Vom 27. Februar 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12554
17. Wahlperiode 27. 02. 2013
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert,
Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 17/11822, 17/12537 –
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle
und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 Absatz 2 Satz 7 wird wie folgt gefasst:
„Vor einer Entscheidung nach Satz 4 oder Satz 6 sind der Deutsche Bundestag
von dem für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen
Bundesministerium zu unterrichten und anzuhören sowie von dem Bundesamt
für Strahlenschutz der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben,
sofern kein sofortiges Handeln erforderlich ist.“
Berlin, den 26. Februar 2013
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Die formale Unterrichtung des Deutschen Bundestages wird wegen der mög-
licherweise weitreichenden Folgen der Entscheidung zum Abbruch der Rück-
holung ihrer Bedeutung nicht gerecht. Insofern soll der Bundestag nicht nur
unterrichtet, sondern auch zu den Umständen und den Folgen der Abbruchent-
scheidung angehört werden. Ein solches Vorgehen greift nicht in administrative
Aufgaben ein, fördert aber die Akzeptanz der Entscheidung zum Abbruch der
Rückholung und der weiteren Stilllegung der Schachtanlage Asse II.