BT-Drucksache 17/12111

zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/12111 - Statistische Ermittlung des Einsatzes von Werkverträgen und Leiharbeit in Unternehmen

Vom 17. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12111
17. Wahlperiode 17. 01. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9980 –

Statistische Ermittlung des Einsatzes von Werkverträgen und Leiharbeit in
Unternehmen

A. Problem

Der Einsatz von Werkverträgen zur Umgehung regulärer Beschäftigung nimmt
nach Analyse der Antragsteller stark zu. Werkverträge dienten dabei vor allem
der Umgehung gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Regelungen. Über die
Verbreitung dieses Instruments lägen aber zurzeit keine validen statistischen
Daten vor.

B. Lösung

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Antragsteller unter bestimmten
Bedingungen eine Meldepflicht für den Einsatz von Werkverträgen einführen.
Ferner solle der Prüfauftrag der dafür personell verstärkten Finanzkontrolle
Schwarzarbeit entsprechend erweitert werden.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 17/12111 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/9980 abzulehnen.

Berlin, den 16. Januar 2013

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Max Straubinger Anette Kramme
Stellvertretender Vorsitzender Berichterstatterin

Berlin, den 16. Januar 2013
I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/9980 ist in der 187. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 28. Juni 2012 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
sowie an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die antragstellende Fraktion kritisiert, dass derzeit keine
validen statistischen Daten über die Verbreitung von Werk-
verträgen vorlägen. Dabei bezieht sie sich u. a. auf die
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage
(Bundestagsdrucksache 17/6714). Die einzigen verlässli-
chen Daten stammten aus Betriebsräteumfragen der Ge-
werkschaften: Eine Umfrage der Gewerkschaft Nahrung-
Genuss-Gaststätten aus dem Jahr 2012 unter 400 Betriebs-
räten in der Ernährungswirtschaft komme zu dem Ergebnis,
dass inzwischen rund 13 Prozent der Beschäftigten in der
Ernährungswirtschaft Leih- oder Werkvertragsarbeitneh-
mer seien – davon 7,8 Prozent Werkvertragsbeschäftigte
und 5,3 Prozent Leiharbeitskräfte. Dieser Umfrage zufolge
seien die Entgeltunterschiede erheblich: Werkvertrags-
beschäftigte in der Ernährungsindustrie erhielten eine um
durchschnittlich sechs Euro geringere Entlohnung pro
Stunde als die Stammbelegschaft. Beschäftigte auf Werk-
vertragsbasis verdienten somit im Durchschnitt noch einmal
einen Euro pro Stunde weniger als Leiharbeitnehmerinnen
und Leiharbeitnehmer.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag auf Drucksache 17/9980 in seiner Sitzung am 16. Ja-
nuar 2013 beraten und dem Deutschen Bundestag mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/9980 in seiner 120. Sitzung am 16. Januar
2013 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU sprach sich dafür aus, illega-
les Verhalten auch bei Werkverträgen zu ahnden. Der An-
trag diffamiere aber Werkverträge in Gänze. Das betreffe
beispielsweise fast jeden Handwerksbetrieb. Das seit fast
100 Jahren bestehende deutsche Werkvertragsrecht habe
sich bewährt. Daher werde man den Antrag ablehnen. In an-
deren Teilen sei der Antrag überflüssig. Beispielsweise habe
die Koalition den Prüfauftrag für die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) bereits auf den Verdacht auf Schein-
werkverträge und Scheinselbständigkeit ausgeweitet.

Die Fraktion der SPD erkannte den Antrag als gute Idee
an. Leider sei er aber nur begrenzt funktionstauglich, da er
sich u. a. auf Werkverträge beschränke. Für Unternehmen
stelle es aber kein Problem dar, diese beispielsweise als
Dienstverträge zu gestalten. Darüber hinaus sei die vorgese-
hene Abfrage nicht geeignet, Verträge mit Lohndumping zu
erfassen. Der Antrag erfasse mit der Meldepflicht zudem
nicht nur große Betriebe, sondern auch alle Zulieferer. Sei
das gewollt? Werkverträge würden als Vehikel missbraucht,
um der Regulierung der Leiharbeit auszuweichen. Erforder-
lich sei zudem die personelle Aufstockung der Finanzkon-
trolle Schwarzarbeit, um den zunehmenden Kontrollbedarf
zu bewältigen. Insgesamt sei der Antrag nicht zielführend
ausgestaltet. Man werde sich der Stimme enthalten.

Die Fraktion der FDP verwies auf die weite Verbreitung
von Werkverträgen. Zumeist bleibe das völlig unproblema-
tisch. Der Antrag sei angesichts des Normalfalls völlig
überzogen. Das gelte besonders für die geplante Melde-
pflicht. Gegen Missbrauch müsse man natürlich vorgehen.
Dafür benötige man aber keine Statistik.

Die Fraktion DIE LINKE. forderte eine einschlägige Sta-
tistik, um das Problem von Werkverträgen und Leiharbeit in
seiner Größenordnung zu erfassen. Die Situation an den
Schlachthöfen zeige beispielhaft das Problem. Dort arbeite-
ten einer Gewerkschaftsumfrage zufolge inzwischen rund
90 Prozent der Beschäftigten mit Werkverträgen unter oft
schlimmen Bedingungen. Auch in anderen Bereichen wür-
den die schlechten Bedingungen für die Leiharbeit durch
Werkverträge noch unterschritten. Leider zeige die Bundes-
regierung für dieses Thema noch nicht einmal ein Erkennt-
nisinteresse.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte
ebenfalls Probleme mit Scheinwerkverträgen. Damit wür-
den u. a. soziale Mindeststandards und Mitbestimmung um-
gangen. Eine Datenbasis dazu wäre hilfreich, eine wissen-
schaftliche Studie begrüßenswert, um die Dimension des
Problems zu erfassen. Die FKS prüfe bisher nur, wenn es
entsprechende Hinweise gebe. Die Erweiterung ihres Auf-
trags werde man daher unterstützen. Die vorgesehene Mel-
depflicht gehe aber wegen des damit verbundenen Büro-
kratieaufwands zu weit.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12111

Bericht der Abgeordneten Anette Kramme
Anette Kramme
Berichterstatterin

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