BT-Drucksache 17/12526

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/11293, 17/11873 - Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Ein effizientes Tierarzneimittelgesetz schaffen und die Antibiotikagaben in der Nutztierhaltung wirkungsvoll reduzieren - Drucksache 17/12385 -

Vom 27. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12526
17. Wahlperiode 27. 02. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/11293, 17/11873 –

Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase,
Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/12385 –

Ein effizientes Tierarzneimittelgesetz schaffen und die Antibiotikagaben in der
Nutztierhaltung wirkungsvoll reduzieren

A. Problem

Zu Buchstabe a

Antibiotika sind ein zentrales Instrument zur Behandlung von Infektionskrank-
heiten. Ergebnisse aus dem jährlichen Resistenzmonitoring zeigen laut Bundes-
regierung insbesondere in bestimmten Tierhaltungen hohe Resistenzraten gegen
wichtige Antibiotikagruppen auf. Zudem liegen laut Bundesregierung Erkennt-
nisse aus der Wissenschaft sowie aus den Bundesländern vor, nach denen Anti-
biotika in bestimmten Tierhaltungssystemen in hohen Quantitäten eingesetzt
werden. Es besteht nach Darstellung der Bundesregierung eine Relation zwi-
schen der Häufigkeit eines Antibiotikaeinsatzes und der Entwicklung des Risi-
kos von Antibiotikaresistenzen.

Zu Buchstabe b

Der von der Bundesregierung vorgelegte Novellierungsentwurf des Arzneimit-
telgesetzes reicht aus Sicht der Fraktion der SPD nicht aus, um den Antibiotika-
einsatz in Deutschland effektiv zu reduzieren. Eine Reduktion des Antibiotika-
einsatzes ist für die Antragsteller nicht allein durch das Arzneimittelgesetz zu
erreichen. Hierfür ist für die Antragsteller auch der Tiergesundheitsstatus im Be-
trieb maßgeblich verantwortlich. Bestehende Regelungen zur Tierhaltung müs-
sen ihrer Ansicht nach in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammengeführt
und weiterentwickelt werden. Ein eigenständiges Tierarzneimittelrecht ist des-
halb nach Darstellung der Antragsteller notwendig.

Drucksache 17/12526 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/12385 soll die Bundesregierung insbeson-
dere aufgefordert werden, ein Konzept für einen ganzheitlichen Ansatz zur Mi-
nimierung der Antibiotikagaben in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und
die Grundlagen für ein effizientes betriebliches Tiergesundheits- und Hygiene-
management vorzulegen sowie die Voraussetzungen für ein eigenständiges Tier-
arzneimittelgesetz zu prüfen und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Mai
2013 Bericht zu erstatten.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Mit dem Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittel-
gesetzes (16. AMG-Novelle) soll insbesondere der Einsatz von Antibiotika bei
der Haltung von Tieren reduziert, der sorgfältige Einsatz und verantwortungs-
volle Umgang mit Antibiotika zur Behandlung von erkrankten Tieren gefördert
und verbessert sowie den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder eine
effektivere Aufgabenwahrnehmung, insbesondere im Tierhaltungsbetrieb, er-
möglicht werden, um damit das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von An-
tibiotikaresistenzen zu begrenzen.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält laut Bundesregierung die notwendigen
Vorschriften, um die vorgenannte Zielsetzung zu erreichen. Hierbei soll unter
anderem auch die Möglichkeit für den Aufbau einer bundeseinheitlichen amtli-
chen Datenbank zur Erfassung und Verarbeitung der Daten zur Therapiehäufig-
keit bei landwirtschaftlichen Nutztieren geschaffen werden. Des Weiteren wer-
den im Hinblick auf Antibiotika erstmals Kontrollen für Tierhalter bestimmter
Lebensmittel liefernder Tiere vorgeschrieben, die – ausgehend von einem
Benchmarking der betriebsindividuellen Antibiotika-Therapiehäufigkeit – ein
verpflichtendes Antibiotikaminimierungskonzept zur Folge haben können, auf
das die zuständige Behörde erforderlichenfalls Einfluss nehmen kann. Der Ge-
setzentwurf enthält unter anderem auch Ermächtigungen für Regelungen, die es
den zuständigen Behörden der Länder ermöglichen sollen, ihren Überwa-
chungsaufgaben noch gezielter nachzukommen.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksachen 17/11293, 17/11873 in ge-
änderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/12385 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Gesetzentwurfes.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12526

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Buchstabe a

Durch das Gesetz entstehen dem Bund nach Angabe der Bundesregierung keine
Mehrkosten.

Zu Buchstabe b

Wurden nicht erörtert.

E. Erfüllungsaufwand

Zu Buchstabe a

Soweit es sich um Ermächtigungen handelt, ist laut Bundesregierung der Erfül-
lungsaufwand nicht zu ermitteln. Er wird bei den aus den Ermächtigungen resul-
tierenden Verordnungen dargestellt.

Etwaiger sich aus noch zu erlassenden Verordnungen ergebender Mehrbedarf an
Sach- und Personalmitteln im Bundeshaushalt soll nach Aussage der Bundes-
regierung finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen
werden.

Aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Ermittlung und Kontrolle der betrieb-
lichen Therapiehäufigkeit (§ 58c Absatz 1 und 2), in deren Rahmen auch bei
landwirtschaftlichen Betrieben nach Inkrafttreten des Gesetzes Minimierungs-
maßnahmen notwendig werden, leitet sich laut Bundesregierung der im Weite-
ren erläuterte und geschätzte Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ab.

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Es entsteht nach Angabe der Bundesregierung kein Erfüllungsaufwand für Bür-
gerinnen und Bürger.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Mitteilungen nach § 58a (Aufwand pro Jahr):

Erfüllungsaufwand für den Tierhalter (alternativ):

– wenn Tierhalter selbst meldet

= Daten (ANTHV) noch nicht elektronisch erfasst: 2,2 Mio. Euro

= Daten (ANTHV) bereits elektronisch erfasst: 3,3 Mio. Euro

– wenn Tierhalter die Meldung an den Tierarzt delegiert
(Kosten gemäß GOT): 5 Mio. Euro

Antibiotikaminimierungsmaßnahmen nach § 58c (Aufwand pro Jahr) Aus-
gangssituation geschätzt (vgl. Begründung S. 17 Absatz 3, Bundestagsdruck-
sache 17/11293):

Prüfung Bundesanzeiger (einmal jährlich): 800 000 Euro

Nachfolgender Aufwand ergibt sich nicht für alle Betriebe, sondern nur für
diejenigen, bei denen eine Überschreitung der Therapiehäufigkeitskennzahl
vorliegt:

Prüfung der Gründe für Überschreitung der

Therapiehäufigkeitskennzahl: 11,2 Mio. Euro

Erstellung des Antibiotikaminimierungsplans: 6,2 Mio. Euro

Aus dem Antibiotikaminimierungsplan resultierende
Maßnahmen (exemplarische Berechnung): ca. 32 Mio. Euro

Drucksache 17/12526 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

geschätzte Verbesserung für die Landwirtschaft
aufgrund der zuvor genannten Maßnahmen: ca. 13,3 Mio. Euro.

Insgesamt errechnet sich laut Bundesregierung ein durchschnittlicher jährli-
cher Erfüllungsaufwand von ca. 41,9 Mio. Euro (Addition von 5 Mio. Euro,
800 000 Euro, 11,2 Mio. Euro, 6,2 Mio. Euro, 32 Mio. Euro abzüglich
13,3 Mio. Euro).

Zu beachten ist laut Bundesregierung, dass sich Erfüllungsaufwand für Maß-
nahmen aufgrund von Befugnissen nach § 58c Absatz 3 nur bei Anordnung
durch die zuständige Behörde ergibt und dies auch nicht zwangsläufig jähr-
lich der Fall sein dürfte.

Ziel der 16. AMG Novelle ist insbesondere die Minimierung des Antibioti-
kaeinsatzes. Wenn dieses Ziel laut Bundesregierung konsequent verfolgt
wird und weniger Erkrankungen auftreten, die mit Antibiotika behandelt
werden müssen, so ergeben sich Einsparungen für den Tierhalter durch Weg-
fall von Tierarzt- und Arzneimittelkosten, die derzeit noch nicht geschätzt
werden können, weil das bundesweite Antibiotikaminimierungskonzept ein
völlig neuer Regelungsansatz ist.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Wurden nicht erörtert.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für die Haushalte der Länder entstehen nach Darstellung der Bundesregierung
Mehrkosten durch das Betreiben der behördlichen Datenbank(en), den Aufwand
für die Verarbeitung und Nutzung der nach § 58a übermittelten Daten sowie für
den Überwachungsaufwand, sofern die Behörde Maßnahmen nach § 58c Ab-
satz 3 ergreift. Der Aufwand kann laut Bundesregierung derzeit allenfalls grob
abgeschätzt werden, da die zur konkreten Bestimmung notwendigen Faktoren
derzeit von den Ländern noch nicht hinreichend bestimmbar sind. Vor dem Hin-
tergrund, dass die Länder voraussichtlich eine zentrale Datenbank schaffen,
könnte sich der Gesamtaufwand nach Darstellung der Bundesregierung im Be-
reich von ca. 22 Mio. Euro bewegen, allerdings nur dann, wenn die Behörden
der Länder jedes Jahr alle aufgeführten Maßnahmen ergreifen würden. Wie hoch
die tatsächlichen Kosten sind, wird sich nach Darstellung der Bundesregierung
erst nach Einführung der Maßnahmen der §§ 58 a bis 58d erweisen. Das Anti-
biotikaminimierungskonzept der §§ 58a bis 58d mit der Ermittlung der Thera-
piehäufigkeit dürfte nach Darstellung der Bundesregierung mittelfristig zu einer
Entlastung der Länderhaushalte führen, da die Überwachungsmaßnahmen risi-
koorientierter planbar sind und daher Personal gezielt und Ressourcen sparend
eingesetzt werden kann. Die Darstellung des Erfüllungsaufwandes impliziert
laut Bundesregierung nicht, dass zusätzliche Personal- und Sachmittel erforder-
lich sind.

Zu Buchstabe b

Der Erfüllungsaufwand wurde nicht erörtert.

F. Weitere Kosten

Zu Buchstabe a

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12526

Sozialversicherung

Es ergeben sich laut Bundesregierung keine finanziellen Auswirkungen auf die
Sozialversicherung.

Zu Buchstabe b

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/12526 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksachen 17/11293, 17/11873 in der aus der nach-
stehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/12385 abzulehnen.

Berlin, den 27. Februar 2013

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Dieter Stier
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12526

Drucksache 17/12526 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12526

Drucksache 17/12526 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/12526

Drucksache 17/12526 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12526

Drucksache 17/12526 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12526

Drucksache 17/12526 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/12526

Drucksache 17/12526 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/12526

Drucksache 17/12526 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/12526

Drucksache 17/12526 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/12526

Drucksache 17/12526 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/12526

Drucksache 17/12526 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/12526

Drucksache 17/12526 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dieter Stier, Dr. Wilhelm Priesmeier, Dr. Christel
Happach-Kasan, Dr. Kirsten Tackmann und Friedrich Ostendorff

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung auf Drucksachen 17/11293, 17/11873 in der
204. Sitzung am 8. November 2012 an den Ausschuss für Er-
nährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur feder-
führenden Beratung sowie an den Ausschuss für Gesundheit
zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion der
SPD auf Drucksache 17/12385 in der 222. Sitzung am
21. Februar 2013 an den Ausschuss für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz zur federführenden Bera-
tung sowie an den Ausschuss für Gesundheit zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Antibiotika sind ein zentrales Instrument zur Behandlung
von Infektionskrankheiten. Ergebnisse aus dem jährlichen
Resistenzmonitoring zeigen laut Bundesregierung insbeson-
dere in bestimmten Tierhaltungen hohe Resistenzraten ge-
gen wichtige Antibiotikagruppen auf. Zudem liegen laut
Bundesregierung Erkenntnisse aus der Wissenschaft sowie
aus den Bundesländern vor, nach denen Antibiotika in be-
stimmten Tierhaltungssystemen in hohen Quantitäten einge-
setzt werden. Es besteht nach Darstellung der Bundesregie-
rung eine Relation zwischen der Häufigkeit eines
Antibiotikaeinsatzes und der Entwicklung des Risikos von
Antibiotikaresistenzen.

Mit dem Gesetzentwurf soll insbesondere der Einsatz von
Antibiotika bei der Haltung von Tieren reduziert, der sorg-
fältige Einsatz und verantwortungsvolle Umgang mit Anti-
biotika zur Behandlung von erkrankten Tieren gefördert und
verbessert sowie den zuständigen Überwachungsbehörden
der Länder eine effektivere Aufgabenwahrnehmung, insbe-
sondere im Tierhaltungsbetrieb, ermöglicht werden, um da-
mit das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Anti-
biotikaresistenzen zu begrenzen.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält laut Bundesregie-
rung die notwendigen Vorschriften, um die vorgenannte
Zielsetzung zu erreichen. Hierbei soll unter anderem auch
die Möglichkeit für den Aufbau einer bundeseinheitlichen
amtlichen Datenbank zur Erfassung und Verarbeitung der
Daten zur Therapiehäufigkeit bei landwirtschaftlichen Nutz-
tieren geschaffen werden. Des Weiteren werden im Hinblick
auf Antibiotika erstmals Kontrollen für Tierhalter bestimm-
ter Lebensmittel liefernder Tiere vorgeschrieben, die – aus-
gehend von einem Benchmarking der betriebsindividuellen
Antibiotika-Therapiehäufigkeit – ein verpflichtendes Antibio-
tikaminimierungskonzept zur Folge haben können, auf das
die zuständige Behörde erforderlichenfalls Einfluss nehmen
kann. Zur Orientierung über die Situation der Betriebe hat

der Tierhalter Angaben, die die Ermittlung der betriebs-
individuellen Therapiehäufigkeit ermöglichen, der zuständi-
gen Behörde mitzuteilen, die die halbjährliche Therapie-
häufigkeit pro Betrieb und bezogen auf die jeweiligen
Tierarten ermittelt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit ermittelt aus den Angaben die
bundesweite Therapiehäufigkeit für die jeweilige Tierart.

Der Gesetzentwurf enthält unter anderem auch Ermächti-
gungen für Regelungen, die es den zuständigen Behörden
der Länder ermöglichen sollen, ihren Überwachungsaufga-
ben noch gezielter nachzukommen. Die Beibehaltung der
bereits geltenden Regelungen ist nach Sicht der Bundesre-
gierung nicht ausreichend, da Erkenntnisse der wissen-
schaftlichen Risikobewertung über ungünstige Entwicklun-
gen in der Resistenzlage des Veterinärbereiches vorliegen
und die Erkenntnisse aus Bundesländern über den Antibioti-
kaeinsatz in bestimmten Tierhaltungen Maßnahmen zur Be-
grenzung des Antibiotikaeinsatzes erforderlich machen.
Freiwillige Maßnahmen der beteiligten Kreise wie zum Bei-
spiel die Erfassung des Antibiotikaeinsatzes in Datenbanken
sind sinnvoll, können aber nach Darstellung der Bundesre-
gierung nicht die Wirkung von den Einsatz reduzierenden
verbindlichen Maßnahmen entfalten.

Der Bundesrat hat in seiner 902. Sitzung am 2. November
2012 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung auf Drucksache 17/11293 gemäß Artikel 76 Absatz 2
des Grundgesetzes eine Stellungnahme abzugeben, auf die
eine Gegenäußerung der Bundesregierung erfolgte. Die
Stellungnahme des Bundesrates ist als Anlage 3 der Druck-
sache 17/11293 beigefügt. Die Gegenäußerung der Bundes-
regierung zu der Stellungnahme des Bundesrates ist der
Drucksache 17/11873 zu entnehmen.

Zu Buchstabe b

Aus Sicht der Antragsteller ist die Novellierung des Arznei-
mittelgesetzes (AMG) überfällig. Im Jahr 2011 wurden laut
der Fraktion der SPD in Deutschland 1734 Tonnen Antibio-
tika an landwirtschaftliche Nutztiere verabreicht. Die Anti-
biotikaverordnungen lagen nach Aussage der Antragsteller
damit doppelt so hoch wie die bis dahin von den Herstellern
veröffentlichten Mengen. Der im September 2012 von der
Bundesregierung vorgelegte Novellierungsentwurf des Arz-
neimittelgesetzes reicht aus Sicht der Fraktion der SPD nicht
aus, um den Antibiotikaeinsatz in Deutschland effektiv zu
reduzieren. Die Stellungnahme des Bundesrates hat ihrer
Ansicht nach die Lücken im Novellierungsentwurf deutlich
gemacht.

Eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes ist für die Antrag-
steller nicht allein durch das Arzneimittelgesetz zu errei-
chen. Hierfür ist für die Antragsteller auch der Tiergesund-
heitsstatus im Betrieb maßgeblich verantwortlich. Vor allem
die betrieblichen Haltungsbedingungen und das Hygienema-
nagement haben nach Darstellung der Antragsteller ent-
scheidenden Einfluss auf den Gesundheitsstatus der land-
wirtschaftlichen Nutztiere. Deshalb kann aus Sicht der
Fraktion der SPD nur ein ganzheitlicher Ansatz zur Mini-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/12526

mierung der Antibiotikaverbrauchsmengen beitragen. Beste-
hende Regelungen zur Tierhaltung müssen ihrer Ansicht
nach in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammenge-
führt und weiterentwickelt werden. Dabei sind objektiv
mess- und kontrollierbare Tierwohlindikatoren festzulegen,
wie etwa Mortalitäts- und Morbiditätsraten, physiologische
Kenngrößen sowie Verhaltens- und Leistungswerte, die Aus-
kunft über den Gesundheitsstatus von Tieren geben.

Die bestehenden Vorschriften zu Tierarzneimitteln im Arz-
neimittelgesetz sind laut der Fraktion der SPD unübersicht-
lich und in weiten Teilen nicht mehr nachvollziehbar. Das
liegt ihrer Ansicht auch daran, dass in Deutschland Human-
und Tierarzneimittel in einem Gesetz geregelt werden. Ein
eigenständiges Tierarzneimittelrecht ist deshalb nach Dar-
stellung der Antragsteller notwendig. Dadurch können aus
Sicht der Fraktion der SPD auch besondere Anforderungen
an die Tiergesundheit direkt im Tierarzneimittelrecht aufge-
nommen werden. In einem ersten Schritt ist laut der Fraktion
der SPD in der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes mehr
Transparenz beim Einsatz von Antibiotika in der landwirt-
schaftlichen Nutztierhaltung zu schaffen, indem unter ande-
rem eine zentrale bundeseinheitliche Datenbank zur Erfas-
sung der Antibiotikaanwendungen beim Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ge-
schaffen wird und die Tierhalter und Tierärzte verpflichtet
werden, tagesaktuell bestimmte Angaben an die zentrale
bundeseinheitliche Datenbank zu melden.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/12385 soll die Bundes-
regierung aufgefordert werden,

1. ein Konzept für einen ganzheitlichen Ansatz zur Mini-
mierung der Antibiotikagaben in der landwirtschaftli-
chen Nutztierhaltung und die Grundlagen für ein effizien-
tes betriebliches Tiergesundheits- und Hygienemanage-
ment vorzulegen, das folgende Kriterien umfasst:

– objektiv mess- und kontrollierbare Tierwohlindikato-
ren festzulegen, wie etwa Mortalitäts- und Morbidi-
tätsraten, physiologische Kenngrößen, Verhaltens-
und Leistungswerte, die Auskunft über den Gesund-
heitsstatus von Tieren geben;

– bei der Schlachttieruntersuchung Organbefunde und
erkennbare Verletzungen und Veränderungen der
Tiere mit einzubeziehen, die bei der Schlachtung fest-
gestellt werden und die rechtlichen Voraussetzungen
für die einheitliche Bewertung zu schaffen;

– ein regelmäßiges Monitoring des Tierhygienestatus
sowie die tierärztliche Bestands- und Hygienebera-
tung in regelmäßigem Turnus vorzusehen;

– Durchgriffs- und Anordnungsbefugnisse für die Kon-
trollbehörden zu schaffen, wenn gravierende Hygiene-
und Haltungsmängel festgestellt werden sowie Doku-
mentationspflichten für regelmäßig vorzunehmende
Desinfektionsmaßnahmen in Tierhaltungsbeständen
ab einer bestimmten Betriebsgröße vorzuschreiben;

2. die Voraussetzungen für ein eigenständiges Tierarznei-
mittelgesetz zu prüfen und dem Bundestag bis zum
31. Mai 2013 Bericht zu erstatten.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 101. Sitzung
am 27. Februar 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Druck-
sachen 17/11293, 17/11873 in geänderter Fassung anzuneh-
men.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 101. Sitzung
am 27. Februar 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 17/12385 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

1. Öffentliche Anhörung

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat in seiner 81. Sitzung am 28. November 2012
um Thema „Arzneimittelgesetz “ auf der Grundlage des Ge-
setzentwurfes der Bundesregierung auf Drucksache 17/11293
eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

Folgende Sachverständige – Verbände, Ministerien und In-
stitutionen – sowie Einzelsachverständige hatten Gelegen-
heit zur Stellungnahme in der öffentlichen Anhörung:

Sachverständige

– Bundestierärztekammer e. V. (BTK), Herr Dr. Thomas
große Beilage,

– Bundesverband praktizierender Tierärzte e. V. (bpt), Herr
Dr. med. vet. Hans-Joachim Götz,

– Deutscher Bauernverband e. V. (DBV), Frau Brigitte
Wenzel,

– Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Natur- und Ver-
braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr
Peter Knitsch,

– Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbrau-
cherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Herr
Dr. Dirk Freitag,

– QS Qualität und Sicherheit GmbH, Herr Dr. Hermann-
Josef Nienhoff,

– Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), Frau
Susanne Mauersberg,

Einzelsachverständige

– Herr Professor Dr. Jörg Hartung (Stiftung Tierärztliche
Hochschule, Institut für Tierhygiene, Tierschutz und
Nutztierethologie).

Die Sachverständigen/Einzelsachverständigen bewerteten
den Gesetzentwurf der Bundesregierung unterschiedlich.

Drucksache 17/12526 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung vom 28. Novem-
ber 2012 sind in die Beratungen des Ausschusses mit ein-
geflossen. Die schriftlichen Stellungnahmen der geladenen
Sachverständigen und Einzelsachverständigen – die
Ausschussdrucksachen 17(10)1108-A, 17(10)1108-B,
17(10)1108-C, 17(10)1108-D, 17(10)1108-E), 17(10)1108-
F, 17(10)1108-G – sowie unter anderem der Videomitschnitt
des Parlamentsfernsehens von der Anhörung sind der Öf-
fentlichkeit über die Webseite des Deutschen Bundestages
(www.bundestag.de) zugänglich. Zudem wurden an den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz im Zusammenhang mit der 16. AMG-Novelle mehre-
re unaufgeforderte schriftliche Stellungnahmen übermittelt,
die in den Beratungsprozess eingeflossen sind.

2. Abschließende Beratung

Zu den Buchstaben a und b

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung auf Drucksachen 17/11293, 17/11873 sowie den Antrag
der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/12385 in seiner
88. Sitzung am 27. Februar 2013 abschließend beraten. Die
Beratung wurde im nicht öffentlichen 88. Kurzprotokoll des
Ausschusses festgehalten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP brachten zum Ge-
setzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 17/11293,
17/11873 einen Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache
17(10)1206 ein.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte zum Ge-
setzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 17/11293,
17/11873 drei Änderungsanträge – die Ausschussdrucksa-
chen 17(10)1208, 17(10)1209 (neu) und 17(10)1210 – ein,
die folgenden Wortlaut hatten:

Ausschussdrucksache 17(10)1208:

Der Ausschuss wolle beschließen:

Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa
(§56a, Absatz 3, Satz 1, Nummer 4, Buchstabe a)

In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa ist
§ 56a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a wie folgt zu fas-
sen:

„a) Tierärzte über die Abgabe, Verschreibung und Anwen-
dung, auch im Hinblick auf die Behandlung, von für den Ver-
kehr außerhalb der Apotheken nicht freigegebenen Nachwei-
se führen und diese Nachweise bezüglich antimikrobiell
wirksamer Stoffe einmal monatlich der zuständigen Behörde
oder der von ihr beauftragten Stelle mitteilen müssen,“

Folgeänderung:

In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb ist
§ 56a Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 wie folgt zu fassen:

„2. Im Falle des Satzes 1 Nummer 4 Buchstabe a Art, Form
und Inhalt der zu übermittelnden Daten geregelt werden.“

Begründung

Um den Antibiotikaeinsatz effektiv erfassen und überwachen
zu können, muss neben den vom Tierhalter angewandten Me-
dikamenten im Sinne von umfassender Transparenz auch die

Abgabe beim Tierarzt zeitnah erfasst werden, um die Daten
vergleichen und auf Plausibilität prüfen zu können.

Ausschussdrucksache 17(10)1209 (neu):

Der Ausschuss wolle beschließen:

Zu Artikel 1 Nummer 7 (§ 58b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a
- neu -)

In Artikel 1 Nummer 7 ist in § 58b Absatz 1 Satz 1 nach Num-
mer 3 folgende Nummer 3a einzufügen:

„3a. verabreichte Menge des Arzneimittels pro Tier und
Tag,“

Begründung:

Im Entwurf der Bundesregierung ist zur Quantifizierung der
abgegebenen Antibiotika bisher nur die Erfassung der The-
rapiehäufigkeit, nicht aber der Dosierung vorgesehen. Ohne
die Erfassung der Tagesdosis ergibt sich kein komplettes
Bild.

Ausschussdrucksache 17(10)1210:

Der Ausschuss wolle beschließen:

Zu Artikel 1 Nummer 7 (§ 58a neu Absatz 1, Absatz 2)

In Artikel 1 ist Nummer 7 wie folgt zu ändern:

1. § 58a Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

a) In Satz 1 ist der erste Halbsatz wie folgt zu fassen:

„Wer Tiere der Gattungen Rind, ausgenommen milchgeben-
de Rinder, Schwein, Huhn (Gallus gallus), Pute sowie Fi-
sche, berufs- oder gewerbsmäßig hält,“

Begründung

Fische werden im Gesetzentwurf bei der Erfassung nicht be-
rücksichtigt. Das muss geändert werden, da beim Einsatz
von Antibiotika durch die Zugabe in das Wasser, z. B. über
das Futter, diese direkt in die Umwelt gelangen und damit
eine zusätzliche Gefahr des Eintrags von resistenten Keimen
und antimikrobiell wirksamen Stoffen in den Naturhaushalt
besteht.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte ferner
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen
17/11293, 17/11873 einen Entschließungsantrag auf Aus-
schussdrucksache 17(10)1211 ein, der folgenden Wortlaut
hatte:

Der Bundestag wolle beschließen:

I. der Bundestag stellt fest,

mehr als ein Jahr nach Ankündigung von gesetzlichen Ini-
tiativen zur Senkung des massiven Antibiotikaeinsatzes in
der Tierhaltung stimmt der Bundestag über den „Entwurf
eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittel-
gesetzes“ der Bundesregierung ab. Die entsprechenden Ver-
ordnungsentwürfe wurden dem Parlament bis zum heutigen
Tag nicht vorgelegt. Die Initiative der Bundesregierung be-
schränkt sich also auf das Arzneimittelgesetz (AMG). Die
dringend notwendige Reform der Haltungsbedingungen
wird nicht angegangen. Auch ein Verbot von Mengenrabat-
ten für Antibiotika wird nicht auf den Weg gebracht. Das Sys-
tem der Massentierhaltung, das auf permanentem Einsatz
von Antibiotika basiert, bleibt somit unangetastet. Der Ent-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/12526

wurf der Bundesregierung befasst sich im Wesentlichen mit
der Erfassung und Dokumentation des Antibiotikaver-
brauchs. Regelungen in diesem Bereich hatten Experten und
Länder schon lange gefordert. Allerdings sind die vorgese-
henen Maßnahmen viel zu kompliziert und wenig zielfüh-
rend. Das hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme
vom 2.11.2012 festgestellt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf, folgende Punkte in das 16. Gesetz zur Änderung des Arz-
neimittelgesetzes aufzunehmen und dabei unter anderem
auch die Bedenken und Änderungswünsche des Bundesrates
zu berücksichtigen:

1. Der prophylaktische Einsatz von Antibiotika in der Tier-
haltung muss beendet werden. Als erster Schritt auf dem
Weg dorthin muss ein globales Reduktionsziel von 50 %
bis 2018, bezogen auf alle antimikrobiellen Wirkstoffe, im
AMG verankert werden.

2. Die Einrichtung einer zentralen Datenbank zur Erfas-
sung des Antibiotikaeinsatzes, in der Daten unmittelbar
und risikoorientiert von den zuständigen Behörden aus-
gewertet werden können.

3. Die Aufnahme des Kriteriums der ADD (animal daily do-
sis) bei der Erfassung (§58a Absatz 2). Wenn neben der
Therapiehäufigkeit nicht auch die tatsächliche Menge
der eingesetzten Wirkstoffe abgefragt wird, bleibt das
Bild unvollständig und statistischen Tricksereien mit
niedrigdosierten, langwirkenden Medikamenten werden
Tür und Tor geöffnet.

4. Die Erfassung aller Tierarten, die der Gewinnung von
Lebensmitteln dienen, an Stelle der bisher vorgesehenen
Tiere der Gattungen Rind, Schwein, Huhn und Pute
(§58a).

5. Eine klare Definition der Begriffe Einzeltierbehandlung
und Bestandsbehandlung im §56a mit dem Ziel einer Be-
gründungspflicht für Bestandsbehandlungen. Es darf
nicht weiterhin der ganze Bestand behandelt werden,
wenn nur einzelne Tiere erkrankt sind. In diesem Zusam-
menhang sollte auch die verpflichtende Errichtung von
Krankenställen in den entsprechenden Haltungsverord-
nungen vorgesehen werden.

6. Die Einrichtung einer Tierarzneimittelanwendungskom-
mission nach §56a Absatz 5 AMG. Eine solche Kommis-
sion soll rechtsverbindliche Leitlinien auf dem jeweiligen
Stand der Wissenschaft erarbeiten, um schnell und effi-
zient auf aktuelle Resistenzentwicklungen zu reagieren.
In diesem Zusammenhang muss auch die Anwendung von
so genannten Reserveantibiotika eng begrenzt werden.
Diese müssen in erster Linie dem Einsatz beim Mensch
vorbehalten bleiben. In der Nutztierhaltung dürfen diese
nur in Ausnahmefällen und unter Nachweis eines ent-
sprechenden Antibiogramms (Erregertest bzw. Empfind-
lichkeitstest) zum Einsatz kommen. Es müssen wirksame
Sanktionen verankert werden. Nach dem aktuellen Ent-
wurf können Bußgelder nach §97 nur für diejenigen Tier-
halter erhoben werden, die Daten nicht übermitteln. Wer
Reduktionspläne nicht erfüllt, muss mit keinen Sanktio-
nen rechnen. Hier braucht es klare Regelungen bis hin
zur Möglichkeit, Betriebe bei anhaltend hohem Antibio-
tikaeinsatz zu schließen.

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
17/11293 lag dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz eine Petition vor, zu der der Peti-
tionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Stellung-
nahme nach § 109 GO-BT angefordert hatte. Zudem lagen
dem Petitionsausschuss zum Zeitpunkt der Beratungen unter
anderem zwei weitere sachgleiche Petitionen vor. Die Peten-
ten sprachen sich im Wesentlichen dafür aus:

– den vorbeugenden „Masseneinsatz“ von Medikamenten,
insbesondere von Antibiotika, bei der Zucht und Mast
von Nutztieren gesetzlich zu verbieten

Dem Anliegen der Petenten wurde im Wesentlichen entspro-
chen. Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen Antibiotika
schon bisher ausschließlich zur Behandlung von kranken
Tieren eingesetzt werden. Mit dem Entwurf eines Sechzehn-
ten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
(16. AMG-Novelle) wird laut Bundesregierung insbesonde-
re das Ziel verfolgt, zur Begrenzung von Antibiotikaresisten-
zen den Einsatz von Antibiotika in der Nutztier-Haltung auf
das therapeutische Mindestmaß zu reduzieren.

3. Abstimmungsergebnisse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Ausschussdrucksache 17(10)1206 anzunehmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Ausschussdrucksache 17(10)1208 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Ausschussdrucksache 17(10)1209 (neu) abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Ausschussdrucksache 17(10)1210 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksachen 17/11293, 17/11873 in geänderter Fassung an-
zunehmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Entschließungsantrag der Frak-

Drucksache 17/12526 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdruck-
sache 17(10)1211 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE., den Antrag der Fraktion der
SPD auf Drucksache 17/12385 abzulehnen.

Berlin, den 27. Februar 2013

Dieter Stier
Berichterstatter

Dr. Wilhelm Priesmeier
Berichterstatter

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

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