BT-Drucksache 17/12875

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/12354 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits

Vom 20. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12875
17. Wahlperiode 20. 03. 2013

Bericht*
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/12354 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012
zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits
sowie Kolumbien und Peru andererseits

Bericht des Abgeordneten Klaus Barthel

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12354 wurde in der
225. Sitzung des Deutschen Bundestages am 28. Februar
2013 an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
Federführung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung und den Ausschuss für die An-
gelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, vor dem Hintergrund der

die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern. Das
Handelsübereinkommen soll einen umfassenden Beitrag
zum Abbau von Marktzugangshindernissen leisten. Es geht
dabei in vielen Bereichen über Standards der Welthandels-
organisation (WTO) hinaus, u.a. bei nicht tarifären Handels-
hemmnissen, Dienstleistungen, Streitschlichtung beim
Schutz von Rechten des geistigen Eigentums, oder greift
Themen auf, die derzeit in der WTO nicht verhandelt wer-
den (Investitionsregeln, Wettbewerbsregeln, aber auch Re-
geln für Umwelt- und Sozialstandards). Mit dem Überein-
kommen sollen mögliche Wettbewerbsnachteile für deut-
sche und europäische Unternehmen beim Marktzugang in
Kolumbien und Peru gegenüber anderen Industrieländern
verhindert werden. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass davon vor allem die breit aufgestellte deutsche Wirt-
schaft profitieren wird. Da die EU für Teile des Abkom-
* Die Beschlussempfehlung wurde auf Drucksache 17/12810 gesondert verteilt.

fortschreitenden Globalisierung und der sich intensivieren-
den Handelsströme zwischen Europa und Lateinamerika die
Chancen für die bestehende Komplementarität der Wirt-
schaftsräume zu nutzen, um dadurch den Wohlstand der
Länder zu mehren, das Wachstum zu konsolidieren und so

mens keine Kompetenz besitzt, werden neben der EU auch
ihre Mitgliedstaaten Vertragspartner.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 17/12354
verwiesen.

Drucksache 17/12875 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

III. Stellungnahmen der mitberatenden Aus-
schüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/12354 in seiner 82. Sitzung am 20. März
2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
dessen Annahme.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/12354 in seiner 122. Sitzung am 20. März 2013
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des-
sen Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12354 in
seiner 81. Sitzung am 20. März 2013 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/
12354 in seiner 76. Sitzung am 20. März 2013 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen An-
nahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/
12354 in seiner 85. Sitzung am 20. März 2013 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen An-
nahme.

IV. Öffentliche Anhörungen

Zu den öffentlichen Anhörungen, die in der 96. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 13. März
2013 und in der 98. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
und Technologie am 19. März 2013 zu dem Gesetzentwurf
der Bundesregierung auf Drucksache 17/12354 stattfanden,
haben die Anhörungsteilnehmer schriftliche Stellungnah-
men abgegeben, die in der Zusammenstellung auf Aus-
schussdrucksache 17(9)1120 enthalten sind.

Folgende Sachverständige haben an der Anhörung teilge-
nommen:

– Christoph G. Schmitt, Lateinamerika Verein e. V. Ham-
burg

– DGB-Bundesvorstand

– Matthias Jørgensen, Europäische Kommission

– Gustavo Hernández, Verband lateinamerikanischer
Nichtregierungsorganisationen für Entwicklungszusam-
menarbeit (ALOP)

Das Ergebnis der öffentlichen Anhörungen ist in die Aus-
schussberatungen eingegangen. Die Protokolle sowie die
eingereichten schriftlichen Stellungnahmen werden der Öf-
fentlichkeit zugänglich gemacht.

V. Petitionen

Dem Ausschuss lag eine Petition zur Drucksache 17/12354
vor, zu der der Petitionsausschuss eine Stellungnahme nach
§ 109 Absatz 1 Satz 2 GO-BT angefordert hat.

Der Petent fordert, dass keine Ratifizierung des Handelsab-
kommens mit Kolumbien und Peru zustande kommt.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/
12354 konnte dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen
werden.

VI. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 17/12354 in seiner 99. Sitzung
am 19. März 2013 abschließend beraten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP verwiesen dar-
auf, dass das Übereinkommen der europäischen Wirtschaft
weitere Möglichkeiten eröffne Handel zu treiben, vor allem
auch in Bereichen, in denen ihr dieses bisher verwehrt ge-
wesen sei. Die EU-Kommission habe den Anspruch des
Europäischen Parlaments in dem Maße erfüllt, in dem dies
erreichbar gewesen sei, nämlich nicht ein reines Freihan-
delsabkommen zu vereinbaren, sondern darüber hinauszu-
gehen und auch auf die Rahmenbedingungen in den Partner-
ländern Rücksicht zu nehmen, also die innere Situation in
den Partnerländern in den Blick zu nehmen und dafür eine
Dialogplattform zu schaffen. Dies sei verglichen mit bishe-
rigen Abkommen weltweit revolutionär. Man dürfe aber bei
allem nicht übersehen, dass es hier in erster Linie um ein
Handelsabkommen und nicht um ein Abkommen zur Verän-
derung der innenpolitischen Verhältnisse in den Partnerlän-
dern gehe. Im übrigen seien die wesentlichen Bestimmun-
gen des Übereinkommens bereits vom Europäischen Parla-
ment mit 72 Prozent Mehrheit angenommen worden.

Die Fraktion der SPD kritisierte, dass die Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP den Abschluss der Beratun-
gen ohne erkennbare Notwendigkeit unangemessen be-
schleunige. Es wäre richtig gewesen, den Vertreter der EU-
Kommission zu dem Abkommen anzuhören und den Frak-
tionen hinreichend Zeit zu geben, die Ergebnisse der Anhö-
rung auszuwerten. Das jetzt von den Koalitionsfraktionen
erzwungene Verfahren sei in höchstem Maße unseriös. Die
Fraktion der SPD befürworte grundsätzlich den Abschluss
von Handelsabkommen. Es sei jedoch unbestreitbar, dass
ein Handelsabkommen massive innenpolitische Auswirkun-
gen habe und daher bestimmte Voraussetzungen erfüllen
müssten. Dies sei bei dem vorliegenden Handelsabkommen
bis jetzt nicht der Fall.

Die Fraktion DIE LINKE. machte auf die gravierenden
Folgen des Abkommens für die wirtschaftliche Entwicklung
in den Partnerländern vor allem zu Lasten der kleinen und
– Myriam Vander Stichele, Zentrum für die wissenschaft-
liche Untersuchung internationaler Konzerne (SOMO).

mittleren Unternehmen, der Beschäftigten und der Umwelt
aufmerksam. Es reiche nicht aus, ein Nachhaltigkeitskapitel

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12875

in das Abkommen aufzunehmen, das keine verbindlichen
Regelungen zum Schutz der Menschenrechte und kein dar-
auf bezogenes Streitbeilegungsverfahren enthalte, mit dem
diese Regelungen auch durchgesetzt werden könnten. Das
Abkommen bleibe weit hinter den G-20-Beschlüssen und
den Entscheidungen der Europäischen Union zur Regulie-
rung der Finanzmärkte zurück.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass
die direkten Folgen des Abkommens sehr bedenklich seien.
Diese Aussage treffe sogar die Studie, die von der EU-
Kommission selbst in Auftrag gegeben worden sei. Die
Blaupause für die Liberalisierung des Bankenwesens
stamme noch aus einer Zeit, als man noch nicht über eine
Regulierung des Bankensektors gesprochen habe. Die Ge-
fahr sei groß, dass dadurch Geldwäsche und Steuerflucht er-
leichtert würden. Sehr problematisch seien auch die Aus-

wirkungen des Abkommens auf den Agrarsektor. 90 Pro-
zent der Einfuhrzölle fielen mit Inkrafttreten des Abkom-
mens weg. Die Länder könnten sich nicht mehr gegen
Dumpingeinfuhren aus der Europäischen Union wehren. So
sei zum Beispiel damit zu rechnen, dass erhebliche Mengen
an Milchpulver die Märkte der Partnerländer über-
schwemmten und die Milchwirtschaft und die kleinbäuerli-
che Landwirtschaft in die Knie zwängen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss
vorbehaltlich der Voten der mitberatenden Ausschüsse mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/12354
zu empfehlen.

Berlin, den 20. März 2013

Klaus Barthel
Berichterstatter

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