BT-Drucksache 17/1212

zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 17/862, 17/940 Nr. 2 - Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften

Vom 24. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1212
17. Wahlperiode 24. 03. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/862, 17/940 Nr. 2 –

Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des
Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften

A. Problem

Die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 12. Dezember 2006 erfordern auch eine Anpassung des dienst-
leistungsrelevanten Rechts im Bereich des Bundesumweltrechts. Änderungen
werden insbesondere hinsichtlich des Verfahrens zur Bekanntgabe von Sach-
verständigen und der Anerkennung ausländischer Zulassungen und Nachweise
notwendig. Betroffen sind die Altfahrzeugverordnung, die Altholzverordnung,
die Bioabfallverordnung, die Chemikalien-Klimaschutzverordnung, die Chemi-
kalien-Ozonschichtverordnung, die Deponieverordnung, die Gewerbeabfall-
verordnung, die Klärschlammverordnung, die Rohrfernleitungsverordnung, die
Verordnung über Emissions- und Störfallbeauftragte, die Störfall-Verordnung
und die Verpackungsverordnung. Darüber hinaus ist eine Entscheidung über die
Verfahrensabwicklung über den einheitlichen Ansprechpartner und über die
elektronische Verfahrensabwicklung zu treffen. Damit der Staat seiner Über-
wachungspflicht bzw. Garantiefunktion hinsichtlich der Einhaltung der Um-
weltschutzvorschriften, etwa bei Emissions- und Immissionsgrenzwerten, die
von bekanntgegebenen Sachverständigen überprüft werden, sachgerecht nach-
kommen kann, ist von einer Genehmigungsfiktion abzusehen.

B. Lösung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/1212 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/862 zuzustimmen.

Berlin, den 24. März 2010

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Judith Skudelny
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
schen Umweltstandards blieben gewährleistet, da Dienstleis-
tungstätigkeiten von einer Genehmigung abhängig gemacht
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, die Verord-
nung der Bundesregierung auf Drucksache 17/862 anzuneh-
men.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-

werden dürften, wenn dies aus Gründen der öffentlichen
Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder des Schutzes der
Umwelt gerechtfertigt sei. Der Normenkontrollrat habe fest-
gestellt, die Verfahrenserleichterungen wirkten sich nicht
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1212

Bericht der Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart, Dr. Matthias Miersch, Judith
Skudelny, Ralph Lenkert und Dorothea Steiner

I. Überweisung
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
17/862 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des Deut-
schen Bundestages (Drucksache 17/940 Nr. 2) am 5. März
2010 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitbe-
ratung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie, den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung sowie den Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwie-
sen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 erfordern
auch eine Anpassung des dienstleistungsrelevanten Rechts
im Bereich des Bundesumweltrechts. Änderungen werden
insbesondere hinsichtlich des Verfahrens zur Bekanntgabe
von Sachverständigen und der Anerkennung ausländischer
Zulassungen und Nachweise notwendig. Betroffen sind die
Altfahrzeugverordnung, die Altholzverordnung, die Bioab-
fallverordnung, die Chemikalien-Klimaschutzverordnung,
die Chemikalien-Ozonschichtverordnung, die Deponiever-
ordnung, die Gewerbeabfallverordnung, die Klärschlamm-
verordnung, die Rohrfernleitungsverordnung, die Verord-
nung über Emissions- und Störfallbeauftragte, die Störfall-
Verordnung und die Verpackungsverordnung. Darüber hinaus
ist eine Entscheidung über die Verfahrensabwicklung über
den einheitlichen Ansprechpartner und über die elektroni-
sche Verfahrensabwicklung zu treffen. Damit der Staat sei-
ner Überwachungspflicht bzw. Garantiefunktion hinsichtlich
der Einhaltung der Umweltschutzvorschriften, etwa bei
Emissions- und Immissionsgrenzwerten, die von bekannt-
gegebenen Sachverständigen überprüft werden, sachgerecht
nachkommen kann, ist von einer Genehmigungsfiktion ab-
zusehen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner 8. Sitzung am 24. März
2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, die Verordnung der Bundesregierung auf Druck-
sache 17/862 anzunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 8. Sitzung am 24. März 2010 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-

FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, die Verordnung der Bundesregierung auf Druck-
sache 17/862 anzunehmen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 8. Sitzung am 24. März 2010 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, die Ver-
ordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/862 anzu-
nehmen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 9. Sitzung am 24. März 2010
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, der Verordnung der Bundesregierung
auf Drucksache 17/862 zuzustimmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung der Bundesregierung auf Druck-
sache 17/862 in seiner 9. Sitzung am 24. März 2010 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, im Kern gehe es
bei der Dienstleistungsrichtlinie darum, dass EU-Mitglied-
staaten die freie Aufnahme und Ausübung von Dienstleis-
tungstätigkeiten von einem in einem anderen Mitgliedstaat
niedergelassenen Dienstleistungserbringer gewährleisten
müssten. Im Zuge der Umsetzung in deutsches Recht werde
die Anerkennung, insbesondere ausländischer Zulassungen
und Nachweise, geregelt. Darüber hinaus werde jetzt von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, Genehmigungserfordernis-
se aus Gründen des Umweltschutzes vorzusehen. In einer
Gesamtwürdigung sei festzuhalten, dass die Bundesregie-
rung nicht nur ihrer Verpflichtung nachgekommen sei, son-
dern dass auch sinnvolle Rechtsanpassungen vorgenommen
worden seien. Vereinfachungen im Inland resultierten aus
dem einheitlichen Ansprechpartner. Eine wesentliche Ver-
besserung stelle die Tatsache dar, dass die Anerkennung von
Sachverständigen künftig bundesweit gelten werde. Doppel-
oder Mehrfachanerkennungen würden damit obsolet. Die
elektronische Verfahrensabwicklung sei für in-, aber auch
für ausländische Dienstleistungserbringer vorteilhaft. Die
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ermögliche einen
freien Wettbewerb, von dem deutsche Dienstleistungserbrin-
ger aufgrund ihres Knowhow profitierten. Die hohen deut-
braucherschutz hat in seiner 9. Sitzung am 24. März 2010
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und

nur positiv auf die Wirtschaft aus, sondern führten auch zu
einer Entlastung der Verwaltung.

Drucksache 17/1212 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
aber im Interesse der Umwelt und der Gesundheit der Men-
schen. Es sei ferner auch nicht im Interesse der Sachver-
ständigen, die in Deutschland eine qualitativ hochwertige
Ausbildung erführen. Die Behörden hätten nicht die Mög-
lichkeit, die Qualifikation der Sachverständigen aus anderen
EU-Ländern zu prüfen. Angesichts des permanenten
Sparzwangs und der damit verbundenen geringen Personal-
ausstattung der zuständigen Behörden sei nicht zu erwarten,
dass die Behörden von der Kann-Bestimmung der Nachprü-
fung von einfachen Zeugniskopien Gebrauch machten. Bei

kundenachweis verlangen wie bisher. Es gebe keinerlei
Abstriche.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
zu empfehlen, der Verordnung der Bundesregierung auf
Drucksache 17/862 zuzustimmen.

Berlin, den 24. März 2010

Dr. Thomas Gebhart
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Judith Skudelny
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin
Die Fraktion der SPD kritisierte den Beratungsablauf. Zur
Befragung der Bundesregierung am 24. Februar 2010 habe
die Verordnung nicht vorgelegen. Die Oppositionsfraktionen
seien daher nicht in der Lage gewesen, sinnvollen Gebrauch
von ihren Rechten zu machen. Die Verordnung sei ein kom-
plexes Regelungswerk. Zweifelhaft sei, ob die Umsetzung
optimal erfolgt sei. Dies gelte insbesondere für die Frage der
Anerkennung der Sachverständigen und die diesbezüglichen
Ausnahmen. Die einer Genehmigungsfiktion entgegenste-
henden zwingenden Gründe des Umweltschutzes hätten
trennungsschärfer formuliert werden müssen, um eine Stan-
dardabsenkung, die vielfach befürchtet werde, zu vermei-
den.

Die Fraktion der FDP brachte zum Ausdruck, die Verord-
nung setze die Vorgaben der Richtlinie adäquat um.

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, die Verordnung folge
den Grundsätzen der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Dienst-
leistungen unterlägen den Gesetzen, die in dem Herkunfts-
land des Anbieters gälten. Das betreffe die Zulassung von
Sachverständigen, wobei dieses Berufsbild nicht definiert
sei, und beziehe sich auch auf die Kosten und die Ausrüs-
tung. Es bestehe die Gefahr, dass Umweltstandards aufgrund
des einsetzenden harten Wettbewerbs sänken. Dies sei zwar
im Interesse der Auftraggeber von Umweltgutachten, nicht

der derzeitigen Überlastung sei das nicht leistbar. Es könne
nicht ausgeschlossen werden, dass Gutachten von Sachver-
ständigen abgegeben würden, deren Qualifikation zweifel-
haft sei. Korrekturen von Fehlern seien kostenintensiv. Der
Mittelstand profitiere nicht von der Absenkung der Umwelt-
standards, sondern allenfalls international tätige Großkon-
zerne.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, es sei
nicht verwunderlich, dass die Fraktionen der CDU/CSU und
FDP von einer gelungenen Umsetzung ausgingen und be-
haupteten, die Umweltstandards würden eingehalten. Eine
Harmonisierung sei erforderlich. Sie werde nicht so negativ
beurteilt wie von der Fraktion DIE LINKE. Vieles stehe und
falle mit der Person der Sachverständigen, insbesondere im
Zusammenhang mit den Genehmigungserfordernissen. Kon-
trolle sei eine Voraussetzung, Defizite festzustellen. Ober-
flächliche Beurteilungen von Sachverständigen seien auch
derzeit nichts Neues. Deshalb gelte es, Kontrollen zu verstär-
ken.

Die Bundesregierung betonte, es gebe keinerlei Abstriche
beim Nachweis der Fach- und Sachkunde durch die Sach-
verständigen. Die Behörden, die Inländer oder EU-Auslän-
der als Sachverständige zuließen, könnten denselben Fach-

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.