BT-Drucksache 17/11796

Ausweitung des Bergschadensrechts auf Untergrundspeicher

Vom 10. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11796
17. Wahlperiode 10. 12. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Thilo Hoppe, Dorothea Steiner, Cornelia Behm,
Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Undine Kurth
(Quedlinburg), Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausweitung des Bergschadensrechts auf Untergrundspeicher

In Deutschland werden gegenwärtig an vielen Stellen neue Kavernenspeicher
zur Bevorratung von Erdöl und Erdgas errichtet. Diese Speicher dienen einer-
seits der Versorgungssicherheit Deutschlands, werden jedoch auch aus betriebs-
wirtschaftlichen Erwägungen der Energiewirtschaft errichtet. Bei der Erkun-
dung und Errichtung von Erdgasspeichern kommt es zwangsläufig zu mulden-
artigen Bodensenkungen von erheblicher Ausdehnung. Diese Bodensenkungen
können auch zu Schäden an angrenzenden Wohngebäuden führen. Betroffene
genießen nach der geltenden Rechtslage jedoch nicht den Schutz des – ohnehin
unzureichenden – Bergschadensrechts, wie Betroffene anderer Bergschäden,
wie sie zum Beispiel beim Steinkohleabbau entstehen. Vor dem Hintergrund der
deutlichen Zunahme von Speicherprojekten (siehe dazu auch Bundestagsdruck-
sache 17/5705) stellt diese Ungleichbehandlung für die Betroffenen zunehmend
ein Problem dar.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wird die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative starten bzw. unterstützen,
um das Bergschadensrecht (§§ 114 bis 121 des Bundesberggesetzes – BbergG)
auf den Bau und Betrieb von Untergrundspeichern (§ 126 BbergG) auszuwei-
ten, und wenn nein, warum nicht?

2. Wenn ja, wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dieser Gesetzes-
initiative zu rechnen?

3. Bewertet es die Bundesregierung als sachlich gerechtfertigt, dass die Eigen-
tümer derjenigen Grundstücke, unter denen sich Kavernen befinden, mög-
liche Beeinträchtigungen im Rahmen der Vergütung für die Bestellung einer
entsprechenden Grunddienstbarkeit zu Gunsten des Kavernenbetreibers oder
durch den Verkauf ihrer Salzrechte angemessen berücksichtigen können,
während die Eigentümer benachbarter Grundstücke auf die weniger werthal-
tigen Ansprüche des allgemeinen Zivilrechts angewiesen sind?
4. Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung bei der Scha-
densregulierung zwischen dem Bau und Betrieb von Untergrundspeichern
einerseits und allen anderen Bergbauprojekten andererseits?

5. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Entwicklungsplanung für Energie-
speicher aufzulegen, analog zu den laufenden Netzentwicklungsplänen
Strom und Gas, und wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/11796 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Wird die Bundesregierung die Raumordnung um Instrumente ergänzen,
welche – angesichts der zunehmenden Nutzungskonkurrenzen (Geothermie,
Erdgasförderung, Kavernenspeicher etc.) – eine Steuerung der Nutzung
unterirdischer Räume möglich machen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. Dezember 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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