BT-Drucksache 17/12932

Tierschutz bei der Jagd

Vom 22. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12932
17. Wahlperiode 22. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Harald Ebner,
Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Tierschutz bei der Jagd

Sowohl vonseiten des organisierten Tierschutzes als auch von engagierten Bür-
gerinnen und Bürgern werden immer wieder Forderungen nach einer Neurege-
lung der in Deutschland zulässigen Jagdmethoden erhoben und diskutiert.
Diese resultieren unter anderem daraus, dass das Bundesjagdgesetz (BJagdG)
in weiten Teilen aus einer Zeit stammt, in der es noch kein Tierschutzgesetz gab
und keine Staatszielbestimmung Tierschutz.

Wir fragen die Bundesregierung:

Tierschutz und Jagdrecht

1. Stimmt die Bundesregierung grundsätzlich der Auffassung zu, dass das
Bundesjagdgesetz im Hinblick auf die Umsetzung der Staatszielbestimmung
Tierschutz und auf eine geänderte öffentliche Haltung zu den Fragen des
ethischen Tierschutzes überarbeitet werden muss, und wenn nein, warum
nicht?

2. Welche rechtlichen Auswirkungen ergeben sich nach Auffassung der Bun-
desregierung aus der Staatszielbestimmung Tierschutz für das deutsche
Jagdrecht?

Ergeben sich hieraus insbesondere neue Bewertungen für die Regelung kon-
kreter jagdrechtlicher Bestimmungen, und wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

3. In welchem Verhältnis stehen nach Auffassung der Bundesregierung das
Tierschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz zueinander?

Welche Rolle kommt dem Tierschutz bei der Durchführung der Jagd in
Deutschland zu?

4. Welche Tierschutzprobleme sind der Bundesregierung hinsichtlich der
Durchsetzung des Tierschutzes bei der Jagd in Deutschland bekannt, und
wie sollten diese nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls ge-

löst werden?

Jagdmethoden

5. a) Hält die Bundesregierung die Regelung des § 19 Absatz 1 Nummer 1
BJagdG noch für zeitgemäß, die nur für Schalenwild (ausgenommen
Schwarzwild) und Federwild (ausgenommen Möwen, Waldschnepfen,
Auer-, Birk- und Rackelwild) die Nachtjagd verbietet, für alle anderen
Arten jedoch erlaubt, und wenn ja, wie begründet sie dies?

Drucksache 17/12932 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es beim Verbot des Ein-
satzes von Nachtzielgeräten bei der Jagd (§ 19 Absatz 1 Nummer 5
BJagdG) bleiben sollte, und wenn nein, warum nicht?

c) Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, die Nachtzeit für eine
zulässige Jagd auf eine halbe Stunde und nicht mehr auf anderthalb
Stunden nach Sonnenuntergang und vor Sonnenaufgang festzulegen?

6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, es grundsätzlich zu verbieten,
eingefangenes oder aufgezogenes Wild zum Zwecke der späteren Jagdaus-
übung auf dieses Wild auszusetzen (§ 19 Absatz 1 Nummer 18 BJagdG)?

Wenn nein, warum nicht?

7. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, aus Tierschutzgründen, in
Deutschland die Jagd mit Totschlagfallen grundsätzlich zu verbieten?

b) Ist der Einsatz von Lebendfallen nach Auffassung der Bundesregierung
mit dem Tierschutz vereinbar?

Wenn ja, welche Anforderungen müssten diese dann nach Auffassung
der Bundesregierung erfüllen, damit sie mit dem Tierschutzgesetz und
dem Konzept eines ethischen Tierschutzes vereinbar sind?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass im Handel ein breites
Sortiment unterschiedlicher Fallen angeboten und ohne Nachweis der
Fachkunde an jedweden verkauft werden darf?

Sieht auch die Bundesregierung hier einen Regelungsbedarf?

9. a) Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass aus Tierschutz-
gründen die Baujagd grundsätzlich verboten werden sollte, und wenn
nein, warum nicht?

b) Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, die Ausbildung von
Jagdhunden in Schliefenanlagen aus Tierschutzgründen generell zu ver-
bieten, und wenn nein, warum nicht?

10. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die Ausbildung von
Jagdhunden an lebenden Tieren tierschutzwidrig ist, und wenn nein,
warum nicht?

11. a) Welche Position bezieht die Bundesregierung aus Tierschutzsicht zur
Jagd mit Greifvögeln?

b) Welche Haltung nimmt die Bundesregierung aus Tierschutzsicht zur
Praxis der Aushorstung von Greifvögeln zum Zwecke der Beizjagd ein?

c) Wie bewertet die Bundesregierung aus Tierschutzsicht die Zucht von
Hybridfalken?

12. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach einem Verbot des Ein-
satzes von Medikamenten bei jagdbaren Wildtieren, und wenn nein, warum
nicht?

13. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach Einhaltung einer
Null-Promille-Grenze für Jägerinnen und Jäger bei der Jagdausübung, und
wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 22. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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