Vom 27. Februar 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12555
17. Wahlperiode 27. 02. 2013
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert,
Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 17/11822, 17/12537 –
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle
und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II
Der Bundestag wolle beschließen:
Nach Artikel 1 Absatz 2 Satz 7 wird folgender Satz eingefügt:
„Eine Entscheidung zum Abbruch der Rückholung ist einer Verbandsklage
nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz zugänglich.“
Berlin, den 26. Februar 2013
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Da die Entscheidung zum Abbruch der Rückholung der radioaktiven Abfälle
nicht UVP-pflichtig im Sinne von § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Umwelt-Rechts-
behelfsgesetzes ist, sollen mit der Einfügung die Klagemöglichkeiten von An-
wohnern und Umweltverbänden geklärt werden.