BT-Drucksache 17/12217

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 17/12057 - Entwurf eines Gesetzes zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Vom 30. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12217
17. Wahlperiode 30. 01. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/12057 –

Entwurf eines Gesetzes zur zusätzlichen Förderung von Kindern
unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

A. Problem

Im Gesetzentwurf wird ausgeführt, dass in Deutschland nach wie vor ein erheb-
licher Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bestehe. Um
echte Wahlfreiheit erzielen zu können, müsse ein bedarfsgerechtes Angebot an
Betreuungsplätzen erreicht werden. Bund, Länder und Kommunen hätten sich
im Zuge des „Krippengipfels“ über den Ausbau auf rund 750 000 Betreuungs-
plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 verständigt.

Im Jahr 2008 sei im Kinderförderungsgesetz der stufenweise Ausbau und der
Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege verankert worden. In der Ausbau-
phase unterstütze der Bund Länder und Kommunen mit 4 Mrd. Euro bei Ge-
samtkosten von rund 12 Mrd. Euro. Im Jahr 2007 sei für Investitionskostenzu-
schüsse vom Bund das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ im Um-
fang von 2,15 Mrd. Euro aufgelegt worden. In einer Verwaltungsvereinbarung
sei die Weiterleitung der Investitionskostenzuschüsse zwischen Bund und Län-
dern geregelt; für die Beantragung und Vergabe der Mittel seien die Länder zu-
ständig. Ein Jahr vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs seien bereits knapp
99 Prozent des Sondervermögens durch Bewilligung gebunden. Die Betriebs-
kostenzuschüsse des Bundes für die ausbaubedingten zusätzlichen Plätze in
Höhe von insgesamt 1,85 Mrd. Euro bis 2013 und anschließend ab 2014 dauer-
haft jährlich 770 Mio. Euro würden seit 2009 über einen Festbetrag zugunsten
der Länder bei der Umsatzsteuerverteilung bereitgestellt.

Die Betreuungsquote sei von März 2007 bis März 2011 von 15,5 Prozent auf
27,6 Prozent gestiegen. Gegenüber den, in den Vereinbarungen zum Ausbau
2007/2008 zugrundegelegten Berechnungen, ergebe sich ein Fehlbedarf von
30 000 Plätzen. Beim Ausbaustand und beim Betreuungsbedarf bestünden nach
wie vor erhebliche regionale Unterschiede.

Die Bundesregierung und die Länder seien daher übereingekommen, über die
vereinbarten 750 000 Betreuungsplätze für Kinder in den ersten drei Lebens-
jahren hinaus gemeinsam weitere 30 000 zusätzliche Plätze für die öffentlich
geförderte Betreuung von Kindern dieser Altersgruppe finanzieren zu wollen

Drucksache 17/12217 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

und somit das Ausbauziel des Kinderförderungsgesetzes auf 780 00 Plätze zu
erhöhen.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Durch die Zuführung zum Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wird
nach dem Gesetzentwurf der Bundeshaushalt im Jahr 2012 in Höhe von
580,5 Mrd. Euro belastet. Durch die Änderung des § 1 des Finanzausgleichsge-
setzes wird den Ländern im Jahr 2013 ein Betrag in Höhe von 18,75 Mio. Euro,
im Jahr 2014 ein Betrag in Höhe von 37,5 Mio. Euro und ab 2015 ein Betrag in
Höhe von jährlich 75 Mio. Euro übertragen. Im Bundeshaushalt entstehen hier-
durch entsprechende jährliche Mindereinnahmen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12217

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12057 mit folgender Maßgabe, im Übri-
gen unverändert anzunehmen:

In Artikel 1 Nummer 2 wird § 7 Absatz 3 wie folgt gefasst:

„(3) Die Bundesmittel sind im Wege der parallelen Gemeinschaftsfinanzie-
rung als Zusatzfinanzierung zu den Eigenaufwendungen in den Ländern einzu-
setzen. Jedes Land hat zu den Stichtagen 30. Juni 2013, 31. Dezember 2013
und 31. März 2014 nachzuweisen, dass

1. der Anteil der im Rahmen dieses Investitionsprogramms in dem Land bewil-
ligten Bundesmittel höchstens 54 Prozent der investiven Gesamtkosten zu
den vorgenannten Stichtagen beträgt; hierzu weist das Land die Bewilligung
von Landesmitteln sowie die Bereitstellung kommunaler Mittel und gegebe-
nenfalls die Bereitstellung von investiven Mitteln sonstiger Träger in Höhe
von mindestens 46 Prozent der investiven Gesamtkosten nach, oder

2. der Anteil der Bundeszuschüsse für Betriebskosten und Investitionen bis
einschließlich des jeweiligen Stichtages höchstens ein Drittel der Gesamt-
kosten der Kindertagesbetreuung, wie sie in der Begründung des Entwurfs
eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrich-
tungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 16/9299, S. 21
bis 23) zugrunde gelegt worden sind, beträgt; hierzu weist das Land zum je-
weiligen Stichtag die Aufbringung von Landesmitteln, kommunalen Mitteln
und sonstigen Mitteln für zusätzliche Betriebskosten und Investitionen ent-
sprechend den jeweiligen Durchschnittswerten auf Landesebene mindestens
in Höhe von zwei Dritteln der bis zu diesem Stichtag angefallenen Gesamt-
kosten für Plätze, die über die Verpflichtung des § 24a Absatz 3 des Achten
Buches Sozialgesetzbuch hinausgehen, nach.

Eine Unterschreitung des Anteils der nachzuweisenden Mittel führt zu einer
entsprechenden Kürzung der nach § 6 Absatz 1 dem Land zur Verfügung ste-
henden Bundesmittel; der Verfügungsrahmen der Länder, die die nach Satz 2
erforderlichen Anteile nachgewiesen haben, erhöht sich im Verhältnis der Zahl
der Kinder unter drei Jahren zum folgenden Stichtag.“

Berlin, den 30. Januar 2013

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende

Marcus Weinberg (Hamburg)
Berichterstatter

Caren Marks
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin

Drucksache 17/12217 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Marcus Weinberg (Hamburg), Caren Marks,
Miriam Gruß, Jörn Wunderlich und Katja Dörner

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12057 wurde in der
217. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Januar
2013 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend zur federführenden Beratung sowie dem Innenaus-
schuss, dem Rechtsausschuss, dem Finanzausschuss, dem
Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Gesundheit und
dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung zur Mitberatung überwiesen. Dem Haushalts-
ausschuss wurde der Gesetzentwurf außerdem zur Stellung-
nahme nach § 96 GO-BT überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfes war Bestand-
teil des Gesetzentwurfs zur innerstaatlichen Umsetzung des
Fiskalvertrages (Drucksachen 17/10976, 17/11011), der vom
Deutschen Bundestag in der 206. Sitzung am 20. November
2012 in der Ausschussfassung angenommen wurde (Be-
schlussempfehlung und Bericht auf Drucksache 17/11504).
Dieses Gesetz ist im Vermittlungsausschuss gescheitert.

Mit den Änderungen des Gesetzes über Finanzhilfen des
Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Arti-
kel 1), des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (Artikel 2)
und des Finanzausgleichsgesetzes (Artikel 3) soll eine von
Bund und Ländern im Zusammenhang mit der innerstaat-
lichen Umsetzung des Fiskalvertrages getroffene Überein-
kunft zur gemeinsamen Finanzierung der Investitions- und
Betriebskosten von 30 000 zusätzlichen Plätzen für die öf-
fentlich geförderte Betreuung von Kindern unter drei Jahren
umgesetzt werden.

Im Gesetzentwurf wird ausgeführt, dass ein bedarfsgerech-
tes Angebot an Betreuungsplätzen ein elementarer Beitrag
zur frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung so-
wie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit zur
Wahlfreiheit sei. Es müssten weiterhin große Anstrengun-
gen unternommen werden, um das Ziel eines bedarfsgerech-
ten Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei
Jahren zu erreichen. Im Zuge des „Krippengipfels“ im Jahr
2007 hätten sich Bund, Länder und Kommunen auf einen
Ausbau auf 750 000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei
Jahren bis zum Jahr 2013 verständigt. Dies entspreche heute
einem durchschnittlichen Versorgungsgrad von ca. 38 Pro-
zent.

Die Bundesregierung und die Länder seien sich darüber ei-
nig, 30 000 zusätzliche Plätze für die öffentlich geförderte
Betreuung von Kindern dieser Altersgruppe zu finanzieren,
um das Gesamtangebot auf 780 000 Plätze zu erhöhen.

Man gehe von Investitionskosten in Höhe von insgesamt
1,08 Mrd. Euro aus, davon werde der Bund 580,5 Mio. Euro
in den Jahren 2013 und 2014 zur Verfügung stellen. Dies
entspreche rund 54 Prozent der Investitionsausgaben. Die
übrigen Investitionskosten seien auf Ebene der Länder zu
erbringen.

Die Verteilung der Mittel auf Basis der Zahl der Kinder un-
ter drei Jahren sei in den einzelnen Ländern vorzunehmen.
Sollten während der Laufzeit Mittel in einzelnen Ländern
nicht bewilligt werden, würden diese umverteilt, um Be-
darfe in anderen Ländern zu decken. Die notwendigen Aus-
bauinvestitionen sollten bis Ende 2014 getätigt werden und
Abrechnungen noch bis einschließlich 2015 möglich sein.
Damit werde die weitere Ausbauphase der Kindertagesbe-
treuung bis Ende 2015 abgeschlossen sein.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 30. Januar
2013 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzent-
wurfs empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. Januar
2013 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzent-
wurfs in geänderter Fassung empfohlen. Er hat mit dem-
selben Stimmenverhältnis die Annahme des Änderungsan-
trags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30. Januar
2013 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzent-
wurfs empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 30. Ja-
nuar 2013 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Ge-
setzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen. Seinen Be-
richt gemäß § 96 GO-BT wird er gesondert abgeben.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner Sitzung am
30. Januar 2013 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme
des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen. Er
hat mit demselben Stimmenverhältnis die Annahme des Än-
derungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
empfohlen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner Sitzung am 30. Januar
2013 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzent-
wurfs in geänderter Fassung empfohlen. Er hat mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und DIE LINKE. die Annahme des Änderungs-
antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12217

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annahme
des Gesetzentwurfes.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 86. Sitzung
am 30. Januar 2013 abschließend beraten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben hierzu einen
Änderungsantrag eingebracht, dessen Inhalt aus der Be-
schlussempfehlung ersichtlich ist. Dieser Änderungsantrag
wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, dass die Oppo-
sition sich jetzt entscheiden müsse, ob sie das Gesetzesvor-
haben wirklich unterstützen wolle. Für den Bereich der Kin-
dertagesbetreuung und der Krippen seien die Länder verant-
wortlich. Der Bund sei hier eigentlich zu nichts verpflichtet.
Gleichwohl habe der Bund die Notwendigkeit der Unter-
stützung der Kommunen und der Länder erkannt und im
Jahr 2007 habe der sog. Krippengipfel stattgefunden. Das
Kinderförderungsgesetz 2008 habe ebenfalls deutlich ge-
macht, dass Kommunen, Länder und Bund gemeinsam die
Zielsetzung eines entsprechenden Ausbaus der Kinderbe-
treuung umsetzen wollten.

Die damalige Zielsetzung des Ausbaus seien 35 Prozent
bzw. 750 000 Betreuungsplätze gewesen. Der Bund habe
seither seine Zusagen eingehalten, indem er Mittel in Höhe
von 4 Mrd. Euro und 770 Mio. Euro für Betriebskosten be-
reitgestellt habe. Die Anzahl der Betreuungsplätze sei auf
27,6 Prozent im Bundesdurchschnitt verdoppelt worden; die
Zahl der Fachkräfte in der Tagespflege und in der Kinderta-
gesbetreuung sei um 42 000 gesteigert worden.

Da die ursprüngliche Zielsetzung sich als nicht ausreichend
erwiesen habe, sei als neues Ausbauziel 39 Prozent bzw.
780 000 Betreuungsplätze festgelegt worden. Der Bund
habe sofort reagiert, indem er zusätzlich investive Mittel in
Höhe von 580,5 Mio. Euro und Betriebskosten von jährlich
75 Mio. Euro zugesagt habe.

Im Land Mecklenburg-Vorpommern, wo eine sozialdemo-
kratische Ministerin die Verantwortung für den Ausbau der
Kinderbetreuung trage, sei die Diskrepanz zwischen dem
tatsächlichen Betreuungsbedarf und der Zahl der Betreu-
ungsplätze in den neuen Bundesländern am größten. Dem-
gegenüber betrage diese Differenz in Bayern lediglich
10,8 Prozent, womit dieses Bundesland an der Spitze in den
alten Bundesländern liege.

Am 14. Dezember 2012 sei das Angebot der Bundesregie-
rung, zusätzliche Mittel bereitzustellen, im Bundesrat über-
raschend abgelehnt worden. Damit sei ein wichtiges Vor-
haben konterkariert worden. Man habe den vorliegenden
Gesetzentwurf eingebracht, um das Ziel, den Rechtsan-
spruch auf Kindertagesbetreuung zum 1. August 2013 zu er-
reichen. Deshalb sei eine kurzfristige Verabschiedung des
Gesetzes erforderlich. Eine weitere Steigerung der Ausbau-
dynamik sei notwendig. Zudem müsse gegenüber den Län-
dern, den Kommunen und den Eltern ein Signal gesetzt wer-
den, dass der Bund sich trotz der Verzögerung bereiterkläre,

weiterhin zusätzliche Mittel für den Ausbau bereitzustellen.
Schließlich sei es wichtig, dass die Länder dem Gesetz zu-
stimmten.

Die Fraktion der SPD begrüßte den vorliegenden Gesetz-
entwurf und wies gleichzeitig darauf hin, dass es sich letzt-
lich um einen Erfolg der Fraktion der SPD und der anderen
Oppositionsfraktionen im Bundestag und der SPD-geführ-
ten Landesregierungen im Bundesrat handele. Man habe die
Koalition und Bundesministerin Dr. Kristina Schröder bei
diesem Thema „zum Jagen tragen“ müssen. Seit Jahren
habe die Fraktion der SPD immer wieder darauf hinge-
wiesen, dass der Krippenausbau eine gemeinsame Kraftan-
strengung von Bund, Ländern und Kommunen erfordere
und dass der gestiegene Bedarf eine zusätzliche Anstren-
gung des Bundes notwendig mache. Man habe immer wie-
der, u. a. in den Haushaltsberatungen, Anträge mit dem Ziel
gestellt, dass das Volumen seitens des Bundes aufgestockt
werde. Bundesministerin Dr. Kristina Schröder habe hin-
gegen immer wieder darauf hingewiesen, dass der Bund
seine Verpflichtungen bereits erfüllt habe.

Im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalpakts
sei von Seiten der SPD und auch BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Druck aufgebaut und gefordert worden, dass es
zusätzliche Mittel für den Kinderbetreuungsausbau geben
müsse. Der damalige Gesetzentwurf sei im Bundesrat aus
Gründen gescheitert, die die Bundesregierung zu vertreten
habe. Es seien Zusagen im Rahmen des Fiskalpakts, die sich
nicht auf den Krippenausbau bezogen hätten, nicht einge-
halten worden. Das gesamte Gesetzespaket sei dann von
den Ländern zu Recht abgelehnt worden.

Neben der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Ausbau
sei es notwendig, dass eine Fachkräfteoffensive auf den
Weg gebracht werde. Auch hier sei ein Zusammenwirken
von Bund, Ländern und Kommunen notwendig.

Die Fraktion der FDP schloss sich den Ausführungen der
Fraktion der CSU/CSU an. Die Fraktion der SPD erwecke
zu Unrecht den Eindruck, der Bund stehe nicht zu den sei-
nerzeit getroffenen Vereinbarungen. Zutreffend sei, dass zur
Zeit der Großen Koalition Vereinbarungen getroffen worden
seien, zu denen auch die jetzige Bundesregierung stehe. Ob-
wohl der Bund eigentlich nicht zuständig sei, stehe die Koa-
lition nach wie vor zu diesen Vereinbarungen.

Man dürfe die Länder und Kommunen nicht aus ihrer Ver-
antwortung entlassen. Es zeige sich, dass diejenigen Länder,
in denen die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit
regierten, eine schlechte Bilanz beim Kitaausbau auswiesen.
Eine Ausnahme bildeten lediglich diejenigen neuen Bun-
desländer, in denen es von vornherein andere Zahlen gege-
ben habe. In den Ländern, in denen die FDP an der Regie-
rung beteiligt sei, komme der Ausbau demgegenüber gut
voran. An erster Stelle stehe Bayern.

Zur Bereitstellung der zusätzlichen 580 Mio. Euro sei der
Bund nicht verpflichtet gewesen. Es habe sich um ein Kom-
promissangebot seitens der Bundesregierung gehandelt.
Sollte dem Gesetz im Bundestag oder im Bundesrat die Zu-
stimmung verweigert werden, so seien dies „taktische Spiel-
chen“, die man gegebenenfalls im Wahlkampf thematisieren
werde.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, dass von ihrer Seite
von Anfang an darauf hingewiesen worden sei, dass das

Drucksache 17/12217 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Sondervermögen zu gering bemessen gewesen sei, damit
die Kommunen den Ausbau quantitativ und qualitativ be-
werkstelligen könnten. Dass jetzt 580 Mio. Euro „nachge-
legt“ würden, sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung;
dies reiche jedoch nicht aus, um den Ausbau auch qualitativ
zu gewährleisten. Letztendlich blieben die Kosten bei den
Kommunen „hängen“. Man dürfe jedoch den Kindertages-
stättenausbau nicht von der Finanzkraft der Kommunen ab-
hängig machen.

Man erachte es auch für sinnvoll, die Frist 30. Juni 2013 für
den Mittelabruf zu verschieben. Die Mittel könnten erst
nach Fertigstellung abgerufen werden. Dies führe dazu, dass
zwischen Bewilligung und Abruf der Mittel teilweise lange
Zeiträume lägen. Es bestehe daher die Gefahr, dass den
Ländern und Kommunen Gelder verloren gingen, weil sie
die Vorhaben nicht entsprechend den vorgegebenen Fristen
umsetzen könnten. Es werde vorgeschlagen, in einem Spit-
zentreffen mit allen Beteiligten gemeinsame Lösungen für
diese Probleme zu erarbeiten. Gegenseitige Schuldzuwei-
sungen und ein Streit darüber, wer für den Kitaausbau zu-
ständig sei, seien für die betroffenen Kinder kontraproduk-
tiv. Die Fraktion DIE LINKE. werde sich der Stimme ent-
halten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest,
dass man dem Gesetz zur Umsetzung des Fiskalpakts im
Bundesrat nicht habe zustimmen können, weil dieses ver-
schiedene andere Maßnahmen umfasst habe, die nicht zu-
stimmungsfähig gewesen seien. Es sei daher richtig, dass
für den Ausbau der Kindertagesstätten nun ein eigenständi-
ger Gesetzentwurf vorgelegt worden sei.

Man müsse jedoch darauf hinweisen, dass seitens der Bun-
desregierung in den letzen drei Jahren kein zusätzliches
Geld für den Ausbau von Kindertagesstätten bereitgestellt

worden sei. Zwar werde nicht angezweifelt, dass der Bund
sich an seine Zusagen vom Krippengipfel gehalten habe,
und man sehe auch Defizite bei dem einen oder anderen
Bundesland oder bei manchen Kommunen. Man sei aber
auch auf Seiten des Bundes in der Pflicht, zusätzliche Gel-
der zur Verfügung zu stellen. Es müsse klargestellt werden,
dass die zusätzlichen 580 Mio. Euro nicht auf Initiative
der Bundesregierung gezahlt würden, sondern dass dies von
den Bundesländern erstritten worden sei. Bundesministerin
Dr. Kristina Schröder habe noch im Herbst erklärt, die Län-
der riefen die Mittel nicht ab. Der vorliegende Gesetzent-
wurf enthalte jedoch den Hinweis, dass die Gelder aus dem
4-Milliarden-Programm bereits zu 99 Prozent bewilligt
seien. Hier werde „Schwarzer Peter“ zu Lasten der Bundes-
länder und der betroffenen Kinder gespielt. Kritikwürdig sei
auch, dass die Ministerin bei den zusätzlichen 580 Mio. Euro
den Kommunen zunächst kleinteilige Berichtspflichten
habe auferlegen wollen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wolle die Bun-
desländer und die Kommunen unterstützen, den ab dem
1. August 2013 bestehenden Rechtsanspruch realisieren zu
können. Daher stimme man dem Gesetzentwurf zu.

B. Besonderer Teil

Die Neufassung des § 7 Absatz 3 enthält eine rein redak-
tionelle Änderung: § 7 Absatz 3 Satz 3 bezieht sich auf die
gesamten vorangehenden Sätze 1 und 2 des Absatzes 3 und
wird daher in der Neufassung bündig zu diesen gesetzt. In
der Fassung der Drucksache 17/12057, S. 5 f. ist Satz 3 da-
gegen bündig zu Satz 2 Nummer 2 eingerückt und könnte
daher missverständlich so gelesen werden, dass er sich nur
auf diese Nummer bezieht. Der Wortlaut von § 7 Absatz 3
bleibt durch die Änderung unangetastet.

Berlin, den 30. Januar 2013

Marcus Weinberg (Hamburg)
Berichterstatter

Caren Marks
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin

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