BT-Drucksache 17/12054

Tierschutz in Zoologischen Gärten

Vom 15. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12054
17. Wahlperiode 15. 01. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn,
Oliver Krischer, Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Tierschutz in Zoologischen Gärten

Die Haltung von Tieren in Zoologischen Gärten und Tierparks (im Folgenden:
Zoos) gerät zunehmend in das Blickfeld des Tierschutzes. Zoos genießen einer-
seits eine hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit, was sich in ihren Besucher-
zahlen widerspiegelt, andererseits mehren sich kritische Stimmen, die das Tier-
wohl bei der Haltung bestimmter Arten nicht gewährleistet sehen.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung so genannter Europäischer Erhaltungs-
zuchtprogramme europäischer Zoologischer Gärten kann der Tierschutz in
einen Widerspruch zu den Anliegen des Artenschutzes geraten. Das ist im Be-
sonderen dann der Fall, wenn Zoos für sich reklamieren, in bestimmten Fällen
eine Selektion durch Tiertötungen durchführen zu dürfen.

Grundlage für die Haltung von Säugetieren in Zoos ist das „Gutachten über die
Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ (Säugetiergutachten)
der Bundesregierung. Dieses wird derzeit überarbeitet, die dabei mitwirkenden
Tierschutzverbände beklagen im Arbeitsprozess erhebliche Zugeständnisse zu
Lasten des Tierschutzes.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Wie viele Zoos gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit
in Deutschland?

b) Wie hat sich die Zahl der Zoos in den letzten 20 Jahren entwickelt?

2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die wirtschaftliche
und beschäftigungspolitische Bedeutung der deutschen Zoos vor?

3. Welche grundsätzlichen rechtlichen Regelungen bestimmen die Haltung von
Tieren in Zoos?

4. Welchen Auftrag hat die Kommission zur Überarbeitung des „Gutachtens
über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ (Säugetier-
gutachten), und wie setzt sie sich zusammen?
5. a) Welchen Arbeitsstand hat die Überarbeitung des Säugetiergutachtens?

b) Wann ist mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen, und wann mit der
Veröffentlichung des Gutachtens?

c) Ist bereits absehbar, für welche Tierarten eine Haltung in Zoos nicht mehr
möglich sein wird, bzw. für welche Tierarten eine Haltung in Zoos mit
höheren Auflagen verbunden sein wird?

Drucksache 17/12054 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

6. a) Welche Haltung nehmen die in der Kommission mitarbeitenden Vertre-
ter der deutschen Tierschutzverbände zum derzeitigen Arbeitsstand der
Überarbeitung des Säugetiergutachtens ein?

b) Ist es zutreffend, dass von diesen sowohl fachliche Ablehnungsgründe
geltend gemacht werden als auch der intransparente Entstehungsprozess
beanstandet wird?

c) Ist mit einer Unterzeichnung des überarbeiteten Gutachtens durch die
vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz in die Kommission berufenen Vertreterinnen und Vertreter
der Tierschutzverbände zu rechnen?

7. a) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren gegen Zoos oder deren Betreiber Verfahren wegen Verstoßes ge-
gen das Tierschutzgesetz eingeleitet, und kam es zu Verurteilungen?

b) Wenn ja, um welche Zoos handelte es sich, und was waren nach Kennt-
nis der Bundesregierung die Gründe?

8. a) Wie viele deutsche Zoos beteiligen sich nach Kenntnis der Bundes-
regierung an den so genannten Europäischen Erhaltungszuchtprogram-
men?

b) Welche bedrohten und besonders bedrohten Tierarten werden nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit sowohl in nationalen, europäi-
schen und internationalen Zuchtprogrammen gelistet und in deutschen
Zoos gezüchtet?

9. Welchen Stellenwert hat nach Auffassung der Bundesregierung der Tier-
schutz im Rahmen des Ex-situ-Artenschutzes?

10. a) Welchen Beitrag leisten die Europäischen Erhaltungszuchtprogramme
nach Einschätzung der Bundesregierung im Hinblick auf den Bestand
der Arten in der freien Natur?

b) Wurden in den letzten 20 Jahren für Zuchtprogramme in Deutschland
Tiere aus der Natur entnommen, und wenn ja, welche und in welchem
Umfang?

11. a) Welche Tierarten werden nach Kenntnis der Bundesregierung in wel-
chem Umfang in deutschen Zoos als so genannte Futtertiere gezüchtet
und verfüttert?

b) Wie steht die Bundesregierung zu dieser Praxis?

12. Hält es die Bundesregierung mit dem deutschen Tierschutzrecht für verein-
bar, im Sinne einer effektiven Erhaltungszucht bedrohter Arten, gezielt
einen gewissen Überschuss an Tieren zu züchten, und die überzähligen Ex-
emplare dann – sofern sie nicht artgerecht untergebracht werden können –
zu euthanasieren und (wenn möglich) zu verfüttern?

13. Hält es die Bundesregierung für zulässig, dass § 42 Absatz 8 Satz 3 des
Bundesnaturschutzgesetzes dahingehend ausgelegt wird, dass überzählige
Tiere einer Erhaltungszucht gefährdeter Arten in Zoos mit laufendem Be-
trieb getötet werden dürfen?

14. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Forderung nach einem ge-
nerellen Euthanasieverbot im Rahmen der Erhaltungszucht bedrohter Arten
ein?

Berlin, den 14. Januar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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