BT-Drucksache 17/12915

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/9190 - Umfassende Teilhabe am Sport für Menschen mit Behinderung ermöglichen - UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen

Vom 22. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12915
17. Wahlperiode 22. 03. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Sportausschusses (5. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Ilja Seifert,
Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9190 –

Umfassende Teilhabe am Sport für Menschen mit Behinderung ermöglichen –
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen

A. Problem

Die lange Tradition des Behindertensports in Deutschland erlebte in den letzten
Jahren einen rasanten Aufschwung, insbesondere durch den Anstieg der Mit-
gliederzahlen. Um dieser positiven Entwicklung Rechnung zu tragen, besteht
im Bereich des Behindertensports enormer Handlungsbedarf. Viele Sportstätten
sind nicht barrierefrei oder für Menschen mit Behinderung nicht erreichbar. Es
gibt zu wenig Trainerinnen und Trainer mit der erforderlichen Qualifikation für
das Training von Menschen mit Behinderung. Kinder und Jugendliche mit Be-
hinderung werden vom Sport befreit, anstatt entsprechende Angebote zu entwi-
ckeln. Zugangshindernisse bestehen durch die fehlende Bereitschaft von Unter-
nehmen, Beruf und Sport zu kombinieren; es gibt nur eine geringe Zahl von
Förderplätzen von Seiten öffentlicher Stellen. Der Zugang zum Behinderten-
sport scheitert oft aus finanziellen Gründen. Die Inklusion der Menschen mit
Behinderung ist mangels mitgedachter und geplanter Beteiligung nicht gewähr-
leistet. Seit dem 26. März 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention in
Deutschland, deren Leitbild eine inklusive Gesellschaft ist. Bund, Länder und
Kommunen sind verpflichtet, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit
anderen die Teilhabe an Sportaktivitäten zu ermöglichen. Zur Erreichung dieses
Zieles müssen im Sport noch viele Barrieren sowohl im infrastrukturellen und
baulichen Bereich als auch in den Köpfen der Menschen beseitigt werden. Es
handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

Drucksache 17/12915 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

E. Bürokratiekosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12915

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/9190 abzulehnen.

Berlin, den 13. März 2013

Der Sportausschuss

Dagmar Freitag
Vorsitzende

Klaus Riegert
Berichterstatter

Martin Gerster
Berichterstatter

Dr. Lutz Knopek
Berichterstatter

Katrin Kunert
Berichterstatterin

Viola von Cramon-Taubadel
Berichterstatterin

sender Barrierefreiheit zu beschließen,
4. bis Ende 2012 einen Bericht zur personellen Ausstattung
im Behindertenleistungssport, insbesondere mit Traine-
rinnen und Trainern, vorzulegen und ein Maßnahmen-
paket zur Schaffung einer qualitativ und quantitativ an-

14. sich dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinde-
rung ein selbstbestimmtes Wahlrecht in Bezug auf ihre
konkrete Sportausübung haben und entsprechende
Sportangebote stärker gefördert werden,
Drucksache 17/12915 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Klaus Riegert, Martin Gerster, Dr. Lutz Knopek,
Katrin Kunert und Viola von Cramon-Taubadel

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/9190 in seiner 178. Sitzung am 10. Mai 2012 beraten
und an den Sportausschuss zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, Ausschuss für Arbeit und So-
ziales, Verteidigungsausschuss, Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Gesundheit, Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur
Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Behindertensport erlebte in den letzten Jahren einen
Anstieg der Mitgliederzahlen. Im Spitzensportbereich kann
Deutschland großartige Erfolge von Menschen mit Behin-
derung verzeichnen. Trotz dieser Entwicklung gibt es im
Bereich des Behindertensports enormen Handlungsbedarf.
Dies betrifft beispielsweise die Barrierefreiheit und Erreich-
barkeit von Sportstätten, qualifizierte Trainerinnen und
Trainer, finanzielle Förderung, Vereinbarkeit von Beruf und
Sport, Schaffung von Förderstellen im öffentlichen Sektor
und die Gleichbehandlung von nicht behinderten und behin-
derten Sportlerinnen und Sportlern.

Die seit dem 26. März 2009 in Deutschland geltende UN-
Behindertenrechtskonvention verpflichtet Bund, Länder
und Kommunen Menschen mit Behinderung gleichberech-
tigt mit anderen die Teilhabe an Sportaktivitäten zu ermög-
lichen. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven-
tion wurde am 15. Juni 2011 der nationale Aktionsplan be-
schlossen. Neben der staatlichen Verpflichtung handelt es
sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Übrigen
wird auf die Vorlage Drucksache 17/9190 verwiesen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die UN-Behindertenrechtskonvention auch im Bereich
des Sports konsequent umzusetzen,

2. den Nationalen Aktionsplan aufgrund der vertieften De-
batte mit den einzelnen Akteuren, besonders den Behin-
dertensportverbänden, weiterzuentwickeln und mit kon-
kreten Maßnahmen zu ergänzen, dabei sollen auch Nah-,
Mittel- und Fernziele benannt werden,

3. bis Ende 2012 einen Bericht vorzulegen, aus dem sich
der Zustand der durch den Bund geförderten bzw. betrie-
benen Sportanlagen in Bezug auf Barrierefreiheit, so-
wohl der Sportstätte selbst als auch deren Erreichbarkeit,
ergibt und ein Maßnahmenpaket zur Schaffung umfas-

5. Sportangebote, die von den Krankenkassen, Rentenver-
sicherungsträgern oder Unfallkassen finanziert werden,
so auszugestalten, damit Menschen mit Behinderung
einbezogen werden,

6. ein bundesweites Sportstätten-Sanierungsprogramm
aufzulegen, bei dem neben sozialen, ökologischen so-
wie geschlechtsbezogenen Kriterien, insbesondere Er-
fordernisse der Barrierefreiheit berücksichtigt werden,

7. das Leistungssportprogramm der Bundesregierung,
einschließlich der Programme zur Förderung von dua-
len Karrieren, zu ändern und die Kriterien der Förde-
rung an die speziellen Bedürfnisse anzupassen, um eine
Gleichbehandlung zu erreichen,

8. Maßnahmen zu entwickeln, um Möglichkeiten der
dualen Karriere für Sportlerinnen und Sportler mit Be-
hinderung weiter zu verbessern und insbesondere flä-
chendeckend Angebote für die Ausübung verschiede-
ner Berufe zu schaffen,

9. den ressortübergreifenden Stellenpool der Bundes-
behörden zu erweitern und das Angebot an öffentlichen
Stellen, für Menschen mit Behinderung auszubauen,

10. die Olympiastützpunkte konzeptionell und baulich so
anzupassen, dass sie auch für Sportlerinnen und Sport-
ler mit Behinderung, einschließlich C-Kader, uneinge-
schränkt zugänglich sind,

11. den Breitensport insgesamt stärker bei der Förderung
zu berücksichtigen, insbesondere bei den Menschen,
denen aufgrund ihrer individuellen Behinderung der
Zugang zum klassischen Leistungssport verschlossen
ist (zum Beispiel Menschen mit sogenannter geistiger
Behinderung),

12. sich dafür einzusetzen, dass für den Schul-, Berufs-
schul- und Hochschulsport inklusive Konzepte entwi-
ckelt und umgesetzt werden, so dass Schülerinnen und
Schüler bzw. Studentinnen und Studenten mit und ohne
Behinderung gemeinsam Sport treiben können,

13. Maßnahmen und Projekte zur Talentfindung und -för-
derung zu entwickeln bzw. zu unterstützen, um
Menschen mit Behinderung Sport im Breiten- oder
Leistungssportbereich als Möglichkeit der Lebensge-
staltung nahezubringen (zum Beispiel durch Informa-
tion der Eltern, differenzierte Ange- bote in Schulen,
Schulwettbewerbe sowie Aufklärung der Medizinerin-
nen und Mediziner),
gemessenen Personalausstattung und -entwicklung zu
beschließen,

15. sich dafür einzusetzen, dass der Umgang mit Menschen
mit Behinderung verpflichtender Bestandteil von Lehr-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12915

amtsstudiengängen, pädagogischen sowie Trainerin-
nen- und Trainerausbildungen wird, damit die künfti-
gen Lehrerinnen und Lehrer sowie Pädagoginnen und
Pädagogen bereits frühzeitig mit der Lebenswirklich-
keit von Menschen mit Behinderung konfrontiert wer-
den und in der Lage sind, inklusiven Sport anzubieten,

16. internationale Begegnungen zwischen Sportlerinnen
und Sportlern mit Behinderung in Form von Wettkämp-
fen, Erfahrungsaustausch und Trainingslagern inner-
halb der Europäischen Union (EU) und darüber hinaus
zu fördern und diesbezüglich auch innerhalb der euro-
päischen Sportministerkonferenz entsprechende Initia-
tiven zu entwickeln,

17. sich gemeinsam mit dem Allgemeinen Deutschen
Hochschulverband e. V. dafür einzusetzen, dass Stu-
dentinnen und Studenten mit Behinderung bei interna-
tionalen Meisterschaften und Universiaden vom Welt-
verband FISU (Fédération Internationale du Sport
Universitaire) eine Startberechtigung erhalten,

18. ehrenamtliches Engagement im Sportverein von Men-
schen mit Behinderung und die Selbsthilfe stärker zu
unterstützen,

19. sich bei den öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rund-
funkanstalten dafür einzusetzen, dass der Behinderten-
sport bei den Paralympischen Spielen sowie anderen in-
ternationalen und nationalen Sportereignissen (etwa bei
Sportveranstaltungen von Special Olympics Deutsch-
land e. V. und Sportverbänden anderer Behinderten-
gruppen) in der Berichterstattung angemessen, insbe-
sondere in sportbezogenen Sendeformaten, berücksich-
tigt wird,

20. die Bedeutung des Sports von und für Menschen mit
Behinderung in der Öffentlichkeit stärker zu würdigen
und so zu einem Bewusstseinswandel in der Gesell-
schaft beizutragen,

21. in der künftigen Finanzplanung des Bundes Haushalts-
mittel in angemessener Höhe für die Umsetzung der
Maßnahmen bereitzustellen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage 17/9190 in seiner
96. Sitzung am 13. März 2013 beraten und empfiehlt Ableh-
nung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage
17/9190 in seiner 127. Sitzung am 13. März 2013 beraten
und empfiehlt Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage 17/9190 in

CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat die Vorlage 17/9190 in seiner 91. Sitzung am
13. März 2013 beraten und empfiehlt Ablehnung mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage 17/9190 in
seiner 102. Sitzung am 13. März 2013 beraten und emp-
fiehlt Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat die Vorlage 17/9190 in seiner 96. Sitzung am 13. März
2013 beraten und empfiehlt Ablehnung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlage 17/9190 in seiner
98. Sitzung am 13. März 2013 beraten und empfiehlt Ableh-
nung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

IV. Beratungsverlauf im federführenden
Ausschuss

Der Sportausschuss hat die Vorlage in seiner 72. Sitzung
am 13. März 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung des Antrages.

Die Fraktion der CDU/CSU und die Fraktion der FDP
erklären, der Antrag der Fraktion DIE LINKE. unterstreicht
die hohe Bedeutung der Teilhabe am Sport von Menschen
mit Behinderungen. Die Bundesregierung setzt sich im Rah-
men ihrer Zuständigkeit seit langem kraftvoll für den Behin-
dertensport ein. Dies spiegelt sich auch bei der Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention wider. Die Forderun-
gen im Antrag der Fraktion DIE LINKE. können aufgrund
der weitreichenden Maßnahmen der Bundesregierung als
überholt angesehen werden. Zudem werden im Antrag
grundlegende Zuständigkeitsverteilungen zwischen Bund
und Länder sowie zuwendungsrechtliche Bestimmungen
missachtet. Aufgrund der fehlenden Sachargumente und
den fachlichen Fehlern lehnen die Koalitionsfraktionen den
Antrag der Fraktion DIE LINKE. ab.

Am 15. Juni 2011 hat die Bundesregierung den Nationalen
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
vention beschlossen. In Blick auf den Zeitrahmen der UN-
Behindertenrechtskonvention ist hervorzuheben, dass mit
seiner 135. Sitzung am 13. März 2013 beraten und emp-
fiehlt Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/

der Umsetzung des Übereinkommens insgesamt ein Zeit-
horizont von zehn Jahren verbunden ist. Der Sport spielt bei

Drucksache 17/12915 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dem Übereinkommen – neben vielen anderen Feldern – eine
wichtige Rolle. In Blick auf die Umsetzung in Deutschland
ist jedoch zu beachten, dass der Bund für den Spitzensport
und die Bundesländer für den Breitensport von Menschen
mit Behinderungen zuständig ist. Der Leistungssport der
Menschen mit Behinderungen wird nach dem Leistungs-
sportprogramm des Bundesministerium des Innern (BMI)
bereits seit 2005 nach den gleichen Kriterien gefördert, wie
der Spitzensport der Nichtbehinderten. Eine Gleichbehand-
lung spiegelt sich auch in der Höhe der Haushaltsmittel wi-
der. Laut dem Vorbericht des Beauftragten der Bundesregie-
rung für die Belange behinderter Menschen zum Stand der
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Sport-
bereich sind die konkreten Maßnahmen einzelner Sportver-
bände (wie auch jene des Deutschen Olympischen Sport-
bundes (DOSB)) ausdrücklich zu würdigen.

Zusammen mit den Bundesländern sowie dem Bundesmi-
nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
wurden sukzessiv die durch den Bund geförderten Sportan-
lagen hinsichtlich der Herstellung der Barrierefreiheit mo-
dernisiert. Der Prozess ist damit nicht abgeschlossen, son-
dern wird nachfolgend weitergeführt. Auch die personelle
Ausstattung für den Behindertenleistungssport wurde seit
2008 stetig aufgebaut. Das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) haben sich in der Vergangenheit für
Sportangebote der Krankenkassen, Rentenversicherungs-
trägern und Unfallkassen stark gemacht. Die „Duale
Karriere“ bzw. Vereinbarung von Leistungssport und beruf-
licher Entwicklung behinderter Sportlerinnen und Sportler
wurde durch den neu geschaffenen, ressortübergreifenden
Stellenpool bei Bundesbehörden maßgeblich vorange-
bracht. Durch die Besetzung bzw. schnelle Überführung in
reguläre Planstellen können nun sogar freie Plätze neu ge-
nutzt werden. Die Zuständigkeit für den behindertengerech-
ten Ausbau und Instandhaltung von Sportstätten des (Be-
hinderten-)Breitensports liegt bei den Bundesländern.

Hinsichtlich der Verbindung von Breiten- und Spitzensport
von Menschen mit Behinderungen bezuschusst das BMI
weiterhin den neu etablierten Jugendwettbewerb „JUGEND
TRAINIERT FÜR PARALYMPICS“ (erstmals 2010) mit
jährlich 200 000 Euro. Damit leistet der Bund einen wichti-
gen Beitrag zur Talentfindung bzw. -sichtung künftiger Spit-
zensportler mit Behinderungen. Bei der Wahl der Sportaus-
übung müssen die örtlichen Bedingungen der Sportvereins-
landschaft im Allgemeinen sowie soziale Faktoren im Be-
sonderen berücksichtigt werden. Die Medienpräsenz des
Behindertensports hat sich seit den Paralympics in Atlanta
1996 stetig gesteigert und mit den Paralympics in Peking
2008 eine neue Dimension erreicht. Eine stärkere Präsenz
des Behindertensports – auch nach Großsportereignissen –
wird von Seiten der Koalitionsfraktionen unterstützt.

Die Fraktion der SPD teilt viele der im Antrag gestellten
Forderungen und unterstützt sie. Die Rolle des Sportes im
Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung entspricht in
keiner Weise dessen Stellenwert in der Gesellschaft. Eine
angemessene Berücksichtigung und Ansätze zur Förderung
der positiven Wahrnehmung von Behindertensport in der

lich führte die SPD-Bundestagsfraktion am 15. Oktober
2012 die Veranstaltung „Inklusion im Sport – Gleichberech-
tigte Teilhabe für Menschen mit und ohne Behinderung“ mit
Vertreterinnen und Vertretern der Behindertensportverbände
durch, in der viele der Forderungen von den Anwesenden
geteilt wurden.

Der Antrag enthält zudem die Forderung an die Bundesre-
gierung, bis Ende 2012 mehrere Berichte vorzulegen. Dem
kann nicht zugestimmt werden, da dies nicht mehr möglich
ist. Ebenso besteht bei den Forderungen zur stärkeren Be-
rücksichtigung der Breitensportförderung und zur Aufset-
zung eines Programms zur Sportstättensanierung sowie bei
der Ausgestaltung der von den Krankenkassen angebotenen
Sportprogramme die Frage nach der Zuständigkeit des Bun-
des. Diesen Forderungen kann sich die SPD-Fraktion daher
nicht anschließen.

Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. darf die positive Ent-
wicklung im Behindertensport – u. a. steigende Mitglieder-
zahlen und Erfolge im Spitzensport – nicht darüber hinweg-
täuschen, dass ein enormer Handlungsbedarf besteht, um
Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teil-
habe am Sport zu ermöglichen. Dies bestätigte auch die öf-
fentliche Anhörung, in der die anwesenden Vertreterinnen
und Vertreter von Behindertensportverbänden sowie die
Athleten-Sprecherin der paralympischen Mannschaft den
vorliegenden Antrag unterstützten. Besonderen Stellenwert
wurde der Nachwuchsförderung beigemessen.

Zwar zählt der Deutsche Behindertensportverband e. V. in-
zwischen 600 000 Mitglieder; prozentual gesehen sind dies
jedoch deutlich weniger als bei Menschen ohne Behinde-
rung. Ursachen dafür sind u. a. nicht barrierefreie Sportstät-
ten, zu wenige Trainerinnen und Trainer bzw. Betreuerinnen
und Betreuer, fehlende inklusive Konzepte und Angebote
für den Schul-, Berufsschul- und Hochschulsport, nicht aus-
reichende Möglichkeiten für die Duale Karriere im Spitzen-
sport sowie eine adäquate Ausbildung von Sportlehrerinnen
und - lehrern.

Um die UN-Behindertenrechtskonvention auch im Sport
konsequent umzusetzen, sollte der Nationale Aktionsplan
mit konkreten Maßnahmen ergänzt werden, die im Antrag
im Forderungskatalog aufgeführt sind.

Aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde her-
vorgehoben, dass der Antrag grundsätzlich unterstützungs-
würdig und zustimmungsfähig ist. So bieten sich gute An-
sätze zur Aufnahme in einen Aktionsplan zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention, zumal die Bundesre-
gierung bisher viele Vorgaben noch nicht angemessen be-
rücksichtigt oder ausgefüllt hat.

Gleichwohl wird man sich beim vorliegenden Antrag ent-
halten. Insbesondere sind die ordnungspolitischen Beden-
ken schwerwiegend, denn das von der antragstellenden
Fraktion geforderte bundesweite Sportstättensanierungspro-
gramm ist nicht mit der Kompetenzverteilung des Grundge-
setzes in Einklang zu bringen. Man plädiert aus grüner Sicht
daher für einen von allen staatlichen Ebenen erarbeiteten
„Zukunftsplan Sport 2025“. So könnten im Bereich der
Gesellschaft sind daher wünschenswert. In eigenen Anträ-
gen hat die SPD-Fraktion dies bereits thematisiert. Zusätz-

Sportstätten die notwendigen Planungs- und Baumaßnah-
men abgesprochen und Zielparameter festgelegt werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12915
Außerdem wurde in den Ausschussberatungen von Seiten
der grünen Bundestagsfraktion auf das eigene politische
Ziel der Stärkung der Steuerkraft der Kommunen hinge-
wiesen.

Berlin, den 13. März 2013

Klaus Riegert
Berichterstatter

Martin Gerster
Berichterstatter

Dr. Lutz Knopek
Berichterstatter

Katrin Kunert
Berichterstatterin

Viola von Cramon-Taubadel
Berichterstatterin

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