BT-Drucksache 17/12575

zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Beate Müller-Gemmeke, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/8897 - Frauen verdienen mehr - Entgeltdiskriminierung von Frauen verhindern

Vom 28. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12575
17. Wahlperiode 28. 02. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Beate Müller-Gemmeke,
Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8897 –

Frauen verdienen mehr – Entgeltdiskriminierung von Frauen verhindern

A. Problem

Frauen sind nach Aussage der Antragsteller auf dem Arbeitsmarkt benachtei-
ligt. Unter anderem verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich pro
Stunde 23 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

B. Lösung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert von der Bundesregierung
ein Gesetz zur Verhinderung von Entgeltdiskriminierung. Darin solle u. a. fest-
gelegt werden, dass die Tarifpartner in eigener Verantwortung alle Tarif- und
Firmentarifverträge auf Entgeltdiskriminierungen überprüfen und angemessene
Sanktionen gegen Verstöße eingeführt werden. Ein Verbandsklagerecht sei vor-
zusehen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Der Antrag enthält für die öffentlichen Haushalte keine näher bezifferten Aus-

wirkungen.

Drucksache 17/12575 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/8897 abzulehnen.

Berlin, den 27. Februar 2013

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Max Straubinger Paul Lehrieder
Stellvertretender Vorsitzender Berichterstatter

126. Sitzung am 27. Februar 2013 abschließend über den An- Fraktion u. a., der bereits arbeitenden Antidiskriminierungs-

trag beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen

stelle Kontrollrechte zu verleihen und eine Beschwerdestelle
einzurichten.
Bericht des Abgeordneten Paul Lehrieder

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/8897 ist in der 165. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 8. März 2012 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
sowie an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie sowie den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Entgegen der bestehenden Gesetze verdienen Frauen nach
Analyse der Antragsteller in Deutschland noch immer durch-
schnittlich 23 Prozent weniger pro Stunde als ihre männ-
lichen Kollegen. Rund 81 Prozent der Betriebe im Westen
und 64 Prozent im Osten bezahlten Frauen weniger Gehalt
als Männern. Deutschland sei damit bei der Entgeltgleichheit
seit Jahrzehnten zusammen mit Tschechien, Österreich und
der Slowakei Schlusslicht in Europa.

Die große Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern
lasse sich nur durch mittelbare und unmittelbare Entgeltdis-
kriminierung erklären und zeige, dass für eine Änderung wei-
tere gesetzliche Regelungen mit konkreten Verfahren und
Sanktionen notwendig seien.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss sowie der Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Druck-
sache 17/8897 in ihren Sitzungen am 27. Februar 2013 bera-
ten und dem Deutschen Bundestag übereinstimmend mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
empfohlen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie hat nach der Beratung in seiner Sitzungen am 27. Feb-
ruar 2013 dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/8897 erstmals in seiner 114. Sitzung am
24. Oktober 2012 beraten und die Durchführung einer
öffentlichen Anhörung von Sachverständigen beschlossen.
Diese fand in der 123. Sitzung am 18. Februar 2013 statt. Ein-
zelheiten können den Stellungnahmen der Sachverständigen
auf Ausschussdrucksache 17(11)1062 sowie dem Protokoll
der Sitzung entnommen werden.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner

der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU verwies darauf, dass die Ent-
geltdiskriminierung nicht durch gesetzliche Regelungen ver-
ursacht werde. Ein wesentlicher Teil der unterschiedlichen
Bezahlung von Mann und Frau liege in den familiären Ver-
pflichtungen der Frauen begründet. Das habe auch die Sach-
verständigenanhörung des Ausschusses ergeben. Deshalb
forciere die Koalition den Ausbau der Kinderbetreuung, um
den Entgeltunterschieden entgegenzuwirken. Der vorlie-
gende Antrag würde stattdessen großen Bürokratieaufwand
schaffen, etwa durch die Überprüfung aller Tarifverträge. Der
Nutzen bleibe dabei mehr als fraglich. Zu forcieren seien aber
die bestehenden Ansätze mit den Sozialpartnern, um den be-
kannten Ursachen der Einkommenslücke entgegenzuwirken.

Die Fraktion der SPD kritisierte, dass Deutschland in der
EU zu den Ländern mit dem größten Reformbedarf gehöre.
Durchschnittlich 23 Prozent Lohnunterschied zwischen
Mann und Frau widerspreche der grundgesetzlich gebotenen
Gleichbehandlung. Beim Thema gleiche Bezahlung habe
man offensichtlich ein Durchsetzungsproblem, das die SPD-
Fraktion mit einem eigenen Gesetzentwurf angehe. Dieser
reiche weiter als der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN. Da man mit den Forderungen aber im Wesent-
lichen übereinstimme, stimme die SPD-Fraktion dem Antrag
dennoch zu.

Die Fraktion der FDP lehnte den Antrag ab, da er einen
nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Tarifautonomie dar-
stellen würde. An den gesetzlich verankerten Grundsatz der
Entgeltgleichheit seien die Tarifpartner ebenso wie der ein-
zelne Arbeitgeber bereits gebunden. Vielmehr müsse das Au-
genmerk auf den Zusammenhang zwischen familienbeding-
ten Erwerbspausen und Entgeltunterschieden gelegt werden.

Die Fraktion DIE LINKE. verwies darauf, dass sich am
Missstand der Lohndiskriminierung von Frauen seit Jahr-
zehnten nichts geändert habe. Die Entschließung des EU-
Parlaments zu diesem Thema sei als Signal zu begrüßen. Mit
seinen Empfehlungen sei das Europäische Parlament der
Entgeltgleichheitspolitik der Bundesregierung weit voraus.
Um Entgeltdiskriminierung endlich zu überwinden, müsse
man sich auch über die Bewertungskriterien für Arbeit ver-
ständigen. Bei diesem Thema sehe man erhebliche Unter-
schiede zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erinnerte da-
ran, dass die Entgeltdiskriminierung von Frauen vielschich-
tige Ursachen habe. Diese ziehe sich durch alle Berufe, sei
also keineswegs hauptsächlich Ergebnis der Berufswahl. Mit
ihrem Antrag biete die Fraktion Instrumente an, um gleiche
Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit in Deutsch-
land endlich durchzusetzen. Dabei müssten die Bewertungs-
kriterien für Arbeit einbezogen werden. Ferner fordere die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12575
Berlin, den 27. Februar 2013

Paul Lehrieder
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.