BT-Drucksache 17/12485

Bezahlbares Wohnen in der sozialen Stadt

Vom 26. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12485
17. Wahlperiode 26. 02. 2013

Antrag
der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert,
Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Hans-Joachim Hacker, Gustav
Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Petra Hinz (Essen), Ute Kumpf, Kirsten Lühmann,
Caren Marks, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Karin Roth (Esslingen),
Swen Schulz (Spandau), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Bezahlbares Wohnen in der sozialen Stadt

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Lebenswerte und sozial ausgeglichene Städte sind die Grundlage für den sozia-
len Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Bezahlbare und qualitativ gute Woh-
nungen sind ein grundlegendes Bedürfnis, sind Lebens- und Rückzugsraum und
somit ein Bestandteil der Daseinsvorsorge.

Nach Jahren überwiegend relativ ausgeglichener Wohnungsmärkte werden in
vielen Städten Wohnungen wieder knapp und infolgedessen teurer. Diese Ent-
wicklung spiegelt sich insbesondere in den Großstädten und verstärkt in Uni-
versitätsstädten wider. In Ballungszentren beträgt der Preisanstieg inzwischen
bis zu 10, in Einzelfällen bis zu 27 Prozent. In den fünf teuersten Städten liegen
die durchschnittlich verlangten Mieten für freien Wohnraum je Quadratmeter
aktuell bei 9 bis 12 Euro.

Das Mietrecht hat eine zentrale Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger. Mit
breitem gesellschaftlichem Konsens wurde im Jahr 2001 das soziale Mietrecht
modernisiert und eine Anpassung an die tatsächlichen Lebensverhältnisse
vorgenommen. Das Mietrecht wurde dadurch einfacher, übersichtlicher und
gerechter. Das im Dezember 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene
Mietrechtsänderungsgesetz der schwarz-gelben Bundesregierung ist ein Angriff
auf das soziale Mietrecht. Die Einschränkungen von Mieterrechten durch dieses
Gesetz müssen rückgängig gemacht werden und es muss insbesondere durch
eine Begrenzung von Mietsteigerungen bei neu abgeschlossenen Mietverträgen
und eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf 9 Prozent sichergestellt
werden, dass das Mietrecht auch den sich ändernden Bedingungen der
Wohn- und Mietsituation angepasst wird. Hierzu hat die SPD-Bundestagsfrak-
tion den Antrag „Bezahlbare Mieten in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache
17/12486 eingebracht.
Die steigenden Mieten belasten vor allem Geringverdiener und einkommens-
schwache Haushalte, die zunehmend Probleme haben, sich mit angemessenem
Wohnraum zu versorgen. Das gilt inzwischen jedoch zunehmend auch für Be-
völkerungsgruppen mit durchschnittlichem Einkommen. Zu steigenden Kalt-
mieten kommen wachsende Energiekosten, die sogenannte zweite Miete, mit
der Folge, dass die Wohngesamtkosten heute bereits 30 bis 40 Prozent – in der
Spitze sogar 50 Prozent des Haushaltseinkommens – aufzehren.

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Zu dieser Entwicklung hat auch beigetragen, dass der Bestand an Sozial-
wohnungen in den letzten zehn Jahren um rund ein Drittel zurückgegangen ist –
auf aktuell nur noch etwas mehr als 7 Prozent des Gesamtbestands. Im gleichen
Zeitraum ist die Anzahl der Anspruchsberechtigten angestiegen. In einigen
Städten wäre nach Angaben des Deutschen Städtetages jeder zweite Haushalt
zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt.

Gleichzeitig bleibt die derzeitige Einkommensentwicklung weit hinter dem ge-
setzlich zulässigen Mietanstieg zurück. Der Mietpreisanstieg wird in boomenden
Städten und Ballungsräumen auch dadurch beschleunigt, dass Finanzinvestoren
den Wohnungsmarkt zur Kapitalanlage z. T. mit hohen Renditeerwartungen
nutzen. Auch die Umlage von Renovierungskosten sowie den Kosten der ener-
getischen Sanierung überfordert immer mehr finanzschwache Haushalte. Die
Ersparnisse bei den Heizkosten kompensieren die Sanierungskosten bzw. deren
Umlage über die Miete auch langfristig in den meisten Fällen nicht. Dies gilt
ebenso für die altengerechte bzw. barrierefreie Sanierung von Wohnungen.

In den letzten Jahren entwickelte sich zunehmend der Trend zum Wohnen in der
(Innen-)Stadt, was sich in einem entsprechenden Bevölkerungszuwachs in den
betroffenen Städten niederschlägt. In Verbindung mit dem anhaltenden Trend
zu kleineren Haushalten führt dies zu steigender Wohnungsnachfrage. Gleich-
zeitig war in den letzten 20 Jahren die Neubautätigkeit rückläufig. Auch dies ist
eine Ursache für steigende Mieten und regional angespannte Wohnungsmärkte.

Die demografische Entwicklung, die Gleichzeitigkeit von wachsenden und
schrumpfenden Städten und Gemeinden, die Anforderungen an die energetische
Sanierung des Gebäudebestandes sowie die unzureichende Finanzausstattung
stellen unsere Städte und Gemeinden vor gewaltige Herausforderungen.

Die großen regionalen Unterschiede auf dem Wohnungsmarkt erfordern diffe-
renzierte wohnungspolitische Strategien und Anstrengungen sowie Engage-
ment aller staatlichen Ebenen.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung ignoriert mit ihrer Politik die zunehmenden
und sich verfestigenden sozialen Ungleichheiten. Sie ist nicht ansatzweise
geeignet, um die Wohnungsproblematik in den Griff zu bekommen. Städte und
Gemeinden werden bei der Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben alleingelassen.
Durch eine unzureichende und nicht verlässliche Finanzausstattung bei der
Städtebauförderung, den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe „Energie-
effizient Bauen und Sanieren“ sowie bei den Kompensationszahlungen des
Bundes für die soziale Wohnraumförderung wird der Wohnungsmarkt zusätzlich
destabilisiert. Die Streichung des Zuschussprogramms „Altersgerecht Um-
bauen“ verhindert die Anpassung an den demografischen Wandel. Die Akteure
am Markt werden stark verunsichert. Drastische Mittelkürzungen im Städte-
bauförderprogramm „Soziale Stadt“ bringen das erfolgreiche Programm zum
Erliegen und verschärfen die Probleme in zahlreichen Städten und Gemeinden.
Es findet eine schleichende und immer offensichtlichere Verdrängung von
Menschen mit geringem oder durchschnittlichem Einkommen, von Familien
und älteren Menschen aus ihrer gewohnten Umgebung statt.

Der Bund setzt nicht nur damit in Zeiten von Wohnungsknappheit und explo-
dierenden Mieten das völlig falsche Signal. Statt Verantwortung für Mieter zu
zeigen, werden bundeseigene Wohnungsliegenschaften an einen börsen-
orientierten Konzern verkauft. Statt staatliche Verantwortung für den kritischen
Wohnungsmarkt zu übernehmen, zieht der Bund sich aus der Verantwortung zu-
rück, indem er eigene große Wohnungsbestände privatisiert.

Infolge der Missachtung dieser komplexen Zusammenhänge und der darauf
aufbauenden ignoranten Politik der Bundesregierung wird die zunehmende

Spaltung in unseren Städten und Gemeinden, in den Stadteilen und Quartieren

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– und damit eine zunehmende Spaltung der Gesellschaft – billigend in Kauf
genommen.

Bedarfsgerechte Wohnraumversorgung

Städte sind mehr als Stein und Beton. Sie sind Heimat und Ort der Möglich-
keiten und Chancen. Die soziale Ausgewogenheit in lebendigen und lebens-
werten Stadtquartieren entscheidet sich vor allem auch mit der Verfügbarkeit
von ausreichend bezahlbarem Wohnraum in einem qualitätsvollen Wohnumfeld
und mit einer ausreichenden technischen und sozialen Infrastruktur. Lebens-
qualität entsteht mit dem persönlichen Wohnraum im Wohnumfeld. Zugang zu
Bildung, Gesundheit, Kultur, Sicherheit, Integration, nachbarschaftliches und
soziales Miteinander werden hier entschieden.

Der Deutsche Bundestag will eine Stadt der Teilhabe und Selbstbestimmung,
dazu müssen Orte der Einflussnahme geschaffen werden und Menschen er-
fahren, dass sie sich mit Erfolg politisch einmischen und Demokratie leben
können.

Familiengerechte Wohnungen werden nur dann von Familien angenommen,
wenn bspw. auch die nötigen Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder,
ausreichende Freiräume mit Aufenthaltsqualitäten und eine gute Versorgungs-
infrastruktur mit z. B. Ärzten oder guten öffentlichen Verkehrsanbindungen
vorhanden sind. Dies zeigt, dass allein die Versorgung mit einer geeigneten
Wohnung den Wohnbedürfnissen nicht gerecht wird. Zu einer sozial stabilen
Entwicklung von Stadtteilen gehören auch ein attraktives Wohnumfeld sowie
eine bedarfsgerechte Infrastruktur. Auf Grund der demografischen Entwicklung
mit immer mehr Ein-Personen-Haushalten sind vielmehr als bislang generatio-
nengerechte Wohnumfeldstrukturen gefragt.

Ein ausreichendes Angebot an bedarfsgerechten und zugleich bezahlbaren
Wohnungen ist für die Zukunftsfähigkeit unserer Städte von nahezu existenziel-
ler Bedeutung.

Die zunehmenden regionalen und örtlichen Unterschiede auf den Wohnungs-
märkten erfordern eine Flexibilisierung und Verstärkung der wohnungspoliti-
schen Instrumente auf allen Handlungsebenen vom Bund über die Länder bis zu
den Kommunen. Eine Bestandsaufnahme und Analyse der örtlichen Wohnungs-
märkte sind dafür ebenso notwendig wie die Erstellung von kommunalen Wohn-
raumkonzepten, die durch langfristige kommunale Wohnungsmarktbeobach-
tungen zukünftig begleitet werden müssen, um Bedarfen, Trends und Entwick-
lungen vor Ort zeitnah und wirkungsvoll begegnen zu können.

Bezahlbaren Wohnraum erhalten und schaffen

Um Wohnraum bezahlbar zu halten, muss der Wohnungsknappheit in den
betroffenen Städten wirkungsvoll entgegengewirkt werden. Neben flankieren-
den Maßnahmen durch finanzielle Unterstützung für hilfebedürftige Haushalte,
wie Heizkostenzuschuss und Zuschussförderung beim altersgerechten Umbau,
muss die soziale Wohnraumförderung aktiviert und neu definiert werden. In
Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist der Neubau von Sozialwohnun-
gen unumgänglich. Daneben sind neue Konzepte des genossenschaftlichen
Wohnens gefragt.

Auf allen Wohnungsmärkten ist darüber hinaus eine Bestandsförderung not-
wendig, um den Mietpreisanstieg nach energetischer Sanierung oder alten-
gerechtem Umbau von Wohnungen sozial verträglich abzufedern und Ver-
drängungseffekte zu vermeiden.

Dazu müssen die Kommunen über verlässliche, zweckgebundene soziale

Wohnraumförderprogramme der Länder und ausreichende Kompensations-
mittel des Bundes auch über 2013 hinaus in die Lage versetzt werden. Die von

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der Bundesregierung halbherzig initiierte Verlängerung der Kompensations-
zahlungen der sozialen Wohnraumförderung bis Ende 2014 reicht hier bei
weitem nicht aus. Zu berücksichtigen ist auch, dass eine ausreichende finan-
zielle Ausstattung der Kommunen die Voraussetzung dafür ist, dass eigene
Liegenschaften nicht an den meistbietenden Investor verkauft werden, sondern
auch an wichtige Aspekte wie die Schaffung von preiswertem Wohnraum und
die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfelds geknüpft wird.

Die soziale Stadt stärken

Das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ – als Herzstück der Städtebauför-
derung – muss mit seinem ressortübergreifenden Ansatz zum Leitprogramm der
Städtebauförderung weiterentwickelt werden. Nur durch den ganzheitlichen An-
satz der Programms, der nicht nur städtebauliche Erneuerungen und reine Inves-
tition ins Quartier fördert, sondern soziale und ethnische Integration, kulturelle
Zusammenarbeit, Gesundheitsprävention, Bildungschancen, Zusammenfüh-
rung von Infrastrukturen sowie dem Einstieg in die Erwerbstätigkeit und nach-
barschaftliches Miteinander frühzeitig begleitet, werden wir nicht nur den be-
schriebenen Anforderungen an bezahlbares Wohnen als elementarer Bestandteil
einer sozialen und nachhaltigen Stadtentwicklung gerecht, sondern können auch
mögliche soziale Folgekosten reduzieren. Daher müssen gerade auch soziale
und integrative Angebote intensiviert werden. Benötigt werden Konzepte zur
Aktivierung und Demokratisierung; aber auch nachbarschaftliches und ehren-
amtliches Engagement ist ein wichtiges Element, um den sozialen Zusammen-
halt eines Wohnbezirks zu verbessern.

Stärkung von Kooperation und gemeinsamer Verantwortung

Die Aufwertung und Stabilisierung von Wohnquartieren, Städten und Gemein-
den ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller beteiligten Akteure – des Bundes, der
Länder, der Kommunen, der Wohnungswirtschaft, aber auch der Wohlfahrts-
verbände, der Kirchen und der zivilgesellschaftlichen Organisationen. Der
Bund muss diese Akteure in einem „Bündnis für eine solidarische Stadt und
bezahlbares Wohnen“ zusammenzuführen.

Auch auf der kommunalen Ebene besteht die zentrale Herausforderung bei der
Umsetzung der wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Strategien darin,
sowohl öffentliche Verwaltungen, Anwohnerinnen und Anwohner, Mieterinnen
und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter, Bau- und Wohnungswirtschaft als
auch Schulen, Gewerbetreibende, kulturelle Initiativen sowie Verbände und
Vereine dafür zu gewinnen, Verantwortung für ihren Stadtteil zu übernehmen.
Ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement muss aktiviert, unterstützt
und gepflegt werden. Für diese Aufgaben benötigen die Städte und Gemeinden
entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen. Es bedarf zudem eines
neuen politischen Diskurses für stadträumliches Engagement in unserer Gesell-
schaft.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– die Städtebauförderung verlässlich und sicher mit mindestens 700 Mio. Euro
zu finanzieren und fortzuführen;

– das Programm „Soziale Stadt“ zum Leitprogramm der Städtebauförderung
weiterzuentwickeln und verlässlich mit 150 Mio. Euro auszustatten sowie
die Bundesressorts zum gebündelten Mitteleinsatz in den „Soziale-Stadt“-
Gebieten zu verpflichten;

– die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, einen Entschul-

dungs- und Investitionspakt für Kommunen schließen und umsetzen zu
können, um den Kommunen eine verlässliche finanzielle Basis zu sichern;

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– Kommunen in Haushaltsnotlage mit Hilfe eines „Eigenanteilfonds“ in die
Lage versetzen zu können, Bund-Länder-Förderung wahrzunehmen;

– die Kommunen bei der Aufstellung kommunaler Wohnraumkonzepte zu
unterstützen;

– Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsneubaus zu ergreifen und die
Kompensationszahlungen an die Länder für die soziale Wohnraumförderung
bis 2019 mit 518 Mio. Euro jährlich fortzuführen; im Gegenzug müssen
sich die Länder zum zweckgebunden Mitteleinsatz für Wohnungsneubau
und -modernisierung verpflichten;

– die Programme der energetischen Gebäudesanierung und des Bauens mit
mindestens 2 Mrd. Euro im Bundeshaushalt fest zu verankern und zu verste-
tigen, um Verlässlichkeit und Planbarkeit für alle Akteure wiederherzustellen;

– die Verflechtung und Kombination der „Energetischen Gebäudesanierung“
und des „Altersgerechten Umbaus“ und der Herstellung von Barrierefreiheit
im Sinne des Artikels 9 der UN-Behindertenrechtskonvention ist zu forcieren;

– die energetische Stadtsanierung mit 100 Mio. Euro in die Städtebauförde-
rung zu integrieren, um den ganzheitlichen Quartiersansatz zu fördern und
Kommunen mit energetischen und Stadtentwicklungskonzepten verstärkt zu
unterstützen;

– den genossenschaftlichen Wohnungsbau wirkungsvoll zu fördern, um auch
in diesem Bereich den Bau von neuen Wohnungen zu unterstützen;

– bei der Quartiersentwicklung den generationengerechten Umbau des Wohn-
umfeldes in den Fokus zu nehmen;

– den pauschalisierten Heizkostenzuschuss beim Wohngeld wieder einzuführen
und unter Berücksichtigung der Preisentwicklung eine entsprechende An-
hebung der Einkommensgrenzen zu überprüfen;

– das Programm „Altersgerecht Umbauen“ wieder mit Bundesmitteln in Höhe
von 100 Mio. Euro auszustatten und neben der Zinsverbilligung bei Krediten
wieder Zuschüsse zu gewähren; dabei dieses Programm vorrangig in Gebie-
ten der Städtebauförderung einzusetzen;

– darauf hinzuwirken, dass als Kernbaustein eines Hochschulsozialpakts Bund
und Länder vereinbaren, das Angebot an bezahlbaren, campusnahen und
barrierefreien Wohnheimplätzen gemeinsam um 25 000 Plätze auszubauen,
um der bestehenden Unterversorgung an bezahlbarem Wohnraum entgegen-
zuwirken. Hierzu ist neben der Umnutzung leer stehenden Wohnraums ins-
besondere auch ein Ausbauprogramm mit einem Investitionszuschuss in
Höhe von 25 000 Euro pro neuen Studentenwohnheimplatz zu prüfen; als
Beitrag des Bundes zum Hochschulsozialpakt beteiligt sich der Bund hälftig
an diesen Zuschusskosten;

– zu prüfen, inwiefern die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bei Vermie-
tung, Verpachtung und Verkauf von Immobilien ihre Einnahmeerwartungen
reduzieren kann, sofern es sich um die Schaffung von bezahlbarem Wohn-
raum für Studierende handelt und wenn es sich bei den Vertragspartnern um
gemeinnützige Vereine, karitative oder kommunale Einrichtungen handelt.

Berlin, den 26. Februar 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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