BT-Drucksache 17/12770

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Michalk, Karl Schiewerling, Paul Lehrieder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Gabriele Molitor, Dr. Heinrich L. Kolb, Sebastian Blumenthal, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 17/2180 - Leistungspotenziale von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben ausschöpfen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette Kramme, Josip Juratovic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/9931 - Ausgleichsabgabe erhöhen und Menschen mit Behinderung fairen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/9758 - Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung

Vom 14. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12770
17. Wahlperiode 14. 03. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Michalk, Karl Schiewerling,
Paul Lehrieder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Gabriele Molitor, Dr. Heinrich L. Kolb,
Sebastian Blumenthal, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/12180 –

Leistungspotenziale von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben
ausschöpfen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben),
Anette Kramme, Josip Juratovic, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9931 –

Ausgleichsabgabe erhöhen und Menschen mit Behinderung
fairen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Sabine Zimmermann,
Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9758 –

Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung
A. Problem

Alle vier Fraktionen stellen in ihren Anträgen fest, dass Menschen mit Behin-
derung in Deutschland deutlich stärker von Arbeitslosigkeit betroffen sind als
Menschen ohne Behinderung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sei in diesem Bereich nicht
umgesetzt.

Drucksache 17/12770 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Die Antragsteller fordern von der Bundesregierung eine Reihe von Verbesse-
rungen bei der Unterstützung arbeitsuchender Menschen mit Behinderung.
Dazu gehöre u. a., dass das Wunsch- und Wahlrecht von werkstattberechtigten
Menschen zwischen Werkstätten und alternativen Leistungsanbietern gestärkt
und bestehende Unterstützungsinstrumente vereinfacht werden. Außerdem
solle dafür Sorge getragen werden, dass alternative Leistungsanbieter wie Inte-
grationsfachdienste Leistungen der beruflichen Qualifizierung und Beschäfti-
gung am ersten Arbeitsmarkt erbringen könnten.

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/12180 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Die Antragsteller fordern eine Reihe von Änderungen zugunsten der Arbeits-
marktteilnahme von Menschen mit Behinderung. Dazu gehört eine Erhöhung
der Ausgleichsabgabe für unbesetzte Pflichtplätze nach § 77 des Neunten Bu-
ches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Zur Umsetzung des UN-Übereinkommens
sollten außerdem u. a. weitere Änderungen des SGB IX beitragen, so die Strei-
chung von § 73 Absatz 3.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9931 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Die antragstellende Fraktion fordert ein umfassendes Gesetzesscreening mit
dem Ziel, gesetzliche Beschränkungen zu beseitigen, die die Teilhabe durch
Arbeit für Menschen mit Behinderung erschweren. Für die Einleitung eines
Politikwechsels zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen seien u. a. Maßnahmen zur
Sanktionierung von Diskriminierung zu entwickeln, Sonderlösungen abzu-
bauen und bürokratische Hemmnisse zu beseitigen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9758 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Annahme eines der beiden anderen Anträge.

D. Kosten
Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12770

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/12180 anzunehmen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/9931 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 17/9758 abzulehnen.

Berlin, den 13. März 2013

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Max Straubinger
Stellvertretender Vorsitzender

Gabriele Molitor
Berichterstatterin

17/9758 in seiner Sitzung am 25. Oktober 2012 beraten und Auf der anderen Seite werde der Fachkräftemangel beklagt.

dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-

Von den drei Millionen Menschen mit Behinderung im er-
werbsfähigen Alter arbeiteten rund 846 000 bei beschäfti-
gungspflichtigen Unternehmen, 142 700 seien bei nichtbe-
Drucksache 17/12770 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gabriele Molitor

I. Überweisung

1. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/12180 ist in der
219. Sitzung des Deutschen Bundestages am 31. Januar
2013 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur feder-
führenden Beratung und an den Haushaltsausschuss, den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie den Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/9931 ist in der 187. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 28. Juni 2012 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
sowie an den Finanzausschuss und den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie zur Mitberatung überwiesen wor-
den.

Der Antrag auf Drucksache 17/9758 ist in der 187. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 28. Juni 2012 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
sowie an den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend sowie den Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen
worden.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie sowie der Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung haben den Antrag
auf Drucksache 17/12180 in ihren Sitzungen am 13. März
2013 beraten und dem Deutschen Bundestag gleichlautend
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Antrags empfohlen.

Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie haben den Antrag auf Drucksache 17/
9931 in ihren Sitzungen am 13. März 2013 beraten. Der Fi-
nanzausschuss hat dem Deutschen Bundestag mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags empfohlen. Der Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie hat dem Deutschen Bundestag
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache

der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie
der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung haben den Antrag auf Drucksache 17/
9758 in ihren Sitzungen am 13. März 2013 beraten und dem
Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Aus den aktuellen Arbeitslosenstatistiken geht nach Ansicht
der Antragsteller deutlich hervor, dass für eine gleichbe-
rechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter-
hin Anstrengungen notwendig seien. Menschen mit Behin-
derung seien in Deutschland deutlich stärker von Arbeitslo-
sigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderung. Daran
habe auch der Aufschwung am Arbeitsmarkt nichts geän-
dert. Zwar profitierten von ihm auch schwerbehinderte
Menschen, allerdings nicht so stark wie Menschen ohne
Schwerbehinderung. Nach wie vor hätten schwerbehinderte
Arbeitslose größere Schwierigkeiten, eine neue Arbeits-
stelle zu finden, als nicht schwerbehinderte Arbeitslose.

Die antragstellenden Fraktionen fordern die Bundesregie-
rung zu einer Reihe von Änderungen auf. Dazu gehöre u. a.,
das „Persönliche Budget“ für berufliche Bildung und Arbeit
auszugestalten und flexiblere Sachleistungen für Leistungs-
empfänger mit hohem Unterstützungsbedarf anzubieten.
Ferner solle das Wunsch- und Wahlrecht von werkstattbe-
rechtigten Menschen zwischen Werkstätten und alternativen
Leistungsanbietern gestärkt und bestehende Unterstützungs-
instrumente vereinfacht werden.

Zu Buchstabe b

Die SPD-Fraktion verweist auf die Benachteiligungen von
Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt.
31 Prozent der deutschen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
hätten weniger als ein Prozent schwerbehinderte Beschäf-
tigte. Fast jedes dritte Unternehmen erfülle die gesetzliche
Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung
demnach überhaupt nicht oder völlig unzureichend. 2009
habe im Durchschnitt lediglich ein Anteil von 4,5 Prozent
schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
erreicht werden können. 106 800 Arbeitgeberinnen und Ar-
beitgeber hätten ihre Beschäftigungsquote nicht voll erfüllt
und 37 800 beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber keinen entsprechenden Arbeitsplatz besetzt.
enthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags
empfohlen. Der Rechtsausschuss, der Finanzausschuss,

schäftigungspflichtigen Unternehmen angestellt. Rund
280 000 Personen arbeiteten in Werkstätten für Menschen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12770

mit Behinderung. Arbeitslos gemeldet seien im Januar 2012
circa 3 082 000 Menschen gewesen, darunter 182 390
schwerbehinderte Menschen, die überwiegende Mehrheit
im Wirkungskreis des SGB II. Es zeige sich, dass ein großer
Teil der Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Al-
ter nach wie vor keinen Zugang zur Beschäftigung finde.
Angesichts dessen seien gesetzliche Regelungen notwendig.
Dafür schlagen die Antragsteller einen Maßnahmenkatalog
vor.

Zu Buchstabe c

Die Fraktion DIE LINKE. begründet ihren Antrag damit,
dass weder diverse Sonderregelungen und Sonderwege
noch Einzelprogramme in der Bundesrepublik Deutschland
nachhaltig zu dauerhafter Beschäftigung von Menschen mit
Behinderung und zu einer Absenkung der Arbeitslosen-
quote unter ihnen geführt hätten. In europäischen Ländern
ohne Förderschulen, Berufsbildungswerke und Werkstätten
würden stärkere Effekte für eine inklusive Arbeitswelt als in
Deutschland erzielt. Sonderlösungen für diese Gruppe soll-
ten daher schrittweise abgebaut werden.

Es gehe um Teilhabe in Arbeit und Teilhabe durch Arbeit,
um reale Freiheit, sein Leben selbst zu erarbeiten und unab-
hängig zu finanzieren. Eine solche Richtung in eine inklu-
sive Arbeitswelt sei durch die UN-Behindertenrechtskon-
vention, insbesondere Artikel 27, vorgegeben und in
Deutschland seit März 2009 geltendes Recht. Diese gesamt-
gesellschaftliche Selbstverpflichtung werde allerdings so
ungenügend umgesetzt, dass die Struktur dieser Umsetzung
zu hinterfragen und grundlegend zu verändern sei.

III. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung des
Antrags auf Drucksache 17/12180 in seiner 122. Sitzung am
1. Februar 2013 aufgenommen und die Durchführung einer
öffentlichen Anhörung von Sachverständigen beschlossen.
Die Beratung des Antrags auf Drucksache 17/9931 hat der
Ausschuss in seiner 117. Sitzung am 28. November 2012
aufgenommen und die Durchführung einer öffentlichen An-
hörung von Sachverständigen beschlossen. Die Beratung
des Antrags auf Drucksache 17/9758 hat der Ausschuss
ebenfalls in seiner 117. Sitzung am 28. November 2012 auf-
genommen und die Durchführung einer öffentlichen Anhö-
rung von Sachverständigen beschlossen. Die Anhörung zu
allen drei Anträgen fand in der 125. Sitzung am 25. Februar
2013 statt.

Die Teilnehmer der Anhörung haben schriftliche Stellung-
nahmen abgegeben, die in der Ausschussdrucksache
17(11)1082 zusammengefasst sind.

Folgende Verbände, Institutionen und Einzelsachverstän-
dige haben an der Anhörung teilgenommen:

Deutscher Gewerkschaftsbund,

Bundesagentur für Arbeit,

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,

Arbeitskreis der Schwerbehindertenvertretungen der Deut-
schen Automobilindustrie,

Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen
der Länder,

Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte
Menschen e. V.,

Deutscher Caritasverband e. V.,

Sachverständiger Prof. Franz-Josef Düwell, Weimar,

Sachverständiger Dr. Heinz Willi Bach, Marburg,

Sachverständige Martina Hoffmann-Badache, Köln.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Ini-
tiativen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit
Behinderung an der Arbeitswelt. Diese seien mit einer Ar-
beitslosenquote von 14,8 Prozent im Jahr 2011 gegenüber
7,9 Prozent allgemeiner Arbeitslosenquote nach wie vor be-
nachteiligt. Die anhaltend überdurchschnittliche Arbeitslo-
sigkeit behinderter Menschen widerspreche aber den Zielen
der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit deren Unter-
zeichnung habe sich Deutschland im Jahre 2009 dazu ver-
pflichtet, dass Menschen mit Behinderung das gleiche
Recht auf Arbeit haben sollten wie Nichtbehinderte. Damit
dieses Recht zügig umgesetzt werden könne, halte der DGB
es insbesondere für ausschlaggebend, dass die Ausgleichs-
abgabe zumindest für die Unternehmen erhöht werde, die
ihre Beschäftigungspflicht von fünf Prozent mit weniger als
3 Prozent deutlich unterschritten. Ferner müsse es für die
Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen – zu der überwiegend
behinderte und gesundheitlich eingeschränkte Menschen
zählten – wieder ein arbeitsmarktpolitisches Instrument ge-
ben. Darüber hinaus müsse die Betreuung von Rehabilitan-
den im Hartz-IV-System verbessert werden. Auch die Prä-
vention von Krankheiten und Behinderungen müsse ausge-
baut werden. Das gelte für Beschäftigte ebenso wie für Ar-
beitslose.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) würde es u. a. begrü-
ßen, wenn die Zuständigkeit zur Überwachung der Beschäf-
tigungspflicht auf eine andere, neutrale Organisation verla-
gert und damit der für die BA im SPD-Antrag zutreffend
dargestellte Interessenskonflikt gelöst würde. Begrüßt wird
zudem die im Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP vorgesehene Flexibilisierung der Angebote
für Menschen mit Behinderung, die bisher ausschließlich
auf die Beschäftigungsmöglichkeiten der WfbM angewie-
sen seien. Die BA lehnt jedoch vorgelagerte, unabhängige
Bedarfsfeststellungen ab, die die Budgetverantwortung des
Kostenträgers BA vorwegnähmen und die Budgethoheit be-
einflussten. Eine Kostenverschiebung zu Lasten der Ar-
beitslosenversicherung im SGB III entspreche aber nicht
dem Gedanken einer beitragsfinanzierten Sozialversiche-
rung.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberver-
bände kritisiert den Ansatz der Anträge der Fraktionen SPD
und DIE LINKE. als kontraproduktiv. Durch neue Schutz-
vorschriften und Überregulierung im Behindertenrecht
werde suggeriert, dass Menschen mit Behinderungen per se
ein geringeres Leistungsniveau besäßen. In dem Antrag von
CDU/CSU und FDP werde zu Recht auf den Nutzen aus der
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.,

Deutscher Landkreistag,
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verwiesen.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der

Drucksache 17/12770 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

strukturell bedingten Fachkräfteengpässe müsse man alle
Potenziale für den Arbeitsmarkt bestmöglich erschließen.
Gemeinsames Ziel solle es sein, Beschäftigungsbarrieren
abzubauen und noch mehr Unternehmen für die Beschäfti-
gung von Menschen mit Behinderungen zu gewinnen. Ins-
besondere kleineren und mittleren Unternehmen müsse
gezielt die notwendige Unterstützung angeboten werden.
Notwendig sei mehr Transparenz über das bestehende
Leistungssystem und eine genaue Analyse, welche Förder-
ansätze nachweislich wirksam seien.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V.
(DIHT) verweist ebenfalls auf die demografische Entwick-
lung und bestehende Fachkräfteengpässe. Deshalb müsse
man Beschäftigungspotenziale noch besser heben, auch
durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Deren Integration in Ausbildung und Teilhabe am Arbeits-
markt könne einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.
Allerdings gingen zusätzliche Belastungen der Betriebe und
die weitere Bürokratisierung des Schwerbehindertenrechts
in die falsche Richtung. Stattdessen sei es sinnvoll, durch
Information, Beratung und Unterstützung der Betriebe Be-
schäftigung zu fördern Man müsse Vorurteile abbauen und
Einstellungshürden senken. Im Einzelnen lehnt der DIHT
die in den Anträgen von SPD und DIE LINKE. vorgesehene
Erhöhung von Ausgleichsabgabe und Beschäftigungsquote
als nicht zielführend ab.

Der Deutsche Landkreistag lobt richtige Ansätze im An-
trag der Fraktion DIE LINKE. Hierbei treffe u. a. die Kritik
an den Kürzungen des Bundes in der Arbeitsmarktpolitik
zu, insbesondere die überproportionalen Kürzungen im Ein-
gliederungstitel nach SGB II. Ferner wird der personenzen-
trierte Ansatz auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen
Bedarfsfeststellungsverfahrens bekräftigt. dass dies aller-
dings ohne jeglichen Kostenvorbehalt erfolge, sei nicht dar-
stellbar. Der Antrag der SPD bereite unterschiedliche Vor-
und Nachteile der Ausgleichsgabe zutreffend auf. Man teile
die Einschätzung, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt der
Schlüssel für ein selbstbestimmtes und inklusives Leben sei.
Soweit der Antrag die Beratung und Vermittlung von ar-
beitslosen schwerbehinderten Menschen aufgreife, sei die
Zusammenführung unabhängig vom Rechtskreis bei den
Agenturen für Arbeit zu hinterfragen. Es erscheine nicht
zielführend, für behinderte Menschen wiederum eine Son-
derregelung einzuführen. Das im Antrag von CDU/CSU
und FDP dargestellte hohe Leistungsniveau und die bereits
bestehenden vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten für
eine erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben würden begrüßt.
Besonderes Augenmerk sei auf das Ziel der inklusiven Be-
schulung zu richten. Das derzeitige Nebeneinander schuli-
scher Regelleistungen und ergänzender Angebote der So-
zialhilfe und Jugendhilfeträger sowie weiteren Leistungs-
trägern sei aber nicht zielführend.

Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenver-
tretungen der Länder unterstützt die in den beiden Anträ-
gen der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Änderun-
gen des SGB IX „vollinhaltlich“. Wichtige Instrumente für
die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretungen seien mit
der Schaffung des SGB IX festgelegt worden. Um die Wirk-

SGB IX erforderlich: „Die Durchführung oder Vollziehung
einer ohne die Beteiligung nach Satz 1 getroffenen Ent-
scheidung ist unwirksam.“ Diese Unwirksamkeitsklausel si-
chere die ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehin-
dertenvertretung im Vorfeld. Damit würden aufwändige und
kostenintensive Auseinandersetzungen wegen unterbliebe-
ner Beteiligung vermieden. Ferner müssten verbindliche
Regelungen zur Freistellung der Schwerbehindertenvertre-
tungen von den übrigen Arbeitsaufgaben getroffen werden.
Nachdrücklich begrüße man die Forderung nach Rückfüh-
rung der Mindestbeschäftigungsquote schwerbehinderter
Menschen auf 6 Prozent. Im Zusammenhang damit solle die
methodische Berechnung der zugrunde gelegten Arbeits-
plätze dahingehend geändert werden, dass auch Arbeits-
plätze, die mit Beschäftigten für höchstens acht Wochen be-
setzt seien, sowie Stellen, auf denen Beschäftigte weniger
als 18 Stunden je Woche arbeiteten, mit in die Berechnung
der Gesamtzahl der Arbeitskräfte einbezogen würden.

Der Arbeitskreis der Schwerbehindertenvertretungen
der Deutschen Automobilindustrie kritisiert den Aktions-
plan der jetzigen Bundesregierung. Dieser habe die Situa-
tion schwerbehinderter Menschen auf dem ersten Arbeits-
markt nicht verbessert. Durch den Antrag der Regierungs-
fraktionen ziehe sich die Bundesregierung bei der Umset-
zung der UN–Konvention aus der Verantwortung. Man
benötige gesetzliche Vorgaben und erste Schritte hin zu ei-
ner ernstzunehmenden Inklusion. Den Anträgen der Frak-
tion DIE LINKE. und der SPD-Fraktion stimme der Ar-
beitskreis nahezu im vollen Umfang zu. Besonders wichtig
sei dabei, dass das Sozialgesetzbuch zugunsten der betroffe-
nen Menschen geändert werde. Die Anwendbarkeit müsse
erleichtert werden, um nicht in der Rechtsprechung weiter
als zahnloser Tiger zu erscheinen. Kritisch sehe man aller-
dings die Forderung nach einer generellen Erhöhung der
Ausgleichsabgabe von fünf auf sechs Prozent. Es stelle sich
die Frage der Wirksamkeit. Eine „Quote in der Quote für
schwerbehinderte Auszubildende“ sei praktisch nicht durch-
setzbar.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behin-
derte Menschen e. V. begrüßt den Antrag der Koalitions-
fraktionen, weil er die Umsetzung der im Koalitionsvertrag
formulierten Ziele auf den Prüfstand stelle. Es sei jedoch
festzustellen, dass die arbeitsmarktpolitischen Instrumente
der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen
nicht den gewünschten Effekt hätten. Für Werkstattbeschäf-
tigte beispielsweise sei das Gesetz zur Verbesserung der
Eingliederungschancen wirkungslos geblieben. Die neue,
durch die Regierungskoalition beabsichtigte Maßnahme
werde nicht den Effekt der Beschäftigungsförderung errei-
chen. Es sei zielführender, den Abbau von Barrieren und
Diskriminierungen von in Werkstätten beschäftigten Men-
schen mit Behinderung durchzuführen.

Der Deutsche Caritasverband e. V. bekräftigt, dass nach
dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderung und den Prinzipien
der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit,
Behinderung und Gesundheit Einschränkungen und Funkti-
onsstörungen prinzipiell so lange keine Behinderung seien,
solange sie ausgeglichen werden könnten. Wenn also alle
samkeit der Schwerbehindertenvertretungen zu festigen und
zu stärken, sei folgende Änderung des § 95 Absatz 2

Menschen, die wegen eines sozialrechtlichen Anspruchs
aufgrund einer Behinderung ein Recht auf Teilhabe am Ar-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12770

beitsleben hätten, eine angemessene Unterstützung und den
erforderlichen Minderleistungsausgleich erhielten, sodass
eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit
einem allgemeinen Arbeitnehmerstatus möglich sei, seien
die Vorgaben der UN-BRK erfüllt. Auf diese neue Denk-
weise gingen alle drei Anträge nicht ein.

Der Sachverständige Prof. Dr. Franz-Josef Düwell mel-
det Regelungsbedarfe im SGB IX insbesondere für drei Be-
reiche an: bei der Erweiterung des Geltungsbereichs des
Rechts auf behinderungsgerechte Beschäftigung für alle
Menschen mit Behinderung; angemessenen Vorkehrungen
zur tatsächlichen Durchsetzung des Rechts auf Arbeit und
Beschäftigung sowie bei der Verankerung der Verpflichtung
zur Datensammlung über die Beschäftigungssituation der
Menschen mit Behinderung und deren Veröffentlichung.
Eine Eingrenzung des Regelungsdefizits, wie im Antrag der
Koalitionsfraktionen, wird nicht als zutreffend bewertet. Als
richtigen Schritt beurteilt der Sachverständige die zur Besei-
tigung des festgestellten Umsetzungsdefizits im SPD-An-
trag geplante Änderung des § 69 Absatz 2 Satz 6 SGB IX:
„Eine Feststellung ist zu treffen, wenn ein Grad der Behin-
derung von wenigstens 10 vorliegt.“ Ohne eine derartige
objektive behördliche Feststellung bestehe ständig Streit
über die Zugehörigkeit zu dem Kreis. Ein vollständiger
Ausschluss der einfach behinderten Menschen würde dage-
gen eine Verletzung des Artikels 27 der Behindertenrechts-
konvention darstellen. Der SPD-Antrag schlage darüber
hinaus eine Fülle angemessener Vorkehrungen vor, die dazu
dienten, den tatsächlichen, gleichberechtigten Zugang von
Menschen mit Behinderung zur Arbeit und Beschäftigung
sicherzustellen. Dazu gehöre insbesondere die Erhöhung
der Ausgleichsabgabensätze für die Arbeitgeber, die ihre
Schwerbehindertenbeschäftigungsquote nicht erfüllten.

Der Sachverständige Dr. Heinz Willi Bach begrüßt die
vorgeschlagene Erhöhung der Ausgleichsabgabe sowie eine
Heraufsetzung der Pflichtquote. Durch letzteres könne ein
Anreiz entstehen, die Nachfrage nach qualifizierten schwer-
behinderten Arbeitskräften zu erhöhen. Um den Zugang,
Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe im Erwerbs-
leben entsprechend der UN-BRK, insbesondere Artikel 27
zu sichern, müsse das System der Berufsbildung, der Reha-
bilitation und der Betreuung bei der Suche nach geeigneten
Arbeitsplätzen verbessert werden. Es werden einige Vor-
schläge, durch deren Realisierung, man der Verwirklichung
der UN-BRK in Deutschland ein Stück näherkomme, geäu-
ßert. So seien u. a. mehr Mittel im Forschungsbereich not-
wendig. Außerdem müsse man selbständige Existenzen för-
dern sowie die Qualität der Berufsbildung erhalten und ver-
bessern. Weitergehend sei die Einrichtung eines statisti-
schen Berichtssystems über die Beschäftigung und
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen notwendig.
Hinsichtlich der Vermittlungs- und Eingliederungshilfen be-
nötige man ein eine ganzheitliche Betreuung sowie ein spe-
zielles Budget, um den Vermittlungsprozess bewerberorien-
tiert zu gestalten.

Die Sachverständige Martina Hoffmann-Badache kriti-
siert, dass das Anliegen des Artikels 27 der UN-Behinder-
tenrechtskonvention in der Realität nicht in einem zufrie-
denstellenden Maße umgesetzt werde. Die Zahl der Men-

jährlich um rund 7 200 gestiegen. Der Wechsel von der
WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt hingegen gelinge
nur in Einzelfällen. Es sei unabdingbar, eine geschlechtsdif-
ferenzierte und belastbare Datenbasis aufzubauen, die auch
migrationsspezifische Aspekte umfasse. Unter anderem
müsse der Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Ar-
beitsmarkt flexibler gestaltet und leichter ermöglicht wer-
den. Eine Verbesserung werde nur gelingen, wenn der Ge-
setzgeber hemmende Regelungen abbaue und die Voraus-
setzungen für ein trägerübergreifendes „Budget für Arbeit“
schaffe. Darüber hinaus sei ein Umdenken bei den Werk-
stätten selber erforderlich – diese müssten die Förderung
und Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt als ihr
„Unternehmensziel“ anerkennen. Das 2001 eingeführte
System der gestaffelten Ausgleichsabgabe solle in der Form
beibehalten werden. Es habe insgesamt eine beschäfti-
gungssteigernde Wirkung entfaltet.

Weitere Einzelheiten können den Stellungnahmen auf
Drucksache 17(11)1082 sowie dem Protokoll der Anhörung
entnommen werden.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/12180 in seiner 127. Sitzung am 13. März
2013 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/9931 in seiner 127. Sitzung am 13. März
2013 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/9758 in seiner 127. Sitzung am 13. März
2013 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU begründete den Antrag der
Koalition damit, dass man auch Menschen mit Behinderung
vom Wirtschaftswachstum profitieren lassen wolle. Sie
müssten bessere Chancen für den Zugang zum ersten Ar-
beitsmarkt bekommen. Für eine wirksame Unterstützung
benötige man auch eine bisher nicht vorhandene differen-
zierte Datenlage. Es gelte zudem, Arbeitgeber wie Arbeit-
nehmer für einen inklusiven Arbeitsmarkt zu sensibilisie-
ren. Statt für eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe setze
sich die Koalition aber dafür ein, bestehende Instrumente,
wie Unterstützte Beschäftigung oder Persönliches Budget
sowie Außenarbeitsplätze, stärker zu nutzen. Auch müssten
positive Beispiele stärker als bisher bekannt gemacht wer-
den. Zu den angestrebten Veränderungen gehöre es aber
auch, dass Leistungsträger in den Werkstätten für behinderte
schen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behin-
derte Menschen (WfbM) beschäftigt seien, sei seit 2005

Menschen dort nicht „festgehalten“ würden, sondern einen
Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt antreten könnten.

Drucksache 17/12770 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Spektrum von Behinderungen, über deren Auswirkungen
auf die Arbeitsmarktchancen man zu wenig wisse. Den der-
zeitigen Fachkräftemangel müsse man auch als Chance für
Menschen mit Behinderung begreifen und ihren Zugang
zum ersten Arbeitsmarkt fördern, ohne allerdings die Werk-
stätten für behinderte Menschen gleich ganz abzuschaffen.
Zudem strebe die Koalition eine Klärung bei der Erwerbsfä-
higkeit bzw. –minderung und dem Ausgleich dafür an. Man
dürfe nicht mit der „Strafkeule“ einer höheren Ausgleichs-
abgabe drohen. Die Koalition setze auf Freiwilligkeit.

Die Fraktion DIE LINKE. argumentierte, dass man beim
Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Behinderungen
kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem habe.
Die Arbeitsmarktstatistik zeige deutlich den höheren Anteil
behinderter Menschen in Arbeitslosigkeit. Die UN-Konven-

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich
ebenfalls für die Anhebung der Ausgleichsabgabe aus. Man
dürfe die Wirkung für die Arbeitsmarktchancen von Men-
schen mit Behinderung allerdings nicht überschätzen. Not-
wendig seien grundlegende Strukturreformen bei der Ar-
beitsförderung dieser Personengruppe. Dafür solle man in
der nächsten Wahlperiode die anstehende Reform der Ein-
gliederungshilfe möglichst fraktionsübergreifend nutzen.
Ein Produktivitätsausgleich sei wichtig, um den Arbeits-
marktzugang wirkungsvoll zu verbessern. Für Menschen
mit höherem Unterstützungsbedarf müsse auch ein gemein-
sames Budget zur Unterstützung am ersten Arbeitsmarkt
realisiert werden. Darüber hinaus werde man ein großes und
flexibles Spektrum an Arbeitsangeboten brauchen. Dafür
solle man diskriminierungsfrei alle Förderwege offen hal-
ten.

Berlin, den 13. März 2013

Gabriele Molitor
Berichterstatterin
Die Fraktion der SPD kritisierte den Titel des Koalitions-
antrags. Nur die „Leistungspotenziale von Menschen mit
Behinderung im Arbeitsleben ausschöpfen“ zu wollen, be-
deute einen großen Rückschritt in der Förderung eines ei-
genständigen und selbstbestimmten Lebens für diese Perso-
nen. Zu kritisieren sei auch, dass das SGB IX nach rund
zehn Jahren Geltung noch immer nicht evaluiert sei. Das
könnten mittlerweile weder Betroffene noch Behörden ver-
stehen, da es dort offensichtlichen Änderungsbedarf gebe.
Darüber hinaus habe sich die Grundlage für diesen Politik-
bereich mit der Ratifizierung der UN-Konvention gravie-
rend geändert. Die Fraktion fordere jetzt die Erhöhung der
Ausgleichsabgabe, da sich die Absenkung nicht bewährt
habe. Die damals versprochenen zusätzlichen Arbeitsplätze
für Menschen mit Behinderung seien nicht geschaffen wor-
den. Daher sei es ein Gebot der Gerechtigkeit, die mit der
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung oft verbun-
denen höheren Kosten über Ausgleichsmittel abzudämpfen.

Die Fraktion der FDP sprach sich dafür aus, eine bessere
Datenlage über die Bedingungen der Beschäftigung von
Menschen mit Behinderung zu schaffen. Es gebe ein breites

tion über die Rechte von Menschen mit Behinderungen un-
terscheide zudem nicht zwischen verschiedenen Behinde-
rungen. Sie proklamiere vielmehr in ihrem Artikel 27 für
alle das Recht, ihre Arbeit frei wählen zu können. Und die
UN-Konvention sei seit dem Jahr 2009 in Deutschland gel-
tendes Recht. Sie gestehe zudem jedem Menschen das
Recht zu, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Diese
Forderung sei mit durchschnittlich 130 Euro Bezahlung in
einer Werkstatt längst nicht eingelöst. Warum man für die
Wiederanhebung der Ausgleichsabgabe eintrete, beantworte
sich durch das Ausbleiben einer positiven Entwicklung
durch die damalige Absenkung von selbst. Es bedürfe wei-
terer kurzfristiger Maßnahmen, wie die sofortige Wiederan-
hebung der Beschäftigungsquote oder Erleichterung für Un-
ternehmen, die die Beschäftigungspflicht übererfüllten. Als
langfristige Maßnahmen schlage die Fraktion DIE LINKE.
unter anderem die Änderung der Arbeitsstättenverordnung,
ein Investitionsprogramm für Barrierefreiheit und die Wei-
terentwicklung der Werkstätten zu Integrationsunternehmen
vor.

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