BT-Drucksache 17/12767

zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/11655 - Energiewende sozial gestalten - Stromsperren gesetzlich untersagen

Vom 14. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12767
17. Wahlperiode 14. 03. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Barbara Höll,
Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11655 –

Energiewende sozial gestalten – Stromsperren gesetzlich untersagen

A. Problem

Forderung eines gesetzlichen Verbots von Stromsperren durch die Energiever-
sorger aufgrund von Zahlungsunfähigkeit von Verbraucherinnen und Verbrau-
chern.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Drucksache 17/12767 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/11655 abzulehnen.

Berlin, den 20. Februar 2013

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Ernst Hinsken Thomas Bareiß
Vorsitzender Berichterstatter

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. zielt darauf ab, den
Energieversorgern Stromsperren aufgrund von Zahlungsun-
fähigkeit gesetzlich zu untersagen. Die Versorgung privater
Haushalte mit Strom sei eine Grundvoraussetzung für ein
menschenwürdiges Wohnen und die Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben. Unter Berufung auf den Monitoring-
Bericht der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2012 wird aus-
geführt, dass von sechs Millionen Stromsperrandrohungen
im Jahr 2011 rund 312 000 vollzogen worden seien. Diese
aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. enorm hohe Zahl sei
eine stille soziale Katastrophe. In der heutigen Zeit sei die
Versorgung mit Strom ein Grundrecht, das in einer demo-
kratischen Gesellschaft für jede und jeden sichergestellt
werden müsse. Die Bundesregierung wird vor diesem Hin-
tergrund zur Vorlage eines Gesetzentwurfs aufgefordert, mit
dem Stromsperren untersagt werden. Es müssten geeignete
Regelungen entwickelt werden, damit ein Grundversorgung
mit Energie jederzeit gewährleistet bleibe. Zudem solle un-
verzüglich über eine Änderung der Stromgrundversor-
gungsverordnung (StromGVV) eine gesetzliche Mittei-
lungspflicht für Energiedienstleister bei Zahlungsunfähig-
keit privater Haushalte an die Sozialbehörden eingeführt
werden, um den Betroffenen Hilfe anzubieten, die Zah-
lungsfähigkeit wieder herzustellen und eine Überschuldung
zu vermeiden.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 17/11655
verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 17/11655

sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 17/11655 in sei-
ner 88. Sitzung am 30. Januar 2013 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dessen Ablehnung.

IV. Petitionen

Dem Ausschuss lagen zwei Petitionen zur Drucksache 17/
11655 vor, zu denen der Petitionsausschuss eine Stellung-
nahme nach § 109 Absatz 1 Satz 2 GO-BT angefordert hat.

Ein Petent fordert eine gesetzliche Regelung, die den Ver-
sorgern eine Sperrung beziehungsweise Abschaltung von
Wasser und Strom nur mit gerichtlichem Urteil erlaubt.

Ein weiterer Petent will erreichen, dass Strom als unabding-
bare Lebensgrundlage anerkannt wird und Stromsperren
aufgrund von Zahlungsrückständen verboten werden.

Den Anliegen der Petenten wurde mit der Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 17/11655 nicht entsprochen.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den An-
trag auf Drucksache 17/11655 in seiner 92. Sitzung am
20. Februar 2013 abschließend beraten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 17/11655 zu empfehlen.

Berlin, den 20. Februar 2013

Thomas Bareiß
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12767

Bericht des Abgeordneten Thomas Bareiß

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/11655 wurde in der
211. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. November
2012 an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
Federführung sowie an den Ausschuss für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz und den Ausschuss für

in seiner 85. Sitzung am 30. Januar 2013 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-

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