BT-Drucksache 17/12613

Einsatz von Kindersoldaten im syrischen Bürgerkrieg

Vom 1. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12613
17. Wahlperiode 01. 03. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annette Groth, Sevim Dag˘delen, Heike Hänsel, Niema
Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Einsatz von Kindersoldaten im syrischen Bürgerkrieg

Dass die syrische Regierung unter Präsident Bashar al-Assad und die syrische
Armee ihrer Verpflichtung, die Menschenrechte zu achten, nicht nachkommen,
ist unstrittig. Folter, Schikanierung von Oppositionellen und auch durch die
Regierungsarmee begangene Kriegsverbrechen sind ausführlich dokumentiert
(u. a. www.hrw.org/news-all/238). Es mehren sich inzwischen aber Berichte
darüber, dass auch durch bewaffnete syrische oppositionelle Gruppen Kriegs-
verbrechen begangen werden. Laut einem Bericht von Human Rights Watch
(HRW) vom 29. November 2012 setzen bewaffnete oppositionelle Gruppen in
Syrien in ihrem Kampf gegen syrische Regierungstruppen Kindersoldaten ein
(www.hrw.org/news/2012/11/29/syria-opposition-using-children-conflict).

Dies ist das Ergebnis von Interviews, die HRW mit betroffenen Kindern selbst
sowie mit deren Eltern geführt hat. Demnach werden bereits Vierzehnjährige
für den Transport von Waffen und anderer Ausstattung eingesetzt. Darüber hin-
aus spähten diese Vierzehnjährigen laut HRW Regierungstruppen aus. Die drei
Sechzehnjährigen, die von HRW befragt wurden, sagten, sie hätten Waffen
transportiert. Einer gab an, militärisch ausgebildet worden zu sein, und auch an
Kampfeinsätzen teilgenommen zu haben. Drei Väter gaben an, ihre unter acht-
zehnjährigen Söhne seien in Syrien zurückgeblieben, um zu kämpfen.

Einige der Befragten sagten, sie hätten sich freiwillig bewaffneten oppositio-
nellen Gruppen angeschlossen, andere sollen dazu direkt aufgefordert worden
sein.

Auch ein Bericht vom 16. August 2012 der Unabhängigen Untersuchungs-
kommission für Syrien des UN-Menschenrechtsrats erwähnt „mit Sorge“ sich
mehrende Berichte, dass Kinder unter 18 Jahren aufseiten der syrischen Oppo-
sition kämpfen. Dies hätten mehrere Personen in Interviews konstatiert (www.
ohchr.org/Documents/HRBodies/HRCouncil/RegularSession/Session21/A-HRC-
21-50_en.pdf).

Laut dem Center for Documentation of Violations in Syria, einer oppositionel-
len Beobachtungsstelle, sind bisher 17 Kinder gestorben, die aufseiten der
Freien Syrischen Armee (FSA) gekämpft haben (www.hrw.org/news/2012/11/

29/syria-opposition-using-children-conflict).

Gemäß dem Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention, welches sich expli-
zit mit der Involvierung von Kindern in bewaffneten Konflikten beschäftigt und
dem Syrien im Jahr 2003 beigetreten ist, dürfen bewaffnete Gruppen, die keine
Regierungstruppen sind, unter keinen Umständen Kinder unter 18 Jahren rekrutie-
ren und einsetzen (Artikel 4) (www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/
358144/publicationFile/3605/Fakultativprotokoll_Kindersoldaten.pdf). Unter

Drucksache 17/12613 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofes ist es ein Kriegsverbrechen,
Kinder unter 15 Jahren in Feindseligkeiten zum Einsatz zu bringen. Darunter
fallen auch Aktivitäten wie Spionage, Sabotage, der Einsatz von Kindern als
Kuriere und ihr Einsatz an militärischen Checkpoints.

Im Dezember 2012 zirkulierte ein Video, in dem ein Junge die Kehle eines Ge-
fangenen durchschnitt. Das Video wurde aber nach ein paar Tagen von YouTube
entfernt (Eine Beschreibung unter anderem hier: www.assafir.com/Article.aspx
?ArticleId=1091&EditionId=2331&ChannelId=56009 und www.spiegel.de/
politik/ausland/angebliches-rebellen-video-kind-soll-syrischen-offizier-gekoepft-
haben-a-872091.html).

Schon im September 2012 erschienen Berichte, die von einer Vielzahl von
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit seitens syrischer
bewaffneter Oppositionsgruppen handeln. Aufgezählt werden unter anderem
durch HRW die Misshandlung und Folter von Gefangenen sowie außergericht-
liche bzw. willkürliche Hinrichtungen. HRW hat hierfür eine Fülle von Zeugen-
aussagen und Beweisen gesammelt (www.hrw.org/de/news/2012/09/17/syrien-
folter-und-hinrichtungen-durch-opposition-beenden). Selbst wenn Verfahren
gegen Gefangene der Opposition durchgeführt werden, sollen diese interna-
tionalen Verfahrensstandards verletzen. So werden den „Angeklagten“ häufig
noch nicht einmal ein Rechtsbeistand oder das Recht, ihre Verteidigung vorzu-
bereiten, zugestanden. Schon im März 2012 waren in „SPIEGEL ONLINE“
zwei bestürzende Artikel erschienen, einer davon handelte von der so genann-
ten Begräbnis-Brigade, die sich auf die Hinrichtung Gefangener „spezialisiert“
hat (www.spiegel.de/politik/ausland/syriens-rebellen-lassen-gefangene-soldaten-
in-bab-amr-hinrichten-a-823382.html und www.spiegel.de/politik/ausland/
human-rights-watch-macht-syrischer-opposition-schwere-vorwuerfe-a-822653.
html).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über durch die syrische
Armee begangene Kriegsverbrechen vor?

2. Welche bewaffneten Oppositionsgruppen sind nach Kenntnis der Bundes-
regierung in Syrien aktiv?

In welchen Regionen operieren sie jeweils (bitte bewaffnete Oppositions-
gruppen mit Namen und Regionen, in denen sie aktiv sind, auflisten)?

3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über durch bewaffnete
oppositionelle Gruppen begangene Kriegsverbrechen vor?

4. Werden vom Auswärtigen Amt Bemühungen unternommen, durch bewaff-
nete oppositionelle Gruppen in Syrien begangene Kriegsverbrechen zu doku-
mentieren (bitte nach Gruppe, Regionen und begangenen Kriegsverbrechen
auflisten)?

5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Einsatz von Kinder-
soldaten durch die syrische Armee vor?

Wie alt sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die syrische Armee
eingesetzte Kindersoldaten?

Wie viele Kindersoldaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf
Seiten der syrischen Armee im Einsatz?

6. Welche Aufgaben führen nach Kenntnis der Bundesregierung eventuell
durch die syrische Armee eingesetzte Kindersoldaten durch?
Werden sie auch in aktiven Kampfhandlungen eingesetzt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12613

7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Einsatz von Kinder-
soldaten durch bewaffnete oppositionelle Gruppen vor?

Wie alt sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch bewaffnete opposi-
tionelle Gruppen eingesetzte Kindersoldaten?

Wie viele Kindersoldaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufsei-
ten bewaffneter Oppositionsgruppen im Einsatz?

8. Welche Aufgaben führen nach Kenntnis der Bundesregierung eventuell
durch die syrische Opposition eingesetzte Kindersoldaten durch?

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sie auch in aktiven Kampf-
handlungen eingesetzt werden?

9. Durch welche bewaffneten oppositionellen Gruppen werden nach Kenntnis
der Bundesregierung Kindersoldaten eingesetzt (bitte bewaffnete Gruppen,
die Kindersoldaten einsetzen, auflisten)?

10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass oppositionelle Gruppen, mit
denen sie in Kontakt steht, mit solchen Gruppen kooperieren, die Kriegs-
verbrechen begangen haben?

11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass oppositionelle Gruppen, mit
denen die Bundesregierung in Kontakt steht, mit solchen Gruppen koope-
rieren, die Kindersoldaten einsetzen?

12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass von internationalen öffent-
lichen Geldgebern gezahlte Unterstützungsgelder auch an solche bewaffne-
ten Gruppen gelangt sind, die Kriegsverbrechen begangen haben?

13. Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden von der Bundesregie-
rung ergriffen, um den Einsatz von Kindersoldaten im syrischen Bürger-
krieg zu verhindern?

14. Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden von der Bundesregie-
rung ergriffen, um durch die syrische Armee begangene Kriegsverbrechen
zu verhindern?

15. Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden von der Bundesregie-
rung ergriffen, um durch bewaffnete oppositionelle Gruppen begangene
Kriegsverbrechen zu verhindern?

16. Hat die Bundesregierung Kenntnis von durch die Europäische Union (EU)
ergriffenen Maßnahmen, die dem Einsatz von Kindersoldaten im syrischen
Bürgerkrieg entgegenwirken sollen?

17. Hat die Bundesregierung Kenntnis von durch die EU ergriffenen Maß-
nahmen zur Verhinderung von durch die syrische Armee begangenen
Kriegsverbrechen?

18. Hat die Bundesregierung Kenntnis von durch die EU ergriffenen Maß-
nahmen zur Verhinderung von durch bewaffnete oppositionelle Gruppen in
Syrien begangenen Kriegsverbrechen?

19. Ist der Bundesregierung das genannte Video des Jungen, der im Auftrag op-
positioneller bewaffneter Gruppen einem Gefangenen die Kehle durch-
schnitt, bekannt (Beschreibung des nicht mehr zugänglichen Videos:
www.assafir.com/Article.aspx?ArticleId=1091&EditionId=2331&ChannelId
=56009 und www.spiegel.de/politik/ausland/human-rights-watch-macht-
syrischer-opposition-schwere-vorwuerfe-a-822653.html)?

20. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um zu
verhindern, dass sich solche Verbrechen wiederholen?

Drucksache 17/12613 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
21. Ist der Bundesregierung bekannt, welcher Gruppierung dieses Kriegs-
verbrechen anzulasten ist?

Berlin, den 1. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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