BT-Drucksache 17/12215

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Paula, Willi Brase, Dr. Wilhelm Priesmeier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/11148 - Bedingungen bei Tiertransporten und in Schlachtbetrieben verbessern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/11355 - Bedingungen in Schlachthöfen verbessern

Vom 30. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12215
17. Wahlperiode 30. 01. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Paula, Willi Brase,
Dr. Wilhelm Priesmeier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/11148 –

Bedingungen bei Tiertransporten und in Schlachtbetrieben verbessern

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn,
Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11355 –

Bedingungen in Schlachthöfen verbessern

A. Problem

Zu Buchstabe a

Die Arbeitsbedingungen in den deutschen Schlachtbetrieben sind laut Antrag-
steller körperlich anstrengend. Die Schicht- und Akkordarbeit ist unter anderem
von einem hohen Grad an Schwarzarbeit, Leiharbeit und Werkverträgen ge-
kennzeichnet. Außerdem gibt es laut Antragsteller bisher keine Begrenzung der
absoluten Transportdauer bei Tiertransporten. Auch die derzeitigen einzuhal-
tenden Vorschriften zu Transport- und Lenkzeiten bei Tiertransporten sind nicht
aufeinander abgestimmt. Die derzeitigen gesetzlichen Vorschriften reichen aus
Sicht der Fraktion der SPD nicht aus, um Schmerz und Leid bei den Tieren zu
vermeiden.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/11148 soll die Bundesregierung insbeson-
dere aufgefordert werden, die Tierschutztransportverordnung so zu ändern, dass

unter anderem die maximale Dauer der Tiertransporte im Inland, mit Ausnahme
von Fischtransporten, auf vier Stunden begrenzt wird, und auf EU-Ebene darauf
hinzuwirken, dass grenzüberschreitende Tiertransporte europaweit auf acht
Stunden begrenzt werden. Sie soll sich ferner dafür einsetzen, dass Tiere grund-
sätzlich am nächstgelegenen Schlachthof geschlachtet werden müssen und die
Arbeitsbedingungen in Schlachtbetrieben verbessert werden, indem unter ande-

Drucksache 17/12215 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rem ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro
pro Stunde eingeführt wird, der für alle Arbeit- und Auftragnehmer gelten soll.

Zu Buchstabe b

Nach Darstellung der Antragsteller herrschen in der deutschen Fleischbranche
bei den Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter große Missstände. Hierzu gehö-
ren laut der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter anderem unzulässige
Arbeitszeiten, Dumpinglöhne und der Missbrauch von Werkverträgen. Die Be-
zahlung nach Stückzahlen in der Fleischbranche führt nach Angabe der Antrag-
steller gehäuft zu Arbeitsunfällen wie auch zu schwerwiegenden Tierschutzpro-
blemen im Schlachtverfahren.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/11355 soll die Bundesregierung insbeson-
dere aufgefordert werden, die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen zu verbes-
sern und dazu unter anderem einen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro ein-
zuführen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Schlachtverfahren
für Wirbeltiere zu ergreifen. Sie soll ferner mit Zustimmung des Bundesrates
die Voraussetzungen für die Kontrollen an den Schlachthöfen verbessern und
dazu insbesondere die Entwicklung verlässlicher automatisierter Verfahren zur
Überprüfung des Erfolgs von Betäubung und Entblutung vorantreiben.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11148 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11355 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/11148.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/11355.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12215

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/11148 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/11355 abzulehnen.

Berlin, den 28. November 2012

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender und Berichterstatter

Dieter Stier
Berichterstatter

Heinz Paula
Berichterstatter

Alexander Süßmair
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

a) die maximale Dauer der Tiertransporte im Inland, mit
Missstände. Hierzu gehören laut der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN unter anderem unzulässige Arbeitszeiten,
Ausnahme von Fischtransporten, auf vier Stunden zu
begrenzen,

b) maximale Ladedichten, Mindestmaße und Decken-
höhen für ein ausreichendes Platzangebot bei Tier-

Dumpinglöhne und der Missbrauch von Werkverträgen. Die
Bezahlung nach Stückzahlen in der Fleischbranche führt
nach Angabe der Antragsteller gehäuft zu Arbeitsunfällen
wie auch zu Tierschutzproblemen. Insbesondere die aus wirt-
Drucksache 17/12215 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dieter Stier, Heinz Paula, Hans-Michael Goldmann,
Alexander Süßmair und Friedrich Ostendorff

I. Überweisung
Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/11148 in der 204. Sitzung am 8. November 2012 an den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz zur federführenden Beratung sowie an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und den Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbera-
tung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/11355 in seiner 204. Sitzung am 8. November 2012 erst-
mals beraten und an den Ausschuss für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz zur federführenden Bera-
tung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit
und Soziales überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Die Arbeitsbedingungen in den deutschen Schlachtbetrie-
ben sind laut Antragsteller körperlich anstrengend. Die
Schicht- und Akkordarbeit ist unter anderem von einem
hohen Grad an Schwarzarbeit, Leiharbeit und Werkver-
trägen gekennzeichnet. Es existiert laut Antragsteller kein
flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn und kein Bran-
chentarifvertrag. Die Schlachtung der Tiere findet nach Dar-
stellung der Fraktion der SPD unter hohem Zeitdruck statt.
Die Betäubung und Entblutung bei den Tieren ist ihrer Mei-
nung nach oft unzureichend. Außerdem gibt es laut Antrag-
steller bisher keine Begrenzung der absoluten Transport-
dauer bei Tiertransporten. Auch die derzeitigen einzuhalten-
den Vorschriften zu Transport- und Lenkzeiten bei Tier-
transporten sind nicht aufeinander abgestimmt, wodurch es
nach Darstellung der Antragsteller unter anderem zu Verlet-
zungen der Ruhe- und Pausenzeiten kommt. Die gegenwär-
tigen Transport- und Schlachtbedingungen entsprechen laut
der Fraktion der SPD nicht dem Staatsziel Tierschutz im
Grundgesetz. Die derzeitigen gesetzlichen Vorschriften rei-
chen aus ihrer Sicht nicht aus, um Schmerz und Leid bei den
Tieren zu vermeiden.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/11148 soll die Bundes-
regierung insbesondere aufgefordert werden,

1. in die Tierschutztransportverordnung unter anderem fol-
gende Änderungen aufzunehmen:

EU-Mitgliedstaaten wie Schweden und Dänemark zu
verbieten,

c) den Einsatz elektrischer Treibhilfen bei Tiertranspor-
ten zu verbieten;

2. auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass grenzüber-
schreitende Tiertransporte, mit Ausnahme von Fisch-
transporten, europaweit auf acht Stunden begrenzt wer-
den;

3. sich dafür einzusetzen, dass Tiere grundsätzlich am
nächstgelegenen Schlachthof geschlachtet werden müs-
sen sowie regionale Schlachthofstrukturen und mobile
Schlachteinheiten gefördert werden;

4. die Arbeitsbedingungen in Schlachtbetrieben zu verbes-
sern, indem unter anderem

a) ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe
von mindestens 8,50 Euro pro Stunde eingeführt
wird, der für alle Arbeit- und Auftragnehmer gilt,

b) der Arbeitgeber dazu verpflichtet wird, die zur Erfül-
lung des Arbeitsauftrags notwendige Ausrüstung so-
wie Arbeitsschutzausrüstung den Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmern, unabhängig von ihrem Ver-
tragsstatus, kostenfrei zu stellen,

c) eine Fehlbetäubungsrate Null zum Maßstab für Ak-
kordfestlegungen bei der Schlachtung vereinbart
wird;

5. die Fehlbetäubungsraten bei Tierschlachtungen in allen
Schlachtbetrieben durch die zuständigen Veterinärämter
statistisch zu erfassen und dem Deutschen Bundestag
darüber regelmäßig zu berichten;

6. darauf hinzuwirken, dass die Kontrollhäufigkeit erhöht
wird und Gesetzesverstöße wirksamer geahndet werden;

7. die Forschung für eine zuverlässige, stressfreie Schlach-
tung mit geringeren Fehlerquoten, beispielsweise bei der
Betäubung durch Kohlendioxid und der Schlachtung
durch Bolzenschussgeräte zu intensivieren;

8. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht einzu-
räumen, sich als Hinweisgeber sofort an externe, zur
Verschwiegenheit verpflichtete Stellen zu wenden, um
Missstände bei Zucht, Haltung, Transport und Schlach-
tung von Tieren aufzuzeigen.

Zu Buchstabe b

Nach Darstellung der Antragsteller herrschen in der deut-
schen Fleischbranche bei den Arbeitsbedingungen große
transportfahrzeugen festzulegen sowie doppel-
stöckige Rindertransporte nach dem Vorbild anderer

schaftlichen Gründen immer weiter beschleunigten Bandge-
schwindigkeiten und erhöhten Schlachtzahlen lassen aus

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12215

Sicht der Antragsteller für die Betäubung und Tötung des
Einzeltiers nur wenige Sekunden Zeit. Nach der Tierschutz-
schlachtverordnung müssen Tiere unter Vermeidung von
Schmerzen oder Leiden in einen bis zum Tod anhaltenden
Zustand der Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit ver-
setzt werden. Dies ist laut der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegenwärtig nicht immer gewährleistet. Immer
wieder kommt es ihrer Darstellung nach zu gravierenden
Missständen, unter anderem durch das Versagen der Betäu-
bungsverfahren wie dem nicht ausreichenden Entbluten der
Tiere oder dem nicht korrekten Ansetzen des Bolzenschuss-
apparates bei Rindern. Sowohl für mehr Tierschutz an
Schlachthöfen als auch für bessere Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten in der Fleischbranche sind laut Antragsteller
Änderungen der Schlachtpraxis dringend erforderlich.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/11355 soll die Bundes-
regierung insbesondere aufgefordert werden,

1. die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen zu verbessern
und dazu unter anderem

– einen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro einzu-
führen, um Lohndumping zu verhindern,

– festzuschreiben, dass die aus Arbeitsschutzgründen
und zur Erfüllung der Arbeitstätigkeit notwendige
Ausrüstung für Arbeitskräfte durch den Arbeitgeber
gestellt werden muss,

– auf die Arbeitgeber hinzuwirken, einen Arbeitgeber-
verband zu gründen, mit dem die Arbeitnehmerseite
Verhandlungen zur Schaffung eines branchenspezi-
fischen Mindestlohns für die Branche aufnehmen
kann, und

2. geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Schlacht-
verfahren für Wirbeltiere zu ergreifen. Dies bedeutet ins-
besondere

– Regelungen zu treffen, die sicherstellen, dass alle am
Schlachtvorgang Beteiligten über die notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten (Fachkunde) verfügen,
die für eine tierschutzgerechte Schlachtung erforder-
lich sind,

– zur Vermeidung tierschutzrelevanter Fehler und zur
Verbesserung des Arbeitsschutzes für das Schlachten
von Wirbeltieren für die Arbeitsvorgänge des Trei-
bens, Ruhigstellens, Betäubens und Tötens der Tiere
die Zahlung von Stücklöhnen oder Akkordlöhnen zu
verbieten,

– unter Berücksichtigung aller tierschutzrelevanter
Aspekte für das Betäuben und Töten von Wirbeltie-
ren je Art eine maximal zulässige Tierzahl pro
Stunde festzulegen,

– sich für die Anwendung ausschließlich solcher Be-
täubungsverfahren einzusetzen, die sicherstellen,
dass jedes Schlachttier bis zum Eintritt des Todes
irreversibel empfindungs- und wahrnehmungslos
bleibt und ein vorzeitiges Wiedererwachen ausge-
schlossen ist;

3. mit Zustimmung des Bundesrates die Voraussetzungen

– die Entwicklung verlässlicher automatisierter Verfah-
ren zur Überprüfung des Erfolgs von Betäubung und
Entblutung voranzutreiben; bis zu deren Verfügbar-
keit soll eigens dafür abgestelltes und permanent da-
mit befasstes Kontrollpersonal (verbunden mit einem
Rotationsverfahren) eingesetzt werden,

– zu überprüfen, ob die Videoüberwachung von Betäu-
bung und Tötung der Tiere, in Verbindung mit einer
stichprobenartigen Überprüfung der Aufzeichnun-
gen, bei uneingeschränkter Gewährleistung der Ar-
beitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte möglich
ist,

– die Verpflichtung einzuführen, statistische Angaben
über Häufigkeit, Art, Umfang und Ergebnis der
durchgeführten tierschutzrechtlichen Kontrollen zu
erheben, die geeignet sind, in anonymer Form die Zu-
verlässigkeit der Betäubungs- und Schlachtverfahren
abzubilden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
117. Sitzung am 28. November 2012 den Antrag auf Druck-
sache 17/11148 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 86. Sitzung am 28. November 2012 den Antrag
auf Drucksache 17/11148 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit hat in seiner 85. Sitzung am
28. November 2012 den Antrag auf Drucksache 17/11148
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union hat in seiner 77. Sitzung am 28. No-
vember 2012 den Antrag auf Drucksache 17/11148 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
117. Sitzung am 28. November 2012 den Antrag auf Druck-
sache 17/11355 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
für die Kontrollen an den Schlachthöfe zu verbessern,
und dazu insbesondere

SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung empfohlen.

Drucksache 17/12215 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

1. Abschließende Beratung

Zu den Buchstaben a und b

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag der Fraktion der SPD auf
Drucksache 17/11148 sowie den Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/11355 in
seiner 82. Sitzung am 28. November 2012 abschließend be-
raten.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, wegen vereinzelt auf-
tretender menschlicher Fehler, deren Vermeidung fraglos
auch Ziel der Fraktion sei, bei Arbeitsabläufen in Schlachtbe-
trieben betrieben die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN mit ihren Anträgen eine Skandalisierung. Die
Fraktion der CDU/CSU setze auf den beruflichen Sachver-
stand des Schlachthofpersonals und der verantwortlichen
Veterinäre. An den Schlachtbändern der Betriebe überwach-
ten amtliche Tierärzte den Schlachtprozess. Sie könnten
schon jetzt im Falle eines Verstoßes unmittelbar in den
Schlachtvorgang eingreifen und beispielsweise die Schlacht-
anlage anhalten lassen. Die existierenden rechtlichen Rah-
menbedingungen seien absolut ausreichend. Das gelte auch
für den Bereich der Tiertransporte. Die Forderung der Frak-
tion der SPD, bei nationalen Tiertransporten die maximale
Dauer von Tiertransporten auf vier Stunden zu begrenzen, sei
gerade hinsichtlich der Verladezeiten und der Erreichbarkeit
von Höfen nicht praktikabel. Zudem läge eine nicht zu erklä-
rende Diskrepanz zu der im Antrag gleichzeitig formulierten
Forderung nach einer EU-weit geltenden Regelung von ma-
ximal achtstündigen Tiertransporten vor. Auch bei der Frage
der Tiertransporte sei, neben dem Einsatz von moderner
Fahrzeugtechnik, für das Wohlergeben der Tiere das Know-
how der Mitarbeiter entscheidend. Beide Anträge würden ab-
gelehnt, da sie Landwirten, Schlachtbetrieben und Tiertrans-
porteuren unnötige Bürokratie aufbürdeten.

Die Fraktion der SPD äußerte, im Bereich der Schlachthöfe
existierten bei den Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter
zum Teil eklatante Missstände, die dringend beseitigt werden
müssten. Gerade unzureichende Arbeitsbedingungen in
Form des Schlachtens im Akkord führten zu Fehlern im Be-
triebsablauf und damit auch zu nicht tragbaren Zuständen
beim Tierschutz in Schlachthöfen. Die Schlachtung der Tiere
finde häufig unter zu hohem Zeitdruck statt. Dadurch sei die
lückenlose Betäubung und vollständige Entblutung der Tiere
in nur unzureichendem Maße gewährleistet. Die zu hohe
Fehlbetäubungsrate bei der Schlachtung von Tieren müsse
deutlich reduziert werden und sollte perspektivisch gegen
null gehen. Bessere Kontrollen, wirksamere Strafen und die
personelle Stärkung der Veterinärämter seien unerlässlich.
Die Arbeitsbedingungen in Schlachtbetrieben gelte es zu
verbessern. Notwendig sei unter anderem eine Veränderung
der Betriebsabläufe und ein allgemeiner gesetzlicher
Mindestlohn für die Schlachthofmitarbeiter von mindestens
8,50 Euro. Als Transitland für Tiertransporte und Exportland
von Nutztieren könne Deutschland durch vermehrte Kon-
trollmaßnahmen einen Beitrag zu einem besseren Tierschutz
leisten. Gefordert werde auch eine Verkürzung der maxi-
malen Transportzeiten bei Tieren im Inland auf maximal vier

stärken. Die Fraktion der SPD befürwortete den Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Beide Anträge
stimmten in vielen Punkten überein und ergänzten sich in-
haltlich sehr gut.

Die Fraktion der FDP entgegnete, die Anträge der beiden
Oppositionsfraktionen enthielten eine Vielzahl von Anlie-
gen, die gesetzlich oder per Verordnung längst geregelt
seien. Allerdings würden diese vorhandenen Rahmenbedin-
gungen partiell nicht immer konsequent angewandt werden.
Daher sei es begrüßenswert, wenn sich zum Beispiel Bürger
gegenüber den Behörden dafür starkmachten, wie jüngst in
der Region Südoldenburg geschehen, die Wohnsituation
von ausländischen Werksvertragsarbeitern in der Fleisch-
industrie zu verbessern. Bezüglich der Forderung nach
Erhöhung tierschutzrechtlicher Standards bei der Schlach-
tung verwies die Fraktion der FDP darauf, dass ab dem
1. Januar 2013 nach der EU-Tierschutz-Schlachtverordnung
Nr. 1099/2009 noch strengere Anforderungen an die Kon-
trolle der Wirksamkeit der Betäubung gelten würden. Die
von der Fraktion der SPD geforderte Verkürzung der inlän-
dischen Tiertransportzeiten auf maximal vier Stunden sei
ein falscher Ansatz. Gerade die kleineren Unternehmen
würden bei einer derartigen Regelung Nachteile erfahren.
Im Gegensatz zu den großen Unternehmen, deren Tiertrans-
porter in der Regel einen Hof anfahren würden, würden die
kleineren Transportunternehmen mehrere Höfe ansteuern
müssen. Ein Zeitfenster von maximal vier Stunden sei dabei
für sie nicht ausreichend. Die Fraktion der FDP lehne den
Antrag der Fraktion der SPD ebenso wie den Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.

Die Fraktion DIE LINKE. legte dar, sie unterstütze grund-
sätzlich die Anliegen beider Anträge. Insbesondere der An-
trag der Fraktion der SPD veranschauliche, wie eng die Ar-
beitsbedingungen von Arbeitnehmern in Schlachtbetrieben
mit dem Tierwohl zusammenhingen. Schlechte Arbeitsbe-
dingungen in den Schlachtbetrieben wirkten sich nachteilig
auf den Tierschutz aus. Insbesondere die Fraktion der CDU/
CDU weigere sich, die auf Bundes- und Länderebene exis-
tierenden Berichte über systematische Probleme in den
Schlachthöfen zur Kenntnis nehmen. Über die bisherigen
gesetzlichen Regelungen hinaus bestehe akuter Handlungs-
bedarf von Seiten der Politik. Die Forderung der Fraktion
der SPD, eine Fehlbetäubungsrate Null als Maßstab für Ak-
kordfestlegungen bei der Schlachtung festzulegen, sei ten-
denziell richtig. Für noch zweckmäßiger halte man eine völ-
lige Abschaffung des Akkords in den Schlachtbetrieben.
Die Forderung nach Einführung eines Mindestlohnes in
Schlachtbetrieben sei unterstützenswert. Die gewünschte
Höhe von mindestens 8,50 Euro pro Stunde sei aber zu
niedrig angesetzt, um Altersarmut zu vermeiden. Hinsicht-
lich der zeitlichen Begrenzung der maximalen Transport-
dauer bei Tiertransporten spreche sich die Fraktion DIE
LINKE. im Gegensatz zur Fraktion der SPD im Interesse
des Tierwohls für eine Dauer von maximal vier Stunden
auch für europaweite Transporte aus. Eine derartige Rege-
lung würde zudem die regionalen Schlachthöfe in ihrer wirt-
schaftlichen Bedeutung stärken und die Wertschöpfung im
ländlichen Raum erhöhen. Die Fraktion DIE LINKE.
stimme beiden Anträgen zu.
Stunden. Dies würde nicht nur zu mehr Tierschutz führen,
sondern zugleich die kleineren regionalen Schlachtbetriebe

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilte mit, sie
stimme vielen im Antrag der Fraktion der SPD genannten

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12215

Forderungen zur Verbesserung der Bedingungen beim
Transport und bei der Schlachtung von Tieren zu. Nicht
nachvollzogen werden könne allerdings die von der Frak-
tion der SPD in ihrem Antrag vorgenommene Verknüpfung
der Bezahlung der Arbeitnehmer nach Akkord mit der Fehl-
betäubungsrate bei Tierschlachtungen. Eine Fehlbe-
täubungsrate von null zum Maßstab für Akkordfestlegungen
bei der Schlachtung zu vereinbaren, wäre in der Praxis nicht
umsetzbar und nachteilig für die im Akkord arbeitenden
Arbeitnehmer. Stattdessen seien, wie im Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert, für das
Schlachten von Wirbeltieren die Zahlung von Stücklöhnen
oder Akkordlöhnen zu verbieten und für das Betäuben und
Töten von Wirbeltieren je Art eine maximal zulässige Tier-
zahl pro Stunde festzulegen. Aufgrund des auf den
Schlachthofmitarbeitern lastenden Zeitdrucks, bedingt
durch die Akkordarbeit, träten vor allem bei Betäubung und
der Entblutung der Tiere vermehrt Fehler auf. Auch die
hohe Unfallhäufigkeit der Beschäftigten in den Schlachthö-
fen liege in der Akkordarbeit begründet. Zur Verbesserung
der Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen sei zudem die
Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro und die
Gründung eines Arbeitgeberverbandes durch die Unter-
nehmen – als Grundvoraussetzung für Tarifverhandlungen

mit den Arbeitnehmern – notwendig. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde sich aus den vorge-
nannten Gründen bei der Abstimmung zu dem Antrag der
Fraktion der SPD der Stimme enthalten.

2. Abstimmungsergebnisse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11148 zu
empfehlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/11355 zu empfehlen.

Berlin, den 28. November 2012

Dieter Stier
Berichterstatter

Heinz Paula
Berichterstatter

Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter

Alexander Süßmair
Berichterstatter

Friedrich Ostendorff
Berichterstatter

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