BT-Drucksache 17/13066

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/5521 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes

Vom 16. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13066 (neu)
17. Wahlperiode 16. 04. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert,
Kathrin Senger-Schäfer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/5521 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes

A. Problem

Das am 1. Januar 2000 in Kraft getretene Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG) ge-
währt Personen finanzielle Hilfen, die infolge einer verseuchten Anti-D-Im-
munglobulin-Behandlung eine chronische Hepatitis-C-Virus-Infektion mit di-
versen Folgeerkrankungen erlitten haben. Nach Auffassung der Initianten ist
der in § 3 Absatz 2 und 3 AntiDHG vorausgesetzte Nachweis über den Zusam-
menhang zwischen der Schädigungsfolge und der Hepatitis-C-Virus-Infektion
für die Betroffenen unzumutbar und führt oftmals zur Ablehnung der Leistung.

B. Lösung

Die Initianten fordern eine Umkehrung der Beweislast zugunsten der Berech-
tigten. Es solle in Zukunft grundsätzlich von der Vermutung ausgegangen wer-
den, dass die Schädigungsfolge durch die Hepatitis-C-Infektion verursacht sei.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme der Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Für den Bund und die Länder entstehen gemäß § 10 AntiDHG Mehrkosten auf-
grund der Finanzierung zusätzlicher Hilfen i. S. d. § 3 AntiDHG in unbekann-
ter Höhe.

E. Bürokratiekosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/13066 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzesentwurf auf Drucksache 17/5521 abzulehnen.

Berlin, den 20. März 2013

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Carola Reimann
Vorsitzende

Dr. Martina Bunge
Berichterstatterin

2011 statt. Als sachverständige Verbände waren eingeladen: gesamten Verfahren einer zeitnahen Prüfung durch den

Berufsverband Deutscher Internisten e. V. (BDI), Berufs-
verband Deutscher Nervenärzte e. V. (BVDN), Bundes-
arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinde-

wissenschaftlichen Beirat beim BMAS, ob extrahepatische
Manifestationen explizit in die Versorgungsmedizin-Verord-
nung aufzunehmen seien. Man würdige das grundsätzliche
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13066 (neu)

Bericht der Abgeordneten Dr. Martina Bunge

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzesentwurf auf
Drucksache 17/5521 in seiner 108. Sitzung am 12. Mai
2011 in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außer-
dem hat er ihn zur Mitberatung an den Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Das am 1. Januar 2000 in Kraft getretene Anti-D-Hilfege-
setz gewährt Personen finanzielle Hilfen, die infolge einer
verseuchten Anti-D-Immunglobulin-Behandlung eine chro-
nische Hepatitis-C-Virus-Infektion mit diversen Folgeer-
krankungen erlitten haben. Nach Auffassung der Initianten
sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die nach § 3
AntiDHG bestehende Möglichkeit, finanzielle Hilfen und
Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung zu erhalten,
für die Betroffenen schwer nachweisbar und schließen Hilfe-
berechtigte, die nicht nachweisen können, dass ihre Schädi-
gungen die Folge der durch die Anti-D-Immunprophylaxe
entstandenen Hepatitis-C-Virus-Infektion sind, in unvertret-
barer Weise aus.

Die Urheber des Gesetzentwurfs fordern eine Umkehrung
der Beweislast zugunsten der Berechtigten. Es solle grund-
sätzlich von der Vermutung ausgegangen werden, dass die
Schädigungsfolge durch die Hepatitis-C-Infektion verur-
sacht sei. Finanzielle Hilfe werde nur dann nicht gewährt,
wenn eine Hepatitis-C-Infektion als deren Ursache auszu-
schließen sei.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat in seiner 52. Sitzung am 9. November 2011 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
schlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Fraktion
DIE LINKE. auf Drucksache 17/5521 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 43. Sitzung am
8. Juni 2011 die Beratungen über den Gesetzentwurf der
Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/5521 aufgenom-
men. In seiner 47. Sitzung am 6. Juli 2011 hat der Aus-
schuss seine Beratungen fortgesetzt und beschlossen, hierzu
eine öffentliche Anhörung durchzuführen.

Die Anhörung fand in der 51. Sitzung am 28. September

Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG
SHG), Deutsche Leberhilfe e. V., Deutsche Leberstiftung,
Deutscher Anwaltverein (DAV) e. V., Deutscher Richter-
bund e. V. (DRB), Deutscher Verein HCV-Geschädigter
e. V., Deutsches Hepatitis C Forum e. V. (DHCF), GKV-
Spitzenverband, Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
und Volkssolidarität – Bundesverband e. V. (VS). Außer-
dem waren als Einzelsachverständige Elmar Lersch und
Sabine Schley eingeladen.

Auf das Wortprotokoll und die als Ausschussdrucksachen
verteilten Stellungnahmen der Sachverständigen wird Be-
zug genommen.

In seiner 55. Sitzung am 9. November 2011 hat der Aus-
schuss für Gesundheit seine Beratungen über den Gesetz-
entwurf auf Drucksache 17/5521 fortgesetzt und in seiner
103. Sitzung am 20. März 2013 abgeschlossen. Als Ergeb-
nis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Frak-
tion DIE LINKE. auf Drucksache 17/5521 abzulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, dass man zwar das
Anliegen sehr ernst nehme, eine Änderung des AntiDHG je-
doch der falsche Weg sei. Der Fraktion der CDU/CSU gehe
es im Kern vielmehr um eine einheitliche Behandlung der
Betroffenen auf Länderebene. So müsse insbesondere die
Nachprüfung von Amts wegen bereits rechtsgültig aner-
kannter Betroffener unterbleiben. Um in Zukunft eine ein-
heitliche Ausführung bei den Versorgungsämtern zu ge-
währleisten, sei erneut die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
angerufen und auf die einheitliche und korrekte Umsetzung
der VersmedV verwiesen worden. Unter anderem sei wich-
tig, dass insbesondere bei Absinken der Viruslast unter die
Nachweisgrenze auf die extrahepatischen Manifestationen
geachtet werde. Der Gesetzentwurf befasse sich hingegen
nur plakativ mit der Beweislastumkehr, weshalb man den
Gesetzentwurf ablehnen werde.

Die Fraktion der FDP wies darauf hin, dass die vorge-
schlagene Beweislastumkehr systematisch falsch sei. Zum
einen sähe das einschlägige sozialrechtliche Verfahren eine
Sachverhaltserforschung von Amts wegen vor, zum anderen
rechtfertige der Verweis des AntiDHG auf das Bundesver-
sorgungsgesetz (BVG) keine Privilegierung gegenüber den
im BVG genannten Personengruppen. Man sehe diesbezüg-
lich keinen Handlungsbedarf und werde den Gesetzentwurf
daher ablehnen.

Die Fraktion der SPD merkte an, dass auch sie die Betrof-
fenen unterstützen wolle, dies jedoch nicht über den juris-
tisch unmöglichen Weg einer Beweislastumkehr zu bewerk-
stelligen sei. Vielmehr bedürfe es neben einer intensiveren
Abstimmung mit den Ländern und mehr Transparenz im
rung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen
e. V. (BAG SELBSTHILFE), Bundesärztekammer (BÄK),

Anliegen der Fraktion DIE LINKE. und werde sich bei der
Abstimmung daher der Stimme enthalten.

der verseuchten Anti-D-Prophylaxe bestünden. Den Betrof-
fenen sei es oftmals nicht möglich, den ursächlichen Zu-
sammenhang mit einer Hepatitis-C-Infektion nachzuweisen.
Vielen Betroffenen werde durch die im Gesetzentwurf vor-
gesehene Beweislastumkehr geholfen, ihre Ansprüche ef-
fektiver durchzusetzen. Man räume ein, dass es daneben
weiterer Maßnahmen bedürfe, um den Betroffenen effektiv
zu helfen. Daher werde man zur abschließenden Beratung
zusätzlich einen Entschließungsantrag einbringen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, dass
die Beweislastumkehr auch nach Auffassung der Experten
in der Anhörung des Ausschusses für Gesundheit nicht der
geeignete Weg zur Problemlösung sei, denn letztendlich
stehe am Ende der Bewertung immer ein Gutachten, das alle
relevanten Daten der Betroffenen berücksichtige. Vielmehr
sei es grundlegend notwendig, in den Ländern auf ein ein-
heitliches Begutachtungsverfahren hinzuwirken. Im Inte-
resse der Betroffenen sei es ferner wichtig, die neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Begutachtungskri-
terien einfließen zu lassen. Insgesamt unterstütze man die
Betroffenen, man werde sich aber bei der Abstimmung der
Stimme enthalten.
Drucksache 17/13066 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, dass erhebliche Män-
gel bei der Gewährung von Rentenzahlungen an die Opfer

Berlin, den 20. März 2013

Dr. Martina Bunge
Berichterstatterin

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