

Die Fraktion der FDP verweist darauf, dass zu einzelnen
Nanotechnologien eine Reihe wissenschaftlicher Studien
vorlägen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen
seien. Eine Aussage über das Risikopotential sei daher nicht
möglich. Der Aktionsplan und auch der Antrag der Koali-
tionsfraktionen sähen als Lösungsstrategie die Stärkung der
Risiko- und Sicherheitsforschung vor, wobei es Ziel sei,
eine einheitliche Datengrundlage über die Toxizität von Na-
noprodukten zu schaffen. Dazu bedürfe es vor allem ein-
heitlicher Messmethoden und Messtechnik. In diesem Zu-
sammenhang spiele auch das 8. EU-Forschungsrahmenpro-
gramm eine große Rolle.

Was die vorliegenden Anträge der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anbelange, so stelle die „To-
xizität“ das zentrale Thema dar. Nanotechnologie sei aber
nicht nur ein fester Bestandteil, sondern auch ein Erfolgs-
faktor der High-Tech-Industrie und -Strategie in Deutsch-
land. Populismus und juristische „Schnellschüsse“ wirkten
kontraproduktiv, da mit dem Hinweis auf Risiken For-
schungsstrategien behindert würden. Bürokratische Maß-
nahmen und Regelungen förderten nicht die Akzeptanz,
sondern erzeugten Verunsicherungen.

Die Fraktion der FDP erachte es als kritisch, dass Register
die Nanotechnologie und Nanoprodukte stigmatisierten. Die
zentrale Frage sei, ob es gesichertes Wissen über das Risiko
von Nanotechnologie und Nanomaterial als Grundlage ju-
ristischen Vorgehens gebe, wie es die Fraktionen von SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN glaubhaft machen woll-
ten. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen habe aber
ausgeführt: „Pauschale Urteile über die Risiken von Nano-
materialien sind nicht möglich. Bisher gibt es keine wissen-
schaftlichen Beweise dahingehend, dass Nanomaterialien,
wie sie heute hergestellt und verwendet werden, zu Schädi-
gungen von Umwelt und Gesundheit führen.“ Vor diesem
Hintergrund sehe die Fraktion der FDP keine Forderung
nach gesetzlichem Handeln.

Auch im Hinblick auf europäisches Recht erscheine es
schwierig, einzelne Technologien unter eine Regelung zu
stellen. Nanomaterialien seien weder den Stoffen und Pro-
dukten noch den Chemikalien eindeutig zuzuordnen. Aus
diesem Grunde sei es nach heutigem Stand nicht zwingend
notwendig, neues nationales oder europäisches Recht zu
schaffen, sondern die Fraktion der FDP sei der Auffassung,
die bestehenden Gesetze zum Arbeitsschutz, zum Umwelt-
recht, Produktrecht und Stoffrecht seien ausreichend und
deckten auch Nanoprodukte und -materialien ab.

Die Fraktion DIE LINKE. führt aus, dass der Aktionsplan
der Bundesregierung wieder ein „fertiges Projekt“ sei, die
Fraktion sich aber auf diesen sensiblen Feldern auch gern
auf parlamentarischer und außerparlamentarischer Ebene
engagieren wolle.

In dem Aktionsplan der Bundesregierung würden wieder
Bereiche, wie Wachstumspotentiale und Exportgeschäfte,
einseitig präferiert, andere Bereiche hingegen blieben
weitestgehend unberücksichtigt, etwa das Gefährdungspo-
tential, welches Nanomaterialien aufgrund ihrer physika-
nen Aufbau von Test- und Risikobewertungsmethoden vor-
aus. Darüberhinaus müsse insbesondere in Bezug auf die

lischen Eigenschaften inherent sei. Es fehle demzufolge an
einer – auch finanziellen – Balance und einer erkennbaren

Drucksache 17/13217 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Abstraktion der jeweiligen Bereiche sowie auch an einem
differenzierteren Herangehen. Die Fraktion DIE LINKE.
lehne aus diesen Gründen den Antrag der Koalitionsfraktio-
nen ab. In dem Antrag der SPD erkenne man hingegen eine
höhere „Abstraktionswelle“ und auch der Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei sehr detailreich, wes-
halb man beiden Anträgen zustimmen werde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläutert zu-
nächst, dass der Nanotechnologie ein großes Potential für
die Wirtschaft, bei der Material- und Ressourceneffizienz
und im Bereich der Umwelttechnik innewohne. Allerdings
gebe es noch große Wissenslücken, weshalb ein deutlicher
Mittelaufwuchs für die Risiko- und Sicherheitsforschung
notwendig sei.

Man kritisiere, dass sowohl der Aktionsplan der Bundes-
regierung als auch der Antrag der Fraktion CDU/CSU
hinsichtlich der Aussage zur Risiko- und Sicherheitsfor-
schung und zum geplanten Mitteleinsatz nicht konkret
genug seien.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hebt die Arbeit
der von der Bundesregierung eingesetzten NanoKommis-
sion hervor, deren Vorschläge aus dem Abschlussbericht be-
dauerlicherweise weder im Aktionsplan noch im Antrag der
Koalitionsfraktionen berücksichtigt worden seien. Die Na-
noKommission habe gute Vorschläge zur umfassenden Be-
rücksichtigung des Vorsorgeprinzips vorgelegt. Dieses solle
nicht nur für Produktentwicklung, Vermarktung und Entsor-
gung gelten, sondern bereits ein Leitprinzip bei Forschung
und Entwicklung sein. Darüber hinaus habe die Kommis-
sion fünf Prinzipien zum verantwortungsvollen Umgang mit
Nanomaterialien erarbeitet. Die Vergabe öffentlicher For-
schungsmittel solle künftig an die Berücksichtigung dieser
Prinzipien gekoppelt werden. Aber weder die Bundesregie-
rung noch die Koalitionsfraktion hätten diese Vorschläge
aufgenommen.

Weiterhin gebe es einen Vorschlag der NanoKommission
für eine ressortübergreifende Strategie für die Begleitfor-
schung, bei der auch die obersten Bundesbehörden und die
Einrichtungen der Ressortforschung einbezogen werden
sollten. Auch sei von der Kommission die Entwicklung ei-
nes gesellschaftlich breit getragenen Leitbildes für nachhal-
tige Nanotechnologie empfohlen worden. Auf diesen As-
pekt, wie solch ein nachhaltiges Leitbild entwickelt werden
könnte, werde bedauerlicherweise weder im Aktionsplan
der Bundesregierung noch im Koalitionsantrag eingegan-
gen. Für synthetisch hergestellte Nanopartikel habe die Na-
noKommission Empfehlungen für Nachhaltigkeitskriterien
als Designprinzipien ausgesprochen und Besorgnis- und
Entlastungskriterien entwickelt, um vorausschauende Risi-
kobetrachtungen vornehmen zu können.

Nachdem die NanoKommission mittlerweile ihre Arbeit be-
endet habe, stelle sich die Frage, wie der Dialog weiterge-
führt werden solle. Man plädiere dafür, bei der Weiterent-
wicklung von Forschungsfragen schon frühzeitig relevante
Stakeholder, wie z. B. Unternehmen, Umwelt- und Verbrau-
cherschutzverbände und Wissenschaftsakteure, mit einzube-
ziehen.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei hinsicht-

Bundesregierung, wie diese ein Wissensmanagement auf-
bauen wolle, um Erkenntnisgewinne aus internationalen
Studien mit in die nationale Nano-Strategie einzubeziehen.
Auch frage man, welche Politik die Bundesregierung mit
Blick auf das EU-Programm „Horizont 2020“ hinsichtlich
der Weiterentwicklung der NanoSicherheits- und Risikofor-
schung verfolge.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gebe es
keine Pauschalurteile über Chancen und Risiken der Nano-
technologie. Als Risiko werde betrachtet, dass es ernsthafte
Hinweise auf Nanomaterialien mit Ökotoxizität, wie z. B.
bei Nanosilber, gebe. Wirtschaftliche Potentiale könnten nur
genutzt werden, wenn gleichzeitig mögliche Risiken er-
kannt und ihnen vorgebeugt würde. Daher müssten drin-
gend nanospezifische Prüf- und Zulassungsverfahren entwi-
ckelt und verstärkt Lebenszyklusanalysen durchgeführt
werden, um möglichen Schaden von Verbraucherinnen und
Verbrauchern und der Umwelt fernzuhalten.

Die Fraktion der SPD verwahrt sich gegen den Vorwurf,
pauschal zu urteilen. Sie problematisiere das Thema Nano-
silber, weil Silber ein Schwermetall sei, das Gesundheits-
und Umweltbelastungen auslösen könne. Auch müsse im
Zusammenhang mit der Nanotechnologie das zentrale Pro-
blem der Lebenszyklen der hergestellten Waren geklärt wer-
den, um Probleme zu vermeiden, wie sie bereits jetzt durch
den weltweit verbreiteten Kunststoff ausgelöst würden. An-
ders als bei der ungeregelten Verwendung von Kunststoffen
und Asbest müsse bei der Nanotechnologie gegen Gefahren
vorgesorgt werden.

Abschließend sei festzustellen, dass Nanotechnologie insbe-
sondere deshalb in der Gesellschaft weitgehend akzeptiert
sei, weil die Politik frühzeitig auf Wissenslücken und den
entsprechenden Handlungsbedarf hingewiesen habe. Daher
sei es wichtig, diesen Weg der politischen Begleitung der
Nanotechnologie fortzusetzen.

Die Bundesregierung erklärt, dass die komplexe Nanotech-
nologie, die nach Sorten und Branchen unterschiedlich ein-
zuschätzen sei, nicht unter einem einzigen Leitbild subsu-
miert werden könne. Als Orientierungsmaßstab gelte der
Schutz von Mensch und Umwelt.

Mit Blick auf die Frage nach der Begleit- und Risikofor-
schung wird festgestellt, dass das Kriterium für die Förde-
rung derartiger Forschungsprojekte keine Prozentzahl bezo-
gen auf eine andere Größe sei. In der Vergangenheit seien
mehr Mittel zur Verfügung gestellt worden, als nach An-
wendung der Kriterien notwendig gewesen seien. Die Bun-
desregierung betont, dass weder die letzte von der Großen
Koalition geführte noch die christlich-liberale Bundesregie-
rung die Mittel im Bereich der Risiko- und Begleitfor-
schung gekürzt hätten. Im Jahr 2005 habe die Bundesregie-
rung noch 5,5 Mio. Euro für Risiko- und Begleitforschung
ausgegeben, die Mittel seien jedoch im Jahr 2011 auf
14 Mio. Euro und damit massiv gestiegen.

Mit Blick auf das Thema „Wachstum und Export“ erklärt
die Bundesregierung, dass sie Interesse an einem starken In-
dustriestandort Deutschland mit Wachstum und hoher Be-
schäftigung habe. Die Nanotechnologie könne auch eine
wichtige Rolle für die Stärke Deutschlands als Exportnation
lich der Risiko- und Sicherheitsforschung der internationale
Austausch von besonderer Bedeutung. Hier frage man die

spielen. Dabei würden bei der Forschungsförderung nicht
nur Wachstum, sondern auch gesellschaftliche Herausforde-

Florian Hahn
Berichterstatter

René Röspel
Berichterstatter

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Dr. Petra Sitte
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13217

rungen zu Grunde gelegt. Als Beispiel werde die Batte-
rieforschung, Forschung zum Ressourcenschutz oder der
Bereich Nanomedizin genannt.

Zu Frage nach dem Nanoproduktregister wird ein differen-
zierter Umgang mit dieser Materie empfohlen. Es gebe be-
reits eine Vielzahl von Melde-, Registrierungs- und Zulas-
sungspflichten. Die Bundesregierung schlage ein gemeinsa-
mes europäisches Produktregister vor, da es nicht sinnvoll
sei, dass jedes Land ein eigenes Produktregister auf den
Weg bringe. Die Beschlusslage der EU-Kommission sei
eine Kennzeichnungspflicht für Zutaten bei Lebensmitteln,
ab Dezember 2014 und ab dem Jahr 2013 eine Kennzeich-
nungspflicht für nanoskalige Bestandteile in kosmetischen
Mitteln. Unabhängig von der Größe der Materie werde ihre
Gefährlichkeit eingestuft.

Was die Frage der Definition angehe, habe die Europäische
Kommission am 18. Oktober des vergangenen Jahres eine
Definition für Nanomaterialien vorgelegt. Sie umfasse die
Außenmaße zwischen einem und 100 Nanometern. Es sei
vereinbart worden, dass die Definition im Jahr 2014 über-
prüft werde.

Was die Ausbildung im Bereich Toxikologie an den Hoch-
schulen anbelange, so liege dies in der Zuständigkeit der
Bundesländer. Die Bundesregierung sei Mitglied der Nano-

Kommission gewesen und habe deren Arbeitsergebnisse in
den Aktionsplan aufgenommen.

Was die Förderprinzipien des BMBF anbelange, so sei auf
das wichtigste Prinzip der guten wissenschaftliche Praxis ver-
wiesen. Internationale Erkenntnisse über Chancen und Risi-
ken der Nanotechnologie sollten in einer Datenbank zugäng-
lich gemacht werden. Deutschland nehme hierbei die Feder-
führung ein. In „Horizont 2020“ finde die Nanotechnologie
unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit Berücksichtigung. Ein
Moratorium sei von der Fraktion der SPD abgelehnt worden.
Die Bundesregierung erklärt, dass sie sich dieser Auffassung
anschließe. „Nano“ an sich sage noch nichts über die Gefähr-
lichkeit eines Stoffes aus, es seien vielmehr Einzelprüfungen
des Materials notwendig. Auch führe ein Moratorium letzt-
lich eher zur Irritation als zu einer Verbesserung.

Der Messtechnik und der Frage der Entsorgung werde von
Seiten der Bundesregierung ebenfalls eine wichtige Bedeu-
tung zugemessen. Man stehe jedoch erst am Anfang der
Diskussion und der Lösungswege, wobei das BMBF ver-
schiedene Projekte auf den Weg gebracht habe. Der Fokus
liege beispielsweise auf der Entsorgung von nano-technolo-
gisch hergestellten Lacken. Kohlenstoffnanoröhrchen seien
ebenfalls Gegenstand von Förderprojekten, da sich in die-
sem Zusammenhang Fragen stellten, die frühzeitig beant-
wortet werden müssten.

Berlin, den 17. April 2013

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