BT-Drucksache 17/13178

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/11032 - Alleinerziehende besser unterstützen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/8793 - Alleinerziehung von Kindern würdigen - Alleinerziehende gebührend unterstützen

Vom 18. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13178
17. Wahlperiode 18. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/11032 –

Alleinerziehende besser unterstützen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8793 –

Alleinerziehung von Kindern würdigen – Alleinerziehende gebührend
unterstützen

A. Problem

Alleinerziehung von Kindern hat in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr
an Bedeutung gewonnen. Ihr Anteil hat sich in den letzten 30 Jahren verdoppelt.
Nach dem Mikrozensus 2009 ist fast jede fünfte Familie mit mindestens einem
Kind unter 18 Jahren eine Alleinerzieherfamilie. Das sind insgesamt 1,6 Mil-
lionen Familien. 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leben in
Alleinerziehendenhaushalten. 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen.

Zu Buchstabe a

Im Antrag der Fraktion der SPD wird festgestellt, es bedürfe gesellschaftlicher
Rahmenbedingungen, die die Lebenssituation Alleinerziehender verbessern hül-
fen und ihnen und ihren Kindern Chancengleichheit ermöglichten. Probleme,
wie die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt oder die mangelhafte Ver-
einbarkeit von Familie und Beruf, wirkten sich vor allem bei Alleinerziehenden
aus. Sie müssten noch stärker in den Fokus einer modernen Arbeitsmarkt-, So-
zial- und Familienpolitik rücken.
Wichtig seien insbesondere gute Arbeit ohne Benachteiligung und zu exis-
tenzsichernden Löhnen, gute und flexible Angebote der Ausbildung und Weiter-
qualifizierung sowie gute Bildungs- und Betreuungsangebote, die Kindern
gleiche und gute Lebensperspektiven sicherten und Alleinerziehenden die zeit-
liche Flexibilität vor allem für die eigene Erwerbstätigkeit gäben. Darüber
hinaus seien bedarfsgerechte soziale Angebote und Netzwerke vor Ort, eine
gezielte finanzielle Unterstützung sowie Arbeitgeber notwendig, die die Le-

Drucksache 17/13178 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

benssituation von Alleinerziehenden nicht als Nachteil sähen, sondern ihre be-
sondere Alltagsleistung als Gewinn für das Unternehmen betrachteten und Fa-
milienfreundlichkeit als Notwendigkeit auch vor dem Hintergrund eines zuneh-
menden Fachkräftebedarfs sähen.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion DIE LINKE. stellt in ihrem Antrag fest, dass es Aufgabe einer
modernen und zukunftsweisenden Familienpolitik sei, Rahmenbedingungen für
Alleinerzieherfamilien zu schaffen, da diese Familien viel stärker als Paar-
Eltern-Familien auf gesellschaftliche Unterstützung angewiesen seien. Die
Rahmenbedingungen müssten die Vielfalt der Gesellschaft beachten und den
Kindern ein geschütztes Aufwachsen frei von Armut und Diskriminierung
sichern und den sorgenden Eltern die nötige Unterstützung und Anerkennung
zukommen lassen.

Um dieses Ziel erreichen zu können, müssten die prekären Beschäftigungs-
verhältnisse und das damit einhergehende Armutsrisiko besonders für allein-
erziehende Mütter abgebaut werden. Zudem müssten die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf weiter gestärkt, die Transferleistungen verbessert und die
unterstützende Infrastruktur weiter ausgebaut werden. Besondere Beachtung
und Förderung sei darüber hinaus Alleinerziehenden mit Behinderung entgegen-
zubringen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11032 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8793 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme eines der beiden Anträge.

D. Kosten

Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13178

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/11032 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/8793 abzulehnen.

Berlin, den 20. März 2013

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende

Nadine Schön (St. Wendel)
Berichterstatterin

Christel Humme
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin

Wünschen von Eltern zu entsprechen. Dies schränke die
Möglichkeiten einer Erwerbstätigkeit zusätzlich ein. Zudem

arbeitszeit in Deutschland einzuberufen und dabei die
erschwerten Teilzeitbeschäftigung und Beschäftigung zu
Niedriglöhnen eine eigenständige Erwerbs- und Alterssi-
cherung erheblich. Es sei ein Maßnahmenbündel notwen-
dig, das sich an den Wünschen, Bedürfnissen und zeitlichen

besonderen Belange von Alleinerziehenden zu berück-
sichtigen;

9. die Möglichkeit, Arbeitszeitmodelle gesetzlich zu veran-
kern, die
Drucksache 17/13178 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Nadine Schön (St. Wendel), Christel Humme,
Miriam Gruß, Jörn Wunderlich und Katja Dörner

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Antrag auf Drucksache 17/11032 wurde in der
202. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Oktober
2012 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zur federführenden Beratung und dem Finanzaus-
schuss, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit
und Soziales und dem Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 17/8793 wurde in der 173. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 30. März 2012 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
federführenden Beratung und dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Fraktion der SPD stellt in ihrem Antrag auf Drucksache
17/11032 fest, von den 8,2 Millionen Familien mit Kindern
in Deutschland sei fast jede fünfte Familie (19 Prozent)
die einer alleinerziehenden Mutter oder eines alleinerzie-
henden Vaters (Mikrozensus 2009). Insgesamt habe es im
Jahr 2009 1,6 Millionen Alleinerziehende gegeben. Diese
seien in besonderer Weise auf die Unterstützung von Staat
und Gesellschaft angewiesen. Es bedürfe gesellschaftlicher
Rahmenbedingungen, die ihre Lebenssituation verbessern
hülfen und ihnen und ihren Kindern Chancengleichheit er-
möglichten. Probleme, wie die Diskriminierung von Frauen
am Arbeitsmarkt oder die mangelhafte Vereinbarkeit von
Familie und Beruf, wirkten sich vor allem bei Alleinerzie-
henden aus.

Eine eigenständige Existenzsicherung und eine finanzielle
Unabhängigkeit von Alleinerziehenden seien zumeist nur
auf der Basis einer zeitlich umfangreichen Erwerbstätigkeit
zu erreichen. Dies habe auch der Erste Gleichstellungs-
bericht der Bundesregierung entsprechend dargelegt und
die Bedeutung der Erwerbstätigkeit für die Zeitsituation
von Alleinerziehenden aufgezeigt. Der Ausbau der früh-
kindlichen Bildung und Betreuung sei die wichtigste Vor-
aussetzung, um erwerbstätig zu sein und damit unabhängig
von staatlichen Transferleistungen leben zu können. Häufig
seien die vorhandenen Betreuungsangebote noch nicht zeit-
lich flexibel genug ausgestaltet, um den Bedarfen und

Nach dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert
werden,

Soziale Infrastruktur

1. dafür Sorge zu tragen, dass der Rechtsanspruch für Kin-
der auf Förderung nach § 24 Absatz 2 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ab dem 1. August 2013
umgesetzt werde, und zu diesem Zweck sofort einen
Krippengipfel einzuberufen, auf dem konkrete Maßnah-
men zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur Siche-
rung des Rechtsanspruchs verabredet werden sollen;

2. darauf hinzuwirken, dass mehr flexible Möglichkeiten
zur Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsangeboten
auch außerhalb der regulären Betreuungszeiten ge-
schaffen würden, um die Vereinbarkeit der Kinder-
erziehung unter anderem auch mit atypischen Arbeits-
zeiten (Schicht-, Nacht-, Wochenendarbeit) bzw. ent-
sprechende Unterstützung in Ausnahmesituationen zu
gewährleisten;

3. sich für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsangebote in
Krippen, Kitas und Schulen bis 2020 einzusetzen;

4. darauf hinzuwirken, dass die Länder Angebote einer
gesicherten Kinderbetreuung in den Schulferien und zu
Schließzeiten in den Kindertageseinrichtungen förder-
ten;

5. darauf hinzuwirken, dass Eltern über den Beratungs-
und Unterstützungsanspruch nach § 18 SGB VIII besser
informiert würden;

Zeitpolitik

6. ein umfassendes Konzept für Arbeitszeitmodelle vor-
zulegen, das die erforderlichen rechtlichen Regelungs-
bedarfe enthalte, die eine bessere Vereinbarkeit von
Familie und Beruf ermöglichten, wobei die lebenslauf-
orientierten Zeitbedürfnisse zu berücksichtigen seien;

7. die in diesem Zusammenhang stehenden Vorschläge
der Sachverständigenkommission zum Ersten Gleich-
stellungsbericht der Bundesregierung (Bundestagsdruck-
sache 17/6240) umgehend zu prüfen und umzusetzen und
dem Deutschen Bundestag einen Bericht über den Stand
der Umsetzung bis spätestens März 2013 vorzulegen,
wobei auch die Ergebnisse der im Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend durchgeführten Sachver-
ständigenanhörung entsprechend einbezogen und gewür-
digt werden müssten;

8. umgehend einen Runden Tisch mit den Sozialpartnern
zur Erarbeitung eines neuen Konzepts zur Wochen-
Ressourcen von Alleinerziehenden orientiere und bei ihren
Stärken ansetze.

– die Geltendmachung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit
auch befristet ermöglichten;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13178

– eine verbesserte Durchsetzbarkeit des Rechts auf
Teilzeit enthielten, wenn es darum gehe, geschlech-
tergerechte Teilzeitmodelle wie beispielsweise eine
große Teilzeit (30 Stunden) umzusetzen;

– konkrete Anreizsysteme enthielten, damit Betriebe
– sofern von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mern gewünscht – Optionszeiten und Flexibilisie-
rungsmodelle sowie Lebensarbeitszeitkonten ein-
führten;

Arbeitsmarktpolitik

10. eine geschlechtergerechte Arbeitsmarktpolitik voran-
zutreiben, zu der folgende Punkte gehörten:

– die Einführung eines flächendeckenden gesetz-
lichen Mindestlohns als Lohnuntergrenze,

– die Durchsetzung von Entgeltgleichheit für Männer
und Frauen,

– die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung,

– Unterstützungsangebote für Eltern, die ihnen nach
Erziehungspausen den Wiedereinstieg ins Erwerbs-
leben erleichterten;

– die Umsetzung der Forderungen des Antrags der
Fraktion der SPD „Neue Strategien für eine bessere
Förderung von Alleinerziehenden in der Grund-
sicherung“ (Bundestagsdrucksache 17/11038);

Bildung und Qualifizierung

11. sich für einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitausbil-
dung, flankiert durch eine staatliche Förderung für
junge Eltern, die innerhalb der ersten drei Jahre nach
Beendigung der Schulzeit keinen Ausbildungsplatz
gefunden hätten, einzusetzen;

12. ein Angebot zur Anpassungsqualifizierung für das
aktuelle Niveau der beruflichen Ausbildung zu schaf-
fen, wenn sich das Berufsbild des erlernten Berufes ver-
ändert habe;

13. einen Anspruch auf Beratung über den individuellen
Qualifikationsbedarf, z. B. durch die Bundesagentur für
Arbeit, zu schaffen;

14. sich für einen Rechtsanspruch auf das Nachholen
eines Schulabschlusses einzusetzen, was im Falle von
Kindererziehung auch in Teilzeitform möglich sein
müsse;

15. das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wei-
terzuentwickeln, so dass die Ausbildungsförderung den
Bedürfnissen Alleinerziehender besser gerecht werde
und auch die Möglichkeit des Teilzeitstudiums zulasse,
wobei hierzu neben der grundsätzlichen Öffnung des
BAföG für die Förderfähigkeit des Teilzeitstudiums
auch die Anhebung der förderrechtlichen Altersgrenze
sowie eine deutliche Anhebung des Kinderbetreuungs-
zuschlags gehörten;

16. die Forderungen des Antrags „Chancen eröffnen und
Fachkräfte sichern“ (Bundestagsdrucksache 17/9725)
umzusetzen, um strukturelle Verbesserungen bei der
Qualifizierung zu erreichen und damit die Chancen ins-

Ehe- und familienbezogene Leistungen

17. bei der geplanten Weiterentwicklung des Unterhalts-
vorschussgesetzes auf Regelungen zu verzichten, die zu
einer finanziellen Mehrbelastung von Alleinerziehen-
den führten;

18. zu prüfen, wie die bestehende Ungleichbehandlung,
hervorgerufen durch den vollständigen Abzug des Kin-
dergeldes beim Unterhaltsvorschuss, beseitigt werden
könne, sowie für das Unterhaltsvorschussgesetz eine
Anhebung der Altersgrenze von derzeit 12 auf 14 Jahre
zu prüfen;

19. auf die Einführung eines Betreuungsgeldes zu verzich-
ten, das sozial-, bildungs- und integrationspolitisch ver-
fehlt und verfassungswidrig sei;

20. die bereits vorhandenen Ergebnisse der Gesamtevalua-
tion der ehe- und familienbezogenen Leistungen dem
Deutschen Bundestag vollständig in einem Bericht vor-
zulegen;

21. den Entwurf eines Konzepts für eine gezieltere und
gerechtere Förderung von Familien bis zum Frühjahr
2013 vorzulegen, wobei die ungerechte Besserstellung
von Familien im oberen Einkommensbereich durch die
kindbezogenen Steuerfreibeträge beendet und ein nach
Einkommen der Eltern gestaffeltes Kindergeld für
Familien eingeführt werden solle;

Steuerpolitik

22. das Ehegattensplitting hin zu einer Individualbesteue-
rung zu reformieren und dabei Unterhaltsverpflichtun-
gen der Ehegatten und entsprechende Bestandsschutz-
regelungen zu berücksichtigen.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion DIE LINKE. verweist in ihrem Antrag auf
Drucksache 17/8793 darauf, dass Alleinerziehung und
Einelternfamilien eine weit verbreitete gesellschaftliche Re-
alität seien. Die Zahl dieser Familien belaufe sich insgesamt
auf über 1,6 Millionen. Die Gründe für Alleinerziehung
seien dabei vielfältig und reichten von zwangloser Überein-
stimmung der Eltern bis hin zu gewaltvollen Zuständen in
der Familie und die damit verbundene unfreiwillige Allein-
erziehungsaufgabe zumeist für Frauen.

Es sei festzustellen, dass über 90 Prozent Mütter die Verant-
wortung der Alleinerziehung auf sich genommen hätten;
lediglich 10 Prozent seien alleinerziehende Väter. Dabei
seien insbesondere alleinerziehende Frauen wegen prekärer
Beschäftigungsverhältnisse oder Erwerbslosigkeit massiv
von Armut bedroht.

Dies zu verhindern sei eine der zentralen Aufgaben einer
modernen und zukunftsweisenden Familienpolitik. Hier
habe die Regierung aber kläglich versagt. Es gebe immer
noch keine gesetzlichen Mindestlöhne. Die Arbeitszeiten
seien meist nicht mit den Öffnungszeiten der Kinderbetreu-
ungseinrichtungen und den zeitlichen Bedürfnissen einer
Familie zu vereinbaren. Die Folge seien eine massive Aus-
grenzung der Alleinerziehenden auf dem Arbeitsmarkt und
das Abdrängen in Minijobs oder den Niedriglohnbereich.
Auch die Transferleistungen seien völlig unzureichend und
besondere von Alleinerziehenden auf dem Arbeits-
markt zu verbessern;

die unterstützende Infrastruktur weise unübersehbare Defi-
zite auf. Der Ausbau der Kinderbetreuung stocke, örtliche

Drucksache 17/13178 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Kinder- und Jugendhilfe werde aus finanziellen Gründen
zurückgesetzt und Ganztagsschulen seien vielerorts kaum
vorhanden.

Die Bundesregierung soll nach dem Antrag aufgefordert
werden, konkrete Maßnahmen, insbesondere gesetzgeberi-
sche Initiativen einzuleiten mit dem Ziel,

1. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter den beson-
deren familiären Bedürfnissen von Alleinerziehenden zu
verbessern;

– dazu bedürfe es unter anderem einer Flexibilisierung
der Arbeitszeit, die sich an dem Zeittakt familiärer Er-
fordernisse orientiere; atypische Arbeitszeiten seien
zurückzudrängen; das Recht auf Teilzeitarbeit müsse
uneingeschränkt gelten und ein Rückkehrrecht auf
Vollzeit müsse gesetzlich verankert werden;

– es müsse umgehend ein gesetzlicher Mindestlohn in
Höhe von künftig mindestens 10 Euro pro Stunde ein-
geführt werden; die bestehende Lohnlücke (Gender
Pay Gap) müsse abgebaut werden; prekäre Beschäf-
tigungsverhältnisse seien zurückzudrängen; Lohn-
dumping sei abzuschaffen und Minijobs seien mit
sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichzustellen;

– zum Schutz von Alleinerziehenden sei der Kündi-
gungsschutz bis zur Vollendung des siebten Lebens-
jahres des Kindes auszuweiten;

2. die berufliche Qualifikation sowie die Integration von
Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt unter Berücksich-
tigung der jeweiligen familiären Rahmenbedingungen zu
verbessern;

– eine gute Ausbildung sei so zu gestalten, dass Allein-
erziehende sie erfolgreich absolvieren könnten;
flexible Teilzeitausbildungen seien einzuführen und
weiterzuentwickeln; ein Rechtsanspruch auf Teil-
zeitausbildung sei einzuführen;

– es sei ein genereller Rechtsanspruch auf Qualifizie-
rung und berufliche Weiterbildung einzuführen; Bera-
tungsangebote und Fördermechanismen seien flä-
chendeckend und barrierefrei einzurichten;

3. die soziale Infrastruktur für Familie, Kinder und Jugend-
liche, auf die Alleinerziehende besonders angewiesen
seien, auszubauen und Kürzungen zurückzunehmen; das
setze auch eine bessere finanzielle Ausstattung von Län-
dern und Kommunen voraus, die für diese Infrastruktur
im Wesentlichen verantwortlich seien;

– eine gebührenfreie bedarfs- und altersgerechte Kin-
derganztagsbetreuung inklusive gesunder Essens-
versorgung müsse aufgebaut werden; dazu zählten
auch Betreuungsangebote außerhalb der regulären
Öffnungszeiten; die Betreuung sei inklusiv auszu-
gestalten; Kindern von Alleinerziehenden sei im
Vorgriff auf den Rechtsanspruch ab 2013 ab dem
ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen
Platz in einer Kindertagesstätte einzuräumen; zudem
sei die rechtliche und finanzielle Grundlage für ein
flächen- und bedarfsgerechtes ganztägiges Schul-
angebot inklusive Ferienbetreuung zu schaffen;

den; die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe
müssten unter anderem in die Lage versetzt werden,
ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen zu können
und einen Schutz und eine Förderung der Kinder und
Jugendlichen im Rahmen des SGB VIII zu gewähren;
in diesem Zusammenhang müsse die Kinder- und
Jugendhilfe durch einen öffentlichen und fachlichen
Diskurs gestärkt und weiterentwickelt werden;

– Kindern und Jugendlichen müsse ein gebührenfreier
Zugang zu öffentlichen kulturellen Einrichtungen er-
möglicht werden; sie benötigten eigene gestaltbare
Räume, in denen sie sich abseits von Kostenzwängen
treffen könnten sowie pädagogische und kulturelle
Unterstützung erführen; die Akzeptanz von sexueller
und kultureller Vielfalt müsse gefördert werden;

– die Ausbildung und Qualifikation von Erzieherinnen,
Erziehern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
seien sicherzustellen und dem gestiegenen Bedarf
anzupassen; ebenso müssten die Arbeitsbedingungen
verbessert und die Tätigkeiten angemessen entlohnt
werden;

– gesetzliche Regelungen wie das Betreuungsgeld, die
der öffentlichen Hand ermöglichten, sich von ihrer
Verantwortung für die Förderung von Kindern frei-
zukaufen, seien zu streichen;

– Gesundheitsförderung und Maßnahmen zur Primär-
prävention müssten entwickelt und angewendet wer-
den, um die sozial bedingte Ungleichheit der gesund-
heitlichen Chancen von Alleinerziehenden zu ver-
ringern; die derzeitige Ablehnungspraxis der Kran-
kenkassen sei zu stoppen; darüber hinaus sei eine
gesundheitsfördernde Politik zu entwickeln, die
darauf ziele, Ursachen sozialer Ungleichheit und
Armut zu beseitigen;

– für Mütter und Väter mit Behinderung müsse ein
Anspruch auf Teilhabeleistungen festgeschrieben
werden, damit diese ihre Rechte auf Elternschaft
wahrnehmen könnten; diese Leistungen, die auch eine
persönliche Assistenz beinhalteten, müssten einkom-
mens- und vermögensunabhängig gewährt werden;

4. die finanzielle Absicherung von Alleinerziehenden und
ihren Kindern zu gewährleisten; dazu bedürfte es sozial-
politischer Korrekturen:

– der Unterhaltsvorschuss sei auszubauen; die maxi-
male Bezugsdauer von derzeit sechs Jahren sei zu
entfristen; Unterhaltsvorschuss sei bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahrs zu gewähren; das Kindergeld
solle nur noch zur Hälfte angerechnet werden;

– der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende im Steu-
errecht in Höhe von 1 308 Euro müsse allen Allein-
erziehenden zukommen; dementsprechend müsse die
einschränkende Bedingung zur Gewährung des Ent-
lastungsfreibetrages, wonach Alleinerziehende keine
Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen
Person bilden dürften, aufgehoben werden;

– die Kürzung des Elterngelds müsse zurückgenommen
werden; das Elterngeld dürfe nicht auf andere Trans-
– die Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe müss-
ten von Bund und Ländern rückgängig gemacht wer-

ferleistungen angerechnet werden; es sei so aus-
zubauen, dass beide Elternteile einen individuellen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13178

Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld erhielten; die
Teilzeitarbeitsmöglichkeiten seien zu verbessern; Ein-
kommensverluste durch betreuungsbedingte Arbeits-
zeitreduzierung seien anteilig auszugleichen; ein
gleichzeitiger Teilzeitelterngeldbezug solle ermög-
licht werden; der Elternzeitanspruch sei in Form eines
Elternzeitkontos zu gewähren und solle in Zeitab-
schnitten von mindestens zwei Monaten bis zum voll-
endeten siebten Lebensjahr des Kindes in Anspruch
genommen werden können;

– Kindergeld und Kinderzuschlag seien zu einer Kin-
dergrundsicherung weiterzuentwickeln; zudem müsse
das Wohngeld erweitert, der gestrichene Heizkosten-
zuschuss wieder eingeführt und der Kinderzuschlag
mit einem Mehrbedarf analog des SGB-II-Mehr-
bedarfes für Alleinerziehende versehen werden;

– die Hartz-IV-Sätze müssten verfassungskonform be-
rechnet und dementsprechend erhöht werden; das
Konstrukt der Bedarfs- und Einsatzgemeinschaft sei
abzuschaffen, damit Alleinerziehenden beim Aufbau
einer neuen Partnerschaft keine finanziellen Nachteile
entstünden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 20. März
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
17/11032 empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. März
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
17/11032 empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
Sitzung am 20. März 2013 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 17/11032 empfohlen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner Sitzung am 20. März 2013
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11032 emp-
fohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sit-
zung am 20. März 2013 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
17/11032.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 17/8793.

Die Vorlagen sind in der 92. Sitzung am 20. März 2013 be-
raten worden. Zu der Beratung lag eine Petition vor, mit der
ein Zuschuss zum Kindergeld in Höhe von 50 Euro pro Kind
für Alleinerziehende gefordert wird.

In der Ausschussberatung führte die Fraktion der SPD aus,
es bestehe offenbar Einigkeit darüber, dass Alleinerziehende
das höchste Armutsrisiko trügen und deshalb die Politik hier
einen besonderen gesellschaftlichen Auftrag habe. Dies
werde übrigens auch im Armuts- und Reichtumsbericht fest-
gestellt. Neben dem Antrag auf Drucksache 17/11032 gebe
es noch einen weiteren – federführend im Ausschuss für Ar-
beit und Soziales beratenen – Antrag der SPD-Fraktion auf
Drucksache 17/11038, wobei dessen Schwerpunkt auf der
Förderung von Alleinerziehenden in der Grundsicherung
liege. Der SPD-Fraktion gehe es darum, Alleinerziehende in
ihrem Wunsch, berufstätig zu sein, zu unterstützen. Um eine
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu realisieren,
müsse bei den Faktoren Infrastruktur, Zeit und Geld ange-
setzt werden.

Zur Gewährleistung einer besseren Infrastruktur bedürfe es
nicht nur eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz
für unter 3-Jährige, sondern auch eines Rechtsanspruchs auf
Ganztagsangebote in Krippen, Kitas und Schulen. Außer-
dem seien flexiblere Betreuungsangebote für Alleinerzie-
hende gerade auch mit Blick auf die Randzeiten, die eine
große Schwierigkeit bei der Organisation der Berufstätigkeit
und der Kinderbetreuung darstellten, notwendig.

Die SPD-Fraktion fordere für teilzeitbeschäftigte Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit der Wiederauf-
stockung auf Vollzeiterwerbstätigkeit, die durch einen
Rechtsanspruch abgesichert werden solle. Ebenso sei es ge-
rade für Alleinerziehende wichtig, ein Lebensarbeitszeit-
konto anlegen zu können. Hier müsse man darauf hinwirken,
dass die Tarifparteien aktiver würden. Nach Angaben des
Deutschen Gewerkschaftsbundes räumten derzeit nur zwei
Prozent der Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern die Chance ein, solche Konten anzulegen.

Außerdem werde die Durchsetzung der Entgeltgleichheit
zwischen Frauen und Männern ebenso wie die Einführung ei-
nes gesetzlichen Mindestlohns gefordert. Darüber hinaus
müsse die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnis-
sen abgeschafft werden, damit gerade auch Alleinerziehende
eine sichere Zukunftsperspektive für ihre Familie entwickeln
könnten. Um die Grundlage für eine Beschäftigung legen zu
können, seien ein Rechtsanspruch auf eine Teilzeitausbildung
der Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags auf Druck-
sache 17/8793 empfohlen.

und die Ermöglichung eines Teilzeitstudiums durch eine
Weiterentwicklung des BAföG geboten. Das Betreuungsgeld

Drucksache 17/13178 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

setze gerade auch für Alleinerziehende falsche Anreize. Au-
ßerdem müssten die Ergebnisse der Gesamtevaluation der
ehe- und familienbezogenen Leistungen vorgelegt werden,
um diese noch effektiver einzusetzen. Schließlich gehe es um
ein sozial ausgewogenes und gerechtes Kindergeld. Die
ungerechte Besserstellung von Familien im oberen Einkom-
mensbereich durch die kindbezogenen Steuerfreibeträge
müsse beendet und es müsse ein nach Einkommen der Eltern
gestaffeltes Kindergeld für Familien eingeführt werden.

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE. werde man ablehnen,
da dessen Forderungen in finanzieller Hinsicht nicht umsetz-
bar seien. So sei es unverantwortlich, die Zahlung von Un-
terhaltsvorschuss bis zum Alter von 18 Jahren zu verlangen,
weil dies aufgrund der bekannten Haushaltsprobleme der
Kommunen nicht in Betracht komme. Stattdessen solle man
prüfen, ob die finanziellen Grundlagen für eine Ausweitung
der Zahlung bis zum Alter von 14 Jahren vorhanden seien.
Von der im Antrag der Fraktion DIE LINKE. geforderten
Kindergrundsicherung für alle würden die Reichen und die
Armen in gleichem Maße profitieren. Ein sozial gerechtes,
nach Einkommen der Eltern gestaffeltes Kindergeld sei hier
die bessere Lösung. Schließlich sei die Forderung nach einer
Zahlung von Elterngeld an Alleinerziehende für die Dauer
von 24 Monaten kontraproduktiv, da dies einen Anreiz set-
zen würde, der Erwerbstätigkeit fernzubleiben.

Die Fraktion der CDU/CSU teilte den Ausgangspunkt der
SPD-Fraktion, dass Alleinerziehende Geld, Zeit und Infra-
struktur brauchten. Dies treffe auf alle Familienformen zu,
nicht nur auf Alleinerziehende. Diese hätten grundsätzlich
die gleichen Ansprüche und Bedürfnisse wie andere Fami-
lien auch. Allerdings wollten sie nicht als Hilfesuchende und
als Opfer bezeichnet werden. Dies habe eine im Auftrag des
BMFSFJ durchgeführte Studie belegt. Erfreulich sei, dass
die Alleinerziehenden in dem Antrag der SPD-Fraktion nicht
in einer Opferrolle dargestellt würden. Allerdings weise der
SPD-Beitrag in der Beratung in diese Richtung. Im Antrag
der Fraktion DIE LINKE. würden die Alleinerziehenden ein-
deutig in einer solchen Rolle gesehen mit der Folge, dass der
Staat aufgefordert werde, einzugreifen und zu helfen.

In dem Antrag der Fraktion der SPD seien einige Punkte
enthalten, die von der Koalition bereits auf den Weg gebracht
worden seien. Hierzu gehörten der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz, der Ausbau der Betreuung für die unter
3- Jährigen, die Themen familienbewusste und flexible
Arbeitszeiten sowie die Weiterentwicklung des BAföG, die
von der neuen Bundesministerin für Bildung und Forschung
aufgegriffen worden sei. Der Antrag enthalte weitere Forde-
rungen, die durchaus wünschenswert seien. Allerdings fehle
es an einer Berechnung der mit der jeweiligen Realisierung
verbundenen Kosten. Dies gelte in noch größerem Umfang
für den Forderungskatalog der Fraktion DIE LINKE., der für
eine Politik nach dem Motto „Wünsch Dir was“ stehe.

Alleinerziehende brauchten gute Netzwerke, die den Wegfall
des Partners ersetzten und ermöglichten, dass sie einen eige-
nen Job hätten und die Familie selbst ernähren könnten. Sol-
che Netzwerke würden durch Programme des BMFSFJ und
des BMAS unterstützt. Außerdem sei eine engmaschige Be-
treuung durch die Bundesagentur für Arbeit notwendig. Diese
habe nunmehr Alleinerziehende als Schwerpunktgruppe de-

den Einsatz für Alleinerziehende angehe, so bestehe grund-
sätzliche Übereinstimmung mit den Oppositionsfraktionen.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte den Antrag der SPD-
Fraktion. Ein Manko sei allerdings, dass nicht darauf einge-
gangen werde, dass das Elterngeld auf Transferleistungen
angerechnet werde. Die alleinerziehenden Mütter und Väter
müssten entsprechend abgesichert werden. Soweit die SPD-
Fraktion verlange, die Forderungen auf Bundestagsdrucksa-
che 17/11038 „Neue Strategien für eine bessere Förderung
von Alleinerziehenden in der Grundsicherung“ umzusetzen,
stimme man dem zu. Dagegen lehne man deren Forderungen
im Antrag „Chancen eröffnen und Fachkräfte sichern“ (Bun-
destagsdrucksache 17/9725) ab. Da man aber insgesamt das
Anliegen der besseren Unterstützung der alleinerziehenden
Mütter und Väter für richtig halte, werde man dem Antrag
der SPD-Fraktion zustimmen.

Man müsse feststellen, dass die frühere Ankündigung der
Bundesregierung, ein breites und niedrigschwelliges Ange-
bot zur Unterstützung Alleinerziehender zu entwickeln, zu
keinen konkreten Ergebnissen geführt habe, weder während
der Zeit der Großen Koalition noch in der aktuellen Legis-
laturperiode. Daher liste der Antrag der Fraktion DIE
LINKE. die Aspekte auf, die man zur Unterstützung Allein-
erziehender für notwendig halte. Hier seien beispielsweise
eine Flexibilisierung der Arbeitszeit mit einem individuellen
Recht auf Teilzeit sowie ein Rückkehrrecht auf Vollzeit, ein
Kündigungsschutz für Alleinerziehende bis zur Vollendung
des siebten Lebensjahres des Kindes, ein Rechtsanspruch auf
Teilzeitausbildung und die Unterstützung der Alleinerziehen-
den bei der Rückkehr in das Berufsleben nach einer familien-
bedingten Auszeit zu nennen. Von diesen Forderungen, deren
Umsetzung den Alleinerziehenden eine echte Hilfestellung
bieten würde, sei bisher nichts auf den Weg gebracht worden.

Des Weiteren sei eine bessere finanzielle Ausstattung von
Ländern und Kommunen notwendig, unter anderem auch für
den Ausbau der gebührenfreien bedarfs- und altersgerechten
Kinderganztagsbetreuung sowie für ein flächen- und be-
darfsgerechtes ganztägiges Schulangebot inklusive Ferien-
betreuung. Die notwendige Anpassung der Ausbildung und
Qualifikation von Erzieherinnen und Erziehern sowie
Sozialpädagoginnen und -pädagogen sei ebenfalls noch
nicht begonnen worden. Bei den Mutter-/Vater-Kind-Kuren
sei seit der Zeit der Großen Koalition keine Verbesserung er-
zielt worden. Auch habe es keine Überlegungen gegeben,
wie im Bereich des Unterhaltsvorschusses die Rückholquote
erhöht werden könne; die schon lange Zeit im Raum ste-
hende Forderung nach einem Ausbau des Unterhalts-
vorschusses sei nicht erfüllt worden, obwohl im Koalitions-
vertrag eine Verlängerung bis zum 14. Lebensjahr vereinbart
worden sei. Für richtig halte man hier eine Verlängerung bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Hinsichtlich der Aufhebung der einschränkenden Bedingun-
gen für den Entlastungsbeitrag bei Alleinerziehenden im
Steuerrecht und der Rücknahme der Kürzung des Elterngel-
des sei ebenfalls nichts passiert. Mit der Forderung nach ei-
nem individuellen Anspruch auf je 12 Monate Elterngeld für
beide Elternteile habe man eine flexible Ausgestaltung im
Blick. Niemand solle gezwungen werden, die Elternzeit am
Stück zu nehmen, sondern dann, wenn die Eltern oder die Al-
finiert. Da die vorliegenden Anträge über das hinausgingen,
was realistisch umsetzbar sei, werde man sie ablehnen. Was

leinerziehenden es für richtig hielten. Entgegen den Ausfüh-
rungen der SPD-Fraktion werde damit niemand vom Arbeits-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13178

markt ferngehalten. Erforderlich seien die Weiterentwicklung
des Kindergelds und des Kinderzuschlags zu einer Kinder-
grundsicherung sowie die verfassungskonforme Berechnung
der Hartz-IV-Sätze. Mit Ausnahme des Engagements beim
Ausbau der Kindertagesbetreuung habe die Bundesregierung
zu den genannten Aspekten keinerlei Maßnahmen ergriffen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. solle nicht dahin-
gehend missverstanden werden, dass man eine sofortige
Umsetzung aller genannten Aspekte erwarte, sondern es
handele sich um Zielbestimmungen, bei denen man die Bun-
desregierung zur Einleitung gesetzgeberischer Initiativen
auffordern wolle. Aber anscheinend solle nach dem Willen
der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion die Bundes-
regierung ja nicht einmal zu Initiativen aufgefordert werden.

Die Fraktion der FDP stellte zu der im Antrag der SPD-
Fraktion „Neue Strategien für eine bessere Förderung von
Alleinerziehenden in der Grundsicherung“ erhobenen For-
derung nach einer besseren Verankerung der Gleichstellung
in der Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit fest,
dass dies in der Verantwortung der Geschäftsführer in den
Jobcentern vor Ort liege. Einen Zeitfaktor anzusetzen, nach-
dem ein Partner bzw. eine Partnerin erst nach einem Jahr Teil
der Verantwortungsgemeinschaft werde, sei nicht der rich-
tige Ansatz. Eine solche beginne nämlich, wenn Menschen
füreinander Verantwortung übernähmen. Bei den Arbeitsför-
derungsmaßnahmen würden Männer und Frauen gleich be-
handelt und bei den Maßnahmen, die zusätzlich die Frauen-
förderung beinhalteten, würden schon jetzt die Allein-
erziehenden besonders berücksichtigt. Eine Evaluation des
Bundesarbeits- und Sozialministeriums habe darüber hinaus
ergeben, dass in den letzten Jahren ein Drittel mehr Allein-
erziehende auf dem Arbeitsmarkt vermittelt worden seien als
Nichtalleinerziehende.

Der Aspekt der Teilzeitausbildung, den man begrüße,
komme in beiden Anträgen vor. Es sei aber bereits seit dem
Jahr 2005 möglich, dass sich der Ausbildungsbetrieb mit den
Auszubildenden auf eine Reduzierung der Ausbildungszeit
verständige. Gleichwohl sei es richtig, dass hierfür verstärkt
geworben werden müsse. Daher habe es im Februar dazu
eine Konferenz gegeben und für April sei eine weitere
Öffentlichkeitsinitiative geplant.

Darüber hinaus enthielten die Anträge viele Punkte, die
in die Zuständigkeit der Länder fielen, beispielsweise die
Flexibilisierung der Öffnungszeiten der Kitas.

Zu den Forderungen im Antrag der Fraktion der SPD sei zu
bemerken, dass es keines neuen Krippengipfels bedürfe,
sondern der Anstrengungen von Ländern und Kommunen.
Ebenso seien der bedarfsgerechte Ausbau der Ganztagsschu-
len und die Ferienbetreuung nicht in einem Bundesgesetz zu
regeln. Flexible Arbeitszeit- und Teilzeitarbeitsmodelle halte
man für sehr wichtig. Große Unternehmen seien hier oft
schon sehr weit, bei den kleinen und mittleren Unternehmen
müsse man noch dafür werben, müsse aber auch zur Kennt-
nis nehmen, dass in diesen Unternehmen auch eine Kapa-
zitätsgrenze erreicht werden könne.

Mit dem Thema Unterhaltsvorschuss habe man sich in dieser
Legislaturperiode bereits beschäftigt und müsse auch be-
rücksichtigen, dass die gewünschten Leistungen finanzierbar

ter Stelle auf die Entlastung der Familien gesetzt. Man habe
das Kindergeld massiv erhöht und auch die Kinderfreibe-
träge. Trotzdem könne man die höchsten Steuereinnahmen
der letzten Jahre verzeichnen.

Während der Antrag der SPD-Fraktion in vielen Punkten in
die richtige Richtung weise, müsse man bei den Forderungen
im Antrag der Fraktion DIE LINKE. von einem „Wünsch-
Dir-Was“ sprechen. Wenn man beispielsweise einen Kündi-
gungsschutz für Alleinerziehende bis zur Vollendung des
siebten Lebensjahres des Kindes fordere, müsse man beden-
ken, dass eine entsprechende gesetzliche Regelung die
Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt einschränke. Die
Forderung nach einem gebührenfreien Zugang zu öffent-
lichen Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche sei
auch schon in einem Bericht von der Kinderkommission
erhoben worden. Allerdings sei hierfür nicht der Bund zu-
ständig, sondern die Länder und die Kommunen. Dies gelte
auch für andere Punkte.

Bei der Bewilligungspraxis für Mutter-/Vater-Kind-Kuren
hätten sich die Familienpolitiker beim Bundesminister für
Gesundheit für Verbesserungen eingesetzt. Dies sei im Er-
gebnis erfolgreich gewesen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützte
die Sichtweise der CDU/CSU-Fraktion, dass Alleinerzie-
hende nicht als Opfer betrachtet werden wollten. Dennoch
stünden sie vor großen Herausforderungen und benötigten
eine besondere Unterstützung durch den Gesetzgeber. Leider
müsse man zum Ende der Legislaturperiode feststellen, dass
entgegen den durch den Koalitionsvertrag geweckten Hoff-
nungen letztlich nichts passiert sei, was die Situation der Al-
leinerziehenden verbessert habe. Weder seien die Vereinba-
rungen im Koalitionsvertrag zur Steuerentlastung noch zur
Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschusses oder des El-
terngeldes umgesetzt worden. Es sei eine völlig falsche Pri-
oritätensetzung erfolgt, indem man Milliardenbeträge in das
Betreuungsgeld investiere und die vernünftigen Punkte im
Koalitionsvertrag nun nicht mehr finanzieren könne. Diese
falsche Prioritätensetzung wirke sich besonders negativ für
die Alleinerziehenden aus, z. B. auch bei der Anrechnung
des Sockelbetrages beim Elterngeld, die zu einer echten Ver-
schlechterung ihrer Situation geführt habe.

Der wiederholte Verweis darauf, dass der Bund für den Kita-
ausbau nicht zuständig sei, sei ärgerlich. Aus Sicht der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seien alle Ebenen, Bund,
Länder und Kommunen, aufgefordert, hier „an einem
Strang“ zu ziehen. Man sehe nicht, dass mit dem aktuellen
Bundesprogramm die Ziele zu erreichen seien, weil der Be-
darf bei der U3-Kinderbetreuung weiter wachse. Deshalb
schlage man vor, dass der Bund sich hier über das Jahr 2013
hinaus engagiere. Selbstverständlich habe der Bund auch die
Möglichkeit, einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbe-
treuung im Kinder- und Jugendhilfegesetz zu verankern und
finanziell zu unterstützen.

Im Antrag der SPD-Fraktion seien viele wichtige und rich-
tige Forderungen zu finden. Hinsichtlich der Frage der Wei-
terentwicklung des Kindergeldes verfolge die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jedoch einen weitergehenden
Ansatz, der zu einer Kindergrundsicherung führe. Deshalb
blieben und zuerst erwirtschaftet werden müssten, auch von
den Familien. Die Koalitionsfraktionen hätten daher an ers-

werde man sich zum Antrag der Fraktion der SPD im Ergeb-
nis der Stimme enthalten.

Drucksache 17/13178 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Hinsichtlich der Forderungen im Antrag der Fraktion DIE
LINKE. teile man die bereits geäußerte Kritik. Es handele
sich um einen „bunten Strauß an Wünschen“, dem man sich
zwar inhaltlich in vielen Punkten anschließen könne, der
aber nicht umgehend zu finanzieren sei, beispielweise im
Hinblick auf den Unterhaltsvorschuss. Zwar sei der Aspekt
der Ausweitung des Kündigungsschutzes gut gemeint, aber
im Falle einer Umsetzung würde er sich negativ auswirken.
Deshalb könne man den Antrag nicht unterstützen und werde
ihn ablehnen.

Berlin, den 20. März 2013

Nadine Schön (St. Wendel)
Berichterstatterin

Christel Humme
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin

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