BT-Drucksache 17/12916

Suchtprävention im Rahmen der Novelle der Spielverordnung

Vom 20. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12916
17. Wahlperiode 20. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, Elke Ferner, Petra
Ernstberger, Dr. Edgar Franke, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Dr. Karl Lauterbach,
Steffen-Claudio Lemme, Hilde Mattheis, Thomas Oppermann, Mechthild Rawert,
Dr. Carola Reimann, Ewald Schurer, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Frank-Walter
Steinmeier und der Fraktion der SPD

Suchtprävention im Rahmen der Novelle der Spielverordnung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat angemahnt, dass die mit dem staat-
lichen Glücksspielmonopol verfolgten Ziele der Spielsuchtbekämpfung und
des Spielerschutzes in allen Glücksspielbereichen kohärent und systematisch
verfolgt werden müssen. Dazu muss der Gefahr der Glücksspielsucht – ins-
besondere im Bereich des gewerblichen Automatenspiels – konsequent entge-
gengewirkt werden. Die vom EuGH festgestellte Inkonsistenz in der Regulie-
rung des Glücksspielwesens in Deutschland macht deutlich, wie dringend
erforderlich ein Gesamtkonzept ist.

Die Bundesregierung hatte nach dem Vorlegen des Evaluierungsberichtes der
Fünften Novelle der Spielverordnung durch das Institut für Therapieforschung
(IFT) vom September 2010 angekündigt, die daraus gewonnenen Erkenntnisse
zu bestehenden Fehlentwicklungen rasch umzusetzen, um eine notwendige
Verbesserung der Einhaltung des Jugendschutzes und der Suchtprävention zu
erreichen. Im Dezember 2010 erklärte die Bundesregierung, im ersten Halbjahr
2011 einen Entwurf für eine Änderung der Spielverordnung erarbeiten zu
wollen, der bis Ende 2011 verabschiedet werden könne. Im Dezember 2011
erklärte die Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2012 einzu-
leiten. Erst jetzt liegt ein neuer Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie zur Novelle der Spielverordnung vor, der in wesentlichen
Punkten mit dem Entwurf aus dem Jahr 2012 identisch ist.

Sorge bereitet, dass alle wesentlichen Forderungen der Expertinnen und Experten
im Bereich der Glücksspielsucht in den Entwurf des Bundeswirtschaftsministe-
riums keinen Eingang gefunden haben. Die aktuellen Vorschläge wurden schon
in der Anhörung zum Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Glücksspielsucht
bekämpfen“ vom 21. März 2012 thematisiert und überwiegend als unzureichend
und nicht zielführend beurteilt.

Die Kleine Anfrage dient dazu, in Erfahrung zu bringen, inwiefern die Bundes-

regierung ihre Politik im Bereich der Glücksspielsucht dem Ziel der Prävention
und des Jugendschutzes gerecht werden kann.

Drucksache 17/12916 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen zur geplanten Einführung eines personenungebundenen Identifikations-
mittels (im Folgenden personenungebundene Spielerkarte)

1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Einfüh-
rung einer personenungebundenen Spielerkarte von allen Expertinnen und
Experten zum Thema Glücksspielsucht strikt abgelehnt und nur von Vertre-
terinnen und Vertretern der Automatenwirtschaft unterstützt wird, während
es bei der personengebundenen Spielerkarte umgekehrt ist, und warum
folgt sie der einhelligen Expertenmeinung nicht?

2. Warum hat sich die Bundesregierung geweigert, die Forderung des Bundes-
rates (Bundesratsdrucksache 472/12) anzunehmen, zumindest das Anstreben
einer personengebundenen Spielerkarte in den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze einzufügen?

3. Warum ist im Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novelle der
Spielverordnung die Einführung einer personengebundenen Spielerkarte
nicht einmal perspektivisch festgeschrieben, sondern nur von „kann“ die
Rede?

4. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert die Einschätzung der
Bundesregierung, dass eine personenungebundene Spielerkarte den Jugend-
schutz verbessern könnte?

5. Welche Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse sind der Bundes-
regierung über die Erfolge des personengebundenen Spielerkartensystems in
Norwegen hinsichtlich der Suchtprävention und des Jugendschutzes bekannt?

6. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine personenungebundene
Spielerkarte nach der Ausgabe nicht in einer Spielhalle oder in einer Kneipe
von Erwachsenen an Minderjährige weitergegeben wird, und welche Sank-
tionsmaßnahmen plant die Bundesregierung für den Fall, dass dies geschieht?

7. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass eine personenungebundene
Spielerkarte nach Beendigung des Spiels unverzüglich zurückgegeben wird,
und welche konkreten Sanktionen drohen Aufstellern, wenn dies nicht ge-
schieht?

8. Will die Bundesregierung den Fall, dass eine personenungebundene Spieler-
karte nach Beendigung des Spiels nicht zurückgegeben wird, als eine Ord-
nungswidrigkeit festlegen? Wenn nein, warum nicht?

9. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung bei personenungebundenen
Spielerkarten überhaupt kontrolliert werden, ob die Aufsteller dafür gesorgt
haben, dass Spielerkarten nach dem Spielende zurückgegeben worden sind?

10. Mit welchen konkreten Strafen sollen Aufsteller nach Ansicht der Bundes-
regierung rechnen müssen, wenn in einer Kontrolle festgestellt wird, dass
Aufsteller an Spielerinnen und Spieler mehr als eine personenungebundene
Spielerkarte ausgegeben haben?

11. Kann die in anderen Glücksspielbereichen bestehende Möglichkeit einer
Selbst- oder Fremdsperrung von Süchtigen im Rahmen einer personenun-
gebundenen Spielerkarte nach Ansicht der Bundesregierung auf das ge-
werbliche Automatenspiel ausgedehnt werden, und käme dies bei einer
personengebundenen Spielerkarte nach Ansicht der Bundesregierung in
Frage (bitte mit Begründung)?

12. Wie schließt die Bundesregierung aus, dass auf die geplante personenunge-
bundene Spielerkarte Geld aufgeladen werden kann, und inwiefern hat sie

oder wird sie gesetzliche Vorkehrungen treffen, eine suchtverstärkende
Geldkartenfunktion auszuschließen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12916

13. Plant die Bundesregierung ein einheitliches Design für personenungebun-
dene Spielerkarten, und welche technischen Funktionen soll die Karte er-
füllen müssen bzw. dürfen?

14. Könnte nach Ansicht der Bundesregierung mit einer personengebundenen
Spielerkarte der maximale Einsatz bzw. Verlust pro Spielerin oder Spieler
in einem festgelegten Zeitraum begrenzt werden, und wie ist dies durch
eine personenungebundene Spielerkarte möglich?

15. Plant die Bundesregierung die Einführung von zusätzlichen Tagesgewinn-
und -verlustgrenzen, so wie es der Evaluierungsbericht der Fünften Novelle
der Spielverordnung empfiehlt?

16. Wäre die Einführung von zusätzlichen Tagesgewinn- und -verlustgrenzen
im Modell einer personenungebundenen Spielerkarte überhaupt möglich
– vor dem Hintergrund, dass selbst bei Einhaltung aller Regeln sich ein
Spieler oder eine Spielerin in einer weiteren Spielhalle am gleichen Tag
eine ganz neue Karte besorgen könnte –, und wäre nach Ansicht der
Bundesregierung die Einführung von zusätzlichen Tagesgewinn- und -ver-
lustgrenzen im Rahmen einer personengebundenen Spielerkarte möglich?

17. Inwiefern soll die Automatenwirtschaft die personenungebundenen Spieler-
karte selbst entwickeln oder an der Entwicklung beteiligt werden?

Fragen zur Durchsetzung neuer Regeln

18. Wie oft wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine Spielhalle durch-
schnittlich im Jahr kontrolliert, und wie oft geschieht dies bei gastronomi-
schen Einrichtungen mit Geldspielautomaten?

19. Wie hoch ist die maximale Strafe für Aufsteller bei einem Verstoß gegen
die Spielverordnung, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
die durchschnittlichen Strafen in Bezug auf einzelne Regelverstöße?

20. Welche Erkenntnisse aus dem Evaluierungsbericht der Fünften Novelle der
Spielverordnung hat die Bundesregierung bezüglich der Einhaltung der
Spielverordnung in Spielhallen und in gastronomischen Einrichtungen, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der dort geäußerten Erkenntnis,
dass insgesamt nur 10 von 50 Spielhallen ohne Beanstandungen in Bezug
auf Regelverstöße waren, es also in 80 Prozent der Spielhallen Regelver-
stöße gab?

21. Wie unterstützt die Bundesregierung eine größere Kontrolldichte in Spiel-
hallen und gastronomischen Einrichtungen?

22. Warum will die Bundesregierung das Umgehen der Zwangspause durch
Gerätewechsel sowie das gleichzeitige Spielen an mehreren Geldspielauto-
maten nicht in den Katalog der Ordnungswidrigkeiten aufnehmen?

23. Will die Bundesregierung wiederholte Verletzungen bzw. schwerwiegende
Verstöße gegen § 19 des Kataloges der Ordnungswidrigkeiten in der Spiel-
verordnung mit befristetem, im Wiederholungsfall dauerhaftem Widerruf
der Erlaubnis der Aufstellung bestrafen, wie es der Evaluierungsberichtes
der Fünften Novelle der Spielverordnung angeregt hat (bitte mit Begrün-
dung)?

24. Plant die Bundesregierung höhere Geldstrafen bei Verstößen gegen die
Spielverordnung, so wie es der Evaluierungsbericht der Fünften Novelle
der Spielverordnung empfiehlt?

Drucksache 17/12916 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Suchtverschärfende Funktionen der Automaten

25. Warum will die Bundesregierung suchtverschärfende Funktionen der Geld-
spielautomaten wie das Punktespiel und die Autostarttasten faktisch legali-
sieren und sie nicht ausdrücklich verbieten?

26. Wie kann das von der Bundesregierung angekündigte Ziel der Stärkung des
Unterhaltungscharakters der Geldspielautomaten erreicht werden, wenn die
Bundesregierung suchtverschärfende Funktionen der Geldspielautomaten
wie das Punktespiel und die Autostarttasten ausdrücklich erlaubt?

27. Wie schätzen Vertreterinnen und Vertreter der Suchthilfe das Punktespiel
und Autostarttasten nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich ihrer
suchtverstärkenden Wirkung ein, und welche dieser Vertreterinnen und
Vertreter befürworten nach Kenntnis der Bundesregierung einen „Erhalt“
dieser Funktionen?

Befürwortet die Automatenwirtschaft nach Kenntnis der Bundesregierung
einen „Erhalt“ dieser Funktionen?

28. Verstößt das sogenannte Punktespiel mit den Auszahlungen eingetauschter
Punktgewinne nach Ansicht der Bundesregierung gegen die aktuelle Spiel-
verordnung, und in welchem Ausmaß wurden nach Kenntnis der Bundes-
regierung bisher die Vorgaben der Spielverordnung in Bezug auf Höchst-
einsatz und -gewinn durch das Punktespiel umgangen?

29. Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung gegen eine kontinuierliche
Löschung aller Speicher, um die von ihr im Falle eines Verbotes des Punk-
tespiels befürchtete Entstehung alternativer Gewinndarstellungen mit
Spielanreiz förderndem Charakter (Darstellung anderer „Wertzeichen“ statt
„Punkte“, Einladungen zu Sonderspielen etc.) zu vermeiden?

30. Warum will die Bundesregierung das Punktespiel durch eine Hersteller-
erklärung „begrenzen“, und warum will sie nicht durch eine Hersteller-
erklärung dazu verpflichten, dass keine alternativen Gewinndarstellungen
in den Spielablauf integriert wurden?

31. Warum ist eine Herstellererklärung zur Begrenzung des Punktespiels nach
Ansicht der Bundesregierung wirksamer als eine Herstellererklärung, in
der erklärt wird, keine alternativen Gewinndarstellungen in den Spielablauf
integriert zu haben?

32. Aus welchen Gründen teilt die Bundesregierung nicht die Einschätzung von
Suchtexpertinnen und -experten, dass unter Beibehaltung des Punktespiels
die Option des illegalen „Vorheizens“ der Geräte durch Spieler weiterhin be-
stehen bleibt?

33. Basiert die Einschätzung der Bundesregierung, dass bei einer „zu strikten
Reglementierung“ die Gefahr des Ausweichens in das Internetspiel bestehe,
auf einer EMNID-Meinungsumfrage im Auftrag der AWI – Automaten-
Wirtschaftsverbände-Info GmbH?

Wenn nein, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert die Einschät-
zung stattdessen?

34. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in der Anhörung zum Antrag der
SPD-Bundestagsfraktion „Glücksspielsucht bekämpfen“ das Argument,
dass die Automaten zumindest die Spieler von den illegalen Glücksspielen
im Internet abhalten, als unzutreffend zurückgewiesen wurde und darauf
hingewiesen wurde, dass empirische Untersuchungen ergeben hätten, dass
sich die Nachfrage nach Automatenspielen und die Nachfrage nach Online-
poker sogar gegenseitig verstärken?
Falls ja, warum berücksichtigt die Bundesregierung diese Erkenntnis nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12916

35. Plant die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Zusammenhangs
von Suchtpotenzial und Ereignisfrequenz – eine von Suchtexpertinnen und
-experten angeregte Verlängerung der Spieldauer des Einzelspiels?

Wenn nein, warum nicht?

36. Warum will die Bundesregierung die besonders risikobehaftete Mehrfach-
bespielung von Spielgeräten nur „eindämmen“, aber nicht untersagen?

37. Wie kann das Ziel der Bundesregierung, die Dauerbespielung der Geräte zu
verhindern und dazu beitragen, dass Spielerinnen und Spieler nicht bereits
erlittenen Verlusten dauerhaft in der Hoffnung „nachjagen“, das eingesetzte
Geld zurückzuerhalten, erreicht werden, wenn die Bundesregierung eine
Spielunterbrechung mit einer Entleerung der Geldspeicher erst nach drei
Stunden plant, und warum setzt sich die Bundesregierung nicht für eine
Spielunterbrechung mit Entleerung der Geldspeicher nach bereits einer
Stunde ein?

38. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis des
Evaluierungsberichtes der Fünften Novelle der Spielverordnung, wonach
Punktesysteme und Höchsteinsatz von 2,30 Euro (bei 75 Sekunden Spiel-
dauer) von Betreibern mit dem höchsten Risiko eingestuft wurden?

39. Wie und mit welchen Einsätzen will die Bundesregierung die suchtverstär-
kenden Autostarttasten wirksam „eindämmen“, und warum will sie diese
nicht untersagen?

40. Welche geplante Maßnahme der Bundesregierung berücksichtigt die Er-
kenntnis des Evaluierungsberichtes der Fünften Novelle der Spielverord-
nung, wonach 52 Prozent der Spielerinnen und Spieler in Spielhallen bzw.
38 Prozent in Gaststätten angaben, dass sie selbst die Kontrolle über das
Spielen an gewerblichen Geldspielautomaten verloren haben und meinten,
dass 67 Prozent bzw. 58 Prozent der anderen Spielerinnen und Spieler die
Kontrolle verloren haben sowie dass 42 Prozent bzw. 30 Prozent der
Spielerinnen und Spieler eine Diagnose pathologisches Glücksspielen hat-
ten und 6 Prozent bzw. 4 Prozent schon in Behandlung waren?

41. Will die Bundesregierung einen konkreten Zeitraum festlegen, in dem der
Durchschnittsverlust erreicht wird?

Falls nein, wie kann dann wirksam der Durchschnittsverlust von derzeit
33 Euro auf 20 Euro gesenkt werden?

42. Inwiefern ist es ein Beitrag zur Suchtprävention, wenn die Gewinnaussichten
künftig 1 000 Euro nicht übersteigen dürfen, vor dem Hintergrund, dass
bisher die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze im Verlauf einer
Stunde 500 Euro nicht übersteigen dürfen, und wie kann die Bundes-
regierung im Rahmen einer „Entschärfung“ der Automaten den Unterhal-
tungscharakter der Automaten stärken, wenn die Bundesregierung keine
deutliche Senkung der Maximalgewinne und -verluste pro Stunde plant?

43. Inwiefern soll die Begrenzung der Gewinnaussichten auf künftig 1 000
Euro auch für variable Gewinne gelten, und inwiefern soll sie für im Gerät
dargestellte Gewinnaussichten gelten?

Sonstiges

44. Wie viele Menschen haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregie-
rung ein problematisches Spielverhalten in Bezug auf gewerbliche Geld-
spielautomaten und wie viele ein pathologisches?

Und wie viele davon sind Jugendliche (bitte insgesamt und nach Geschlecht

sowie Altersgruppen angeben)?

Drucksache 17/12916 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

45. Welche sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen kann
Glücksspielsucht für die Betroffenen nach Kenntnis der Bundesregierung
haben, und welche Kenntnisse hat sie zur Beschaffungskriminalität durch
Glücksspielsüchtige?

46. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bruttospielertrag der
Aufsteller von gewerblichen Geldspielautomaten seit 2005 entwickelt, und
wie hat sich im gleichen Zeitraum die 12-Monats-Prävalenz einer Spielteil-
nahme bei jungen Männern zwischen 18 und 20 Jahren sowie zwischen
21 und 25 Jahren entwickelt (bitte gegliedert nach Jahren angegeben)?

47. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der gewerblichen
Geldspielautomaten in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte separat nach
Spielhallen und gastronomischen Einrichtungen angeben)?

48. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung in diesem Jahr für
die Prävention der Glücksspielsucht zur Verfügung, und wie hat sich die
finanzielle Ausstattung dafür in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte
gegliedert nach Jahren und Maßnahme)?

49. Warum hat die Bundesregierung Vertreter der Automatenwirtschaft bereits
im Juni 2010 über Inhalte des Evaluationsberichtes des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie informiert (Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4358), während der
Bericht erst am 7. Dezember 2010 dem Bundesrat zugesandt worden ist?

50. Wessen Stellungnahmen wurden in die Erarbeitung des aktuellen Entwurfs
der Novelle der Spielverordnung in welcher Form einbezogen, und welche
Expertinnen und Experten hat das Bundeswirtschaftsministerium ange-
hört?

51. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung, dass sich durch die geplante Novelle der Spielverordnung
auch in den Spielhallen die Zahl der Spielautomaten reduzieren wird, und
plant die Bundesregierung im Rahmen der Novelle eine Reduzierung der
bisher erlaubten 12 Geldspielautomaten pro Spielhalle?

52. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung, dass sich durch die geplante Novelle der Spielverord-
nung die Zahl der Spielhallen reduzieren wird?

Falls ja, welche konkreten Einzelmaßnahmen im Rahmen der Novelle der
Spielverordnung sollen dies bewirken?

53. Warum plant die Bundesregierung Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren,
obwohl Spielgeräte bereits nach vier Jahren als amortisiert gelten?

a) Bis wann sollen noch Geldspielautomaten nach altem Recht zugelassen
werden dürfen?

b) Bis wann sollen nach altem Recht zugelassene Geldspielautomaten
maximal noch weiterbetrieben werden dürfen?

c) Bis wann sollen gastronomische Einrichtungen weiterhin drei Geld-
spielautomaten aufgestellt haben dürfen?

d) Ist es korrekt, dass bis dahin für diese Geräte nicht die von Bundesregie-
rung angekündigte „Eindämmung“ der suchtverstärkenden Funktionen
(z. B. Punktespiel) stattfindet?

e) Welche konkreten Einzelmaßnahmen zur Suchtprävention und zugunsten
des Jugendschutzes durch die Novelle der Spielverordnung greifen nach
Ansicht der Bundesregierung in den nächsten vier Jahren, und welche erst

danach?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12916

54. Welche gastronomischen Einrichtungen sollen von der Reduzierung der
Geldspielautomaten nicht betroffen sein, und wie viele betrifft dies?

55. Welche technischen Sicherungsmaßnahmen, welche die Einhaltung des
Spielverbots für Kinder und Jugendliche sicherstellen, sollen künftig für
alle Geräte erforderlich sein, und welche Evaluierung dieser technischen
Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit liegt der Bundes-
regierung vor?

56. Inwiefern soll eine Verbesserung der Manipulationssicherheit der Geld-
spielautomaten nur die Gewinne und Verluste betreffen?

Berlin, den 20. März 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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