BT-Drucksache 17/12448

zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 17/12001, 17/ 12114 Nr. 2 - Einhundertzweiundsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -

Vom 22. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12448
17. Wahlperiode 22. 02. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/12001, 17/12114 Nr. 2 –

Einhundertzweiundsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
– Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz –

A. Problem

Neufassung der Einfuhrliste zur Anpassung an Verzicht auf Vorlage von Über-
wachungsdokumenten bei der Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse
aus Drittländern, zur Anpassung an Verzicht auf Vorlage von Einfuhrgenehmi-
gungen und Ursprungszeugnissen bei der Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahl-
erzeugnisse aus der Russischen Föderation und zur Anpassung an das ge-
änderte Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik zum 1. Januar 2013.

B. Lösung

Einstimmige Empfehlung, die Aufhebung der Verordnung nicht zu ver-
langen.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Bürgerinnen und Bürger werden durch die Verordnung nicht berührt.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beschränkt sich im Einzelfall auf
einen geringfügigen einmaligen Aufwand durch Kenntnisnahme der Änderun-
gen.

Drucksache 17/12448 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Einmaliger geringer Umstellungsaufwand durch Kenntnisnahme der Änderun-
gen. Der Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

F. Weitere Kosten

Mit einer nennenswerten Auswirkung auf sonstige Kosten der Wirtschaft, Kos-
ten für soziale Sicherungssysteme, Einzelpreise und das Preisniveau, insbeson-
dere das Verbraucherpreisniveau, ist nicht zu rechnen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12448

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

die Aufhebung der Verordnung auf Drucksache 17/12001 nicht zu verlangen.

Berlin, den 20. Februar 2013

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Ernst Hinsken
Vorsitzender

Ulla Lötzer
Berichterstatterin

Drucksache 17/12448 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ulla Lötzer

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
17/12001 wurde am 18. Januar 2013 gemäß § 92 der Ge-
schäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache
17/12114 Nr. 2) dem Ausschuss für Wirtschaft und Techno-
logie zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Über die Neufassung der Einfuhrliste wird die Aufhebung
der Pflicht zur Vorlage von Überwachungsdokumenten bei
der Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse aus
Drittländern berücksichtigt. Berücksichtigt werden auch die
Aufhebung der Einfuhrgenehmigungspflicht sowie der
Verzicht auf die Pflicht zur Vorlage von Ursprungszeug-
nissen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der
Russischen Föderation. Darüber hinaus wird die Struktur
der Einfuhrliste an die Kombinierte Nomenklatur der EU

(Warenschema für Zoll- und Statistikzwecke) und das dar-
auf beruhende deutsche Warenverzeichnis für die Außen-
handelsstatistik mit ihren Änderungen zum 1. Januar 2013
angepasst.

Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 17/12001 ver-
wiesen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Ver-
ordnung auf Drucksache 17/12001 in seiner 92. Sitzung am
20. Februar 2013 abschließend beraten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss
einstimmig, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, die
Aufhebung der Verordnung auf Drucksache 17/12001 nicht
zu verlangen.

Berlin, den 20. Februar 2013

Ulla Lötzer
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.