BT-Drucksache 17/12412

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/12036 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Vom 20. Februar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12412
17. Wahlperiode 20. 02. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 17/12036 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze

A. Problem

Die Erfahrungen mit dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ für Kinder im Leis-
tungsbezug des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und
SGB XII) und nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) haben ge-
zeigt, dass die Regelungen zu erhöhtem Verwaltungsaufwand führen und damit
die Inanspruchnahme erschweren.

B. Lösung

Mit den vorgesehenen Änderungen des SGB II, SGB XII und BKGG sollen
u. a. die Regelungen zum Eigenanteil bei der Schülerbeförderung und für die
Kostenabrechnung von Klassenausflügen praktikabler gefasst werden.

Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.
D. Kosten

Wegen der unterschiedlichen Handhabung des „Bildungs- und Teilhabepakets“
in den einzelnen Ländern ist es nach Darlegung der Initiatoren nicht möglich,
finanzielle Auswirkungen zu beziffern. Mit der Vereinfachung des Zugangs zu
den Leistungen werden höhere Zweckausgaben, aber auch eine Verringerung
des Verwaltungsaufwands erwartet.

Drucksache 17/12412 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12036 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 20. Februar 2013

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Max Straubinger Angelika Krüger-Leißner
Stellvertretender Vorsitzender Berichterstatterin

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse Vereinfachung der Leistungserbringung beitragen werde.

im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat über den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 17/12036 in seiner 124. Sitzung

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, dass der Geburtsfeh-
ler des Bildungs- und Teilhabepakets die Orientierung auf
Sachleistungen gewesen sei. Die Unterstellung, dass die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12412

Bericht der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner

I. Überweisung
Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12036 ist in der
219. Sitzung des Deutschen Bundestages am 31. Januar
2013 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur feder-
führenden Beratung und an den Rechtsausschuss sowie den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung
vom 9. Februar 2010 dem Gesetzgeber nicht nur aufgege-
ben, die Regelbedarfe nach dem SGB II und SGB XII trans-
parent und realitätsgerecht zu bemessen, um dadurch das
gesamte menschenwürdige Existenzminimum zu gewähr-
leisten, was bei Kindern und Jugendlichen auch die Berück-
sichtigung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe erfordert.
In der Folge sind mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regel-
bedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Bu-
ches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2011 das „Bildungs-
und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene eingeführt worden.

Die danach zu erbringenden Leistungen werden im Gegen-
satz zu den übrigen existenzsichernden Leistungen überwie-
gend als Sach- oder Dienstleistungen erbracht. Bei der Or-
ganisation der insoweit neuen Form der Leistungserbrin-
gung sind an verschiedenen Stellen Hindernisse festgestellt
worden, die der gewollten unbürokratischen Abwicklung
entgegenstehen. Hierdurch wird sowohl der Zugang zu den
Leistungen erschwert als auch der Aufwand für die Verwal-
tung erhöht. Ziel des Gesetzes ist es, ohne die grundsätzli-
chen Entscheidungen in Frage zu stellen, die das „Bildungs-
und Teilhabepaket“ kennzeichnen, die Regelungen für die
Leistungserbringung zu optimieren.

Der Entwurf enthält u. a. Konkretisierungsvorschläge für
den zumutbaren Eigenanteil bei der Schülerbeförderung so-
wie für die Einführung der ausnahmsweisen nachträglichen
Kostenerstattung in Fällen berechtigter Selbsthilfe, z. B. bei
kurzfristig angesetzten von Schulausflügen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss sowie der Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend haben den Gesetzentwurf
auf Drucksache 17/12036 in ihren Sitzungen am 20. Februar
2013 beraten und dem Deutschen Bundestag übereinstim-
mend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenent-
haltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetz-
entwurfs empfohlen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs
empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU verwies darauf, dass das Bil-
dungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche in-
zwischen sehr gut in Anspruch angenommen werde. Seit
der Einführung seien erst zwei Jahre vergangen. Es habe bei
den Leistungsberechtigten erst einmal bekannt werden müs-
sen. Auf Anlaufschwierigkeiten habe die zuständige Minis-
terin mit den Runden Tischen umgehend reagiert. Mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf werde der Veränderungsbedarf
aus der Praxis umgesetzt. Der Interpretation und Auslegung
der neuen Tatbestandsmerkmale, wie sie in der Stellung-
nahme der Bundesregierung zum Ausdruck komme,
schließe man sich ausdrücklich an. Mit der Pauschalierung
des Eigenbeitrags zu den Schülerbeförderungskosten von
5 Euro im Regelfall werde ein Beitrag zur Vereinfachung
geleistet. Die monatlich 10 Euro aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket könnten künftig zudem auch für Sportausrüs-
tung u. a. verwendet werden, um die Teilhabe von Jugend-
lichen und Kindern am sozialen Leben zu fördern.

Die Fraktion der SPD kritisierte, dass das Bildungs- und
Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche bisher nur sehr
zögerlich in Anspruch genommen worden sei. Dazu trage
die umständliche und bürokratische Ausgestaltung der Re-
gelungen entscheidend bei. Das Gesetz sei gut gemeint, aber
schlecht gemacht. Fast 70 Prozent der dafür bereit stehen-
den Gelder seien nicht ausgeschöpft worden, obwohl der
Bedarf offensichtlich sehr groß sei. Außerdem stehe der im-
mense bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zu den
Fördergeldern, die tatsächlich bei Kindern und Jugendlichen
ankämen. Mit vorliegendem Gesetzentwurf des Bundesrates
hätten wenigstens ein paar kleinere Verbesserungen erreicht
werden können. Hier sei den Bundesländern gedankt. Zu
begrüßen sei die Einigung auf Verbesserungen im Bereich
der Schülerbeförderung, bei der Teilhabe an Sport und Kul-
tur und die praxisnahe Möglichkeit, für die Kosten von
Schulfahrten Geld auch direkt auszahlen zu können. Doch
handele es sich nur um die Behebung einiger ganz beson-
ders drängender Mängel, was die grundlegenden Probleme
jedoch nicht löse. Man werde daher weiter an Verbesserun-
gen arbeiten müssen. Zentral sei beispielsweise der Ausbau
von Ganztagsangeboten der frühkindlichen Bildung und Be-
treuung und des Angebotes an Ganztagsschulen.

Die Fraktion der FDP betonte, dass die Koalition zu ihrer
Verantwortung bei der Förderung von Bildung stehe. Be-
reits mit der Entscheidung, die Umsetzung des Bildungs-
und Teilhabepakets in die Verantwortung der Kommunen zu
geben, habe man die Grundlage für einen Flickenteppich
unterschiedlicher Umsetzungspraxis gelegt. Deswegen
stimme man nun auch dem Gesetzentwurf zu, der zu einer
am 20. Februar 2013 beraten und dem Deutschen Bundestag
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und

Leistungen bei Auszahlung mit dem Regelsatz nicht bei den
Kindern ankäme, sei durch nichts gedeckt. Jetzt habe man

Drucksache 17/12412 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Angelika Krüger-Leißner
Berichterstatterin

H. Heene
ese
mit der geringen Inanspruchnahme das Problem der Unter-
deckung des Bedarfs; denn beim Bildungs- und Teilhabe-
paket gehe es auch um die Deckung des soziokulturellen
Existenzminimums. Statt für die Kinder werde das Geld zu
einem großen Teil für Verwaltungskosten ausgegeben. Die
Fraktion sehe stattdessen die Eingliederung des Förderbe-
trags in die Regelleistung und den Ausbau der Infrastruktur,
etwa in Form eines gebührenfreien Schulmittagessens, als
den richtigen Weg, damit das Geld tatsächlich den Kindern
zugutekomme.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte,
dass die Bundesregierung auch die jetzt vorgelegten be-
scheidenen Verbesserungen für die Umsetzung des Bil-
dungs- und Teilhabepakets nicht auf den Weg gebracht
habe. Das werde nun durch den Bundesrat realisiert. Es sei
aber bereits seit Februar 2010 bekannt, dass die Regelsätze
nicht ausreichten. Das Bildungs- und Teilhabepaket sei
wahrscheinlich zur bürokratischsten Sozialleistung aller
Zeiten geworden. Problematisch sei die daraus resultierende
geringe Inanspruchnahme auch deshalb, weil man sich hier
im Bereich des Existenzminimums bewege. Die Fraktion
fordere, dass Teile der Leistungen zur Bildungsförderung
von Kindern und Jugendlichen künftig in den Regelsatz auf-
genommen würden, statt das Geld für zusätzliche Bürokra-
tie auszugeben. Gleichwohl stimme man jetzt dem Gesetz-
entwurf zu, um dem bürokratischen Überaufwand zumin-
dest die Spitze zu nehmen.

Berlin, den 20. Februar 2013
mann

x

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