BT-Drucksache 17/12800

zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/9979 - Keine Rüstungsforschung an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen - Forschung und Lehre für zivile Zwecke sicherstellen

Vom 18. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12800
17. Wahlperiode 18. 03. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9979 –

Keine Rüstungsforschung an öffentlichen Hochschulen
und Forschungseinrichtungen – Forschung und Lehre für zivile
Zwecke sicherstellen

A. Problem

In den letzten Jahren hat sich parallel zu einer weltweit wachsenden Sicher-
heitsindustrie die Sicherheitsforschung rasant entwickelt. Demzufolge gilt der
Markt für Sicherheitstechnologien in der deutschen Industrie als ein Markt mit
großen Wachstumsmöglichkeiten. Eine scharfe Abtrennung zwischen sicher-
heitsrelevanter und wehrtechnisch relevanter Forschung ist allerdings nicht
möglich.

An sicherheits- und militärisch relevanter Forschung beteiligen sich Hochschu-
len und Forschungseinrichtungen auf dem Wege öffentlich wie privat vergebe-
ner Drittmittel. Im Ergebnis kommt es u. a. zu Kooperationen zwischen staat-
lichen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen und Rüstungsunternehmen.
Die an den Forschungen Beteiligten haben aber oftmals keinen Einfluss auf die
Ausrichtung der Projekte und die spätere Verwendung der erzielten Ergebnisse,
weshalb Zielkonflikte zwischen dem verfassungsgemäßen Auftrag einer Grund-
lagenforschung an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen und den In-
teressen der kooperierenden Unternehmen die Folge sind.

B. Lösung

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, gemeinsam mit den Ländern in-
itiativ zu werden, um sicherzustellen, dass Forschung und Lehre an öffentlichen

Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ausschließlich
zivilen und friedlichen Zwecken folgen. Der Wissenschaftsrat sowie die Al-
lianz der Wissenschaftsorganisationen sollen von der Bundesregierung ersucht
werden, einen Kodex zur zivilen Forschung und Lehre zu erstellen. Weiterhin
soll die Vergabepraxis im Rahmen öffentlicher Projektförderung an Hoch-
schulen und außeruniversitären Einrichtungen so geändert werden, dass die
zivile Ausrichtung von Forschung und Lehre gewährleistet werden könne. Die

Drucksache 17/12800 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bundesregierung soll durch Ausfinanzierung der Hochschulen deren wissen-
schaftliche Unabhängigkeit gewährleisten. Im Sinne des zu erstellenden Kodex
soll das Forschungsprogramm für zivile Sicherheitsforschung des Bundes-
ministeriums für Bildung und Forschung 2012 bis 2017 so überarbeitet werden,
dass eine Dual-Use-Nutzung nicht weiter angestrebt bzw. weitestgehend ver-
hindert wird. Schließlich soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern
eine Initiative zur Offenlegung aller Kooperationsverträge der Hochschulen er-
greifen und eine entsprechende Verpflichtung in den jeweiligen Gesetzen zur
Informationsfreiheit bzw. in den Hochschulgesetzen verankern.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12800

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/9979 abzulehnen.

Berlin, den 27. Februar 2013

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Florian Hahn
Berichterstatter

René Röspel
Berichterstatter

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin

gramm klar herausgestellt sei. Mit Blick auf die wehrtech-
nische Industrie verweise man darauf, dass diese in der Ver-
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im

federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlage in seiner 96. Sitzung am

gangenheit für 500 000 Personen Arbeitgeber gewesen sei,
heute hingegen würden lediglich noch 80 000 Personen hier
tätig sein. Schließlich warne die Fraktion der CDU/CSU da-
vor, die Möglichkeiten von Unternehmen aus dem Sicher-
Drucksache 17/12800 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Florian Hahn, René Röspel, Dr. Martin Neumann
(Lausitz), Nicole Gohlke und Krista Sager

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/9979 in seiner 195. Sitzung am 27. September 2012 be-
raten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie
dem Verteidigungsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion DIE LINKE. stellt fest, dass Kriege und be-
waffnete Konflikte einen weltweit wachsenden Markt für
Militär- und Rüstungsgüter schafften. Meist private Rüs-
tungsgüterproduzenten schöpften in diesem Industriesektor
Megaprofite ab. Deutschland befinde sich an weltweit drit-
ter Stelle im Rüstungsexportgeschäft hinter den USA und
Russland. Die in der Bundesrepublik Deutschland entwi-
ckelten und produzierten Waffen würden weltweit einge-
setzt werden. Auf dem wehrtechnischen Bereich seien For-
schung und Entwicklung in Deutschland daher entspre-
chend hoch ausgebildet. Die im Grundgesetz verankerte
Verpflichtung Deutschlands zum Frieden werde seit Jahr-
zehnten systematisch unterlaufen. Parallel zu einer weltweit
wachsenden sicherheitsrelevanten Industrie habe sich in den
letzten Jahren das Feld der Sicherheitsforschung rasant ent-
wickelt. Der Markt für Sicherheitstechnologien sowie den
darauf basierenden Produkten und Dienstleistungen gelte
als ein Markt mit großen Wachstumschancen für die deut-
sche Industrie. Dabei sei eine scharfe Abtrennung der „Si-
cherheitsforschung“ zur wehrtechnisch relevanten For-
schung oftmals nicht möglich. Zudem eröffne die Verwer-
tung von Forschungsergebnissen aus Drittmittelfinanzierter
„Sicherheitsforschung“ häufig die Möglichkeit der Doppel-
nutzung (Dual Use) für die Weiterentwicklung der Wehrtech-
nik sowie für Fragestellungen der Organisation und Strate-
giebildung bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Hoch-
schulen und Universitäten seien in den letzten Jahren zuneh-
mend abhängig von öffentlichen wie privaten Drittmitteln
geworden, wobei den an den Forschungen Beteiligten keine
Möglichkeit bliebe, über die Ausrichtung der Projekte und
die spätere Verwendung der Forschungsergebnisse zu ent-
scheiden.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner Sitzung am
30. Januar 2013 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 17/9979 abzulehnen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Die Fraktion DIE LINKE. trägt vor, dass ihr Antrag vier
Ziele verfolgt. Erstens wolle man, dass die Bundesregierung
Maßnahmen für den Schutz und die Absicherung der grund-
sätzlich geforderten Friedensabsichten ergreife und gemein-
sam mit den Ländern initiativ werde, um Zivilklauseln in den
Statuten der Hochschulen und in den Landeshochschulgeset-
zen zu verankern. Zweitens erwarte man, dass die Bundes-
regierung in der öffentlichen Vergabepraxis, die sich konse-
quent an zivilrechtlichen Maßstäben ausrichten müsse, mit
gutem Beispiel vorangehe. Drittens sollen Kooperationsver-
träge zwischen Wirtschaft und Hochschulen offen gelegt und
analog dem öffentlichen Vergabeverfahren transparent
gemacht werden. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
sowie studierende Beschäftigte müssten über Forschungs-
projektgelder wie auch über Forschungsziele informiert sein,
insbesondere dann, wenn es sich dabei um öffentliche Gelder
handele. Viertens schließlich sei Ziel, dass Hochschulen zur
Absicherung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit mit
öffentlichen Geldern ausfinanziert werden sollten. Dies
resultiere zum einen aus der im Grundgesetz verankerten
Friedensverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland.
Zum anderen gelte es, der besonderen Verantwortung von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nachzukom-
men, die aus der historischen Erfahrung Deutschlands resul-
tiere, für zwei Weltkriege und die NS-Diktatur verantwort-
lich gewesen zu sein. Um dieser Verantwortung gerecht
werden zu können, bedürfe es der Einführung einer Zivil-
klausel, die die Zulässigkeit interessenmäßig gebundener
Forschung nicht in Frage stelle. Schließlich fördere die
Transparenz der Projektförderung auch ein höheres Maß an
Wissenschaftsfreiheit.

Die Fraktion der CDU/CSU erkennt in dem Antrag der
Fraktion DIE LINKE. den Versuch, den Eindruck zu er-
wecken, die Bundesregierung treibe Rüstungsentwicklung
voran. Der vorgelegte Antrag sei in Teilen nicht schlüssig,
populistisch oder auch schlicht falsch. So könne die Technik
der Detektion chemischer Stoffe auch zum Schutz der
– vom Parlament entsandten – Soldaten im Einsatzgebiet
dienen. Auch gebe es keinen Militärhubschrauber Eurocop-
ter, sondern eine Firma diesen Namens, die Hubschrauber
für zivile und militärische Zwecke herstelle. Ebenfalls als
unnötig erachtet die Fraktion der CDU/CSU eine Über-
arbeitung des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile
Sicherheit“ (2012 bis 2017), da der zivile Charakter im Pro-
27. Februar 2013 in Verbindung mit der EU-Drucksache auf
Ratsdok. 13050/12 beraten und empfiehlt:

heitsbereich, sich ziviltechnisch nutzbaren Themen zuzu-
wenden, zu beschneiden.

in Kooperation von Studierenden und Lehrenden gleicher-
maßen getragen würden. Der Antrag fordere aber die Bun-
desregierung auf, mit den Ländern gemeinsam initiativ zu
werden, um sicherzustellen, dass Forschung ausschließlich
zivilen und friedlichen Zwecken folge. Für nicht sinnvoll
erachte man aber, wenn – wie gefordert – der Wissen-
schaftsrat einen Kodex zur zivilen Forschung und Lehre
aufstelle, womit aber eine Form des von oben herab Agie-
rens geschaffen würde. Ferner stelle man fest, dass die Frak-
tion der SPD mit Blick auf die Dual-Use-Thematik einer
Ausschreibung wehrtechnischer Forschung mit Skepsis be-
gegne. Allerdings sei es schwierig, hier Grenzen zu ziehen.

Die Fraktion der FDP merkt an, dass der Antrag etliche
Feststellungen und Unterstellungen enthalte, die man nicht
unerwidert lassen könne. Beispielsweise gebe es zwischen
der zivilen Sicherheitsforschung des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF) und der wehrtechni-
schen Forschung des Bundesministeriums für Verteidigung
(BMVg) deutliche Unterscheidungsmerkmale. So beschäf-
tige sich die Sicherheitsforschung des BMBF ausschließlich
mit Forschung zu zivilen Sicherheitslösungen zum Schutz
der Bürgerinnen und Bürger. Hierfür habe das BMBF seit
2007 rund 322 Mio. Euro ausgegeben. Es könne vorkom-
men, dass auch Firmen mit Schwerpunkten im militärischen
Bereich gefördert werden, wenn sie sich erfolgreich um die
Mitarbeit an Projekten zur Erforschung ausschließlich zivi-
ler Sicherheitslösungen bewerben. Hier sei ein genauer Blick
bei der Antragstellung von Unternehmen erforderlich. Die
im Antrag erwähnten Projekte, mit denen tragbare Geräte zur
Analyse chemischer und explosiver Stoffe entwickelt wür-
den, dienten dem Ziel des Schutzes von Einsatzkräften, wes-
halb es sich um ein wichtiges Programm zur zivilen Nutzung
handele. Von der Fraktion der FDP wird betont, dass es
hierbei um die Verbesserung der Sicherheit der Bürger gehe,
darüberhinaus aber auch um die Analyse gesellschaftlicher
und ethischer Aspekte ziviler Sicherheit. Mit Blick auf den
geforderten Kodex zur zivilen Forschung und Lehre erklärt
die Fraktion der FDP, dass eine pauschale Einschränkung der
Wissenschafts- und Forschungsfreiheit vermieden werden
solle. Schließlich obliege die Entscheidung über die Einfüh-

Überwindung der Blockkonfrontation das Völkerrecht ent-
scheidend weiterentwickelt habe. So kenne das Völkerrecht
heute das Prinzip der subsidiären Schutzverantwortung der
internationalen Staatengemeinschaft, welches aber von der
Fraktion DIE LINKE. abgelehnt werde. Dieses Prinzip
schließe als ultima ratio auch die Option völkerrechtlich
mandatierter und demokratisch durch Parlamentsentschei-
dungen legitimierter internationaler militärischer Auslands-
einsätze ein. In diesen Fällen jedoch stehe man als Parlament
in der Verantwortung für die Einsatzkräfte. Daraus resul-
tieren auch Forschungsbedarfe sowohl mit Blick auf die
Optimierung solcher Einsätze als auch mit Blick auf die
Optimierung der Ausrüstung. Daher sei es nicht sinnvoll,
Forschung auf zivile Zwecke zu beschränken. Der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zufolge bestehe selbstver-
ständlich ein Bedarf an internationalen Rüstungsbegren-
zungsverträgen und Richtlinien zur Begrenzung von Rüs-
tungsexporten sowie entsprechenden ethischen und politi-
schen Guidelines. Der Annahme des Antrages, dass fried-
liche und zivile Zwecke per se identisch seien, folge die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter dem Gesichts-
punkt der subsidiären Schutzverantwortung der internatio-
nalen Staatengemeinschaft jedoch nicht. Mit Blick auf eine
Zivil- bzw. Friedensklausel an Hochschulen werde festge-
stellt, dass die Diskussion darüber, was in der heutigen Zeit
ein Friedenszweck sei, Aufgabe der Selbstreflektion in den
Hochschulen selber sei und entsprechende Antworten nicht
durch politische Vorgaben von oben herab verordnet werden
können. Was die Dual-Use-Thematik anbelange, so könne
nach Meinung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
der Forschung nicht von vornherein gesagt werden, welchem
Zweck bestimmte Forschungsvorhaben letztlich dienen, da
Forschung nicht per se zweckgerichtet sei. Gerade im IT-Be-
reich könnten zivile und militärische Anwendungen im Ent-
wicklungsstadium kaum unterschieden werden. Schließlich
stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fest, dass
der Antrag ungeachtet der Berechtigung von Fragen nach
Begrenzung und Kontrolle von Rüstungsexporten nicht über
den Schutz von in Krisengebiete entsandten Einsatzkräften
und daraus sich ergebenden Aufgaben für die Forschung re-
flektiere.

Berlin, den 27. Februar 2013

Florian Hahn
Berichterstatter

René Röspel
Berichterstatter

Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Berichterstatter

Nicole Gohlke
Berichterstatterin

Krista Sager
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12800

Die Fraktion der SPD hält den Antrag für nicht konsensfä-
hig, auch wenn man die Einführung von Zivilklauseln an
Universitäten für unterstützenswert und richtig erachte. So
unterbreite der Antrag eine beträchtliche Unterstellung,
wenn er behaupte, die im Grundgesetz verankerte Verpflich-
tung Deutschlands zum Frieden werde in der Realität seit
Jahrzehnten systematisch unterlaufen. Die Fraktion der SPD
betont, dass Zivilklauseln dann sinnvoll seien, wenn sie aus
der Hochschule heraus aus Überzeugung entstünden und sie

rung und konkrete Ausgestaltung von Zivilklauseln den Uni-
versitäten im Rahmen des Selbstverwaltungsrechtes. Der
Bund habe hier kein Einmischungsrecht.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt den An-
trag mit der Begründung ab, in den die Basis des Antrages
bildenden Grundauffassungen anderer Überzeugung zu sein.
Die Fraktion DIE LINKE. sei die einzige Fraktion im Deut-
schen Bundestag, die bis heute nicht akzeptiere, das sich seit

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