BT-Drucksache 17/1219

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/718, 17/995 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (1. Telemedienänderungsgesetz)

Vom 24. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1219
17. Wahlperiode 24. 03. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/718, 17/995 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes
(1. Telemedienänderungsgesetz)

A. Problem

Umsetzung der Richtlinie 2007/65/EG (Audiovisuelle-Mediendienste-Richt-
linie – AVMD-RL); Anforderungen an Telemedien, das sind audiovisuelle
Mediendienste auf Abruf; Umsetzung der wirtschaftsbezogenen Anforderungen
im Telemediengesetz.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind nicht zu erwarten.

E. Sonstige Kosten
Es sind weder zusätzliche Kosten für die Wirtschaft noch Auswirkgen auf die
Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau,
zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Es entstehen keine zusätzlichen Bürokratiekosten.

Drucksache 17/1219 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksachen 17/718, 17/995 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 24. März 2010

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Eduard Oswald
Vorsitzender

Martin Dörmann
Berichterstatter

Berlin, den 24. März 2010

Martin Dörmann
Berichterstatter
zur Mitberatung überwiesen

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Richtlinie (2007/65/EG) des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 11. Dezember 2007 ändert die Richtlinie
89/552/EWG über die Ausübung der Fernsehtätigkeit, die
sog. Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie, in Hinblick
auf die neuen audiovisuellen Mediendienste auf Abruf. Die
Grundsätze des Binnenmarktes sollen durch die neue Richt-
linie in dem wichtigen Markt der audiovisuellen Abruf-
dienste Anwendung finden.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 17/718 ver-
wiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat in seiner 9. Sitzung am 24. März
2010 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzent-
wurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 10. Sit-
zung am 24. März 2010 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 17/718 in seiner 8. Sitzung am
24. März 2010 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1219

Bericht des Abgeordneten Martin Dörmann

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sachen 17/718, 17/995 in seiner 24. Sitzung am 25. Feb-
ruar 2010 beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie zur federführenden Beratung sowie an den
Rechtsausschuss und den Ausschuss für Kultur und Medien

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