BT-Drucksache 17/12739

zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 17/12303, 17/12441 Nr. 2.3 - Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen (GvpHpV)

Vom 13. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12739
17. Wahlperiode 13. 03. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/12303, 17/12441 Nr. 2.3 –

Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb
bepfandeter Getränkeverpackungen (GvpHpV)

A. Problem

Nach Erhebungen ist der Anteil der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften
Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke in den Jahren 2004 bis
2010 von 71,1 Prozent auf 50,1 Prozent gesunken.

Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich beim Einkauf bewusst für eine
Mehrweggetränkeverpackung entscheiden wollen, wird die Unterscheidung
zwischen Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen durch die Kennzeich-
nungs- und Gestaltungspraxis von Abfüllern und Handel unnötig erschwert.

Die Verordnung zielt auf eine klare Hinweispflicht im Handel ab, die es Ver-
braucherinnen und Verbrauchern erleichtert, sich bewusst für eine Getränkever-
packung zu entscheiden, die ihren ökologischen Ansprüchen genügt.

B. Lösung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Alternativ wurde die verbindliche Kennzeichnung bepfandeter Getränkever-

packungen mit dem Hinweis „EINWEG“ bzw. „MEHRWEG“ geprüft, die in-
des auf EU-rechtliche Vorbehalte stößt. Die Durchführung von Informations-
kampagnen wurde ebenfalls erwogen.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/12739 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/12303 zuzustimmen.

Berlin, den 13. März 2013

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Michael Brand
Berichterstatter

Gerd Bollmann
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, der Entschließungs-
antrag der Fraktion der SPD enthalte viel korrekte Analyse.

fähig sei. Die Anträge lehne die Fraktion der CDU/CSU ab,
Allerdings bliebe das Versagen der Dosenpfandregelung aus
2003 unter dem damaligen Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit Jürgen Trittin unerwähnt
und die Tatsache, dass Nachfolger Sigmar Gabriel nichts zu

für die ernsthafte Umsetzung von guten Vorschlägen sei man
weiter offen.

Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit sei zu danken, dass es zumindest bei der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12739

Bericht der Abgeordneten Michael Brand, Gerd Bollmann, Horst Meierhofer,
Ralph Lenkert und Dorothea Steiner

I. Überweisung
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
17/12303 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (Drucksache 17/12441 Nr. 2.3) zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Nach Erhebungen ist der Anteil der in Mehrweg- und öko-
logisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abge-
füllten Getränke in den Jahren 2004 bis 2010 von 71,1 Pro-
zent auf 50,1 Prozent gesunken.

Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich beim Einkauf
bewusst für eine Mehrweggetränkeverpackung entscheiden
wollen, wird die Unterscheidung zwischen Mehrweg- und
Einweggetränkeverpackungen durch die Kennzeichnungs-
und Gestaltungspraxis von Abfüllern und Handel unnötig
erschwert.

Die Verordnung zielt auf eine klare Hinweispflicht im Han-
del ab, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleich-
tert, sich bewusst für eine Getränkeverpakkung zu entschei-
den, die ihren ökologischen Ansprüchen genügt.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, der Verordnung der Bundesregierung auf
Drucksache 17/12303 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, der Verordnung der Bundesregierung auf Druck-
sache 17/12303 zuzustimmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung auf Drucksache 17/12303 in seiner
93. Sitzung am 13. März 2013 beraten.

Bei der Kennzeichnungspflicht sei die amtierende Bundes-
regierung mit Bundesminister Peter Altmaier die erste, die
konkrete Maßnahmen umsetze. Erforderlich seien weitere
Maßnahmen. Der Gesetzgeber bleibe aufgefordert, die
selbst festgelegten Quoten vor dem Hintergrund der ökolo-
gischen Vorteile von Mehrweg sowie der mittelständischen
Struktur der regionalen Abfüller und der dort Beschäftigten
entsprechend abzusichern. Aus den Entschließungsanträ-
gen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sprudelten die Krokodilstränen nur so heraus.

Über eine Überprüfung der Ausnahmen könne man reden,
ergebnisoffen. Über Bepfandung unabhängig von Verpa-
ckungsart und unabhängig vom Inhalt könne man ebenfalls
reden, ergebnisoffen. Es brauche klügere Lösungen als eine
Lenkungsabgabe. Eine Novelle der Verpackungsverordnung
stehe akut nicht an, auch wegen der Blokkade der Länder
gebe es kaum Fortschritte. Das zeige die aktuelle Blockade
beim erforderlichen Wertstoffgesetz, auch die schlechten
Erfahrungen beim Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Wenn SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Län-
dern zu ehrlichen Kompromissen beim Thema Mehrweg und
Ökologie bereit seien, könne das Thema schnell wieder auf
die Tagesordnung kommen und zu weiteren Maßnahmen
führen. Ansonsten handele es sich um reine Showanträge,
wenn Initiativen der Mehrheit im Bundestag durch die Län-
der wieder ausgebremst würden. Die Erfahrungen mit den
Verhandlungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz im Vermitt-
lungsausschuss und aktuell beim Wertstoffgesetz lassen den
Schluss nahe, dass die Anträge nicht ernst gemeint seien,
sondern Wahlkampf getrieben sein. Deswegen erfolge die
Aufforderung, die Gespräche ernsthaft zu führen.

Der Handel habe Einweg aufgestockt, Dosen seien ver-
schwunden – und wieder gekommen. Einwegautomaten
stünden jetzt, und die Verbraucher und Mittelständler seien
im Stich gelassen. Nun müsse man versuchen, den Trend
aufzuhalten. Es wäre gut und notwendig gewesen, der SPD-
Antrag hätte zu Minister Gabriels Zeiten mal eine Chance
gehabt, als Berichterstatter der CDU/CSU sei Michael Brand
lange einsamer Rufer in der Wüste gewesen.

Die Fraktion der CDU/CSU wolle praktikable Lösungen
finden, die auch funktionierten, gerne auch im Konsens ge-
gen Unsinn, sachgerechte Lösungen, keine Ideologien,
keine Sonderinteressen. Das Thema sei in der Tat zu ernst-
haft, als dass man hier in der beginnenden Wahlkampfzeit
Argumente instrumentalisiere. Die Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollten in sich gehen, ob es
nicht einen Kompromiss auch mit den Ländern gebe, auf
dessen Grundlage sich eine Lösung finden lasse, die trag-
Gunsten von Mehrweg und regionalen Mineralbrunnen getan
habe.

Kennzeichnungspflicht zu konkreten Ergebnissen gekom-
men sei.

Drucksache 17/12739 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fraktion der SPD wies entschieden zurück, dass ihr
Entschließungsantrag seitens der Fraktion der CDU/CSU
als Showantrag bezeichnet worden sei. Zumindest in einem
Punkt sei man sich zunächst einig. Man kenne die Gründe
für den Handlungsbedarf, etwas zu ändern. Die Mehrweg-
quote sacke weg. Sie habe im Jahr 2012 noch bei 48 Prozent
gelegen. Wenn man allein Mineralwasser betrachte, sei sie
von 68,2 Prozent auf 43 Prozent gesunken. Wenn man tat-
sächlich für Mehrweg eintrete, dann sei handeln angesagt.
Die Verordnung über Hinweispflichten sei grundsätzlich
richtig. Sie sei ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Es gebe aber weiterhin Änderungsbedarf, insbesondere im
Hinblick auf Milchmischgetränke, Fruchtsäfte usw. Auffal-
lend sei, unter welchen Bundesministern eigentümliche Re-
gelungen getroffen worden seien. Man habe verhindern
wollen, dass die Androhung des damaligen Bundesministers
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Prof. Dr.
Klaus Töpfer, Pfand einzuführen, als man immer näher an
die Quoten herangekommen sei, realisiert werde. Hierzu
seien Selbstverpflichtungen eingeführt worden, die irgend-
wann verfeinert worden seien, um diese Quoten letzten
Endes nicht zu erreichen. Später habe ein Bundesumwelt-
minister die Ideen Prof. Dr. Klaus Töpfers in einem Gesetz
umgesetzt. Die Fraktion der SPD sei dafür, dass die Kenn-
zeichnung direkt auf der Getränkeverkaufsverpackung er-
folgen müsse. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit solle sich dafür einzusetzen, dass alle
Getränkeverpackungen, unabhängig ob bepfandet oder nicht,
gekennzeichnet werden müssten. Die Verpackungsverord-
nung sei dahingehend zu ändern, dass die Ausnahmen von
der Pfandpflicht nach Getränkeart aufgehoben und Schlupf-
löcher geschlossen würden. Eine neue verpflichtende Öko-
bilanz für alle Getränkeverkaufsverpackungen zur Feststel-
lung der ökologischen Vorteilhaftigkeit müsse aufgestellt
werden. Verschiedensten Lobbyisten arbeiteten mit eigenen
Ökobilanzen und führten der Politik vor, inwieweit eine Sa-
che besser sei als die andere. Eine verbindliche Aufstellung
tue not.

Die Fraktion der FDP betonte, sie habe sich in der vergan-
genen Legislaturperiode dafür eingesetzt, dass die Kenn-
zeichnung auf den Flaschen erfolge. Grundsätzlich sei dies
das verbraucherfreundlichste. Der Hinweis Pfandflasche
klinge erstmal positiv. Der durchschnittliche Verbraucher
denke an ökologisch sinnvoll. Im Rahmen des Pfandes habe
man sich darüber aber keine Gedanken gemacht. Ein falscher
Ausgangspunkt sei die Annahme, Mehrweg müsse auto-
matisch immer besser sein. Dafür gebe es keine ökologischen
Belege. Hierauf basiere die Grundidee nach der Erforder-
lichkeit umfänglicher Informationen. Die unterschiedlichen
wissenschaftlichen Studien von unterschiedlichen Auftrag-
gebern funktionierten insoweit nicht, weil deren Ergebnisse
davon abhingen, von wo sie herkämen. Wenn man eine Glas-
mehrwegflasche von den Fidschi-Inseln beziehe, sei das
weniger sinnvoll als eine Einwegplastikflasche. Wenn
französisches Mineralwasser in einer Einwegflasche über
1 000 Kilometer transportiert werde, sei das auch besser als
eine Glasflasche, insbesondere im Hinblick auf Gepäck und
Transportvolumen. Sinnvoll sei eine Mehrwegflasche aus
der eigenen Region. Wenn diese aber aus dem Norden
Deutschlands nach Bayern transportiert werde, sei die Mehr-

rität für Mehrweg bzw. Glas. Mittlerweile werde auch die
Auffassung vertreten, Mehrweg PET sei besser als Einweg,
aber auch besser als Glas. Hierzu gebe es aber wieder unter-
schiedliche Meinungen. Die Information der Verbraucher sei
auf jeden Fall wichtig, damit sich diese bewusst entscheiden
könnten. Wenn das Ziel des Dosenpfands gewesen sein
sollte, die Einwegquote zu senken, dann bedeute dies, allein
der gute Wille sei für ein gutes Ergebnis nicht ausreichend,
die Einwegquote dramatisch gestiegen und dies trotz eines
sehr hohen Einwegpfandes. Mit dem sogenannten Pfand-
schlupf werde zum Teil auch das Einweg finanziert. Gut ge-
meint sei eben nicht gleich gut gemacht. Deswegen lehne die
Fraktion der FDP den Entschließungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Die Schwäche des Ent-
schließungsantrags der Fraktion der SPD bestehe am Schluss
in der Tatsache, dass eine Kennzeichnung auf den Flaschen
direkt EU-rechtlich nicht realisierbar sei. Die Fraktion der
FDP bedauere dies. Europarechtlich müssten diejenigen, die
aus dem Ausland importierten, spezielle Verpackungen für
Deutschland vorsehen, die wiederum in Österreich nicht ab-
genommen würden. Dies führe zu einem Wettbewerbsnach-
teil. Die Kennzeichnung in den Läden sei die einfachste und
einzig durchzuführende Maßnahme.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte die Kennzeichnungs-
pflicht in den Geschäften als unzureichend. Größe und kon-
krete Stelle der Kennzeichnung seien nicht vorgeschrieben.
Das heiße, wenn ein kleiner Zettel ähnlich einem Preis-
schild angebracht werde, werde die Verordnung de facto er-
füllt. Grundziel müsse sein, ökologische Verpackungen
ohne Gesundheitsgefahren zu stärken. Dieses Ziel komme
viel zu kurz. Gerade bei Kunststoffverpackungen, egal ob
Einweg oder Mehrweg, gebe es inzwischen bei Mineralwäs-
sern Belege, dass darin Weichmacher angereichert würden.
Im zweiten Schritt beträfe es Verbraucherinnen und Ver-
braucher. Dagegen müsse etwas unternommen werden. Die
Mehrwegquote werde allein durch die Kennzeichnung nicht
erhöht. Es sei inzwischen wesentlich einfacher und beque-
mer für den Verbraucher, mit Einwegflaschen zu arbeiten.
Bei Mehrwegflaschen bestehe das Problem, dass die Hälfte
der Läden diese nicht zurücknehme. Einweg könne man da-
gegen überall wegwerfen. Fraglich sei, was diese Verord-
nung bewirken solle. Bei den Entschließungsanträgen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalte
sich die Fraktion DIE LINKE. Vorteilhaft sei nämlich, die
Ausnahmen bei der Pfandregelung zu schließen. Das führe
zwar nicht zu einer höheren Mehrwegquote, aber es werde
die Quote von Verpackungen in der Umwelt senken. Inso-
fern sei dieser Nebeneffekt positiv. Die Mehrwegquote
könne sinnvoll nur gesteigert werden, wenn man eine Res-
sourcenabgabe einführe, so wie die Fraktion DIE LINKE. es
auch beim Kreislaufwirtschaftsgesetz gefordert habe und
bei der Wertstofftonne fordern werde. Bei der Einführung
einer Ressourcenabgabe für den Ressourcenverbrauch
werde sich über marktwirtschaftliche Kriterien die ökolo-
gisch günstigste Verpackung durchsetzen. Nach alledem sei
die Kennzeichnungspflicht überflüssig.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, es sei
bemerkenswert, dass sich Vertreter der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP noch heute in wenig kenntnisreicher
wegflasche nicht besser. Grundsätzlich gebe es keine Prio- Weise an dem Bundesminister abarbeiteten, der vor zehn

Anlagen:

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache
17(16)708

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Aus-
schussdrucksache 17(16)706
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12739

Jahren für die Einführung des Dosenpfands verantwortlich
gewesen sei. Es sei statistisch belegbar, dass das Dosen-
pfand ein Erfolg sei. Die derzeitige Bundesregierung solle
sich eher mit einer längst überfälligen Überarbeitung der
Verpackungsverordnung befassen. In den letzten Jahren sei
der Mehrweganteil stark gesunken. Im Jahr 2010 sei man
bei 50 Prozent angelangt. Wenn man nur auf die alkohol-
freien Getränke abstelle, liege der Mehrweganteil bei
22,4 Prozent. Bei den Biertrinkern liege der Mehrweganteil
konstant auf einem guten Niveau. Bereits im Rahmen der
Beratungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz hätte die Verpa-
ckungsverordnung geändert werden müssen. Die Bundesre-
gierung sei aber untätig geblieben. Nunmehr werde eine
Pseudoverordnung auf den Weg gegeben, von der keine
Fortschritte oder Verbesserungen ausgingen. Erforderlich
sei eine direkte Kennzeichnung der Getränke auf der
Flasche und zwar einheitlich und leicht erkennbar. Ferner
gelte es, das Differenzierungsdikkicht bei der Bepfandung
zu beseitigen und eine Gleichbehandlung herbeizuführen.
Die Ausnahmeregelung z. B. bei Fruchtsäften hätten die da-
mals unionsregierten Länder in der Verpackungsverordnung
zu verantworten.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
zu empfehlen, der Verordnung der Bundesregierung auf
Drucksache 17/12303 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE., den Entschließungsantrag
der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)708
abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Entschließungsantrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdruck-
sache 17(16)706 abzulehnen.

Berlin, den 13. März 2013

Michael Brand
Berichterstatter

Gerd Bollmann
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

Drucksache 17/12739 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12739

Drucksache 17/12739 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12739

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