BT-Drucksache 17/13199

Abgeschaffte Strom-Netzentgelte für die Industrie

Vom 22. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13199
17. Wahlperiode 22. 04. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia
Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott,
Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Abgeschaffte Strom-Netzentgelte für die Industrie

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch waren die Entlastungen nach § 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Strom-
netzentgeltverordnung (StromNEV) jeweils nach den Sätzen differenziert in
den Jahren 2006 bis 2010, jeweils bezogen auf das finanzielle Volumen und
die entlastete Strommenge?

Wie viele Unternehmen waren dabei jeweils nach den Sätzen 1 und 2 befreit?

2. Welcher Teil der Entlastungen nach Satz 1 entfiel dabei auf Unternehmen des
Produzierenden Gewerbes (Unternehmen, Strommenge, finanzielles Volu-
men)?

3. Wie viele Unternehmen haben für das Jahr 2011 jeweils nach den Sätzen 1
und 2 einen Antrag auf Befreiung von den Netzentgelten (§ 19 Absatz 2
StromNEV) nach der Fassung vom 4. August 2011 gestellt?

4. Wie viele Unternehmen wurden dabei jeweils nach Satz 1 und Satz 2 befreit?

Welcher Teil entfiel dabei auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes?

5. Wenn man den Umfang der §19 StromNEV-Umlage im Jahr 2013 in Höhe
von 805 Mio. Euro betrachtet, welcher finanzieller Anteil entfällt dabei schät-
zungsweise auf Firmenanträge, welche von der Bundesnetzagentur geneh-
migt wurden?

Welcher finanzielle Anteil entfällt auf Unternehmen des produzierenden Ge-
werbes?

6. Wie viele Firmen sind im Jahr 2011 in welcher prozentualen Höhe und mit
welcher Strommenge bereits nach Satz 1 befreit (bitte nach folgenden Kate-
gorien aufschlüsseln: 80 Prozent Befreiung von den Netzentgelten, 60 bis
79 Prozent, 40 bis 59 Prozent, 20 bis 39 Prozent)?

7. Wie viele Unternehmen haben für das Jahr 2012 einen Antrag auf Befreiung
von den Netzentgelten (§ 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 StromNEV) gestellt (bitte

jeweils nach Satz 1 und 2 auflisten)?

Welcher Anteil entfällt nach Satz 1 auf Unternehmen des produzierenden Ge-
werbes?

8. Müssen die für 2012 nach Satz 1 beantragenden Firmen bereits die Lastver-
schiebung von 100 Kilowatt erfüllen, die im Dezember 2012 von der zustän-
digen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurde?

Drucksache 17/13199 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
9. Falls ja, wie viele beantragende Unternehmen dürften nach Einschätzung
der Bundesregierung diese Voraussetzung nicht erfüllen?

10. Wie viele Befreiungsanträge hat die Bundesnetzagentur bereits dieses Jahr
(für 2012 – Satz 1 und 2) entschieden, wie viele davon positiv, welche
Firmen und welche Strommenge betrifft dies, und auf welches finanzielle
Befreiungsvolumen addiert sich dies in den jeweiligen Sätzen?

Welcher Anteil des finanziellen Volumens entfällt dabei auf Unternehmen
des produzierenden Gewerbes?

11. Welche Auswirkung hätte die von der Bundesregierung beabsichtigte Sen-
kung der Netzentgeltbefreiung in Satz 2 auf 80 bis 90 Prozent auf bereits be-
willigte Anträge und noch nicht beschiedene Anträge für das Jahr 2012?

12. Welche Auswirkungen hätte dies auf die Höhe der § 19 StromNEV-Umlage
im Jahr 2014?

13. Wie verteilen sich die in/seit 2011 nach § 19 StromNEV entlasteten Unter-
nehmen, die befreite Strommenge und die monetäre Entlastung auf die Bun-
desländer?

Berlin, den 22. April 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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