BT-Drucksache 17/13143

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates - Drucksachen 17/11270, 17/12784 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG)

Vom 17. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13143

17. Wahlperiode 17. 04. 2013

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates
– Drucksachen 17/11270, 17/12784 –

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von
Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. In der Bundesrepublik Deutschland bewegt sich der Anteil von Frauen in
Führungsgremien auf einem kontinuierlich niedrigen Niveau. Die fehlende
paritätische Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten der Privatwirt-
schaft durch Frauen und Männer widerspricht dem Gleichstellungsauftrag
des Grundgesetzes (GG) und ist undemokratisch. Sowohl Artikel 3 GG als
auch europäische Richtlinien verpflichten die Bundesregierung zu verbindli-
chen Festlegungen für die Besetzung von Führungspositionen durch Frauen
und Männer.

2. Statt unverbindlicher Selbstverpflichtungen braucht es nun eine gesetzliche
Regelung, um Frauen als Mehrheit der Gesellschaft in Führungspositionen
angemessen – das heißt paritätisch – zu repräsentieren.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. eine paritätische Quotierung der Aufsichtsrats- und Vorstandsposten von
50 Prozent durchzusetzen, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen
und Männern in Führungsgremien auch tatsächlich zu ermöglichen;

2. das Verfahren bis zum Inkrafttreten der Quotierung zu beschleunigen und
auf eine Einführung gesetzlicher Mindestquoten für Frauen von 40 Prozent
ab 2018 und mindestens 50 Prozent ab 2023 hinzuwirken und

3. die Sanktionen bei Verstoß gegen das Gesetz effektiv und für alle geltend zu
gestalten. Verstößt ein bei Inkrafttreten bereits gegründetes Unternehmen mit

der Neubesetzung einer Führungsposition gegen die Quotierungsregelung
des Gesetzes, ist diese Wahl/Benennung nichtig. Das so gewählte Vorstands-
oder Aufsichtsratsmitglied wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Ver-
stößt ein Unternehmen ein zweites Mal gegen das Gesetz, wird gegen dieses

Drucksache 17/13143 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
eine Geldbuße verhängt, deren Höhe auch an die Wertschöpfung des Unter-
nehmens gekoppelt ist.

Berlin, den 17. April 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Der bundesweite Frauenanteil im Management von 17,37 Prozent ist eine
gleichstellungspolitisch und gesellschaftlich fragwürdige Verschwendung des
Wissens der Mehrheit der Bevölkerung. Die Bundesrepublik Deutschland ver-
fügt derzeit über die bestausgebildetste(n) Frauengeneration(en). So stellen
Frauen fast die Hälfte aller Hochschulabsolventinnen und -absolventen und
dies mit deutlich besseren Abschlüssen als Männer. Die hohe fachliche Qualifi-
kation von Frauen spiegelt sich jedoch nicht in einer entsprechenden Präsenz in
Führungspositionen wider.

Ihr Ausschluss von gesellschaftlicher und monetärer Teilhabe ist auf traditio-
nelle und patriarchal geprägte Rollenmuster zurückzuführen, die Frauen noch
immer mehrheitlich an nicht oder gering entlohnte Erziehungs-, Pflege- und
Sorgetätigkeiten bindet. Um diese Muster und Normierungen zu durchbrechen,
braucht es eine effektive und geschlechtergerechte Quotierung von 50 Prozent.
Nur diese ist geschlechtergerecht und emanzipatorisch. Angesichts der jahr-
zehntelangen massiven Abwehr seitens der Privatwirtschaft, Führungsgremien
mit Frauen zu besetzen – einer verlorenen Zeit für viele Führungsaspirantinnen
– braucht es nun geringere Umsetzungsfristen und effektive Sanktionen, damit
das Gesetz auch seine Wirkung entfalten kann.

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