BT-Drucksache 17/1260

Gefahren für Bienen durch Pestizide

Vom 26. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1260
17. Wahlperiode 26. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Bärbel Höhn,
Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gefahren für Bienen durch Pestizide

Im Frühjahr 2008 kam es nach der Aussaat von Mais zu einem massenhaften
Bienensterben im Rheintal. Als Ursache wurde der Pestizidwirkstoff Clothiani-
din benannt, der bei der Beizung von Maissaatgut verwendet wurde. Als Folge
ordnete der damalige Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz Horst Seehofer das Ruhen der Zulassung von acht Saatgutbeiz-
mitteln, die Clothianidin oder andere bienengefährliche Wirkstoffe enthalten, an.
Bereits im Sommer 2008 – pünktlich zur Aussaat des Winterrapses – wurden die
Mittel teilweise aber wieder zugelassen, was auch beim Bundesumweltamt zu
großem Befremden geführt hat.

Obwohl die Vorkommnisse im Frühjahr 2008 belegt haben, dass die Auswirkun-
gen auf Bienen im Rahmen der Pestizidzulassung offensichtlich viel zu wenig
berücksichtigt werden, wurden die Zulassungsverfahren bislang nicht nachge-
bessert. Das Umweltbundesamt ist nicht involviert, da Bienen als Nutztiere klas-
sifiziert werden. Dies ist insofern nicht nachvollziehbar, als dass Bienen auch als
Stellvertreterorganismus für wild lebende Bestäuberinsekten allgemein herange-
zogen werden können. Subletale Auswirkungen auf die Bienenvölker wie Ver-
haltensänderungen oder die Einschränkung der Überwinterungsfähigkeit finden
nach wie vor keine Berücksichtigung. Im Zulassungsverfahren fehlt zudem eine
Prüfung von Pestiziden auf Verträglichkeit unter Einbeziehung aller Entwick-
lungsstadien und eine Untersuchung des Einflusses sowohl auf die Lebensdauer
der Einzelbienen als auch die Auswirkungen auf das Bienenvolk als „Superorga-
nismus“. Ebenso müssen die Berücksichtigung des Flugradius der Bienen bei der
Festsetzung der untersuchten Feldgröße, Rückstandsanalysen von Pestiziden in
Nektar, Pollen und Larven sowie Untersuchungen zur Überwinterungsfähigkei-
ten des Bienenvolkes in das Zulassungsverfahren verbindlich aufgenommen
werden. Des Weiteren müssen neben dem Abrieb auch andere Kontaminations-
pfade (u. a. über Guttations- und Regenwasser) bei der Zulassung berücksichtigt
werden. Auch Auswirkungen von Pestiziden auf Bienen, die im Zusammenhang
mit gentechnisch veränderten Pflanzen eingesetzt werden, finden bislang keine
ausreichende Beachtung. Die gilt insbesondere für die gentechnisch veränderten

Organismen (GVO), in denen das Pestizid in den Pflanzen selbst gebildet wird,
wie dies bei den sogenannten Bt-Pflanzen der Fall ist.

Bienen sind durch ihre Bestäubungsleistung nicht nur von enormer Bedeutung
für den Erhalt der Artenvielfalt, sondern auch das drittwichtigste Nutztier. Rund
ein Drittel der globalen Lebensmittelproduktion und zwei Drittel der wichtigsten
Nahrungspflanzen sind von Bestäuberinsekten, und dabei insbesondere von Bie-
nen, abhängig. Allein in Deutschland beträgt der ökonomische Wert der Bestäu-

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bungsleistung nach Schätzungen der Universität Hohenheim rund 2,5 Mrd. Euro
pro Jahr, weltweit sogar 70 bis 100 Mrd. Euro pro Jahr. Bienen sind sowohl durch
den Einsatz von bienengefährlichen Pestiziden gefährdet als auch durch Nah-
rungsmangel aufgrund von zunehmender Blütenverarmung in der Landschaft
durch Monokulturen. Das Pestizid Aktions-Netzwerk e. V. weist vor diesem
Hintergrund auf die Notwendigkeit hin, pflanzenbauliche Vorsorge u. a. im Be-
reich der Fruchtfolge zum Schutz von Artenvielfalt und Ernährungssicherung zu
treffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Forschungsprogramme und -projekte zu den Auswirkungen von
Pflanzenschutzmitteln auf Bienen bzw. Wildinsekten mit welchen genauen
Fragestellungen wurden bzw. werden im Zeitraum 2000 bis 2010 seitens des
Bundes finanziert bzw. finanziell gefördert (bitte aufschlüsseln nach Jahren,
Forschungseinrichtungen, Ziel und Inhalt der Projekte bzw. Programme so-
wie die jeweilige Höhe der Mittelzuwendung)?

2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, welche ökonomi-
schen Schäden (z. B. bei den Imkern, in der Landwirtschaft oder im Obstbau)
und welche ökologischen Auswirkungen das Bienensterben im Rheintal im
Mai 2008 insgesamt verursacht hat?

Wenn nein, warum wurden die ökologischen und ökonomischen Schäden bis-
her nicht durch die Bundesregierung erhoben?

3. a) Bei welchen Saatgutbeizmitteln (bitte auflisten nach Wirkstoffen und Han-
delsnamen) wurde das im Zusammenhang mit dem Bienensterben im
Rheintal verordnete Ruhen der Zulassung wieder aufgehoben, und für wel-
che Kulturen und mit welchen Auflagen dürfen die Mittel wieder einge-
setzt werden?

b) Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verwendung dieser
Beizmittel ein besonderes Monitoring der Auswirkungen auf Bienen ver-
anlasst, und wenn nein, warum nicht?

4. a) Welche Clothianidin enthaltenden Insektizide (bitte Wirkstoffe bzw. Wirk-
stofftypen und Handelsnamen nennen) sind für welche Kulturen und wel-
che Anwendungen in Deutschland zugelassen?

b) Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verwendung dieser
Mittel ein besonderes Monitoring der Auswirkungen auf Bienen veran-
lasst, und wenn nein, warum nicht?

5. Von welchen Akteuren (Wirtschaftsverbände, Forschungsinstitutionen, Ver-
treter der Politik etc.) ging die Initiative für den inzwischen abgesagten baden-
württembergischen Großversuch 2010 zur Ausbringung von mit Neonicoti-
noiden gebeiztem Saatgut mit neuen Sämaschinen aus?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulässigkeit und die Risiken eines
solchen Versuches vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2009 in Österreich trotz
einer geänderten Beiztechnik inklusive umgerüsteter Sämaschinen und eines
umfassend neuen Kontrollverfahrens laut Österreichischem Imkerbund
ca. 3 000 Bienenvölker geschädigt wurden und laut der Österreichischen
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) Rück-
stände von Clothianidin sowie seiner Metaboliten in über 60 Prozent der un-
tersuchten Proben verendeter Bienen, welche in diesem Zusammenhang von
betroffenen Imkern eingesandt wurden, nachgewiesen wurden?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung deutscher Imker, dass

die Bienenmonitoring-Studie des Schweizer Bundesamts für Landwirtschaft
(BLW) in Bern zur Bienengefährlichkeit von Clothianidin als Maisbeizmittel

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nicht unter Bedingungen der üblichen Imkerpraxis durchgeführt wurde inso-
fern, als dass nur flugbienenfreie Kleinvölker zum Einsatz kamen?

8. Inwieweit hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund an der Begrün-
dung für die erneute Zulassung von neonicotinoidhaltigen und anderen bie-
nengefährlichen Beizmitteln für Raps sowie an der beschränkten Zulassung
von Mesurol als Beizstoff für Maissaatgut fest, nach der zur weitgehenden
Vermeidung von bienengefährlichem Abriebstaub ein zusätzliches Haftmit-
tel für eine bessere Bindung ausreichend ist?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die mit Schreiben vom 31. Juli 2008 von
Mitarbeitern des Umweltbundesamtes formulierten Kritikpunkte in Bezug
auf die Wiederzulassung von Pflanzenschutzmitteln zur Rapssaatgutbe-
handlung (Beendigung der Ruhe der Zulassung), insbesondere die darge-
stellten Defizite und Mängel der Unterlagen des Clothianidin-Herstellers
Bayer?

10. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung von BUND e. V.,
PAN Germany e. V. und Deutschem Berufs- und Erwerbsimkerbund,
dass der Versuchsaufbau verschiedener Studien von Bayer Crop Science
zur Bienengefährlichkeit des Mittels Poncho, auf deren Ergebnisse sich
das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
bei der Zulassung des Mittels bezog, realen Bedingungen nicht ent-
spricht?

b) In welchem Umfang werden von den deutschen Zulassungsbehörden vor
der Zulassung von Pestiziden eigene Untersuchungen zu den Auswirkun-
gen auf Bienen durchgeführt, und welche Rolle spielen Untersuchungen
des die Zulassung beantragenden Unternehmens bei der abschließenden
Bewertung?

11. a) Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen die Bundesregierung und die
Länderregierungen sicherstellen, dass beim Einsatz des Insektizidgranu-
lats „Santana“ zur Bekämpfung des Drahtwurms die Durchführungsvor-
schriften eingehalten werden?

b) Wie ist das begleitende Bienenmonitoring konzipiert, wer führt es in den
einzelnen Bundesländern durch, und auf welche Weise wurden und wer-
den die Imkerverbände bei Konzeption, Durchführung und Auswertung
eingebunden?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einstufung des Insektizids Biscaya
als ungefährlich für Bienen (B4-Einstufung) angesichts der Tatsache, dass
das Mittel den zur Gruppe der Neonicotinoide gehörenden Wirkstoff Thia-
cloprid enthält, dem nach Anwendung im Mais am Oberrhein im August
2008 Schadensfälle an Bienenvölkern zugeschrieben werden?

13. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob Bayer Crop Science
eine Zulassung für sein in Frankreich zugelassenes Thiacloprid enthaltendes
Pestizid „Proteus“ auch für Deutschland beantragt hat, und falls ja, für wel-
che Anwendungsbereiche?

14. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass sich Clothianidin auf-
grund seiner hohen Persistenz im Boden anreichert und sich daraus
Gefährdungen für Bienen (z. B. durch Staubaufwirbelung und Windver-
breitung des kontaminierten Bodens durch Bodenbearbeitung) ergeben?

b) Liegen zu dieser Fragestellung ausreichende wissenschaftliche Erkennt-
nisse vor, und wenn nein, wie unterstützt die Bundesregierung die wis-
senschaftliche Klärung dieser Frage?
15. Wie schätzt die Bundesregierung die Angemessenheit der aktuell angewand-
ten Bewertungsmethode zum Verhalten von Clothianidin in Böden in

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Deutschland (DT50 von 155,3 d median) vor dem Hintergrund ein, dass in
Studien aus den USA und Kanada eine Halbwertszeit für den Wirkstoff von
1 386 Tagen nachgewiesen bzw. von der US-Umweltbehörde EPA mit 1 155
Tagen angegeben wurde?

16. Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse von Dr. Monique
Gauthier von der Universität Toulouse, nach denen Neonicotinoide aufgrund
der Blockade des Nervensystems zu Lähmungen bei Bienen und Menschen
führen können?

17. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Schweizer Bienen-
monitorings in 2009 im Auftrag des Schweizerischen Bundesamtes für
Landwirtschaft, in welchen nach einer Anwendung von Clothianidin als
Maisbeizmittel bienengefährliche Konzentrationen des Wirkstoffs über
40 Tage lang im Guttationswasser der Maispflanzen nachgewiesen wurden?

18. a) Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die
Vergiftungsrisiken für Bienen über den Expositionsweg der Guttation
(Aufnahme pestizidbelasteter Wasserausscheidungen von Kulturpflan-
zen und Beikräutern durch die Bienen) sowie über die Expositionswege
Tauwasser, Regenwasser und Wasserpfützen (Leaching)?

b) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Erreichung
einer besseren Erforschung dieser Risiken angesichts der eigenen Fest-
stellung der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 25. Februar 2010 auf
die Schriftliche Frage 4a der Abgeordneten Ulrike Höfken (Bundestags-
drucksache 17/1248), dass die vorliegenden Versuchsberichte nicht für
eine abschließende Bewertung der Problematik ausreichen?

19. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung in Bezug auf di-
rekte oder indirekte Beteiligung (finanziell, personell) von Unternehmen
oder Branchenverbänden an Forschungsprojekten zu den genannten Risiko-
bereichen (Guttation, Leaching)?

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass angesichts des Einflus-
ses solcher Forschungsergebnisse auf Zulassungsverfahren und eines bedeu-
tenden öffentlichen Informationsinteresses insbesondere seitens der Imkerei
die Ergebnisse dieser Forschungen öffentlich zugänglich gemacht werden?

20. Inwieweit will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die neuen Er-
kenntnisse zur Bienengefährdung durch die Ausscheidung von Pflanzen-
schutzmitteln über Guttationstropfen in nationalen und europäischen Ent-
scheidungen zur Zulassung von Wirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln be-
rücksichtigt werden?

21. Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass subletale Auswirkungen
von Pestiziden auf Bienenvölker zukünftig im Zulassungsverfahren für Pes-
tizidwirkstoffe auf europäischer Ebene und für Pestizide auf nationaler
Ebene ausreichend berücksichtigt werden, und wenn nein, warum nicht?

22. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die „Letale
Dose 50“-Methode zur Messung der Auswirkungen von Stressfaktoren wie
z. B. Insektizide auf Bienen durch Messmethoden zu ersetzen, die auch sub-
letale Auswirkungen auf das Bienenvolk z. B. durch Verhaltensänderungen
berücksichtigen?

23. a) Welche Methoden existieren zur Feststellung und Beurteilung von suble-
talen Effekten und Langzeiteffekten durch Pestizide auf Bienen bzw. auf
die verschiedenen Teilgruppen eines Bienenvolkes (Sammelbienen, Am-
menbienen, Brut, Wasserholbienen), und hält die Bundesregierung diese
Methoden für ausreichend aussagekräftig?

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Inwieweit werden subletale und langzeitliche Auswirkungen von Pestizi-
den auf das Bienenvolk bezüglich seines Aufbaus und seiner Funktions-
weise als „Superorganismus“ erfasst und im Zulassungsverfahren be-
rücksichtigt?

b) Falls solche Methoden noch nicht zur Verfügung stehen: Welche Aktivi-
täten unternimmt die Bundesregierung zur Beseitigung dieses Defizits?

24. Plant die Bundesregierung eine weitere Aufstockung der Analysekapazitä-
ten, damit die steigende Zahl von Fällen bzw. konkreten Verdachtsmomen-
ten bezüglich Vergiftungen von Bienen deutlich schneller als bisher bearbei-
tet werden können, da die Wartezeit aktuell bis zu neun Monate bis zur Vor-
lage eines Ergebnisses beträgt?

Wenn nein, warum nicht?

25. Inwieweit wurde im Laufe des Zulassungsverfahrens von gentechnisch ver-
änderten Pflanzen, denen ein Gen des Bacillus thuringiensis übertragen
wurde (Bt-Pflanzen wie zum Beispiel MON810-Mais) geprüft, welche sub-
letalen Effekte (z. B. hinsichtlich Nahrungsaufnahme, Fortpflanzung) das in
den Bt-Pflanzen gebildete Toxin konkret auf Bienen hat?

Welche Berücksichtigung finden diese konkreten Aspekte bei der Pflanzen-
schutzmittelzulassung auf nationaler und europäischer Ebene?

26. Welche Forschungsprojekte werden derzeit mit Bundesmitteln gefördert, bei
denen die letalen und subletalen Auswirkungen von Pestiziden auf Bienen
untersucht werden, die im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten
Pflanzen eingesetzt werden (einschließlich des Bt-Toxins in den Pflanzen
selbst)?

27. Inwieweit werden Forschungsprojekte mit öffentlichen Mitteln gefördert,
bei denen die Auswirkungen von Bt-Toxinen in gentechnisch veränderten
Pflanzen bei Bienen untersucht werden, die aufgrund von Parasiten und
Krankheitserregern bereits vorgeschädigt sind?

28. Welche internationalen neueren Forschungserkenntnisse hinsichtlich der
subletalen Wirkung von Bt-Toxinen in gentechnisch veränderten Pflanzen
auf Bienen sind der Bundesregierung zu diesem Bereich bekannt?

29. Ist die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Gefahr von Bt-Toxi-
nen für Bienen der Auffassung, dass mit Antibiotika behandelte Bienen mit
gesunden Bienen gleichgesetzt werden können vor dem Hintergrund, dass
die Wirksamkeit des Bt-Toxins vom Vorhandensein von Darmbakterien im
betroffenen Insekt abhängig ist, die durch Antibiotikabehandlung aber abge-
tötet sein könnten?

30. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der Risi-
ken von Bt-Pflanzen für Bienen im kummulativen Zusammenwirken mit
verbreiteten biotischen Stressbelastungen wie Parasiten und Krankheiten
(z. B. Varroa-Milbe), Pollenmangel durch Blütenverarmung der Kulturland-
schaft und Einsatz von Pestiziden?

31. a) Welche Aktivitäten und Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
Trend zur Monokultur im Maisanbau zu stoppen vor dem Hintergrund,
dass diese eine wesentliche Ursache der Zunahme des Schädlingsdruckes
ist, welcher wiederum als Begründung für die Beizung von Maissaatgut
dient?

Plant die Bundesregierung z. B. Vorgaben für eine Erweiterung der
Fruchtfolgen, wie dies in der Schweiz beim Mais der Fall ist, sowie eine
bessere Kontrolle der guten fachlichen Praxis?
b) Wenn die Bundesregierung hierzu keine Aktivitäten plant, warum nicht?

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32. Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung der Einsatz von Clothiani-
din als Beizmittel vertretbar trotz der Tatsache, dass laut den Ergebnissen ei-
nes vergleichenden Versuchsanbaus in 2007 im Auftrag des Ministeriums
für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) Frucht-
folgen die eindeutig wirksamere Bekämpfungsmethode gegen den Mais-
wurzelbohrer sind?

33. Was sind die Gründe für den wachsenden Schädlingsdruck durch den Draht-
wurm, der die Genehmigung des Präparats „Santana“ nach § 11 des Pflan-
zenschutzgesetzes begründet?

Welche alternativen Vorbeugungs- und Bekämpfungsmethoden sowie ak-
tuelle Erkenntnisse und Forschungsprojekte bezüglich Methoden zur Ver-
meidung von Schäden durch den Drahtwurm sind der Bundesregierung
bekannt?

34. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die als „bienenge-
fährlich“ eingestuften Pestizidwirkstoffe keine EU-Zulassung mehr erhalten
bzw. das Kriterium „bienengefährlich“ zukünftig als Ausschlusskriterium in
die EU-Zulassungsverordnung aufgenommen wird?

35. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse einer europaweiten
Studie unter Einbezug des Agrarökologischen Instituts der Universität
Göttingen, die besagen, dass der Einsatz von Fungiziden und Insektiziden
nicht nur der Hauptgrund für den Rückgang der Artenvielfalt ist, sondern
auch die natürlichen Funktionen von Agrarökosystemen nachhaltig stört?

b) Wird die Bundesregierung dem Appell der Forscher folgen, dass die
Artenvielfalt nur erhalten werden kann, wenn der Einsatz von Pestiziden
durch ein quantitatives Pestizidreduktionsprogramm deutlich reduziert
wird, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 26. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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