BT-Drucksache 17/12853

zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 17/12454, 17/12583 - Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

Vom 20. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12853
17. Wahlperiode 20. 03. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/12454, 17/12583 –

Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

A. Problem

Die Verordnung zielt darauf ab, das nationale Deponierecht an die durch die
EU-Quecksilberverbots-Verordnung ermöglichte Langzeitlagerung metallischer
Quecksilberabfälle anzupassen. Insbesondere sollen die deponiespezifischen
Anforderungen an die Langzeitlagerung konkretisiert werden. Ursprünglich
hatte der Deutsche Bundestag in seiner 214. Sitzung am 13. Dezember 2012 der
Verordnung zugestimmt. Der Bundesrat hat der Verordnung in seiner 906. Sit-
zung am 1. Februar 2013 mit Änderungsmaßgaben zugestimmt. Die Bundesre-
gierung hat beschlossen, die Änderungsmaßgaben des Bundesrates unverändert
zu übernehmen.

Daraus folgt, dass die erneute Zustimmung des Deutschen Bundestages gemäß
§ 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes herbeizuführen ist.

B. Lösung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/12853 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/12454 zuzustimmen.

Berlin, den 20. März 2013

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Michael Brand
Berichterstatter

Gerd Bollmann
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12853

Bericht der Abgeordneten Michael Brand, Gerd Bollmann, Horst Meierhofer,
Ralph Lenkert und Dorothea Steiner

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/
12454 wurde am 1. März 2013 gemäß § 92 der Geschäfts-
ordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache 17/
12583) zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Verordnung zielt darauf ab, das nationale Deponierecht
an die durch die EU-Quecksilberverbots-Verordnung ermög-
lichte Langzeitlagerung metallischer Quecksilberabfälle
anzupassen. Insbesondere sollen die deponiespezifischen
Anforderungen an die Langzeitlagerung konkretisiert wer-
den. Ursprünglich hatte der Deutsche Bundestag in seiner
214. Sitzung am 13. Dezember 2012 der Verordnung zuge-
stimmt. Der Bundesrat hat der Verordnung in seiner
906. Sitzung am 1. Februar 2013 mit Änderungsmaßgaben
zugestimmt. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Än-

derungsmaßgaben des Bundesrates unverändert zu überneh-
men.

Daraus folgt, dass die erneute Zustimmung des Deutschen
Bundestages gemäß § 67 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
herbeizuführen ist.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung auf Drucksache 17/12454 in seiner
95. Sitzung am 20. März 2013 ohne Debatte behandelt.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, der Verordnung der
Bundesregierung auf Drucksache 17/12454 zuzustimmen.

Berlin, den 20. März 2013

Michael Brand
Berichterstatter

Gerd Bollmann
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.