BT-Drucksache 17/12110

zu dem Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Karin Roth (Esslingen), Elvira Drobinski-Weiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/11319 - Transparenz für soziale und ökologische Unternehmensverantwortung herstellen - Unternehmerische Pflichten zur Offenlegung von Arbeits- und Umweltbedingungen auf europäischer Ebene einführen

Vom 17. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12110
17. Wahlperiode 17. 01. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Karin Roth (Esslingen),
Elvira Drobinski-Weiß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/11319 –

Transparenz für soziale und ökologische Unternehmensverantwortung herstellen –
Unternehmerische Pflichten zur Offenlegung von Arbeits- und Umweltbedingungen
auf europäischer Ebene einführen

A. Problem

Unternehmen weiten ihre internationalen Investitionen aus. Deutsche Unter-
nehmen legen aber nur in geringem Umfang und auf freiwilliger Basis ihre Tä-
tigkeiten unter dem Gesichtspunkt nachhaltiger Entwicklung sowie ihre Verant-
wortlichkeit gegenüber sozialen und ökologischen Zielen offen. Das benachtei-
ligt u. a. vorbildliche Unternehmen im Wettbewerb.

B. Lösung

Die Antragsteller fordern u. a., dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene im
Rahmen der Reform der EU-Modernisierungsrichtlinie und der Formulierung
einer neuen CSR-Strategie (CSR: Corporate Social Responsibility) für umfas-
sende Offenlegungspflichten für Unternehmen hinsichtlich nichtfinanzieller
Informationen in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit einsetzt. Ferner sollten im
Rahmen der Konsultation und des Entscheidungsprozesses Unternehmen dazu
verpflichtet werden, nach einheitlichen Standards hinsichtlich Kriterien und
Reichweite wahrheitsgemäß und vollständig Informationen zu sozialen und
ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit, auch im Rahmen ihrer Ver-
antwortung für die Wertschöpfungs- und Lieferkette gemäß der Leitsätze der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für multina-
tionale Unternehmen, zur Überprüfung bereitzustellen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 17/12110 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/11319 abzulehnen.

Berlin, den 16. Januar 2013

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Max Straubinger Dr. Johann Wadephul
Stellvertretender Vorsitzender Berichterstatter

III. Stellungnahmen der mitberatenden
regeln und fairen Wettbewerb jedoch zu nutzen, bremse die
Bundesregierung die Initiative des EU-Binnenmarktkom-
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und

missars Michel Barnier aus.

Die Fraktion der FDP warnte vor zusätzlicher Bürokratie.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12110

Bericht des Abgeordneten Dr. Johann Wadephul

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/11319 ist in der 204. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 8. November 2012 an
den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden
Beratung sowie an den Rechtsausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, den Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur Mitberatung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Europäische Kommission hat nach Darstellung der
Antragsteller im Oktober 2011 die Mitteilung „Eine neue
EU-Strategie (2011–14) für die soziale Verantwortung der
Unternehmen (CSR)“ (KOM(2011) 681 endgültig) vorge-
legt. Die Europäische Kommission bekenne sich darin zum
ersten Mal zu verpflichtenden Vorschriften zur Förderung
der Transparenz, um Marktanreize für verantwortliches un-
ternehmerisches Handeln zu schaffen und um die Rechen-
schaftspflicht von Unternehmen sicherzustellen. Die Kom-
mission bestärke darin insbesondere große Unternehmen,
eine risikobasierte Sorgfaltsprüfung, auch auf der Ebene der
Lieferketten, vorzunehmen, um negative Auswirkungen der
Geschäftstätigkeit zu verhindern. Die Kommission beziehe
sich damit auch auf die im Juni 2011 verabschiedeten Leit-
prinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und
Menschenrechte. Diese legten Unternehmen die Pflicht auf,
die Menschenrechte zu respektieren und mit entsprechender
Sorgfalt zu handeln, um Rechte anderer nicht zu verletzen.
Diese Sorgfaltspflicht (Due Diligence) umfasse sowohl die
eigenen Unternehmensaktivitäten als auch die von Ge-
schäftspartnern und anderen Akteuren in der Wertschöp-
fungskette. Gesetzlich verbindliche Offenlegungspflichten
seien Bestandteil des von den Vereinten Nationen propa-
gierten Mixes an freiwilligen und rechtlich verbindlichen
Maßnahmen, um gesellschaftliche Unternehmensverant-
wortung und den Schutz der Menschenrechte zu fördern.
Ende 2012 wolle die Kommission einen Vorschlag für eine
Rechtsvorschrift über die Transparenz der sozialen und öko-
logischen Informationen zur Reform der Modernisierungs-
richtlinie vorlegen, um gleiche Ausgangsbedingungen für
alle Unternehmen zu gewährleisten. Transparenz bezüglich
der sozialen und ökologischen Folgen unternehmerischen
Handelns sei zentral, damit Unternehmen gesellschaftliche
Verantwortung übernehmen und ihrer Sorgfaltspflicht nach-
weislich nachkämen. Die Geschäftspraxis wäre so leichter
zu kontrollieren.

welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, der Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung sowie der Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union haben den Antrag auf Druck-
sache 17/11319 in ihren Sitzungen am 16. Januar 2013 be-
raten und dem Deutschen Bundestag einheitlich mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/11319 in seiner 120. Sitzung am 16. Januar
2013 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass sie mit den Zie-
len des Antrags übereinstimme. Das Thema sei wichtig. Da-
her habe die Bundesregierung als internationaler Vorreiter
bereits zu Beginn der Legislaturperiode einen nationalen
Aktionsplan zur Verankerung der „Corporate Social Re-
sponsibility“ (CSR) auf die Tagesordnung gesetzt. Das Be-
wusstsein in der Bevölkerung für diese Fragen müsse wach-
sen. Die Fraktion der CDU/CSU setze bei diesem Thema
aber auf Freiwilligkeit und lehne den Antrag daher als zu
weitgehend ab. Auch dürfe die Bürokratie nicht überhand
nehmen, wie es mit einer Meldepflicht zu erwarten sei.

Für die Fraktion der SPD zeigen die schlimmen Brandun-
glücke in Textilfabriken in Bangladesh und Pakistan mit
einer hohen Zahl an Todesopfern ganz aktuell, dass dringen-
der Handlungsbedarf bestehe. Dort hätten auch deutsche
Firmen produziert. Man brauche dringend mehr Trans-
parenz, unter welchen Bedingungen Unternehmen Kleidung
und andere Waren weltweit produzieren ließen. Bislang
bestünden in Deutschland selbst für große Konzerne nur
lasche Berichtspflichten hinsichtlich der Auswirkungen
ihrer Geschäftstätigkeit auf Arbeitsbedingungen und Um-
welt. Freiwillige Initiativen allein reichten nicht aus. Viel-
mehr bedürfe es verpflichtender Berichtspflichten nach ein-
heitlichen Standards. Es müsse deutlich werden, wo die
Arbeitsbedingungen schlecht seien. Die Zeit sei jetzt güns-
tig, um die in dem von der Fraktion der SPD formulierten
Antrag geforderten Regelungen auf den Weg zu bringen.
Statt die Chance für europaweit einheitliche Transparenz-
Technologie, der Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Um-

Die Freiwilligkeit der Offenlegung reiche durchaus. Sie
müsse weiterhin gelten. Der Antrag würde aber eine Abkehr

Drucksache 17/12110 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

H. Heene
ese
von diesem Prinzip bedeuten. Die Fraktion lehne ihn daher
ab.

Die Fraktion DIE LINKE. stimmte den Zielen des Antrags
zu. Ohne verbindliche Regeln werde man weiterhin von
Skandal zu Skandal schlittern. Allerdings gehe der Antrag
nicht weit genug. Die Offenlegung allein führe nicht weiter.
Sie müsse um eine Verpflichtung zum Handeln und um ver-
pflichtende Mindeststandards erweitert werden. Da diese
fehlten, werde man sich bei der Abstimmung der Stimme
enthalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies auf
ihren eigenen Antrag zu diesem Thema. Dass Freiwilligkeit
bei der Berichtspflicht zu Arbeits- und Umweltbedingungen
nicht ausreiche, zeige auch die Antwort der Bundesregie-
rung auf eine Anfrage. Sie könne zu vielen Punkten gar
keine Angaben machen. Politischer Handlungsbedarf sei
gegeben. Die EU-Ebene stehe dabei zwar im Vordergrund.
Nationale Regelungen seien aber ebenfalls nötig. Man
stimme dem Antrag daher zu.

Berlin, den 16. Januar 2013

Dr. Johann Wadephul
Berichterstatter
mann

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