BT-Drucksache 17/12216

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/11368 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes b) zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 17/11836, 17/11907 Nr. 2 - Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)

Vom 30. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12216
17. Wahlperiode 30. 01. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/11368 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgeräte-
gesetzes

b) zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/11836, 17/11907 Nr. 2 –

Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe
in Elektro- und Elektronikgeräten
(Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung – ElektroStoffV)

A. Problem

Zu Buchstabe a

Am 21. Juli 2011 ist die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft getreten. Die
Richtlinie wird durch die eigenständige Verordnung zur Beschränkung be-
stimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten umgesetzt. Sie
macht eine Anpassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes notwendig.

Zu Buchstabe b

Mit der Verordnung wird die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung be-
stimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in nationales

Recht umgesetzt. Die Umsetzung durch eine Verordnung wird aus systemati-
schen Erwägungen vorgenommen, da entsprechende Stoffbeschränkungen im
Bereich der abfallrechtlichen Produktverantwortung bislang ebenfalls regel-
mäßig durch eine Verordnung umgesetzt wurden. Gemäß der o. g. Richtlinie
müssen die Mitgliedstaaten u. a. sicherstellen, dass in Verkehr gebrachte Elek-
tro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln und Ersatzteilen bestimmte ge-
fährliche Stoffe nicht mehr enthalten. Die Hersteller haben eine entsprechende

Drucksache 17/12216 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

CE-Kennzeichnung am Gerät anzubringen und die dauerhafte Konformität
ihrer Geräte zu gewährleisten.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/11368 mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Zustimmung zu der Verordnung auf Drucksache 17/11836 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12216

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11368 unverändert anzunehmen;

b) der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/11836 zuzustim-
men.

Berlin, den 30. Januar 2013

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling–Schröter
Vorsitzende

Michael Brand
Berichterstatter

Gerd Bollmann
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

Michael Brand
Berichterstatter

Gerd Bollmann
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter
Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11368 wurde in der
211. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. November
2012 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mit-
beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
überwiesen.

Zu Buchstabe b

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
17/11836 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (Drucksache 17/11907 Nr. 2) am
14. Dezember 2012 zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie sowie den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Am 21. Juli 2011 ist die Richtlinie 2011/65/EU des Europä-
ischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Be-
schränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe
in Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft getreten. Die
Richtlinie wird durch die eigenständige Verordnung zur Be-
schränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten umgesetzt. Sie macht eine Anpassung des
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes notwendig.

Zu Buchstabe b

Mit der Verordnung wird die Richtlinie 2011/65/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in nationales Recht
umgesetzt. Die Umsetzung durch eine Verordnung wird aus
systematischen Erwägungen vorgenommen, da entspre-
chende Stoffbeschränkungen im Bereich der abfallrecht-
lichen Produktverantwortung bislang ebenfalls regelmäßig
durch eine Verordnung umgesetzt wurden. Gemäß der o. g.
Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten u. a. sicherstellen, dass
in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte ein-
schließlich Kabeln und Ersatzteilen bestimmte gefährliche
Stoffe nicht mehr enthalten. Die Hersteller haben eine ent-

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11368 anzu-
nehmen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat emp-
fohlen, die Verordnung auf Drucksache 17/11836 zur
Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, die Verordnung auf Drucksache 17/11836 anzu-
nehmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11368 sowie
die Verordnung auf Drucksache 17/11836 in seiner 88. Sit-
zung am 30. Januar 2013 ohne Debatte behandelt.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag zu empfeh-
len, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11368 unver-
ändert anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag zu empfeh-
len, der Verordnung auf Drucksache 17/11836 zuzustimmen.

Berlin, den 30. Januar 2013
Drucksache 17/12216 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Michael Brand, Gerd Bollmann, Horst Meierhofer,
Ralph Lenkert und Dorothea Steiner

I. Überweisung sprechende CE- Kennzeichnung am Gerät anzubringen und
die dauerhafte Konformität ihrer Geräte zu gewährleisten.
Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin
t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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