BT-Drucksache 17/12894

Zielsetzung und Umfang europäischer Bildungskooperationen

Vom 20. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12894
17. Wahlperiode 20. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels,
Klaus Barthel, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Michael Gerdes,
Klaus Hagemann, Christel Humme, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig),
Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, René Röspel, Marianne
Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Zielsetzung und Umfang europäischer Bildungskooperationen

Die Jugendarbeitslosigkeit hat durch die Wirtschafts- und Finanzkrise in ver-
schiedenen europäischen Ländern katastrophale Ausmaße angenommen. So
sind u. a. in Griechenland und Spanien weit mehr als 50 Prozent der jungen
Menschen ohne Arbeit bzw. ohne Ausbildung. Deutschland steht mit einer Ju-
gendarbeitslosenquote von 8 Prozent vergleichsweise gut da. Ursache dafür ist
auch das deutsche Berufsbildungssystem, das einen großen Beitrag zur Siche-
rung des Fachkräftebedarfs und somit letztendlich zur Wettbewerbsfähigkeit
und Stabilität der deutsche Wirtschaft leistet.

Besonders die von der Krise betroffenen Länder sind auf das deutsche Berufs-
bildungssystem aufmerksam geworden und überlegen, inwieweit sie dieses als
Vorbild zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
nutzen können. Die deutsche Berufsbildung hat sich mehr und mehr zu einem
„Exportschlager“ entwickelt.

Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit ist das Bundesministerium für
Bildung und Forschung zur Verbesserung der Jugendbeschäftigung und Zusam-
menarbeit im Bereich Berufsausbildung in Europa verschiedene Kooperationen
eingegangen. Zu nennen sind hier u. a. die Vereinbarung zwischen Deutschland
und Italien unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
am 12. November 2012 sowie die Vereinbarung zwischen Deutschland und
Spanien am 12. Juli 2012. Im Dezember 2012 hat Deutschland mit den sechs
EU-Ländern Spanien, Griechenland, Portugal, Italien, der Slowakei und Lettland
unter Beteiligung der Europäischen Kommission eine Bildungskooperation zu
einer europäischen Ausbildungsallianz unterzeichnet. Vereinbartes Ziel ist es,
dass bis 2020 80 Prozent aller jungen Menschen in der EU einer Beschäftigung
nachgehen sollen. Zur Bewältigung dieser Aufgabe wird das Bundesbildungs-
ministerium beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) eine Zentralstelle
für internationale Berufsbildungskooperation einrichten. Ab 2014 sollen zur Fi-
nanzierung das neue EU-Bildungsprogramm „Erasmus für alle“ und der neue
Europäische Sozialfonds beitragen.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Soll vor dem Hintergrund einer gewünschten Verstärkung der Mobilität von
Auszubildenden der Erwerb von dazu nötigen Fremdsprachen verpflichtend
in die Lehrpläne der Berufsschulen aufgenommen werden?

Wenn nein, auf welcher sprachlichen Basis soll ein Austausch erfolgreich
verlaufen?

Drucksache 17/12894 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. In welcher Weise soll der deutsche Ausbildungsmarkt von der Ausbildungs-
allianz profitieren?

3. Wie viele deutsche Auszubildenden sollen an den anvisierten 30 000 Aus-
tauschmaßnahmen teilnehmen?

4. Nach welchem Länderschlüssel werden die 30 000 Austauschmaßnahmen
verteilt?

5. Wo und nach welchen Kriterien sollen die 30 regionalen Ausbildungsnetz-
werke unter deutscher Beteiligung geschaffen werden?

6. Warum sind nicht weitere Länder an der im Dezember 2012 geschlossenen
Ausbildungsallianz beteiligt?

7. In welcher Form und in welchen Zeitabständen wird der Deutsche Bundes-
tag über die Ausbildungskooperation informiert?

8. Was genau ist unter den sechs politischen Beratungsprojekten zu verstehen?

9. Wann und wo werden die politischen Beratungsprojekte stattfinden?

10. Wer wird Mitglied im deutschen Beratungs-Expertenpool, und bis wann und
durch wen werden die Mitglieder berufen?

11. Sind die Gewerkschaften an der Ausbildungsallianz beteiligt?

Wenn ja, welche und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

12. Mit wie vielen Mitarbeitern und mit welchem Budget wird die zukünftige
Zentralstelle für internationale Berufsbildungskooperation beim BiBB aus-
gestattet?

13. Wie weit sind die Planungen für das Bildungsprogramm „Erasmus für alle“
gediehen?

14. Stimmt die Bundesregierung der Kritik des Deutschen Akademischen Aus-
tauschdienstes (Pressemitteilung vom 3. Juli 2012 „Zusammenhalt Europas
durch Bildung stärken“) und des Bundesinstituts für Berufsbildung (Presse-
mitteilung vom 21. März 2012 „BiBB-Hauptausschuss fordert Änderungen
am geplanten neuen EU-Bildungsprogramm Erasmus für alle“) an dem vom
EU-Bildungskommissariat geplanten Bildungsprogramm „Erasmus für
alle“ zu, die den Erhalt der bisherigen Gliederungsstruktur des Programms
fordern?

Inwieweit ist oder wird die Bundesregierung diesbezüglich tätig werden?

15. Wird die Ausbildungsallianz begleitend evaluiert?

16. Werden gezielte Förderungen für junge Frauen im Rahmen der Kooperation
ins Auge gefasst, und wenn ja, welche?

17. Welche Spitzenorganisationen der Wirtschaft und der Kammern haben nach
Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Partnerverbänden in den betei-
ligten Ländern Kooperationsverträge zum Transfer deutscher Ausbildungs-
prinzipien abgeschlossen?

In welcher Form werden der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die
Gewerkschaften bei diesem Prozess miteinbezogen?

Berlin, den 20. März 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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