BT-Drucksache 17/12933

Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen

Vom 22. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12933
17. Wahlperiode 22. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bärbel Höhn,
Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen

Die Fischereikontrollverordnung – Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates
vom 20. November 2009 – sieht in Artikel 58 vor, dass alle Lose von Fischerei
und Aquakulturerzeugnissen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Ver-
triebsstufen vom Fang bzw. der Ernte bis zum Einzelhandel rückverfolgbar sein
sollen. Gemäß Artikel 58 Absatz 4 haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen,
dass die Marktteilnehmer über Systeme und Verfahren zur Identifizierung aller
Marktteilnehmer verfügen, die ihnen Lose von Fischerei- und Aquakulturer-
zeugnissen geliefert haben und an die diese Erzeugnisse geliefert wurden. Ge-
mäß Artikel 124 ist diese Regelung am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April
2011 konkretisieren die Artikel 66 bis 68 die Vorgabe der Europäischen Union
(EU) zur Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen.

In der am 5. Dezember 2012 in Kraft getretenen neuen Seefischereiverordnung
regelt § 18 die Rückverfolgbarkeit und setzt auf Basis von § 15 Absatz 2 Num-
mer 5 und 7 des Seefischereigesetzes die europäischen Vorgaben zur Rückver-
folgbarkeit um.

Der Entwurf für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der
Aquakultur enthält in den Artikel 42 bis 46 Vorschriften zur Verbraucherinfor-
mation. Diese hat der Fischereirat in seiner allgemeinen Ausrichtung vom
12. Juni 2012 abgeschwächt, indem die ursprünglich vorgesehene obligato-
rische Angabe des Fangtages gestrichen wurde. Das Europäische Parlament
hingegen hat in der ersten Lesung dazu am 12. September 2012 beschlossen,
dass eine transparente Kennzeichnung inklusive Fangtag in die Verordnung
aufgenommen werden soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Erfahrungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit den
gesetzlichen Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen

bisher gemacht?

2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erfahrun-
gen?

3. a) Ist mit den bisherigen Regelungen eine Rückverfolgbarkeit über alle
Stufen ausnahmslos gewährleistet?

Drucksache 17/12933 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Ist es ebenso gewährleistet, dass die Informationen der kompletten
Rückverfolgbarkeitskette nicht nur Fischhändlern und Fischverarbei-
tern, sondern auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern jederzeit
transparent zur Verfügung stehen?

4. a) Trifft es zu, dass die Kontrollverordnung dem Verbraucher nur bei
Frischfisch, Räucherfisch und unverarbeitetem tiefgekühltem Fisch
mehr Transparenz bringt, nicht aber bei verarbeiteten Fischprodukten,
weil hier die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung fehlt?

b) Wenn ja, gibt es vonseiten der Bundesregierung Bestrebungen, dies zu
ändern?

Wenn nein, warum nicht?

5. a) Trifft es zu, dass bei der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit auch
EU-Produkte und Importe unterschiedlich behandelt werden?

b) Wenn ja, worin besteht dieser Unterschied, und welche Begründung gibt
es dafür?

c) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass eine Gleichbehandlung
erwirkt wird?

Wenn nein, warum nicht?

6. Welchen weiteren Regelungsbedarf zur Rückverfolgbarkeit von Fischpro-
dukten sieht die Bundesregierung auf EU- und auf Bundesebene?

Und damit verbunden, welchen Bedarf an Transparenz zur Rückverfolg-
barkeit sieht die Bundesregierung?

7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den freiwilligen Maßnahmen einzelner Unternehmen der Fischwirt-
schaft und des Lebensmitteleinzelhandels zu einer transparenten Rückver-
folgbarkeit und umfassenden Kenzeichnung von Fischprodukten, und hält
sie diese für ausreichend (bitte begründen)?

8. Plant die Bundesregierung die Erstellung eines regelmäßigen Berichts zum
Stand der Rückverfolgbarkeit (Rückverfolgbarkeitsfortschrittsbericht), in
dem der Stand der verpflichtenden und freiwilligen Maßnahmen aufgeführt
wird, Probleme benannt und Best-practice-Beispiele vorgestellt werden?

Wenn nein, warum nicht?

Gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse

9. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rahmen der Trilog-Ver-
handlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem EU-Ministerrat
für Fischerei und dem Europäischen Parlament zum Verordnungsentwurf
zur Gemeinsamen Marktorganisation für Fischerei- und Aquakulturerzeug-
nisse im Hinblick auf die Kennzeichnungspflichten?

10. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen dieser Verhandlungen dafür
einsetzen, dass die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Maß-
nahmen zur Verbesserung der Information der Verbraucher und zur Schaf-
fung der Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen umgesetzt und da-
mit auch Angaben zum Fangtag und zum Fanggebiet in die Verordnung
aufgenommen werden, und wenn nein, warum nicht?

11. Sieht die Bundesregierung weitere notwendige Ergänzungen für eine trans-
parente und vollständige Kennzeichnung von Wildfisch- und Aquakultur-
produkten über die in den bisherigen Vorschlägen vorhandenen hinaus?
Wenn ja, welche?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12933

12. Wie stellt sich die Bundesregierung zu einer Kennzeichnung der Fang-
methode und der Aquakulturmethode für alle Fischprodukte (Frischfisch,
Räucherfisch, unverarbeitete Tiefkühlprodukte, verarbeitete Produkte)?

13. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über die
Gemeinsame Marktorganisation dafür ein, dass bei der Kennzeichnung an
verarbeitete und unverarbeitete Fischprodukte keine unterschiedlichen
Maßstäbe angelegt werden, und wenn nein, warum nicht?

14. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über die
Gemeinsame Marktorganisation dafür ein, dass EU-Produkte und
Fischimport bei der Kennzeichnung gleichbehandelt werden, und wenn
nein, warum nicht?

15. Wie ist der (Verhandlungs-)Stand im Hinblick auf die Einführung einer
europäischen Rahmenregelung mit Mindeststandards für ein Wildfischerei-
Nachhaltigkeitszertifikat?

16. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten, dass mit der Gemein-
samen Marktordnung eine europäische Rahmenregelung mit Mindest-
standards für ein Wildfischerei-Nachhaltigkeitszertifikat eingeführt wird?

Berlin, den 22. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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