BT-Drucksache 17/13068

zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Cornelia Behm, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12695 - Bienen und andere Insekten vor Neonicotinoiden schützen

Vom 15. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13068
17. Wahlperiode 15. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Cornelia Behm, Nicole Maisch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12695 –

Bienen und andere Insekten vor Neonicotinoiden schützen

A. Problem

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat laut Antragsteller am
16. Januar 2013 in einem Gutachten vor hohen akuten und chronischen Risiken
für Bienen und andere Bestäuber durch Pestizide mit den drei Wirkstoffen
Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam – aus der Gruppe der Neonicoti-
noide – gewarnt. Für alle drei Pestizide erachtet laut Darstellung der Antrag-
steller die EFSA nur eine Verwendung bei Kulturpflanzen als akzeptabel, die
nicht attraktiv für Bienen sind. Auf der Basis des Gutachtens der EFSA hat die
EU-Kommission nach Darstellung der Antragsteller am 31. Januar 2013 unter
anderem vorgeschlagen, die Anwendung (als Beizung, Granulat und Spritzmit-
tel) der oben genannten drei Wirkstoffe bei Sonnenblumen, Mais, Raps und
Baumwolle für zwei Jahre zu verbieten.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/12695 soll die Bundesregierung insbe-
sondere aufgefordert werden, im Sinne der Pflanzenschutzmittel-Verordnung
1107/2009 und des Vorsorgeprinzips dem Vorschlag der EU-Kommission hin-
sichtlich Anwendungsbeschränkungen für die aus Sicht der Antragsteller bie-
nengefährlichen Pestizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam bei
bienenattraktiven Kulturen zuzustimmen und bei den anderen Mitgliedstaaten
offensiv für eine Zustimmung zu werben sowie auf Bundesebene mittels An-
weisung an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz
sicherzustellen, dass keine befristeten Ausnahmezulassungen für Pflanzen-
schutz- bzw. Beizmittel auf Neonicotinoid-Basis bei bienenattraktiven Kultu-
ren mehr erteilt werden.
B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

Drucksache 17/13068 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13068

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/12695 abzulehnen.

Berlin, den 20. März 2013

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Friedrich Ostendorff
Stellvertretender Vorsitzender

Josef Rief
Berichterstatter

Gustav Herzog
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Harald Ebner
Berichterstatter

Zustimmung zu werben,
fraktionen setzten sich für einen hinreichenden Schutz von
Bienen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse
2. auf Bundesebene mittels Anweisung an das Bundesamt
für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz sicher-
zustellen, dass keine befristeten Ausnahmezulassungen
für Pflanzenschutz- bzw. Beizmittel auf Neonicotinoid-

ein. Im Jahr 2008 sei es aufgrund der falschen Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln, die Neonicotinoide enthielten,
zu Schäden bei Bienenvölkern gekommen. Die darauf hin in
Deutschland getroffenen verschiedenen Maßnahmen – wie
Drucksache 17/13068 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Josef Rief, Gustav Herzog, Dr. Christel Happach-
Kasan, Dr. Kirsten Tackmann und Harald Ebner

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/12695 in seiner 228. Sitzung am 14. März 2013 erstmals
beraten und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung
sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
hat laut Antragsteller am 16. Januar 2013 in einem Gutach-
ten vor hohen akuten und chronischen Risiken für Bienen
und andere Bestäuber durch Pestizide mit den drei Wirk-
stoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam (aus
der Gruppe der Neonicotinoide) gewarnt. Für alle drei Pesti-
zide erachtet laut Darstellung der Antragsteller die EFSA
nur eine Verwendung bei Kulturpflanzen als akzeptabel, die
nicht attraktiv für Bienen sind. Die EFSA hat nach Angaben
der Antragsteller in ihrem Gutachten erhebliche Schwächen
des bisherigen Zulassungsverfahrens bzw. der Standards zur
Risikobewertung identifiziert und erhebliche Datenlücken
bzw. Forschungsbedarf insbesondere bezüglich subletaler
Auswirkungen durch Neonicotinoide festgestellt.

Auf der Basis des Gutachtens der EFSA hat die EU-Kom-
mission nach Darstellung der Antragsteller am 31. Januar
2013 vorgeschlagen, die Anwendung (als Beizung, Granu-
lat, und Spritzmittel) der oben genannten drei Wirkstoffe bei
Sonnenblumen, Mais, Raps und Baumwolle für zwei Jahre
zu verbieten. Außerdem sieht der Kommissions-Vorschlag
ein Verkaufsverbot von Präparaten mit den genannten Wirk-
stoffen für nicht gewerbliche Zwecke vor.

In Deutschland existieren bezüglich des Einsatzes von Neo-
nicotinoiden nach Darlegung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN lediglich Verbote der Saatgutbeizung bei
Mais bzw. Getreide sowie besondere Anwendungs- und
Ausbringungsvorschriften (unter anderem bei Raps). Vor
dem Hintergrund der von der EFSA dokumentierten Risiken
reichen diese bisherigen Maßnahmen laut der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht aus, um Bienen und an-
dere Bestäuber ausreichend zu schützen.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/12695 soll die Bundes-
regierung insbesondere aufgefordert werden,

1. im Sinne der Pestizidrichtlinie 1107/2009 und des Vor-
sorgeprinzips dem Vorschlag der EU-Kommission hin-
sichtlich Anwendungsbeschränkungen für die bienenge-
fährliche Pestizide Clothianidin, Imidacloprid und Thia-
methoxam bei bienenattraktiven Kulturen zuzustimmen
und bei den anderen Mitgliedstaaten offensiv für eine

3. umgehend die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auf
Basis von Neonicotinoiden für die Nutzung durch Laien
ohne Sachkunde vollständig zu beenden, um ökologi-
sche und gesundheitliche Risiken durch Anwendungs-
fehler wie Überdosierungen zu verhindern,

4. sich angesichts Deutschlands Verantwortung als Bericht-
erstatter in der EU im Zulassungsverfahren für Pestizide
bezüglich Clothianidin (Überprüfung der Genehmigung)
und Imidacloprid (Erstbewertung in Rahmen der EU-
Wirkstoffprüfung) für eine schnelle und umfassende Re-
vision der bisherigen Zulassungen aller Neonicotinoide
einzusetzen,

5. angesichts der Tatsache, dass auch nach Realisierung der
Anwendungsbeschränkungen für Neonicotinoide noch
(teilweise ungeklärte) Risiken für Bienen und andere Be-
stäuberinsekten bestehen bleiben sowie im Sinne des
Vorsorgeprinzips in Zusammenarbeit mit den Bundes-
ländern ein umfassendes Konzept zu entwickeln, wie ein
schrittweiser Komplettausstieg aus der Anwendung der
Neonicotinoide ohne wesentliche Ertragseinbußen oder
neue ökologische Problematiken realisiert werden kann,
wie es auch der Agrarausschuss des Europäischen Parla-
ments gefordert hat.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 95. Sitzung am 20. März 2013 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/12695 abzuleh-
nen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 17/12695
in seiner 90. Sitzung am 20. März 2013 abschließend bera-
ten. Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD, dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

Die Fraktion der CDU/CSU äußerte, die Forderung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Neonicotinoide
gänzlich zu verbieten, sei nicht zielführend. Die Koalitions-
Basis (wie beispielsweise gegen Drahtwürmer) bei bie-
nenattraktiven Kulturen mehr erteilt werden,

das Verbot von Neonicotinoiden bei Mais- und Getreide-
saatgut – hätten eine deutlich positive Wirkung gezeigt. Die

(STALUT) zum Vorschlag der EU-Kommission zu einem
nur teilweisen Verbot von Neonicotinoiden zu enthalten, sei
richtig gewesen. Der Vorschlag könnte zu einer Verschlech-
terung der Sachlage bei Neonicotinoiden führen. So sei zum
einen der Plan der Kommission weniger streng als die gel-
tende Rechtslage in Deutschland, weil nach dem Vorschlag
der Kommission eine Beizung von Wintergetreide möglich
bleiben solle. Zum anderen wolle die Kommission neonico-
tinoide Pflanzenschutzmittel für Raps verbieten, obgleich
bei der Einhaltung der strengen Anwendungsvorschriften
von diesen Pflanzenschutzmitteln in Raps keine Gefahr für
Bienen ausgingen. Die Fraktion der CDU/CSU lehne daher
den Antrag ab.

Die Fraktion der SPD bemerkte, es sei schwer nachvoll-
ziehbar, warum die Kommission mit ihrem Vorschlag, die in
Deutschland bereits verbotene Beizung von Getreide mit
Neonicotinoiden weiterhin zuzulassen, das hohe deutsche
Schutzniveau absenken wolle. Der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde inhaltlich in vielen
Punkten geteilt. Allerdings enthalte er zwei Forderungen,
denen man nicht zustimme könne. So werde die Forderung
nach einer umfassenden Änderung der Risikobewertungs-
und Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel abge-
lehnt. Sie hätte zur Folge, dass der Staat die gesamte Ver-
antwortung für die Zulassung und die Bewertung von
Pflanzenschutzmitteln alleine übernehmen müsste. Diesen
vorgeschlagenen Systemwechsel lehne sie ab, weil er für
den Staat nicht leistbar wäre. Es müsse weiterhin grundsätz-
lich die Aufgabe der Hersteller sein, den Nachweis für die
Unbedenklichkeit ihrer Pflanzenschutzmitteln durch die
Vorlage von Studien zu erbringen. Die zuständigen staat-
lichen Behörden müssten auch in Zukunft die Aufgabe
wahrnehmen, die Pflanzenschutzmittel zu bewerten. Auch
die Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nach einer Revision der bisherigen Zulassungen aller Neo-
nicotinoiden werde abgelehnt. Aus diesem Grund enthalte
sich die Fraktion der SPD zum Antrag.

Die Fraktion der FDP verdeutlichte, Anwendungen aus
der Phytomedizin hätten gleichermaßen wie Anwendungen
in der Humanmedizin ihre Wirkung und Risiken. Ein ver-
antwortungsbewusster und gezielter Einsatz von Pflanzen-
schutzmitteln diene dazu, den Schädlingsbefall an Nutz-
pflanzen effektiv zu verhindern. Ohne ihren Einsatz wären
die Erträge in der Landwirtschaft deutlich niedriger. Wenn
es denn tatsächlich wirkungsgleiche alternative Mittel zu
den Neonicotinoiden gäbe, könnte durchaus überlegt wer-
den, auf den Einsatz von Neonicotinoiden zu verzichten.
Diese Alternative stehe, trotz anderslautender Behauptun-
gen, derzeit nicht zur Verfügung. Neonicotinoide besäßen
durchaus das Potenzial, Bienen zu schädigen. Aus diesem
Grund seien strenge Anwendungsauflagen erforderlich.
Deutschland habe nach Vorfällen im Jahr 2008 unter ande-
rem die Bestimmungen für die Saatgutbeizung bei der Mais-
und Getreidesaatgut verschärft. Dadurch seien fortan ernst-
hafte negative Auswirkungen von Neonicotinoiden auf Bie-

nicotinoiden auf eine sichere und sachgerechte Anwendung
an. Vor diesem Hintergrund lehne die Fraktion der FDP den
Vorschlag der Kommission, für einige neonicotinhaltige
Pflanzenschutzmittel ein zweijähriges Moratorium zu ver-
hängen, ab. Das gelte auch für den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der überflüssig sei.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, sie sei nicht per se ge-
gen Pflanzenschutzmittel eingestellt, aber gerade Insektizide
der Wirkstoffgruppe Neonicotinoide besäßen in ihrer An-
wendung eine besondere Gefährlichkeit für Bienen. Es träten
immer wieder – trotz der zahlreichen Auflagen in Deutsch-
land – Vorfälle im Zusammenhang mit dem Gebrauch von
Neonicotinoiden auf. Aus diesem Grund müsse ein Aus-
stiegsszenario aus der Anwendung von Neonicotinoiden, wie
er von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert
werde, ernsthaft geprüft werden. Der Vorschlag der EU-
Kommission, drei Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicoti-
noide, unter anderem bei Mais und Raps, für zwei Jahre zu
verbieten, sei zu begrüßen. Die Europäische Behörde für Le-
bensmittelsicherheit (EFSA) habe darauf hingewiesen, dass
die Datenlage bezüglich der möglichen Auswirkungen von
Neonicotinoiden zu gering sei. Auch das bisherige Zulas-
sungsverfahren für Pflanzenschutzmittel, bei dem im We-
sentlichen die Hersteller die Daten lieferten, werfe zumindest
Fragen auf. Dazu gehöre, warum die Verträglichkeit von Pes-
tiziden nur an Einzelbienen betrachtet werde und nicht an-
dere Bewertungsmaßstäbe eingeführt werden, um die To-
xizität tatsächlich auch ernsthaft bewerten zu können. Die
Fraktion DIE LINKE. würden dem Antrag daher zustimmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, sie
unterstütze den Vorschlag der Kommission, der ein europa-
weites Verbot der Anwendung von Neonicotinoiden an Blü-
tenpflanzen beinhalte. Er gehe über die in Deutschland beste-
henden Anwendungsverbote deutlich hinaus. Der hiesige
Status quo sei für einen wirksamen Bienenschutz nicht aus-
reichend, da subletale Effekte von neonicotinoiden Wirkstof-
fen auf Bienen auch in Deutschland nicht ausgeschlossen
seien. Die Bundesregierung müsse in Brüssel ihre „heim-
liche Blockade“ gegen den Kommissionsvorschlag mit dem
Ziel, dass es insbesondere beim Raps zu keinen Auflagen
komme, beenden. Anstatt sich für den Kommissionsvor-
schlag einzusetzen, habe die Bundesregierung sich bei der
jüngsten Abstimmung im Ständigen Ausschuss für die Le-
bensmittelkette und die Tiergesundheit (STALUT) in Brüssel
enthalten. Man brauche angesichts der vielfältigen Risiken
von Neonicotinoiden für Bienen und andere Bestäuberinsek-
ten einen Ausstiegsplan für alle Anwendungen mit Neonico-
tinoiden. Angesichts der bestehenden Risikopotenziale von
Neonicotinoiden halte es die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN für notwendig, bereits jetzt damit zu beginnen zu
überlegen, was man den Landwirten und den Saatgutprodu-
zenten an Alternativen anbieten könnte, wenn Neonicoti-
noide in der Zukunft möglicherweise vollständig verboten
werden würden.

Berlin, den 20. März 2013
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13068

Entscheidung der Bundesregierung, sich im Ständigen Aus-
schuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit

nenvölker in Deutschland nicht mehr zu verzeichnen gewe-
sen. Es komme insbesondere bei den hochwirksamen Neo-
Josef Rief
Berichterstatter

Gustav Herzog
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Harald Ebner
Berichterstatter

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