BT-Drucksache 17/12745

zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bettina Herlitzius, Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/11879 - Dörfer vor Agrarfabriken schützen - Planungs- und Immissionsrecht verschärfen

Vom 13. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12745
17. Wahlperiode 13. 03. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bettina Herlitzius, Dorothea
Steiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11879 –

Dörfer vor Agrarfabriken schützen – Planungs- und Immissionsrecht verschärfen

A. Problem

Der ländliche Raum in Deutschland ist nach Darstellung der Antragsteller durch
die sehr starke Zunahme von Vorhaben zur gewerblichen Tierhaltung im Außen-
bereich in seiner Entwicklung gefährdet. Der Außenbereich droht sich laut der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von einem primär landwirtschaftlich ge-
nutzten Raum mit wichtigen Funktionen für Natur und Mensch nahezu flächen-
deckend in einen Standort der Intensivtierhaltung zu verwandeln. Primäre Ursa-
che für diese Fehlentwicklung ist nach Ansicht der Antragsteller eine zu groß-
zügige Auslegung des § 35 Absatz 1 Nummer 4 des Baugesetzbuchs (BauGB),
die die gewerbliche „Massentierhaltung“ zu den Vorhaben rechnet, die gerade
im Außenbereich privilegiert zulässig sind. Den heutigen Verhältnissen ist diese
Auslegung laut der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht mehr angemes-
sen. Ingesamt existieren nach Angaben der Antragsteller bei der Genehmigung
von Tierhaltungsanlagen zahlreiche Missstände, die ihrer Ansicht nach behoben
werden müssen.

B. Lösung

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/11879 soll die Bundesregierung insbeson-
dere aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem nur Inten-
sivtierhaltungsanlagen, die keine förmliche Genehmigung nach dem Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigen, die Privilegierung nach § 35
BauGB behalten und der es den Städten und Gemeinden zur Steuerung von In-

tensivtierhaltungsanlagen ermöglicht, für neu beantragte Tierhaltungsanlagen
ein Bauverbot erlassen zu können, wenn bereits eine Tierdichte von zwei Groß-
vieheinheiten pro Hektar auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche erreicht
oder überschritten wird.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

Drucksache 17/12745 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12745

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/11879 abzulehnen.

Berlin, den 30. Januar 2013

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Johannes Röring
Berichterstatter

Holger Ortel
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Alexander Süßmair
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

fordern. Zahlreiche Richtlinien des Vereins Deutscher Inge-
nieure (VDI-Richtlinien) sind laut Antragsteller nicht rechts-

gerichtlich feststellen können, ob Abgasreinigungsan-
lagen dem Stand der Technik entsprechen;
verbindlich. Sie sind in Genehmigungsverfahren nicht zwin-
gend anzuwenden. Zusätzlich fehlen nach Angaben der
Antragsteller Regelungen zum Schutz von Böden und Öko-
systemen sowohl in der Bundes-Bodenschutz- und Altlas-

b) zu prüfen und darüber einen Bericht vorzulegen,

8. wie die Brandschutzvorschriften verstärkt in Geneh-
migungsverfahren geprüft und besser an die Erforder-
Drucksache 17/12745 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Johannes Röring, Holger Ortel,
Dr. Christel Happach-Kasan, Alexander Süßmair und Friedrich Ostendorff

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/11879 in seiner 216. Sitzung am 16. Januar 2013 erstmals
beraten und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung
sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung und den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der ländliche Raum in Deutschland ist nach Darstellung der
Antragsteller durch die sehr starke Zunahme von Vorhaben
zur gewerblichen Tierhaltung im Außenbereich in seiner
Entwicklung gefährdet. Der Außenbereich droht sich laut
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von einem pri-
mär landwirtschaftlich genutzten Raum mit wichtigen Funk-
tionen für Natur und Mensch nahezu flächendeckend in ei-
nen Standort der Intensivtierhaltung zu verwandeln. Primäre
Ursache für diese Fehlentwicklung ist nach Ansicht der An-
tragsteller eine zu großzügige Auslegung des § 35 Absatz 1
Nummer 4 des Baugesetzbuchs (BauGB), die die gewerbli-
che „Massentierhaltung“ zu den Vorhaben rechnet, die ge-
rade im Außenbereich privilegiert zulässig sind. Den heuti-
gen Verhältnissen ist diese Auslegung laut der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht mehr angemessen.

Ingesamt existieren nach Angaben der Antragsteller bei der
Genehmigung von Tierhaltungsanlagen zahlreiche Miss-
stände, die ihrer Ansicht nach behoben werden müssen.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind „Mas-
sentierhaltungsanlagen“ wegen der von ihnen ausgehenden
Wirkungen (z. B. Geruchsbelästigungen) im Außenbereich
als privilegierte Anlagen zulässig, was laut der Antragsteller
dazu führt, dass Verwaltungen und Instanzgerichte Intensiv-
tierhaltungsanlagen regelmäßig im Außenbereich zugelas-
sen haben und noch zulassen. Vorhandene baurechtliche In-
strumente, die zur Steuerung von Intensivtierhaltungsanla-
gen herangezogen werden können, sind nach Angaben der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufwendig und un-
zureichend.

Zudem ist nach Angaben der Antragsteller der Brandschutz
für Tierhaltungsanlagen in den Bauordnungen der Länder
unzureichend geregelt, weil konkretisierende technische Re-
gelungen fehlen. Auch auf dem Gebiet des Immissionsschut-
zes gibt es nach Meinung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN viele unzureichende Regelungen, die einen er-
höhten Überprüfungsbedarf und zahlreiche Änderungen er-

der Emissionsanforderungen im Hinblick auf Stickoxide und
Ammoniak abzuleiten ist.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/11879 der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Bundesregierung ins-
besondere aufgefordert werden,

a) einen Gesetzentwurf vorzulegen,

1. nach dem nur Intensivtierhaltungsanlagen, die keine
förmliche Genehmigung nach dem Bundes-Immis-
sionsschutzgesetz (BImSchG) benötigen, die Privi-
legierung nach § 35 BauGB behalten;

2. der Städten und Gemeinden zur Steuerung von Inten-
sivtierhaltungsanlagen ermöglicht, für neu beantragte
Tierhaltungsanlagen ein Bauverbot erlassen zu kön-
nen, wenn bereits eine Tierdichte von zwei Groß-
vieheinheiten pro Hektar auf der landwirtschaftlich
genutzten Fläche erreicht oder überschritten wird;

3. der das Ziel verfolgt, einen landwirtschaftlichen Be-
trieb mit Tierhaltung nach § 201 BauGB so zu definie-
ren, dass nicht nur das Futter überwiegend (also über
50 Prozent) auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb
gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen er-
zeugt, sondern auch tatsächlich zur Verfütterung im
Betrieb verwendet werden muss;

4. der im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs-
verfahren grundsätzlich eine zweistufige Öffentlich-
keitsbeteiligung festlegt, wobei die erste Stufe der Öf-
fentlichkeitsbeteiligung frühzeitig erfolgen soll, wenn
die Vorhabenskonzeption noch effektive Verände-
rungsmöglichkeiten zulässt;

5. der Immissionsgrenzwerte für Stickoxide und Ammo-
niak beinhaltet, die zum Schutz von Böden vor Ver-
sauerung und Eutrophierung eine maximal zulässige
Deposition auf einer bestimmten Fläche festlegen, da
in 4.4.1 TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhal-
tung der Luft), Tabelle 3 nur Immissionswerte zum
Schutz der Vegetation und Ökosysteme enthalten
sind;

6. der die Vorrangklausel des § 5 Absatz 1 Satz 2
BauNVO (Dorfgebiete) nur noch für landwirtschaftli-
che Betriebe gelten lässt, die die Vorgaben des § 201
BauGB erfüllen und forstwirtschaftliche Betriebe und
Gartenbaubetriebe davon ausnimmt;

7. der die Klagerechte für Nachbarn von Intensivtierhal-
tungsanlagen bezüglich der Vorsorgepflicht verbes-
sert, damit Nachbarn von Intensivtierhaltungsanlagen
tenverordnung als auch in der Technischen Anleitung zur
Reinhaltung der Luft (TA Luft), woraus eine Verschärfung

nisse der Tierhaltung angepasst sowie gemeinsam mit
den Bundesländern vereinheitlicht werden können;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12745

9. in welcher Weise alle übrigen VDI-Richtlinien, die
sich auf die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen
beziehen, mit Hilfe eines Gesetzes oder durch Inte-
gration in die Technische Anleitung zur Reinhaltung
der Luft zusammengeführt werden können, um sie
rechtsverbindlich werden zu lassen und dabei not-
wendige Verbesserungen für den Umweltschutz zu
erzielen;

10. wie geregelt werden kann, dass die Einzelfallprü-
fung nach 4.8 TA Luft für Ammoniak und Stickstoff
nach bundeseinheitlichen Regelungen zu erfolgen
hat, um zukünftig einheitliche und vergleichbare
Methoden für Einzelfallprüfungen gewährleisten zu
können;

11. ob zukünftig Ammoniakemissionen, die bei der
Ausbringung von Gülle und Trockenkot im Umfeld
der Anlagen freigesetzt werden, zu den anlagenspe-
zifischen Emissionen der verursachenden Intensiv-
tierhaltungsanlage als Zusatzbelastung addiert wer-
den müssen, um die Stickstoff- und Säuredeposi-
tion, die mit Intensivtierhaltungsanlagen im Zusam-
menhang stehen, künftig zu reduzieren.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner 91. Sitzung am 30. Januar 2013 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD empfohlen, den
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Drucksache 17/11879 abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 93. Sitzung am 30. Januar 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
empfohlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 17/11879 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat in seiner 88. Sitzung am 30. Januar 2013 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD empfohlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 17/11879 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 17/11879 in
seiner 85. Sitzung am 30. Januar 2013 abschließend beraten.
Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD, dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

Räume schwächen statt stärken. Er nehme die tatsächlichen
Entwicklungen im Bereich der Tierhaltung im Außenbereich
nur bedingt zur Kenntnis. Heute habe man, auf Großvieh-
einheiten pro Hektar berechnet, etwa 30 Prozent weniger
Tierhaltung in Deutschland als noch vor 100 Jahren. Des-
wegen sei auch die Beschreibung im Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass der ländliche Raum
angeblich durch eine exorbitante Zunahme von Vorhaben zur
gewerblichen Tierhaltung im Außenbereich gefährdet sei,
nicht zutreffend. Die Tierhaltung in Deutschland werde
vorwiegend von Bauernfamilien getragen. Auch im euro-
päischen Vergleich läge die Bundesrepublik Deutschland bei
den Tierbeständen pro Betrieb im Mittelfeld. Die Forderung,
die Schwellenwerte, ab wann eine Umweltverträglichkeits-
prüfung (UVP) durchzuführen sei, zu senken, sei völlig
überzogen. Hier müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt
bleiben. Eine UVP sei ein „scharfes Instrument“, welches
bei der Beurteilung von Großindustrieanlagen, beispiels-
weise bei Müllverbrennungsanlagen, zum Einsatz komme.
Bei den erwähnten Tierhaltungsanlagen spreche man über
eine Größenordnung von Betrieben, bei der häufig noch
nicht einmal eine Arbeitskraft beschäftigt werde. Mit dem im
parlamentarischen Verfahren befindlichen Vorschlag der
Bundesregierung zur Novellierung des Baugesetzbuchs
(BauGB) sei man auf dem richtigen Weg, die vorhandenen
Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Genehmi-
gung von Tierhaltungsanlagen weiter zu stärken. Dieser von
der Bundesregierung eingeschlagene Weg werde von der
Fraktion der CDU/CSU unterstützt.

Die Fraktion der SPD erklärte, der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehe in Teilen in die richtige
Richtung. Allerdings sei unter anderem der Vorschlag zur
Neudefinition der landwirtschaftlichen Tierhaltung in § 201
BauGB, nachdem landwirtschaftliche Betriebe mindestens
50 Prozent ihres Futters auf eigenen Flächen erzeugen müss-
ten, nicht praktikabel, da man die existierende Arbeitsteilung
in der Landwirtschaft auch im Bereich der Futtererzeugung
nicht zurückdrehen könne und wolle. Der Ausschuss wäre
gut beraten, wenn man sich den Antrag für die nahe Zukunft
noch einmal als Grundlage vornehmen und interfraktionell
nach gemeinsamen Lösungsvorschlägen bei den genehmi-
gungsrechtlichen Anforderungen für Tierhaltungsanlagen
suchen würde. Es sei sinnvoll, bei einer derart wichtigen An-
gelegenheit wie der Reform des BauGB, insbesondere beim
§ 35, eine möglichst einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Die Fraktion der SPD dränge seit annähernd zwei Jahren die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP auf eine für
alle Fraktionen tragfähige Lösung. Bedauerlicherweise hät-
ten die Fraktionen der CDU/CDU und FDP durch ihre Un-
einigkeit eine notwendige Entscheidung zu dieser Thematik
bisher immer wieder hinausgezögert. Es wäre sinnvoll, bei
Vorhaben zur gewerblichen Tierhaltung im Außenbereich
die Rechte der Kommunen zu stärken. Die Fraktion der SPD
werde sich beim Antrag der Stimme enthalten.

Die Fraktion der FDP führte aus, Gefahr, wie vom Antrag
zu Unrecht behauptet, gehe für viele ländlichen Räume nicht
von Vorhaben der Tierhaltung, sondern vielmehr vom demo-
grafischen Wandel und der Abwanderung junger Menschen
aus, weil vielerorts zum Beispiel nicht genügend Arbeits-
plätze vorhanden seien und die Infrastruktur nicht im ausrei-
Die Fraktion der CDU/CSU verdeutlichte, der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde die ländlichen

chenden Maße erhalten werden könne. Wenn man sich Re-
gionen mit starker Tierhaltung ansehe, dann hätten diese in

tierenden baurechtlichen Instrumente zur Steuerung von
Intensivtierhaltungsanlagen nicht ausreichten. Die in der
Regel für die Genehmigung von Anträgen zur Errichtung
von Tierhaltungsanlagen zuständigen Kommunen hätten
alleine häufig nicht die finanziellen Möglichkeiten, über
beispielsweise umfangreiche Raumordnungsverfahren mög-
liche Ansiedlungen im Vorfeld sinnvoll zu steuern. Die
Forderung des Antrags, die Schwellenwerte zur Auslösung
eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfah-
rens sowie einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu senken,

von Anlagen der gewerblichen „Massentierhaltung“ beflü-
gelt und die Möglichkeiten der Gemeinden, solche Anlagen
zu verhindern, sehr stark begrenzt. Die bestehenden Miss-
stände bei der Genehmigung von Tierhaltungsanlagen be-
dürften einer dringenden Änderung. Hierzu seien das beste-
hende Planungs- und Immissionsrecht zu verschärfen und
die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stär-
ken. Nur so könne die weitere Expansion von „Massentier-
haltungsanlagen“ zulasten der Menschen im ländlichen
Raum zukünftig effektiv begrenzt werden.

Berlin, den 30. Januar 2013

Johannes Röring
Berichterstatter

Holger Ortel
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Alexander Süßmair
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter
Drucksache 17/12745 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

der Regel eine deutlich bessere Zukunft als viele andere
ländliche Räume ohne Tierhaltung. Der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei schon von seiner Analyse
her fehlerhaft, sodass man damit vorhandene Probleme nicht
lösen könne. Die im Antrag benutzten Begriffe wie bei-
spielsweise „Agrarfabriken“ oder „Massentierhaltungsan-
lagen“ machten deutlich, dass dieser Antrag nicht auf die
Menschen im ländlichen Raum, sondern auf die Stadtbevöl-
kerung abziele, die man mit seiner Hilfe auffordern wolle, in
Berlin gegen „die“ Landwirtschaft zu demonstrieren. Bei der
aktuellen Reform des BauGB müsse man zu Regelungen
kommen, die einen tragfähigen Interessenausgleich ermög-
lichten. Die Intention des Antrags, in der gegenwärtigen
föderalen Struktur dem Bund mehr Kompetenzen zuzuspre-
chen, werde mit Sicherheit von den Bundesländern nicht
mitgetragen. Insofern hätten derartige Vorstellungen der An-
tragsteller wohl kaum eine Realisierungschance.

Die Fraktion DIE LINKE. äußerte, der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei thematisch breit aufge-
stellt. Er unterscheide sich damit deutlich von einem frühe-
ren Antrag der Fraktion, der alleine durch die Änderung we-
niger Paragrafen im BauGB dem Problem der gewerblichen
Tierhaltungsanlagen im Außenbereich begegnen wollte. Der
aktuelle Antrag verweise zu Recht darauf, dass die exis-

sei zweckmäßig. Nicht geteilt werde die Forderung, dass
bei einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Tierhaltung über
50 Prozent des Futters auf den zum Betrieb gehörenden land-
wirtschaftlichen Flächen erzeugt und verwendet werden
müsse. Vielmehr müsse das Ziel verfolgt werden, den Groß-
teil des Futters möglichst aus der Region zu beziehen. Trotz
dieser notwendigen Nachjustierung werde dem Antrag ins-
gesamt zugestimmt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, die
starke Zunahme gewerblicher Anlagen der Intensivtierhal-
tung in der Nähe von Wohnstandorten führte zu erheblichen
Problemen für Mensch und Natur im ländlichen Raum. Ge-
rade die in unmittelbarer Nachbarschaft von derartigen In-
tensivtierhaltungsanlagen wohnenden Bürger seien erhebli-
chen Belastungen, unter anderem Geruchs- und Keimbelas-
tungen, ausgesetzt. Nach wie vor stammten 80 Prozent der
Ammoniakemissionen sowie zwischen 20 bis 70 Prozent der
Feinstaubbelastung (PM 10) aus der landwirtschaftlichen
Tierhaltung. Laut der „NiLS-Studie“ könnten unter anderem
Keime aus Tierhaltungsanlagen über 500 Meter und deutlich
weiter verfrachtet werden. Die großzügige Auslegung von
§ 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB, die die gewerbliche Mas-
sentierhaltung zu den Vorhaben rechne, die im Außenbereich
privilegiert zulässig seien, habe sehr stark den Aufwuchs

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.