BT-Drucksache 17/12760

Einsatz der Bundespolizei im Ausland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12469)

Vom 13. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12760
17. Wahlperiode 13. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, Annette Groth,
Andrej Hunko, Niema Movassat, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Einsatz der Bundespolizei im Ausland (Nachfrage zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12469)

Polizeieinsätze im Ausland unterliegen bislang nur einer höchst rudimentären
parlamentarischen Kontrolle. Einsätze nach § 65 des Bundespolizeigesetzes
beispielsweise müssen von der Bundesregierung gegenüber dem Parlament
noch nicht einmal mitgeteilt werden. Um ein Mindestmaß an parlamentarischer
Kontrolle sicherzustellen, stellt die Fraktion DIE LINKE. jedes Quartal entspre-
chende Kleine Anfragen. Die Antwort der Bundesregierung auf die jüngste der-
artige Kleine Anfrage veranlasst die Fragesteller zu Nachfragen. So ist unter an-
derem die Rede von Seminaren für Führungskräfte der türkischen Polizei, bei
denen es auch um sogenannte Großlagen ging. Angesichts des bekanntermaßen
repressiven Vorgehens türkischer Polizisten gegen Teilnehmerinnen und Teil-
nehmern regierungskritischer Versammlungen sind derartige Seminare unter
menschenrechtlichen Gesichtspunkten sensibel.

Eine ähnliche Kritik haben die Fragesteller auch schon wiederholt an der Aus-
bildungshilfe für bewaffnete Grenzpolizisten im autoritär regierten Saudi-
Arabien formuliert. Bislang setzt die Bundesregierung ungeachtet der viel-
fachen Menschenrechtsverletzungen im Scheichtum die Ausbildungshilfe fort
und hat angekündigt, sie sogar noch geographisch auszuweiten (vgl. Antwort
auf die Kleine Anfrage „Mit dem Rüstungskonzern European Aeronautic De-
fence and Space Company abgestimmter Einsatz der Bundespolizei in Saudi-
Arabien“ auf Bundestagsdrucksache 17/10358).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat sich das Ausbildungsprojekt in Saudi-Arabien seit Beantwortung
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10358 entwickelt?

2. Ist weiterhin beabsichtigt, das Projekt im Süden des Landes fortzusetzen,
und wenn ja, wann und in welchen Regionen?

Sollte die Konzeptionierung hierfür noch nicht erfolgt sein, woran liegt diese
Verzögerung?
3. Ist das Projekt im Norden des Landes mittlerweile abgeschlossen, und wenn
nein, wie lange wird es dort voraussichtlich noch dauern?

4. Wie erklärt die Bundesregierung die mögliche Verzögerung des Projektendes
im Norden, nachdem ursprünglich dieser Einsatz bis Juni 2012 beendet sein
sollte (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestags-
drucksache 17/6102)?

Drucksache 17/12760 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Wie viele saudische Sicherheitskräfte haben bislang im Rahmen des Pro-
jektes an den Trainings am Sturmgewehr G 3 teilgenommen?

6. Ist mittlerweile der Ausbildungsbedarf des saudi-arabischen Grenzschutzes
im Süden des Landes ermittelt worden, und wenn ja, mit welchen Ergebnis-
sen?

Falls die Ermittlungen noch nicht zum Abschluss kamen, warum nicht?

7. In welcher Weise wird seitens der Bundesregierung das Verhalten saudi-
scher Grenzpolizisten im Norden des Landes unter menschen- und flücht-
lingsrechtlichen Gesichtspunkten überprüft, und zu welchen Erkenntnissen
ist sie dabei bislang gekommen?

8. Wie hoch waren seit Beginn des Einsatzes die Mehrkosten für den Einsatz
der Bundespolizei in Saudi-Arabien, die nicht von der European Aeronau-
tic Defence and Space Company (EADS) bzw. Saudi- Arabien übernommen
worden sind?

9. Besteht für Bundespolizisten immer noch nach 29 Tagen Aufenthalt in Saudi-
Arabien eine Ausreisepflicht, und wenn ja, warum sind die in der Antwort zu
Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 17/10358 genannten Verhandlungen
über ein Regierungsabkommen noch nicht zum Abschluss gekommen?

Was sind die strittigen Punkte?

10. Welche besonderen Ereignisse haben sich seit Beginn des Einsatzes der
Bundespolizei ereignet?

11. Wie viele der 234 Erkenntnismitteilungen über grenzpolizeiliche Erkennt-
nisse im Rahmen der Einsätze von FRONTEX-Teams (FRONTEX = Euro-
päische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen)
von Beamten der Bundespolizei betreffen Todesfälle oder Fälle von Verlet-
zungen und Übergriffen seitens Grenzschützern anderer Staaten (bitte mög-
lichst vollständig ausführen)?

12. Was war Gegenstand des Lehrgangs EUJUST LEX MMIC II, der vom
Bundeskriminalamt (BKA) vom 12. bis 23. November 2012 in Wiesbaden
durchgeführt worden ist?

a) Wie setzte sich der irakische Teilnehmerkreis zusammen (bitte Gesamt-
zahl nennen und nach entsendenden Behörden und Sicherheitssektoren
aufgliedern)?

b) Wie viele irakische Polizisten stammten aus welchen Spezial- oder
Sondereinheiten?

13. Was ist Gegenstand des gleichnamigen Lehrgangs, der vom 4. bis 15. März
2013 in Wiesbaden stattfindet bzw. stattgefunden hat (bitte ggf. Abweichun-
gen vom Lehrgang in Frage 12 benennen)?

14. Was war Gegenstand der Fachgespräche zur internationalen Terrorismus-
bekämpfung, die das BKA vom 4. bis 6. Dezember 2012 in Moskau be-
sucht hat, und was war Ziel des Seminars?

a) Wie setzte sich der Teilnehmerkreis zusammen (bitte nach Ländern und
Behörden darstellen)?

b) Welches waren die Hauptthemenfelder, die erörtert wurden (bitte mög-
lichst die vollständige Tagesordnung angeben)?

c) Welche Referentinnen und Referenten haben Ausführungen zu welchen
Themengebieten gemacht und welchen Inhalts?

d) Inwiefern wurden neuartige Techniken, Gerätschaften, Waffen oder

Systeme (auch informationstechnischer Art) vorgestellt (bitte jeweils
kurz darstellen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12760

e) Welche neuen Erkenntnisse haben die Fachgespräche für das BKA er-
bracht?

15. Was war Gegenstand des Lehrgangs „Deeskalation bei Demonstrationen“,
der vom 28. bis 29. November 2012 in Tunis durchgeführt worden ist?

a) Wie ist der Hinweis der Bundesregierung zu verstehen, es habe sich um
eine Ausbildungsmaßnahme des BKA gehandelt, die aber vom Bundes-
land Hessen durchgeführt worden sei?

b) Wie setzte sich der tunesische Teilnehmerkreis des Lehrgangs zusammen
(bitte neben der Gesamtzahl der Teilnehmer auch angeben, welche Be-
hörden sowie Einheiten oder Abteilungen der Polizei vertreten waren)?

16. Haben die Bundesländer ihre Forderung, Informationen zu Maßnahmen der
polizeilichen Aufbauhilfe durch Landesbehörden nicht dem Deutschen
Bundestag zugänglich zu machen, begründet, und wenn ja, wie?

a) Welche Bundesländer haben sich für, und welche gegen eine Weitergabe
der Daten ausgesprochen?

b) Wurde in der Sitzung der Bund-Länder-Konferenz erörtert, dass eine
Verweigerung der Weiterleitung der Daten an den Deutschen Bundestag
faktisch bedeutet, dass der Deutsche Bundestag nicht mehr darüber in-
formiert wird, ob deutsche (Länder-)Polizisten zur Unterstützung von
Polizeien in Staaten eingesetzt werden, die systematisch Menschen-
rechte verletzen, und wenn ja, welche Rolle hat dies bei den Erörterun-
gen gespielt?

17. Welche Themen wurden im Einzelnen im Seminar „Erfahrungsaustausch
für Führungskräfte in Großlagen“ besprochen, das vom 25. bis 30. Novem-
ber 2012 für türkische Sicherheitskräfte in Hamburg durchgeführt wurde,
und was war das Ziel des Seminars?

a) Welche Punkte standen auf der Tagesordnung (bitte vollständig angeben)?

b) Wie viele Angehörige welcher türkischen Sicherheitsbehörden haben
daran teilgenommen (bitte jeweils konkrete Behörde, Dienststelle und
Rang der Teilnehmer angeben)?

c) Welche Großlagen welcher Art wurden im Einzelnen angesprochen?

d) Wurden beispielhaft Großlagen aus der Vergangenheit erörtert, und
wenn ja, welche?

e) Inwieweit wurde die Ausübung körperlichen Zwangs sowie die An-
wendung letaler und nichtletaler Waffen (welcher Art) erörtert?

18. Was war Gegenstand der „deutsch-türkischen Konsultationen Extremismus/
Terrorismus“, die vom 19. bis 22. Februar in Ankara stattgefunden haben,
und was war das Ziel der Konsultationen?

a) Wie viele Teilnehmer welcher Sicherheitsbehörden (sowohl deutsche als
auch türkische) haben daran teilgenommen?

b) Welche Punkte waren laut Tagesordnung vorgesehen?

c) Falls Referate gehalten wurden, von wem, und was war ihr wesentlicher
Inhalt?

d) Welche Erkenntnisse brachten die Konsultationen den deutschen Teil-
nehmern?

Berlin, den 13. März 2013
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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