BT-Drucksache 17/12936

Streichung der B 303 (Fichtelgebirgsautobahn) aus dem Bundesverkehrswegeplan

Vom 22. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12936
17. Wahlperiode 22. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius,
Stephan Kühn, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Streichung der Bundesstraße 303 (Fichtelgebirgsautobahn) aus dem
Bundesverkehrswegeplan

Im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Bundesverkehrswegeplans sind die
Bundesländer aufgefordert, Projektvorschläge für den neuen Bundesverkehrs-
wegeplan zu unterbreiten. Im November 2012 wurde seitens des Bayerischen
Staatsministerium des Innern eine Vorauswahl erwogener Projekte für den
neuen Bundesverkehrswegeplan im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgestellt. Darin ist die sogenannte Fichtelgebirgsautobahn entgegen früherer
Äußerungen des bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann,
nicht mehr enthalten. In der Presse hatte er erklärt, dass „ein völliger Neubau
quer durch die Landschaft“ vom Tisch sei (siehe Frankenpost, 17. November
2012). Auch der Neubau der Bundestraße 303 zwischen der Autobahn 9 und
Bischofsgrün wurde in einer Pressemitteilung des Bayerischen Innenministe-
riums vom 30. Januar 2013 als „weder finanzierbar noch gewünscht“ bezeich-
net. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Bun-
desverkehrswegeplans hatte insbesondere dieses Teilprojekt eine eindeutige
Ablehnung erfahren.

Trotz dieser Einschätzung und der daraus folgenden Absage an einen Neubau
der B 303 will der bayerische Innenminister nicht unerhebliche Teilstrecken der
B 303 weiterhin in der endgültigen Vorschlagsliste aus Bayern führen; so die
Verlegung und damit der Neubau der Strecke zwischen Tröstau und Sichers-
reuth sowie die Erweiterung von zwei auf vier Fahrstreifen zwischen Marktred-
witz-West und der A 93. Außerdem soll weiter der vierstreifige Ausbau zwi-
schen der A 93 und der Bundesgrenze zur Tschechischen Republik in der Liste
geführt werden. Damit wird an einem teilweise autobahnähnlichen Ausbau der
B 303 festgehalten, obwohl davon auszugehen ist, dass die Erwägungen, die
gegen einen Gesamtausbau sprechen, auch für den Teilausbau gelten.

Das Gesamtprojekt des Ausbaus der B 303 zwischen der A 9 und der A 93 hat
bereits den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anlässlich einer Pe-
tition der „Bürgerinitiative gegen die Fichtelgebirgsautobahn – Gefrees und
Umgebung“ zu einer kritischen Einschätzung veranlasst. In der Beschlussemp-

fehlung vom 29. März 2012 (Protokoll Nr. 17/60, Petition 1-16-12-9110-
043654) werden alle Trassenkorridore durch das hohe Fichtelgebirge als „im
Ergebnis umweltfachlich und wirtschaftlich äußerst problematisch“ (ebd.
S. 15) bezeichnet. Abschließend heißt es in der Beschlussempfehlung: „Vor
dem Hintergrund der Ausführungen, insbesondere aber mit Blick auf Er-
gebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie und des schwindenden Bedarfs des
Autobahnausbaus, vor allem im Abschnitt A 93 und der Landesgrenze D/CZ,

Drucksache 17/12936 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

unterstützt der Ausschuss das Anliegen des Petenten, auf den Bau der Bundes-
straße B 303 n zu verzichten“ (ebd. S. 16). Der Deutsche Bundestag folgte der
Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (Bundestagsdrucksache 17/9180)
und überwies die Petition an die Bundesregierung. In der Antwort des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf die Petition
vom 12. November 2012 wird deutlich, dass sich für eine Querverbindung zwi-
schen den Autobahnen 9 und 93 aus umweltfachlicher wie auch wirtschaft-
licher Sicht keine aussichtsreiche Variante abzeichnet. Das BMVBS bittet da-
her die bayerische Straßenbauverwaltung, „die Neubauplanung im Abschnitt
,A 9–A 93‘ nicht im bisherigen Umfang weiterzuverfolgen, sondern stattdessen
zu prüfen, ob hier kleinräumige Lösungen (wie etwa dreistreifiger Ausbau,
Ortsumgehungen) Aussicht auf Erfolg haben könnten“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass ein Neubau
der gesamten B 303 vom zuständigen bayerischen Innenminister negativ
beschieden wird, den vierstreifigen Ausbau von Teilstücken der B 303?

2. Wie schätzt die Bundesregierung die künftige Verkehrsentwicklung für den
Abschnitt zwischen A 93 und der Grenze zwischen Deutschland und der
Tschechischen Republik ein?

3. Auf welche Prognosen stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung (bitte
mit Quellenangabe)?

4. Wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den wirtschaft-
lichen Nutzen eines Ausbaus des Abschnitts A 93 und der Landesgrenze
zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik für die Region ein?

5. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass auf tschechischer
Seite die Straßenzüge der R 6 zwischen Karlsbad und Prag sowie zwischen
der Grenze und Cheb/Eger nur zweispurig gebaut wurden, weiterhin die
Notwendigkeit zum vierstreifigen Ausbau der Teilstrecke A 93 bis zur
Landesgrenze zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik?

6. Wie schätzt die Bundesregierung die Verkehrsentwicklung vor dem Hinter-
grund der Entlastung der Region durch die südlich gelegene A 6 ein?

7. Welche Auswirkung auf den Schwerverkehr sieht die Bundesregierung im
Fall des weiteren Ausbaus von Teilabschnitten der B 303?

8. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung durch den autobahnähn-
lichen vierstreifigen Ausbau des Abschnitts A 93 und der Landesgrenze
zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik für das Biotop-
verbundprojekt Grünes Band in Bezug auf den Flächenverbrauch und die
vorhandene Flora und Fauna?

9. Liegt der Bundesregierung zur Ermittlung von Querungsmöglichkeiten
durch das Fichtelgebirge eine Umweltverträglichkeitsstudie der bayeri-
schen Straßenbauverwaltung vor, auf die der Petitionsausschuss in seiner
Beschlussempfehlung hinweist, und welche Vorzugsvariante wird darin
empfohlen?

10. Welches Ergebnis hat die Bundesregierung aus dieser Studie gewonnen,
und liegen die Ergebnisse dem Land bereits vor, bzw. wann werden sie dort
vorliegen?

11. Sieht die Bundesregierung beim Güterumschlag die Möglichkeit einer Ent-
lastung des Straßenverkehrs zugunsten der Schiene angesichts der Tat-
sache, dass die kreisfreie Stadt Hof, das Oberzentrum im Hofer Land, einer

der bedeutendsten Logistikstandorte in Bayern ist, und wenn ja, welche
Bahnstrecken sollten ausgebaut, reaktiviert bzw. elektrifiziert werden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12936

12. Welche Auswirkungen auf die regionale Straßenverkehrsentwicklung sieht
die Bundesregierung durch den Ausbau des grenzüberschreitenden Bahn-
verkehrs in Richtung Tschechische Republik?

Berlin, den 22. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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