BT-Drucksache 17/12109

Tätigkeit des Center of Excellence for Countering Violent Extremism innerhalb des Global Counterterrorism Forum

Vom 15. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12109
17. Wahlperiode 15. 01. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens, Christine Buchholz,
Annette Groth, Ulla Jelpke, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Tätigkeit des Center of Excellence for Countering Violent Extremism
innerhalb des Global Counterterrorism Forum

Auf Initiative der Vereinigten Staaten von Amerika haben im September 2011
mehrere Staaten und supranationale Organisationen das „Global Counterterro-
rism Forum“ (etwa „Weltweites Anti-Terrorismus Forum“; GCTF) eingerichtet.
Zu den Gründern gehören Algerien, Australien, Kanada, China, Kolumbien,
Dänemark, Ägypten, die Europäische Union, Frankreich, Deutschland, Indien,
Indonesien, Italien, Japan, Jordanien, Marokko, Niederlande, Neuseeland,
Nigeria, Pakistan, Qatar, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Spanien,
Schweiz, Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate, das Vereinigte Königreich
und die Vereinigten Staaten. Ziel ist die Identifizierung dringender Maßnahmen
zur Abwehr von „Terrorismus“ und „gewalttätigem Extremismus“. Das GCTF
soll Lösungen hierzu erarbeiten und „Ressourcen“ zu ihrer Umsetzung bereit-
stellen.

Ausweislich einer Webseite der US-Regierung (http://iipdigital.usembassy.gov/
st/english/texttrans/2012/12/20121214140015.html#ixzz2FJF3w4Uw) wurde im
Rahmen des GCTF am 14. Dezember 2012 ein „Center of Excellence for Coun-
tering Violent Extremism“ (etwa „Kompetenzzentrum zur Bekämpfung von ge-
walttätigem Extremismus“) in Dubai ins Leben gerufen. Es handele sich dabei
um das erste Zentrum dieser Art. Sein Zweck wird mit „Training, Dialog, Zu-
sammenarbeit und Forschung“ (training, dialogue, collaboration and research)
angegeben. Die Mitglieder des GCTF werden aufgerufen, Geldleistungen zu er-
bringen, Kurse zu finanzieren und Trainer/Trainerinnen hierfür zu stellen. Das
Zentrum wird von einem „multinational International Steering Board“ geführt,
das für die Politik und strategische Ausrichtung zuständig ist. Zunächst sollen
aber Arbeitsgruppen gebildet und ein Netzwerk von „weltweiten Anti-Terroris-
mus-Experten“ (CVE Professionals from around the globe) errichtet werden.
Besonderer Augenmerk liegt demnach auf der Nutzung von Medien, dem
„Sicherheitssektor“ und der Ermutigung und Ausbildung anderer Akteure/Ak-
teurinnen.

Zusammenarbeitsformen wie das „Global Counterterrorism Forum“ oder dessen
„Center of Excellence for Countering Violent Extremism“ werden auf informel-

ler Ebene organisiert und erschweren dadurch eine parlamentarische bzw. öf-
fentliche Kontrolle. Überdies sind der Aufgabenbereich und die Zielsetzung der
Einrichtungen weitreichend und wenig spezifiziert. Es ist zu vermuten, dass die
Bundesregierung ihr nach Ansicht der Fragesteller/Fragestellerinnen kritikwür-
diges Verständnis von „Extremismus“, wonach dieser die Ränder der Gesell-
schaft unabhängig der politischen Zielsetzung betreffe, auch auf internationaler
Ebene einbringt.

Drucksache 17/12109 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wer ergriff die Initiative zur Gründung des GCTF, und wie wurde dieser
Schritt begründet?

2. Wie und von wem wurden die Gründungsmitglieder angesprochen und be-
stimmt?

3. Inwiefern befasst sich das GCTF auch mit der Vorbereitung, Planung,
Durchführung oder Evaluation operativer Maßnahmen oder der Bereitstel-
lung hierfür notwendiger Kontakte?

4. Inwiefern wurde das GCTF eingerichtet, um früheren erfolglosen Initia-
tiven zu neuem Schwung zu verhelfen?

5. Inwiefern fließen Strukturen oder Erfahrungen der „G-8 Counterterrorism
Action Group“ in die Arbeit des GCTF ein?

6. Inwieweit war die Bundesregierung an der Gründung des GCTF beteiligt?

7. Welchem Zweck soll die Einrichtung des GCTF dienen, und welcher
Grund war für die Bundesregierung ausschlaggebend, sich daran zu betei-
ligen?

8. Mit welchen Behörden und welchen Aufgaben ist die Bundesregierung im
GCTF vertreten?

9. Mit welchen Agenturen oder sonstigen Institutionen und welchen Auf-
gaben ist die Europäische Union im GCTF vertreten?

10. Mit welchen Büros oder sonstigen Institutionen und welchen Aufgaben
sind die Vereinten Nationen im GCTF vertreten?

11. Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Regierungen
oder Organisationen ihre Mitarbeit im GCTF verweigert oder zurückgezo-
gen?

12. Welche Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen existieren im GCTF, und
wer nimmt jeweils daran teil?

13. Welche Treffen des GCTF und von Arbeitsgruppen haben seit der Grün-
dung stattgefunden, und an welchen haben deutsche Behörden mit wel-
chem Personal teilgenommen?

14. Wie, von wem, und mit welcher jeweiligen Summe wird das GCTF finan-
ziert?

15. Welche finanziellen Beiträge oder sonstige Kosten entstehen der Bundes-
regierung bei der Mitarbeit im GCTF?

16. Inwiefern und mit welchen Behörden oder sonstigen Einrichtungen arbeiten
die Länder Burkina Faso, Ghana, Guinea, Mali, Mauretanien, Niger,
Senegal, Tschad und Tunesien mit dem GCTF zusammen?

17. Inwiefern und mit welchem Maßnahmen adressiert das GCTF die Arbeit
von Polizeien, Grenzpolizeien und in Gefängnissen?

18. Inwiefern sollen „Drittstaaten“ dazu angehalten oder unterstützt werden,
„nationale Koordinationsmechanismen“ zu errichten?

19. Inwiefern sollen am GCTF beteiligte Regierungen oder „Drittstaaten“ so-
wie supranationale Organisationen (insbesondere Europol und Interpol)
den gegenseitigen Zugang zu eigenen Datensammlungen ermöglichen?

20. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen ist das GCTF mit Maßnahmen oder
migrationspolitischen Rahmenbedingungen in Grenzgebieten in Algerien,

Mali, Niger, Tschad, Nigeria und Libyen befasst?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12109

21. Inwiefern und mit welchem Ziel ist das GCTF damit befasst, die Grenz-
sicherung anderer Staaten zu verbessern, und inwiefern sind Bundesbehör-
den daran beteiligt?

22. Mit welchen Polizeien, Geheimdiensten, Zollbehörden, Nationalgarden
oder Gendarmerien welcher Länder arbeitet das GCTF nach Kenntnis der
Bundesregierung zusammen?

23. Inwiefern und in welchem Umfang gehört hierzu auch die grenzpolizeili-
che Bedarfsanalyse (etwa zur Ausstattung mit Körperscannern, biometri-
schen Verfahren zur Identifikation oder forensischer Ausrüstung)?

24. Auf welche Art und Weise und mit welchen Maßnahmen soll das GCTF
auch die „Terrorismusfinanzierung“ bekämpfen?

25. Welche „Financial Intelligence Units“ welcher Länder sind in diese Aktivi-
täten eingebunden?

26. Welchen Hintergrund hatte die Gründung des „Center of Excellence for
Countering Violent Extremism“ in Dubai?

27. Mit welchen Behörden und welchen Aufgaben ist die Bundesregierung im
„Center of Excellence for Countering Violent Extremism“ vertreten, bzw.
welche zukünftige Tätigkeit ist vorgesehen?

28. Welche finanziellen oder sonstigen unterstützenden Beiträge werden von
der Bundesregierung erbracht?

29. Mit welchen Agenturen oder sonstigen Institutionen und welchen Aufga-
ben ist die Europäische Union im „Center of Excellence for Countering
Violent Extremism“ vertreten, bzw. welche zukünftige Tätigkeit ist vorge-
sehen?

30. Mit welchen Büros oder sonstigen Institutionen und welchen Aufgaben
sind die Vereinten Nationen im „Center of Excellence for Countering
Violent Extremism“ vertreten, bzw. welche zukünftige Tätigkeit ist vorge-
sehen?

31. Mit welchen Büros oder sonstigen Institutionen und welchen Aufgaben ist
der Europarat im „Center of Excellence for Countering Violent Extre-
mism“ vertreten, bzw. welche zukünftige Tätigkeit ist vorgesehen?

32. Mit welchen Büros oder sonstigen Institutionen und welchen Aufgaben ist
die Polizeiorganisation Interpol im „Center of Excellence for Countering
Violent Extremism“ vertreten, bzw. welche zukünftige Tätigkeit ist vorge-
sehen?

33. Welche konkreten Aufgaben sollen vom „Center of Excellence for Counte-
ring Violent Extremism“ übernommen werden, und wer wird davon adres-
siert?

34. Mit welchen konkreten Maßnahmen werden die „Kernbereiche“ Training,
Dialog und Forschung abgedeckt?

35. Welchen Inhalt sollen die Projekte bzw. Workshops zu „media and mes-
saging“, „the role the security sector plays in CVE“, „empowering local
actors“ sowie „the role of cultural and sports diplomacy in CVE“ haben?

36. Inwiefern und mit welchem Maßnahmen adressiert das „Center of Excel-
lence for Countering Violent Extremism“ die Arbeit von Polizeien, Grenz-
polizeien und in Gefängnissen?

37. Wer gehört zum „International Steering Board“ des Zentrums, und wie
wurden dessen Mitglieder bestimmt?

Drucksache 17/12109 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
38. Über welche weiteren Leitungsstrukturen wird das „Center of Excellence
for Countering Violent Extremism“ organisiert, und von wem werden diese
besetzt?

Berlin, den 14. Januar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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