BT-Drucksache 17/12447

Gründung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung

Vom 20. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12447
17. Wahlperiode 20. 02. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus
Hagemann, Oliver Kaczmarek, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold,
Mechthild Rawert, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau),
Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Gründung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung

In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben am 6. November 2012 die dama-
lige Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, und
der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, die Gründung des
„Berliner Instituts für Gesundheitsforschung“ – BIG (auch: „Berlin Institute of
Health“ – BIH) verkündet. Dieser Ankündigung waren langwierige Verhand-
lungen über Möglichkeiten einer engeren Kooperation vom Max-Delbrück-
Centrum für Molekulare Medizin und der Charité – Universitätsmedizin Berlin
vorausgegangen. Ursprünglich reichten diese Überlegungen bis zu einer Fusion
beider Einrichtungen in Form einer – wie auch immer ausgestalteten – „Bun-
desuniversität“. Das nun vorliegende Konzept hingegen lässt sich eher als eine
enge institutionalisierte Kooperation zweier Einrichtungen unter einem ge-
meinsamen Dach – dem BIG – charakterisieren.

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages am 12. Dezember 2012 hat die Bun-
desregierung – vertreten durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Helge
Braun – den Ausschuss über den Hintergrund und die weiteren Planungen zum
Aufbau des BIG informiert. Ungeachtet dieser Aussprache bestehen noch zahl-
reiche Fragen bezüglich der Hintergründe der Gründung des BIG, zu rechtlichen
Fragen sowie zur zukünftigen Förderung von Kooperationsprojekten von außer-
universitärer Forschung und Hochschulen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Vor dem Hintergrund welcher Vergleichsmodelle begründet die Bundesregie-
rung die Aussage der damaligen Bundesministerin, Dr. Annette Schavan, im
Rahmen der Pressekonferenz vom 7. November 2012, dass es sich beim
„Berliner Institut für Gesundheitsforschung“ um eine „einmalige“ Konstruk-
tion handelt (etwa im Vergleich zu den bereits gegründeten Gesundheits-

forschungszentren sowie in Abgrenzung zum Karlsruher Institut für Techno-
logie – KIT)?

2. Wie begründet die Bundesregierung die Aussage in der Pressemeldung vom
6. November 2012, laut der das neue Institut die Stärken der beiden Einrich-
tungen KIT und Forschungsallianz Jülich-Aachen (JARA) kombiniere, und
um welche Stärken handelt es sich hier konkret?

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3. Wo liegen aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Unterschiede,
und welche Gemeinsamkeiten weisen die drei Einrichtungen KIT, JARA
und BIG auf?

4. Ist es zutreffend, dass die damalige Bundesministerin, Dr. Annette Schavan,
in dem neuen Institut ein Modellprojekt für die gesamte Bundesrepublik
Deutschland sieht, und falls ja, welches Verfahren plant die Bundesregie-
rung zur Identifikation der zukünftig verstärkt mit Bundesmitteln zu fördern-
den Einrichtungen bzw. Institute, und welche evidenzbasierten Erkenntnisse
sollen als Grundlage für eine solche Auswahl herangezogen werden?

5. Zu welchen Gelegenheiten und in welcher Form wurden die Planungen zur
Gründung des BIG in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)
thematisiert?

6. Falls die BIG-Gründung in der GWK nicht diskutiert wurde, wie begründet
die Bundesregierung den Verzicht auf eine Aussprache über dieses – nach
Darstellung der Bundesregierung – zukunftsweisende Kooperationsprojekt
von außeruniversitärer Forschung und Hochschule(n)?

7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des
Präsidenten der Freien Universität Berlin, Prof. Dr. Peter-André Alt, der
sich laut „TAGESSPIEGEL“ (vgl. „BIG in Berlin“, DER TAGESSPIEGEL
vom 7. November 2012) eine konkretere Vereinbarung zur Gründung des
neuen Instituts gewünscht hätte?

8. Wie verhält sich die Aussage der damaligen Bundesministerin, Dr. Annette
Schavan, die im Rahmen der Pressekonferenz erneut für eine Ergänzung
des Artikels 91b des Grundgesetzes (GG) um den Begriff der „Einrichtun-
gen“ geworben hatte und darauf verwies, dass Einrichtungen wie das „Ber-
liner Institut für Gesundheitsforschung“ ohne eine solche Veränderung
„kaum dauerhaft“ unterstützt werden können, zur nun gefundenen Lösung
für das „Berliner Institut für Gesundheitsforschung“, und ergibt sich hieraus
nach Auffassung der Bundesregierung die Schlussfolgerung, dass ohne eine
Veränderung des Grundgesetzes eine institutionelle Förderung des „Berli-
ner Instituts für Gesundheitsforschung“ über den nun vereinbarten Zeit-
raum bis zum Jahr 2018 hinaus nicht – mehr – möglich sein wird?

9. Bewertet die Bundesregierung in diesem Kontext den Vorschlag von Prof.
Dr. Wolfgang Löwer vom Institut für Öffentliches Recht der Universität
Bonn (eine Neuformulierung der Nummer 2 des Artikels 91b GG durch
Streichung des Wortes „Vorhaben“ und stattdessen „Wissenschaft und For-
schung“ in „Forschung und Lehre an Hochschulen“ verwandeln; vgl. Stel-
lungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages vom 19. März 2012)
weiterhin als nicht zielführend (vgl. Stellungnahme des Parlamentarischen
Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Thomas Rachel, im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages, 89. Sitzung der 17. Wahlperiode),
und beharrt die Bundesregierung auf die Ergänzung des Artikels 91b GG
um den Begriff der „Einrichtungen“ als einzig tragfähige Lösung zur Stär-
kung des Wissenschaftsstandortes Deutschland?

10. Aus welchen Gründen wurde für die Kooperation vom Max-Delbrück-
Zentrum und der Charité eine andere Lösung gesucht und gefunden als für
die Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung, und hat die Bundesregie-
rung auch die Option der Gründung eines neuen Gesundheitsforschungs-
zentrums in Berlin – etwa zur Systemmedizin – erwogen, in deren Rahmen
die Charité und das Max-Delbrück-Zentrum hätten kooperieren können?

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11. Welche Probleme ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus
der Tatsache, dass es sich bei der Charité um eine gemeinsame Einrichtung
der Freien Universität Berlin (FU Berlin) und der Humboldt-Universität
(HU) zu Berlin handelt?

12. In welchem Verhältnis werden FU Berlin und HU Berlin in der Administra-
tion des BIG stehen?

13. Von welcher Person/von welchen Personen aus der Wissenschaftsgemeinde
kam der erste Vorschlag für einen Zusammenschluss/eine engere Koopera-
tion vom Max-Delbrück-Zentrum und der Charité (laut des Parlamentari-
schen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung
Dr. Helge Braun in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages am 12. Dezem-
ber 2012 kam der erste Impuls hierzu aus der Wissenschaft)?

14. Wie setzen sich die geplanten 300 Mio. Euro bis zum Jahr 2018 für das neue
Institut zusammen (Personalmittel, Projektmittel, Grundfinanzierung usw.),
wie sollen diese Investitionen über die Jahre 2012 bis 2018 verteilt werden,
und in welcher Höhe sollen hier zusätzliche Mittel im Vergleich zu den be-
reits für das Max-Delbrück-Zentrum geplanten Mittelaufwüchsen zur Ver-
fügung gestellt werden?

15. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung wissenschaftspoli-
tisch dafür, dass man die für das BIG erforderlichen Mittel lieber in neue
Forschungs(verwaltungs)strukturen investieren sollte, anstatt diese Mittel
in neue Forschungsprojekte zu investieren?

16. Aus welchem Haushaltstitel sollen im Jahr 2013 die ersten Mittel für das
neue Institut in Höhe von 15 Mio. Euro entnommen werden, und welche
Projekte können aufgrund dieses neuen Ausgabenpunktes durch die Helm-
holtz-Gemeinschaft nicht mehr oder nicht mehr in gleicher Höhe wie
ursprünglich geplant finanziert werden?

17. Wie passen die geplanten Mehrausgaben für das neue Institut zur mittel-
fristigen Finanzplanung der Bundesregierung für den Einzelplan 30, die
eine Absenkung des Etats des Bundesministeriums vorsieht?

18. Sieht die Bundesregierung in der nun vorliegenden Vereinbarung mit dem
Land Berlin über die Höhe der gemeinsamen Förderung bis zum Jahr 2018
lediglich eine „Anschubfinanzierung“, und falls nein, in welcher Form plant
die Bundesregierung eine weitere Förderung des Instituts über das Jahr
2018 hinaus?

19. In welchen Phasen soll das BIG aufgebaut und die Förderung institutionali-
siert werden?

20. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung das Land Berlin in den Verhand-
lungen darauf verpflichten wollte, die durch die neue Finanzierung des
Instituts im Haushalt des Landes Berlin frei werdenden Mittel weiterhin in
die Hochschulen Berlins zu investieren, zu welchem Ergebnis haben die
Verhandlungen in diesem Punkt geführt (die damalige Bundesministerin,
Dr. Annette Schavan, hatte davon gesprochen, die Mittel der Exzellenzini-
tiative „dauerhaft“ zu machen, vgl. „BIG in Berlin“, DER TAGESSPIEGEL
vom 7. November 2012), und wie bewertet die Bundesregierung dieses
Ergebnis?

21. Auf welchem Wege soll die geplante, enge Vernetzung von Grundlagenfor-
schung und universitätsmedizinischer Versorgung realisiert werden, und
welche Abrechnungsmodalitäten sind diesbezüglich – insbesondere im
Hinblick auf die Abrechnung von Versorgungsleistungen im Bereich der

medizinischen Versorgung durch die Charité – vorgesehen?

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22. Welche Ansätze zur Stärkung der medizinischen Forschung und konkret
zur Entwicklung neuer Aufstiegschancen für klinische Forscherinnen und
Forscher sind im Rahmen des neuen Instituts vorgesehen, und wie verhal-
ten sich diese Pläne zu den Fördermaßnahmen im Rahmen der Deutschen
Zentren für Gesundheitsforschung?

23. Welche Finanzierung soll zur Förderung der geplanten „Tandem-Teams
von Nachwuchswissenschaftlern und jungen Ärzten“ genutzt werden, und
ist geplant, auch Bundesmittel zur Finanzierung der „jungen Ärzte“ einzu-
setzen, und wie sollen diese Tandem-Teams personalrechtlich, haftungs-
rechtlich und finanziell ausgestaltet werden, um eine Mischfinanzierung
wirksam zu verhindern?

24. Wie wird sichergestellt, dass der Bund keine Mittel für die – im Rahmen
der in Länderzuständigkeit fallenden Aufgaben der – Hochschullehre auf-
wendet?

25. In welcher Form sollen die angekündigten Stiftungsmittel in Höhe von
40 Mio. Euro über zehn Jahre in die Finanzierung des neuen Instituts ein-
gebracht werden, und ist bereits bekannt, wie sich die 40 Mio. Euro über
die zehn Jahre verteilen werden?

26. Sind Medienberichte zutreffend (so etwa der Beitrag „BIG in Berlin“, DER
TAGESSPIEGEL vom 7. November 2012), die besagen, dass die gestifte-
ten Mittel für das Institut lediglich zur „Anwerbung von Spitzenforschern“
vorgesehen sind, und falls ja, wie soll diese Vorgabe in der Ausgestaltung
der Finanzstruktur des Instituts umgesetzt werden?

27. Durch wen wurde der erste Kontakt mit der Stifterin Johanna Quandt her-
gestellt, und wann wurde erstmalig zwischen Bund und Land Berlin über
die Beteiligung externer Spender im Rahmen des Projekts „Kooperation
Max-Delbrück-Zentrum/Charité“ beraten?

28. Welche anderen Forschungskooperationen sollen neben dem „Berliner
Institut für Gesundheitsforschung“ in der laufenden Legislaturperiode in
öffentlich-zivilgesellschaftlicher Partnerschaft aufgebaut bzw. gegründet
werden?

29. Mit welchen Verwaltungskosten rechnet die Bundesregierung für die Zeit
nach dem abschließenden Aufbau der neuen Strukturen für das Institut?

30. Inwieweit ist die Finanzierung einer landesunmittelbaren Körperschaft
öffentlichen Rechts durch den Bund in Höhe von 90 Prozent (10 Prozent
Länderanteil) mit dem grundgesetzlichen „Kooperationsverbot“ vereinbar,
und wie soll sichergestellt werden, dass die Finanzierungsströme von Bund
und Land strikt getrennt bleiben?

31. Welches Anforderungsprofil wurde für die/den Vorsitzende/n des Vorstands
entwickelt, und welches Verfahren zur Entscheidung über den Vorstands-
vorsitz ist vereinbart worden, und bis wann soll das Auswahlverfahren ab-
geschlossen sein?

32. Wird sichergestellt, dass in den neu zu konstituierenden Gremien des
Instituts eine angemessene Zahl von Frauen vertreten sein wird, und falls
ja, mittels welcher Vorgaben/Instrumente?

33. Welche Gutachten wurden im Vorfeld der nun beschlossenen Gründung
nach Kenntnis der Bundesregierung in Auftrag gegeben, welche Kosten
sind hierfür entstanden, und aus welchen Gründen werden diese Gutachten
nicht veröffentlicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12447

34. Ist es zutreffend, dass die Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ im Vorfeld der
Gründung des BIG gutachterlich für Charité und/oder Max-Delbrück-Zen-
trum aktiv war (www.jure.de vom 8. November 2012 „Berlin: Bund gründet
mit Freshfields neues Institut für Medizinforschung“), zu welchen Frage-
stellungen hat sich die Kanzlei gutachterlich geäußert, und welche Kosten
sind für diese gutachterliche Tätigkeit entstanden?

35. Ist es zutreffend, dass die Kanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer“ als
Berater für das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im
Vorfeld der Gründung des BIG tätig war (www.jure.de vom 8. November
2012 „Berlin: Bund gründet mit Freshfields neues Institut für Medizinfor-
schung“), zu welchen Fragestellungen hat die Kanzlei Beratungsleistungen
erbracht, welche Kosten sind für diese Leistungen entstanden, und ist es
zutreffend, dass die Kanzlei „Freshfields Bruckhaus Deringer“ auch Be-
ratungsleistungen zur Ausgestaltung des vom BMBF geplanten „Haus der
Zukunft“ erbracht hat?

36. Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein Entwurf für ein Er-
richtungsgesetz zur Gründung des neuen Instituts vor, und falls nein, für
wann erwartet die Bundesregierung einen solchen Entwurf?

37. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Parlamentarischen Staats-
sekretärs, Dr. Helge Braun, der die Einzelheiten der Gründung des BIG im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des
Deutschen Bundestages als „Affentheater“ charakterisierte, welches nicht
notwendig sei, wenn man den Artikel 91b GG entsprechend dem Vorschlag
der Bundesregierung ergänzen würde, und warum hat die Bundesregierung
nicht die Gründung des BIG unter Verweis auf das laufende Beratungsver-
fahren zur Änderung des Grundgesetzes und die bestehenden Probleme ei-
ner gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern auf die Zeit nach
einer Änderung des Grundgesetzes verschoben?

38. Liegt der Bundesregierung das Papier des Landes Berlin vor, in dem das
Land Berechnungen zu zusätzlichen Belastungen bzw. Entlastungen im
Kontext der Finanzierung des BIG angestellt hat?

39. Falls ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus dem Er-
gebnis dieser Berechnungen des Landes Berlin gezogen, laut denen es für
das Land im Falle einer Etablierung des BIG zu einer Nettoentlastung des
Landeshaushaltes kommen wird?

40. Welche Planungen und Überlegungen hat die Bundesregierung für den Fall
angestellt, dass das Einrichtungsgesetz zur Gründung des BIG im Berliner
Abgeordnetenhaus keine Mehrheit erhält (contingency planning)?

41. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, (die unter anderem vom stell-
vertretenden Vorsitzenden der Fraktion der CDU/CSU, Michael Kretschmer,
am 13. Dezember 2012 im Deutschen Bundestag, Plenarprotokoll 17/214,
dargelegt wurde), dass auch ohne eine Änderung des Artikels 91b GG „wei-
tere Projekte“ dem BIG entsprechend auf den Weg gebracht werden sollten,
und falls ja, welche?

42. Plant die Bundesregierung, in zukünftigen Fällen von Kooperationen von
außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Hochschulen ein wissen-
schaftsgetriebenes Verfahren zu etablieren, um erfolgversprechende Stand-
orte zu identifizieren?

43. Plant die Bundesregierung, neben Kooperationsprojekten zwischen Hoch-
schulen und Helmholtz-Gemeinschaft auch neue Institutsgründungen ohne
die Beteiligung der Helmholtz-Gemeinschaft zu etablieren?

Drucksache 17/12447 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

44. Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit den anderen außeruniver-
sitären Forschungseinrichtungen (Leibniz-Gemeinschaft e. V., Max-Planck-
Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Fraunhofer-Gesell-
schaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.) geführt mit dem
Ziel, neue Kooperationsprojekte in Fortsetzung der Beratungen zur Grün-
dung des BIG auf den Weg zu bringen?

45. Ist bereits bekannt, wie die laut § 4 der gemeinsamen Verwaltungsverein-
barung zwischen dem Bund und dem Land Berlin zur Errichtung des BIG
geplanten „entsprechende Formen der Zusammenarbeit“ zur Beförderung
der translationalen Forschung und interdisziplinären Forschung ausgestal-
tet werden sollen?

46. Warum trägt nach § 6 der gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung aus-
schließlich die Charité die Verantwortung zur Einhaltung des Trennungsge-
bots von akademischer Forschung und Lehre oder der Krankenversorgung
zum geplanten Forschungsraum, wenn es sich doch um einen gemeinsamen
Forschungsraum handelt?

Berlin, den 20. Februar 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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