BT-Drucksache 17/12502

Stand der Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts

Vom 25. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12502
17. Wahlperiode 25. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bettina Herlitzius,
Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Markus Tressel, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand der Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts

Bereits im Jahr 2009 hat die damalige Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD
das Nationale Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen veröffentlicht. Das
Hafenkonzept ist als Leitfaden der Hafenpolitik bis zum Jahr 2019 vorgesehen
und Teil des nationalen Masterplans Güterverkehr und Logistik aus dem Jahr
2008. Es richtet sich an Bund, Länder und Kommunen sowie die maritime Bran-
che und Verbände. Nach dem starken Einbruch der Umschlagsmenge während
der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 und den Folgejahren haben die meisten
deutschen Seehäfen inzwischen wieder ein stetiges Umschlagswachstum zu ver-
zeichnen. Damit verschärfen sich die bereits vor dem Jahr 2008 bestehenden
Engpassprobleme im Seehafenhinterlandverkehr. Ein Hauptproblem stellt die
immer knapper werdende Kapazität auf den Eisenbahnverbindungen zu und von
den Häfen dar. Ohne eine Kapazitätserweiterung stößt der Verkehrsträger
Schiene an seine Grenze, weitere Güter aufzunehmen. Im Rahmen des Natio-
nalen Hafenkonzepts soll außerdem die Kooperation von Hafenstandorten
unterstützt sowie die Umweltschutzpolitik der Häfen vorangebracht werden. Es
wurden zu den im Konzept genannten Maßnahmen Prüfaufträge durch die
Bundesregierung erteilt. Ergebnisse liegen der Öffentlichkeit bisher noch nicht
bzw. nur begrenzt vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Welche im Nationalen Hafenkonzept genannten Projekte bzw. Vorhaben
befinden sich in der Umsetzung?

b) Welche im Nationalen Hafenkonzept genannten Projekte bzw. Vorhaben
befinden sich in der Prüfung?

c) Welche im Nationalen Hafenkonzept genannten Projekte bzw. Vorhaben
wurden nicht weiterverfolgt bzw. gestrichen (bitte jeweils die Gründe
nennen)?

2. a) Welche Funktion haben Beirat und Lenkungsausschuss des Nationalen
Hafenkonzepts, und wie setzen sie sich jeweils zusammen (bitte jeweils

die Anzahl und Namen der Mitglieder sowie jeweilige Organisation an-
geben)?

b) Wann hatten die in Frage 2a genannten Gremien seit Einsetzung getagt,
und mit welchen Ergebnissen (bitte Beschlüsse des Beirats sowie des
Lenkungskreises tabellarisch aufführen)?

Drucksache 17/12502 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. a) Welches Ergebnis brachte der Prüfauftrag, die deutschen Nordrange
Häfen bezüglich standortübergreifender Kooperation unter Einbezie-
hung des Jade-Weser-Ports Wilhelmshaven zu unterstützen?

b) Was trägt die Bundesregierung selbst zur in Frage 2a genannten Zielvor-
gabe bei?

4. Inwiefern wird der Umweltschutz bei der Realisierung berücksichtigt, und
welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen oder sollen durchgeführt
werden?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verkehrsinvestitionen
der Länder in den Häfen bzw. im Hafenhinterland im Zeitraum bis zum
Jahr 2019 neben denen des Bundes, und wie werden die Maßnahmen auf-
einander abgestimmt?

6. Welche Projekte der von den Verkehrsministern der Küstenländer im Sep-
tember 2008 als Bestandteil des Nationalen Hafenkonzepts beschlossenen
Liste (sog. Ahrensburger Liste) wurden von den Ländern für den nächsten
Bundesverkehrswegeplan 2015 erneut gemeldet, und welche Kosten wer-
den für die Projekte derzeit veranschlagt (bitte tabellarisch nach Projekten
und letzter Kostenannahme aufführen)?

7. Wie setzt die Bundesregierung die Erhöhung der Brücken für eine verbes-
serte Befahrbarkeit der Binnenwasserstraßen durch Containerbinnenschiffe
um, welche Maßnahmen sind hier bisher erfolgt, und welche sind geplant
(bitte für Streckenabschnitte mit Anzahl der Brücken angeben und Angabe
zur Befahrbarkeit für Großmotorgüterschiff und zwei- bzw. dreilagigen
Containerverkehr sowie Kosten der Maßnahmen)?

8. a) Inwiefern hat sich durch Maßnahmen des Nationalen Hafenkonzepts der
Verkehr von der Straße auf den Kurzstreckenseeverkehr verlagert, und
wurden die erwarteten Ziele erreicht?

b) Welche infrastrukturellen Voraussetzungen und welche Anreize sind
zum Erreichen der Maßnahme nach Ansicht der Bundesregierung noch
nötig?

c) Welche konkreten Verlagerungseffekte hatte der Kurzstreckenseeverkehr
in Deutschland bzw. der Europäischen Union (EU) bisher (Konzept
„From Road to Sea“)?

9. a) Gibt es eine Bewertung der mittel- bis langfristigen Effekte der Förde-
rung von Anlagen im kombinierten Verkehr?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

b) Wenn nein, warum nicht?

10. Wie haben sich die Rahmenbedingungen hinsichtlich einer beschleunigten
Abfertigung von Binnenschiffen in den Seehäfen in Deutschland sowie
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Niederlanden sowie Belgien
durch das Nationale Hafenkonzept verändert, und wie hat sich der Um-
schlag vom Seeverkehr auf Binnenschiffe (bzw. umgekehrt) seit dem Jahr
2009 verändert?

11. Welche Harmonisierungsdefizite auf EU-Ebene hat die Bundesregierung
im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Hafenkonzepts erkannt, und
wie sollen diese beseitigt werden bzw. welche sind seit dem Jahr 2009 be-
reits beseitigt worden?

12. Welchen Stand hat die Umsetzung des europäischen Seeverkehrs ohne
Grenzen im Rahmen des sog. Blue Belt Projects?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12502

13. a) Bis wann wird die Bundesregierung einen Bericht zu Maßnahmen einer
Entbürokratisierung in der Verwaltung der Binnenschifffahrt vorlegen?

b) Nach welchen Kriterien und mit welchen Zielsetzungen wird dieser Be-
richt erarbeitet?

14. a) Wird die Bundesregierung Vorhaben der Häfen bezüglich koordinierter
Hafenentwicklungen weiter unterstützen?

b) Wenn nein, warum nicht?

15. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung erforder-
lich, um international verbindliche Verschärfungen der Grenzwerte für den
Schadstoffausstoß in der Seeschifffahrt zu erreichen, und wie verfolgt die
Bundesregierung diese Ziele?

16. a) Hat die Bundesregierung bisher bereits weitere Maßnahmen der Be-
grenzung von Schiffsemissionen geprüft, und wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Zu welchen Ergebnissen kam sie im Rahmen ihrer Untersuchungen?

17. a) Unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung weiterer ECA-Zonen
(Emission Control Areas/Regionen, in denen der Ausstoß von Schiffs-
emissionen eingeschränkt wird) in Europa bzw. weltweit?

b) Wenn ja, welche?

c) Wenn nein, warum nicht?

18. a) Welche Projekte zur Landstromversorgung von Schiffen befinden sich
in deutschen Seehäfen in der Planung bzw. sind bereits in der Um-
setzung?

b) Wie werden diese Projekte von Seiten der Reeder jeweils genutzt, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den einzel-
nen Projekten?

19. a) Welche Projekte zur Versorgung von Schiffen mit LNG (Liquefied Natural
Gas) befinden sich in deutschen Seehäfen in der Planung bzw. sind be-
reits in der Umsetzung?

b) Wie werden diese Projekte von Seiten der Reeder jeweils genutzt, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den einzel-
nen Projekten?

c) Bis wann wird nach Ansicht der Bundesregierung ein Versorgungsnetz
für die Seeschifffahrt aufgebaut werden können, und welche einzelnen
Schritte sind dafür nötig?

d) Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind nach Kenntnis der Bun-
desregierung von Seiten der Länder zu ändern, um eine reibungslose
und sichere Versorgung der Schiffe mit LNG als Schiffstreibstoff sicher-
zustellen?

20. Welche emissionsmindernden Maßnahmen (Geräusche, Schadstoffe etc.)
wird die Bundesregierung zukünftig im Bereich Häfen und Hafenhinter-
landverkehr unterstützen?

21. Wie setzt sich die Bundesregierung international für wirksame Emissions-
minderungsziele sowie für die Einführung eines wirksamen globalen
marktbasierten Instruments zur Reduzierung der CO2-Emissionen ein?

22. Mit welchen Maßnahmen wird die Einhaltung der Biodiversitätsstrategie
im neuen Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt?

Drucksache 17/12502 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
23. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der Euro-
päischen Kommission, Leitlinien für die Anwendung der europäischen
Umweltgesetzgebung in den Häfen zu verfassen?

24. a) Ist eine Fortschreibung des Nationalen Hafenkonzepts über das Jahr
2019 hinaus vorgesehen?

b) Wenn ja, um welchen Zeitraum?

c) Wenn nein, warum nicht?

d) Welche Bewertung wird am Ende des vorgesehenen Zeitraums durchge-
führt, die das Ergebnis der Maßnahmen des Nationalen Hafenkonzepts
(Zielerreichung) überprüft?

Berlin, den 22. Februar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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