BT-Drucksache 17/12421

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 17/12179- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/12327 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

Vom 20. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12421
17. Wahlperiode 20. 02. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/12179 –

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
in der Altenpflege

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/12327 –

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
in der Altenpflege

A. Problem

In der Begründung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP und des wortgleichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung wird auf
die steigende Nachfrage nach Fachkräften in der Altenpflege hingewiesen. Die
Altenpflege mache in Deutschland einen erheblichen Teil des Gesundheitswe-
sens aus. Aufgrund des demographischen Wandels steige der Fachkräftebedarf
im Bereich der Altenpflege stetig an. Um einem Mangel an Fachkräften entge-
genzuwirken, seien verstärkte Anstrengungen in der Aus- und Weiterbildung
von Pflegepersonal notwendig. Am 13. Dezember 2012 hätten sich Bund, Län-
der und Verbände erstmals auf die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive
Altenpflege“ verständigt. Dies sei eine gemeinsame, bundesweite Initiative zur
Fachkräftesicherung im Bereich Altenpflege in insgesamt zehn Handlungsfel-
dern und ziele besonders auf eine Stärkung der Aus- und Weiterbildung in der
Altenpflege ab. Zukünftig sollten lebens- und berufserfahrene Menschen noch
mehr als bisher neben Jugendlichen und jungen Erwachsenen für eine Ausbil-
dung zur Altenpflegefachkraft nach dem Altenpflegegesetz gewonnen werden.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Umsetzung der „Ausbildungs- und Quali-
fizierungsoffensive Altenpflege“ durch notwendige Gesetzesänderungen zu
unterstützen. Die bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung sol-
len ausgebaut werden und eine Vollfinanzierung, befristet auf drei Jahre, von
nicht verkürzbaren Weiterbildungen im Bereich Altenpflege soll durch die
Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter ermöglicht werden.

Drucksache 17/12421 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Einstimmige Annahme der zusammengeführten Gesetzentwürfe auf den
Drucksachen 17/12179 und 17/12327.

C. Alternativen

Ablehnung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 17/12179 und 17/12327.

D. Kosten

Die Förderung des dritten Jahres von beruflichen Weiterbildungen in der Alten-
pflege führt nach Angaben der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen im
Haushalt der Bundesagentur für Arbeit zu Mehrkosten von etwa 17 Mio. Euro im
Jahr 2015, rund 36 Mio. Euro in den Jahren 2016 und 2017, 28 Mio. Euro im Jahr
2018 sowie 2 Mio. Euro im Jahr 2019. Im Bundeshaushalt fielen rund
10 Mio. Euro im Jahr 2015, rund 22 Mio. Euro in den Jahren 2016 und 2017,
rund 16 Mio. Euro im Jahr 2018 und rund 1 Mio. Euro im Jahr 2019 an. In den
Haushalten der kommunalen Träger seien bundesweit Mehrausgaben von rund
1 Mio. Euro im Jahr 2015, rund 2 Mio. Euro in den Jahren 2016 bis 2018 sowie
weitere rund 0,1 Mio. Euro im Jahr 2019 zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12421

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 17/12179 und 17/12327 zusammen-
zuführen und unverändert anzunehmen.

Berlin, den 20. Februar 2013

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende

Erwin Rüddel
Berichterstatter

Petra Crone
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Heidrun Dittrich
Berichterstatterin

Elisabeth Scharfenberg
Berichterstatterin

Drucksache 17/12421 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Erwin Rüddel, Petra Crone, Miriam Gruß,
Heidrun Dittrich und Elisabeth Scharfenberg

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12179 wurde in der
219. Sitzung des Deutschen Bundestages am 31. Januar
2013 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zur federführenden Beratung dem Haushaltsaus-
schuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem Aus-
schuss für Gesundheit sowie dem Ausschuss für Bildung
Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung
überwiesen. Dem Haushaltsausschuss wurde der Gesetzent-
wurf in der 221. Sitzung des Deutschen Bundestages am
20. Februar 2013 außerdem zur Stellungnahme nach § 96
GO-BT überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12327 wurde in der
221. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Februar
2013 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zur federführenden Beratung dem Haushaltsaus-
schuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem Aus-
schuss für Gesundheit sowie dem Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung
überwiesen. Dem Haushaltsausschuss wurde der Gesetzent-
wurf außerdem zur Stellungnahme nach § 96 GO-BT über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Sinn und Zweck des Gesetzentwurfs der Koalitionsfrak-
tionen und des wortgleichen Gesetzentwurfs der Bundesre-
gierung ist es, dem bereits bestehenden Fachkräftemangel,
der aufgrund der demographischen Entwicklung noch wei-
ter zunehmen wird, entgegenzuwirken.

Bund, Länder und Verbände haben sich am 13. Dezember
2012 erstmals auf die „Ausbildungs- und Qualifizierungs-
offensive Altenpflege“ verständigt. Dies sei eine gemein-
same, bundesweite Initiative zur Fachkräftesicherung im
Bereich Altenpflege in insgesamt zehn Handlungsfeldern
und zielt besonders auf eine Stärkung der Aus- und Weiter-
bildung in der Altenpflege ab.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die bestehenden Möglichkei-
ten zur Ausbildungsverkürzung im Rahmen von beruflichen
Weiterbildungen ausgebaut werden. Die Voraussetzungen
für eine Verkürzung der Ausbildung seien entsprechende
Vorkenntnisse und die Beachtung der hohen Qualitätsanfor-
derungen an die Ausbildung in einem Gesundheitsfachbe-
ruf.

Als weitere Maßnahme ist eine Vollfinanzierung (Weiterbil-
dungskosten und Arbeitslosengeld bei Weiterbildung im
Bereich der Arbeitsförderung bzw. Weiterbildungskosten
und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Be-
reich der Grundsicherung für Arbeitssuchende) von nicht
verkürzbaren Weiterbildungen mit dem Abschluss Alten-
pflegerin bzw. Altenpfleger durch die Bundesagentur für
Arbeit bzw. die Jobcenter vorgesehen.

Durch die Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
sollen insbesondere auch Frauen nach Erwerbsunterbre-
chungen mit Interesse an einer Altenpflegeausbildung ver-
besserte Perspektiven zum Berufseinstieg als Fachkraft in
einem wachsenden Beschäftigungsfeld erhalten.

Nach der Begründung des Gesetzentwurfs sei eine Evaluie-
rung der Änderungen des § 7 des Altenpflegegesetzes nach
5 Jahren vorgesehen. Hierzu habe sich der Bund im Rahmen
der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive“ verpflich-
tet. Die Bundesagentur für Arbeit werde zusammen mit den
Jobcentern zur Vorbereitung der Evaluierung jährlich ge-
trennt nach Rechtskreisen des Zweiten und Dritten Sozial-
gesetzbuchs Daten über die Entwicklung der beruflichen
Weiterbildung Altenpflege (Anzahl der Ein- und Austritte,
Bestand an Teilnehmerinnen und Teilnehmern im jeweili-
gen Förderjahr, deren Förderdauer und die durchschnittliche
Förderhöhe pro Leistungsempfängerin und Leistungsemp-
fänger) zur Verfügung stellen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Fe-
bruar 2013 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme der
zusammengeführten Gesetzentwürfe auf den Drucksachen
17/12179 und 17/12327 empfohlen. Seinen Bericht gemäß
§ 96 GO-BT wird er gesondert abgeben.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
Sitzung am 20. Februar 2013 einstimmig die Annahme der
zusammengeführten Gesetzentwürfe auf den Drucksachen
17/12179 und 17/12327 empfohlen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner Sitzung am
20. Februar 2013 einstimmig die Annahme des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 17/12179 empfohlen. Außerdem hat
er empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12327
für erledigt zu erklären.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner Sitzung am 20. Februar
2013 einstimmig die Annahme der zusammengeführten Ge-
setzentwürfe auf den Drucksachen 17/12179 und 17/12327
empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend empfiehlt einstimmig, die Gesetzentwürfe auf den
Drucksachen 17/12179 und 17/12327 zusammenzuführen
und unverändert anzunehmen.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 89. Sitzung
am 20. Februar 2013 abschließend beraten.

Im Rahmen der Beratung führte die Fraktion der CDU/CSU
aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen zunehme und dem-
entsprechend der Bedarf an Pflegepersonal steige. Mittler-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12421

weile seien etwa 1 Million Menschen im Pflegebereich tätig.
Das seien ca. 50 Prozent mehr als im Jahr 1999. Mittlerweile
arbeiteten in diesem Bereich mehr Menschen als in der Auto-
mobilindustrie. Dennoch seien zusätzliche Pflegekräfte not-
wendig, um den Anforderungen gerecht zu werden. Aus die-
sem Grund habe man den vorliegenden Gesetzentwurf auf
den Weg gebracht. Man wolle die Zahl der Auszubildenden
in der Pflege in den nächsten Jahren Schritt für Schritt er-
höhen. Bis zum Jahr 2015 werde eine Steigerung um 10 Pro-
zent bzw. um 4 000 Personen angestrebt.

Durch das geplante Gesetz werde die Umschulung wieder
für drei Jahre finanziell gesichert. Damit sollen insbeson-
dere mehr lebens- und berufserfahrene Menschen für eine
Umschulung zur Altenpflegefachkraft gewonnen werden.
Wer Vorkenntnisse im Pflegebereich habe, könne durch das
Gesetz nun schneller und kürzer zur Altenpflegefachkraft
umgeschult werden. Man werde eine Informationskam-
pagne starten, damit der Pflegeberuf insgesamt als attraktiv
angesehen werde. Von wesentlicher Bedeutung sei, dass bei
den Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Kräfte, u. a.
bei der Verkürzung der Ausbildungszeiten, die Qualität der
Ausbildung nicht leiden dürfe. Es sei positiv zu bewerten,
dass die Initiative von allen Fraktionen mitgetragen werde.

Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass aus ihrer Sicht
das geplante Gesetz überfällig sei. Der Fachkräftemangel
sei schon seit langer Zeit deutlich zu Tage getreten. Die
SPD-Fraktion fordere deshalb seit langem, dass das dritte
Ausbildungsjahr wieder mitfinanziert werde. Vor diesem
Hintergrund könne sie den vorliegenden Gesetzentwurf mit-
tragen. Beim geplanten Zugang zu einer verkürzten Ausbil-
dung müsse darauf geachtet werden, dass die Qualität der
Ausbildung nicht darunter leide, sondern dass diese verbes-
sert werde. Dies müsse bei den Zugangsvoraussetzungen
zur verkürzten Ausbildung berücksichtigt werden.

Es wäre aus Sicht der SPD-Fraktion wünschenswert gewe-
sen, die Reform der Pflegeausbildung im Rahmen eines
„großen Pakets“, das auch die Reform des Pflegebedürftig-
keitsbegriffs beinhalten sollte, zu regeln. Erfahrungen aus
Workshops mit Pflegeschülerinnen und Pflegeschülern be-
stätigten dies. Ihnen sei die Durchlässigkeit bei den Pflege-
berufen, aber auch eine angemessene Bezahlung der Pflege-
kräfte besonders wichtig.

Die Fraktion der FDP schloss sich den Ausführungen der
Fraktionen der CDU/CSU und der SPD an und begrüßte die
„Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“,
die von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam auf den
Weg gebracht worden sei. Der vorliegende Gesetzentwurf
sei eine gute Grundlage, um die vielfältigen Möglichkeiten

des Engagements in der Altenpflege für junge Menschen,
für ältere und berufserfahrene Menschen sowie für unge-
lernte Kräfte attraktiver zu machen. Er sei ein guter Beitrag,
um den Fachkräftebedarf in Zukunft besser zu decken, als
dies derzeit der Fall sei.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, dass die Bundes-
regierung im Bereich der Altenpflege auf den „Druck vor
Ort“ habe reagieren müssen. Dies sei richtig und deshalb
trage die Fraktion DIE LINKE. den vorliegenden Gesetz-
entwurf mit. Man teile jedoch die von der Fraktion der SPD
vorgetragenen Kritikpunkte. Zudem halte man es für erfor-
derlich, die Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres
nicht nur für einen befristeten Zeitraum, sondern dauerhaft
zu gewährleisten.

Außerdem müsse die Weiterbildung für ältere Menschen ge-
öffnet werden, denn es bestehe nicht die Möglichkeit, den
steigenden Fachkräftebedarf in der Altenpflege durch ein
Freiwilligenengagement insbesondere junger Menschen ab-
zusichern. Für eine qualitativ hochwertige Pflege sei ein
ausreichendes Angebot an ausgebildeten Fachkräften im
Bereich der Altenpflege sowie eine angemessene Bezahlung
der Fachkräfte wichtig. Es sei auch zu berücksichtigen, dass
noch viele Altenpflegeschulen gebührenpflichtig seien.
Zwar könne diese Gebühr zum Teil mit Bildungs- und Teil-
habegutscheinen abgedeckt werden. Die Attraktivität, eine
solche Ausbildung zu absolvieren, könne aber gesteigert
werden, wenn die gebührenpflichtigen Schulen wegfallen
und freie Berufsausbildungen eingerichtet würden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, sie
werde dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, und be-
grüßte, dass die Finanzierung der Umschulung nunmehr
auch für das dritte Ausbildungsjahr erfolge. Dies habe man
beständig gefordert, seitdem die Maßnahmen des Konjunk-
turpaktes II ausgelaufen seien. Bei der Verkürzung der Aus-
bildungszeit müsse jedoch darauf geachtet werden, dass die
Ausbildung zur Pflegefachkraft keinen Qualitätsverlust er-
leide. Es dürfe nicht dazu kommen, dass man die herrschen-
den Qualitätsstandards im Zuge der Ausbildungsverkürzung
absenke. Daher müsse zugleich eine individuelle Kompe-
tenzprüfung stattfinden. Hierfür sollten sich die Länder auf
ein einheitliches Verfahren verständigen. Es fehle aus Sicht
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an Initiativen für
weitere Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, wie bei-
spielsweise die Einführung eines Personalbemessungsin-
struments. Ebenso sei es wichtig, dass es „altersgerechte“
Arbeitsplätze gebe, da auch die Pflegekräfte älter würden.
In diesem Bereich müsse man unterstützend tätig werden.
Insgesamt werde man dem vorliegenden Gesetzentwurf zu-
stimmen.

Berlin, den 20. Februar 2013

Erwin Rüddel
Berichterstatter

Petra Crone
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Heidrun Dittrich
Berichterstatterin

Elisabeth Scharfenberg
Berichterstatterin

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