BT-Drucksache 17/12501

380-kV-Leitungsausbauprojekt und Elbquerung

Vom 25. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12501
17. Wahlperiode 25. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Oliver Krischer, Harald Ebner,
Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Markus Tressel,
Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

380-kV-Leitungsausbauprojekt und Elbquerung

Die Unterelbe zwischen Hamburg und der Mündung bei Cuxhaven wird von
vielen Ver- und Entsorgungsleitungen gekreuzt. Ein wichtiges Infrastrukturbau-
werk ist die Elbkreuzung der Hochspannungsleitung bei Lühe. Der vordring-
liche Ausbau der Hochspannungsleitung von Hamburg-Nord bis Dollern ist
Bestandteil des Projektes 1 des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der
Höchstspannungsnetze (EGEnLAG). Im Rahmen des Ausbaus ist geplant, die
bestehenden Leitungen der Elbquerung bei Lühe zu erneuern (Elbkreuzungen 1
und 2). Die Notwendigkeit des Ausbaus der Höchstspannungsnetze allgemein
sowie des EnLAG-Projektes 1 Kassø (Dänemark)–Hamburg Nord–Dollern
speziell, steht aus energiewirtschaftlichen Erwägungen außer Frage.

Als weiterer Grund für den Ausbau des Leitungsabschnitts wird in verschiede-
nen Medienberichten aber auch die Schiffbarkeit der Elbe nach Hamburg für
große Containerschiffe genannt. So werden die neuen Triple-E-Schiffe eine
Bauhöhe von 73 Metern aufweisen. Je nach Tiefgang ragen sie etwa 65 Meter
aus dem Wasser. Diese Schiffe sollen ab dem Jahr 2013 in Dienst gestellt wer-
den. Zur Zeit beträgt die Durchfahrtshöhe der Elbe 75 Meter. Da in salzhaltiger
Luft der Sicherheitsabstand zwischen Schiff und Leitung 10 Meter betragen
sollte, beträgt die effektive Durchfahrtshöhe der Elbe nur 65 Meter und die
Elbe wäre damit für Schiffe dieser Größenordnung nur sehr bedingt passierbar.
Dies erscheint jedoch auch nicht notwendig, denn erst im Sommer 2012 wurde
in Wilhelmshaven der Tiefwasserhafen Jade-Weser-Port für die größte Contai-
nerschiffgeneration fertiggestellt.

Es entsteht daher der Eindruck, dass der Neubau dieses Leitungsabschnitts auf
höheren Masten nicht nur der Erhöhung der Übertragungskapazität dienen, son-
dern auch Durchfahrten von Triple-E-Schiffen ermöglichen soll. Diese Maß-
nahme wäre also nicht mit den Anforderungen der Energiewende begründet,
sondern würde der Vorbereitung der Elbvertiefung dienen. Die Elbvertiefung
ist jedoch ein in der Öffentlichkeit umstrittenes Projekt, dessen ökologische
Auswirkungen noch immer nicht geklärt sind. Auch die Kosten der Elbvertie-
fung sind nur schwer einschätzbar, da keine aktuellen Kostenplanungen vorlie-

gen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Woraus ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung der Nachrüstungs-
bedarf für die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Hochspan-
nungsleitung?

Drucksache 17/12501 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. a) Welchen Zustand weist die Leitung zum jetzigen Zeitpunkt auf?

b) Wie alt ist die bestehende Leitung?

c) Für welchen Zeitraum wurde sie errichtet?

3. Handelt es sich bei der Leitung in diesem Abschnitt um eine 380-kV-Lei-
tung, und wenn ja, wieso muss dieser Streckenabschnitt erneuert werden,
wenn das offizielle Ziel der EnLAG-Maßnahme 1 Kassø (Dänemark)–
Hamburg-Nord–Dollern darin besteht, die Übertragungskapazität von
220 kV auf 380 kV zu erhöhen?

4. Aus welchen Gründen soll sie erneuert werden, und welche Spannung
haben bestehende bzw. geplante Leitungen?

5. In welcher Höhe wird die neue Leitung nach der aktuellen Planung die
Elbe bei Lühe überqueren, und werden Schiffe der Triple-E-Klasse nach
Fertigstellung der Leitung diese passieren können?

6. Welche Orte auf nördlicher bzw. südlicher Seite der Elbe sollen mit der
neuen Leitung angebunden werden?

7. Mit welche Kosten wird für die Erneuerung der Elbquerung kalkuliert, und
welcher Anteil davon wird aus öffentlichen Mitteln getragen?

8. Sind die Kosten für die Leitungserneuerung in die Kosten für die geplante
Elbvertiefung (Fahrrinnenanpassung für die Unter- und Außenelbe für
14,50 m tiefgehende Containerschiffe) eingerechnet, und welche Kosten-
auswirkungen auf die Gesamtsumme für die Elbvertiefung hat dies?

9. War in den vorgebrachten Stellungnahmen von Betroffenen im Zuge des
Planfeststellungsverfahrens auch die 380-kV-Leitung Bestandteil?

10. Welche weiteren Ver- und Entsorgungsleitungen sind von einer Vertiefung
der Elbfahrrinne betroffen, und mit welchen Gesamtkosten rechnet die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang bezüglich eventuell notwendi-
ger Verlegungen von Leitungen?

11. In welchen Intervallen werden die Leitungen gewartet, und anhand welcher
Kriterien werden die Leitungen dabei überprüft?

12. a) Welche Probleme mit der Durchfahrtshöhe bei Schiffen sind bekannt
oder zu erwarten?

b) Auf welche Vorschrift stützt sich dies?

13. Sind bei der Planung der bevorstehenden Leitungserneuerung die zukünfti-
gen Durchfahrtshöhen für die größeren Containerschiffe berücksichtigt
worden?

14. a) Welche Alternativen zur Erneuerung der Leitung sind geprüft worden?

b) Aus welchen Gründen kam es gegebenenfalls nicht zur Prüfung von
Alternativen?

15. Wird aus Gründen der Verkehrssicherheit voll beladenen Schiffen der sog.
Triple-E-Klasse der Anlauf des Wilhelmshavener Hafens empfohlen, bzw.
unter welchen Bedingungen wird den Schiffen der Anlauf der Container-
terminals Bremerhaven bzw. Hamburg verwehrt?

Berlin, den 22. Februar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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