BT-Drucksache 17/13162

Probleme bei der Auslagerung von Visa-Antragsannahmen

Vom 17. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13162
17. Wahlperiode 17. 04. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Günter Gloser, Franz Thönnes, Edelgard
Bulmahn, Ulla Burchardt, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Dagmar Freitag,
Iris Gleicke, Hans-Ulrich Klose, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Johannes Pflug,
Heidemarie Wieczorek-Zeul, Uta Zapf, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der
Fraktion der SPD

Probleme bei der Auslagerung von Visa-Antragsannahmen

Nach Angaben des Auswärtigen Amts (AA) wurden eine Reihe von Maßnah-
men ergriffen, um die Effizienz und die sogenannte Kundenfreundlichkeit des
Visumverfahrens zu gewährleisten beziehungsweise zu erhöhen (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10479).
Zu den ergriffenen Maßnahmen gehört in erster Linie die Auslagerung der An-
tragsannahme an externe Dienstleistungserbringer. Sie ermöglicht nach Auffas-
sung des AA dem Antragsteller eine Antragsabgabe innerhalb von 48 Stunden.
Damit können die bisherigen Wartezeiten in vielen Fällen deutlich verkürzt und
unnötige Anreisen zu den Konsularstellen vermieden werden. Vorteil der exter-
nen Dienstleistungserbringer sei darüber hinaus die große Flexibilität, die An-
tragsannahmekapazitäten den unterschiedlichen Schwankungen anzupassen.
Seit Nutzung von externen Dienstleistungserbringern haben sich jedoch ver-
schiedene Probleme sowohl im Verfahren als auch hinsichtlich der personellen
Belastung in den Konsularstellen ergeben, die nicht allein mit Hinweisen auf
Verbesserungen bei der Kundenfreundlichkeit übergangen werden dürfen. Die
jeweiligen Probleme müssen identifiziert und es müssen jeweils nachhaltige Re-
gelungen gefunden werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche politischen und verwaltungstechnischen sowie personalpolitischen
Erwägungen liegen der Entscheidung des Bundesministers des Auswärtigen
zur Auslagerung der Visa-Annahme zugrunde?

2. Welche der gesetzten Ziele wurden mit der Auslagerung der Visa-Annahme
erreicht?

3. Mit welchem Ergebnis wurden Erfahrungen von Schengen-Partner bei der
Auslagerung der Visa-Antragsannahme berücksichtigt?
4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Einsatz des Online-Termin-
vergabesystems über die Webseite der Botschaft, Termine nicht en bloc reser-
viert und unter der Hand vergeben werden?

5. In welchen Ländern ist die Auslagerung der Visa-Antragsannahme zum 1. Ja-
nuar 2013 bereits erfolgt?

6. In welchen Ländern ist die Auslagerung der Visa-Antragsannahme geplant?

Drucksache 17/13162 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

7. Nach welchen Kriterien wird die sicherheitspolitische Lage der Länder be-
wertet, um eine Auslagerung der Visa-Antragsannahme an externe Dienst-
leister zu verantworten?

8. In welchen Ländern kommen aus sicherheitspolitischen Gründen externe
Dienstleister für eine Visa-Antragsannahme nicht in Frage?

9. Sind seit Einführung der Auslagerung der Visa-Antragsannahme an externe
Dienstleister Fälle bekannt geworden, in denen Behörden oder Organisa-
tionen eines Landes Einfluss oder gar Zugriff auf externe Dienstleister
nehmen wollten bzw. genommen haben?

Falls ja, wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?

10. Wie ist sichergestellt, dass externe Dienstleister dem Einfluss oder gar Zu-
griff von Behörden oder Organisationen des jeweiligen Landes entzogen
werden?

11. Wurden völkerrechtliche Vereinbarungen mit denjenigen Ländern, in denen
externe Dienstleister im Zusammenhang mit Visa-Antragsannahmen tätig
sind, getroffen, die den Dienstleistern maximalen rechtlichen Schutz ge-
währen, und welchen Inhalt haben diese Vereinbarungen?

12. Welchem Recht unterliegen die jeweiligen Dienstleister im Fall von Rechts-
streitigkeiten im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben?

13. Welchem Gesellschaftsrecht unterliegen die jeweiligen Dienstleister?

14. Welchem Datenschutzrecht unterliegen die jeweiligen Dienstleister?

15. Wie stellt die Bundesregierung gemäß Artikel 43 Absatz 9 des Visakodex
die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Verarbeitung der
Daten sicher?

16. Inwieweit schränken datenschutzrechtliche bzw. fehlende datenschutz-
rechtliche Bestimmungen des jeweiligen Landes, in denen externe Dienst-
leister im Zusammenhang mit Visa-Antragsannahmen tätig sind, die Ver-
antwortung bzw. die rechtlichen Möglichkeiten der Bundesregierung gemäß
Artikel 43 Absatz 9 des Visakodex ein?

17. Wurde die Visa-Antragsannahme an externe Dienstleister in jedem Einzel-
fall vom Datenschutzbeauftragten des AA überprüft?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

18. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch die Auslagerung der
Visa-Antragsannahme Regierungsstellen der Länder Zugang zu Informa-
tionen über Reisewünsche Oppositioneller oder von Dissidenten erhalten?

19. Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter externer Dienstleister einer
Sicherheitsüberprüfung nach deutschem Recht unterzogen?

Wenn ja, was sind die bisherigen Erfahrungswerte?

20. Wie will die Bundesregierung dem Problem begegnen, dass es durch die
Auslagerung der Visa-Antragsannahmen zu einem deutlichen Anstieg der
Antragsteller gekommen ist, ohne dass sich die durch einen entsprechenden
Personalaufwuchs in den Konsularabteilungen der Botschaften und Konsu-
late widerspiegelt, in denen letztendlich die Entscheidungen nach gründ-
licher Prüfung getroffen werden müssen?

21. Was unternimmt die Bundesregierung, um eine dauerhafte Überlastung der
zuständigen Konsularmitarbeiterinnen und Konsularmitarbeiter an Bot-
schaften und Konsulaten, die von einem solchen Antragsanstieg betroffen
sind, zu vermeiden, und wie will sie verhindern, dass es zu Beeinträchtigun-

gen bei der Qualität und der Prüfungsdichte kommt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13162

22. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit die Mehrbelas-
tung im Bereich der Visa-Bearbeitung zu Lasten anderer Aufgaben im
Rechts- und Konsularbereich gehen, und welche Maßnahmen beabsichtigt
die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?

23. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, eine Kontingentierung im Be-
reich der Visa-Antragsannahme bei externen Dienstleistern einzuführen?

24. Welche Kosten sind durch die Auslagerung der Visa-Verfahren an externe
Dienstleister entstanden?

Berlin, den 17. April 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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