BT-Drucksache 17/11772

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/11047 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes

Vom 30. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11772
17. Wahlperiode 30. 11. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/11047 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes

A. Problem

Wer geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über
die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits-
und Niederlassungsverhältnisse im Ausland oder in diesen Angelegenheiten
Rat erteilen will, bedarf nach dem Auswandererschutzgesetz der Erlaubnis der
zuständigen Behörde. Hierbei ist die Inanspruchnahme einer Beratung für die
Auswanderungswilligen nicht verpflichtend. Um für diejenigen, die sich bera-
ten lassen möchten, eine gute und qualifizierte Beratung sicherzustellen, bedarf
die Auswandererberatung einer Genehmigung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren
für die Auswandererberatung zentral für das gesamte Bundesgebiet auf das
Bundesverwaltungsamt zu übertragen. Zurzeit wird das Genehmigungsverfah-
ren von den Ländern durchgeführt, wo die Zuständigkeiten sehr unterschiedlich
geregelt sind. Die Genehmigung und Versagung der Auswandererberatung soll
künftig für das gesamte Bundesgebiet gelten.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Aufhebung des Auswandererschutzgesetzes.
D. Kosten

Der Aufwand für die Verlagerung der Genehmigung auf den Bund wird von der
Bundesregierung auf ca. 5 000 Euro geschätzt, während der bisherige Erfül-
lungsaufwand bei den Ländern entfällt. Der Umstellungsaufwand für die Wirt-
schaft wird in dem Gesetzentwurf mit rund 11 700 Euro angesetzt.

Drucksache 17/11772 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11047 mit folgenden Maßgaben, im Üb-
rigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlichen“ die Wörter
„oder elektronischen“ eingefügt.

2. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:

㤠3a
Gebühren und Auslagen

(1) Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf Grund die-
ses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind zur Deckung des Verwal-
tungsaufwandes Gebühren und Auslagen zu erheben.

(2) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesra-
tes die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührenhöhe näher zu be-
stimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen. In der Rechts-
verordnung nach Satz 1 kann die Erstattung von Auslagen abweichend vom
Verwaltungskostengesetz geregelt und können Ermäßigungen und Befreiun-
gen von Gebühren und Auslagen zugelassen werden.

(3) In den Fällen der Zurückweisung oder Zurücknahme eines Wider-
spruchs ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr um ein Viertel; sie kann bis
zu einem Viertel der vorgesehenen Gebühr ermäßigt oder es kann von ihrer
Erhebung abgesehen werden, wenn dies der Billigkeit entspricht.“

Berlin, den 28. November 2012

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende

Markus Grübel
Berichterstatter

Aydan Özog˘uz
Berichterstatterin

Jörg von Polheim
Berichterstatter

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Katja Dörner
Berichterstatterin

dem Ziel, auswanderungswillige Deutsche davor zu bewah- sich nicht richtig auf ihre Situation einstellen könnten, habe

ren, dass sie den Schritt ins Ausland unüberlegt gingen. Ein
Bedürfnis für ein entsprechendes Gesetz habe es während
der Auswanderungswellen des 19. und frühen 20. Jahrhun-
derts gegeben. Angesichts der geänderten sozialen Verhält-
nisse und der verbesserten und vermehrten Informations-

sich im Prinzip bis heute nichts geändert.

Der Gesetzentwurf sehe vor, die Zuständigkeit, die zurzeit
auf 250 Stellen bei den Ländern verteilt sei, beim Bundes-
verwaltungsamt zu konzentrieren. Es gebe nur wenige Ge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11772

Bericht der Abgeordneten Markus Grübel, Aydan Özog˘uz, Jörg von Polheim,
Jörn Wunderlich und Katja Dörner

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11047 wurde in der
201. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Oktober
2012 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend federführend sowie dem Innenausschuss zur Mitbe-
ratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem vorgesehenen Gesetz wird das Ziel verfolgt, die
Genehmigung der Auswandererberatung für das gesamte
Bundesgebiet einheitlich und übersichtlich zu gestalten. Au-
ßerdem soll durch ein zentralisiertes Genehmigungsverfah-
ren beim Bundesverwaltungsamt ein bestmöglicher Ver-
braucherschutz gewährleistet werden.

Zurzeit wird das Genehmigungsverfahren von den Ländern
durchgeführt, wobei die Zuständigkeiten sehr unterschied-
lich geregelt sind. Teilweise sind Oberste Landesbehörden,
teilweise Regierungspräsidien und Bezirksregierungen und
teilweise Kreise und kreisfreie Städte zuständig. Nach der
Begründung des Gesetzentwurfs gibt es ca. 250 Genehmi-
gungsbehörden, die die notwendigen Verwaltungsstrukturen
vorhalten müssten, um ggf. einen Antrag bearbeiten zu kön-
nen. Angesichts von ca. zehn Anträgen bundesweit im Jahr
sei das eine nicht vertretbare Belastung. Die bisherige Rege-
lung habe auch dazu geführt, dass Antragsteller und Antrag-
stellerinnen, die in einem Bundesland abgelehnt worden
seien, in einem anderen Bundesland eine Genehmigung be-
kommen hätten. Grund dafür seien nicht einheitliche Maß-
stäbe im Genehmigungsverfahren. Die Bundesländer hiel-
ten deshalb die Konzentration des Genehmigungsverfahrens
auf eine einzige Stelle für sinnvoll. Die derzeitige Dezentra-
lisierung berge die Gefahr, dass dem Gleichbehandlungs-
grundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes möglicherweise
nicht Rechnung getragen werde.

In dem Gesetzentwurf wird dargelegt, dass dem Bundesver-
waltungsamt 1958 die Aufgabe übertragen worden sei, alle
für die Auswanderung bedeutsamen Unterlagen zu sammeln
und auszuwerten sowie die Auskunfts- und Beratungsstellen
der Wohlfahrtsverbände in allen Angelegenheiten des Aus-
wanderungswesens zu unterstützen und zu beraten. Daher
verfüge das Bundesverwaltungsamt über das fachliche und
praktische Wissen, das bei der Auswandererberatung und
deren Genehmigung erforderlich sei.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetz-
entwurf um Prüfung gebeten, ob das Gesetz zeitnah aufge-
hoben werden könne. Das Auswandererschutzgesetz diene

Gesetz, das die geschäftliche Auswanderungsberatung einer
besonderen Erlaubnispflicht unterwerfe und die geschäfts-
mäßige Werbung für die Auswanderung verbiete.

Demgegenüber hält die Bundesregierung an der Genehmi-
gungspflicht für die Auswandererberatung fest. Eine um-
fängliche und qualifizierte Beratung, die die Vorstellung
über ein Leben im Ausland konkretisiere, und eine förder-
liche Vorbereitung müssten für Auswanderungswillige ge-
sichert sein. Die Erfahrung habe gezeigt, dass Rückkehrer
und Rückkehrerinnen vor ihrer Auswanderung entweder gar
nicht oder von nicht autorisierten Personen einseitig und
schlecht beraten worden seien. Um solche Auswanderungs-
folgen zu vermeiden, bedürfe es auch in der Zukunft einer
qualifizierten Beratung, die der Staat durch die Genehmi-
gung sicherstelle.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 28. November
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 17/11047 empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annah-
me des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/11047 in geän-
derter Fassung.

Er hat die Vorlage in seiner 81. Sitzung am 28. November
2012 abschließend beraten. Die Fraktionen der CDU/CSU
und FDP haben zu dem Gesetzentwurf einen Änderungsan-
trag eingebracht, dessen Inhalt aus der Beschlussempfeh-
lung ersichtlich ist. Dieser Änderungsantrag wurde mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

In der Beratung wies die Fraktion der CDU/CSU auf ein
Gesetz aus dem Jahr 1897 hin, wonach derjenige, der die
Beförderung von Auswanderern nach „außerdeutschen Län-
dern“ betreiben wolle, hierzu einer Erlaubnis bedürfe. Zur
Erteilung und Versagung der Erlaubnis sei der Reichskanz-
ler unter Zustimmung des Bundesrats zuständig gewesen.
Es habe sich um ein erstes Verbraucherschutzgesetz gehan-
delt. An der Problematik, dass Auswanderer in manchen
Fällen nicht ordentlich beraten und begleitet würden und
und Kommunikationsmöglichkeiten bestehe im frühen
21. Jahrhundert in Deutschland kein Bedürfnis mehr für ein

nehmigungsverfahren im Jahr. Da der Verbraucherschutzge-
danke für die Fraktion der CDU/CSU nach wie vor tragend

Drucksache 17/11772 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
schen nicht ordentlich beraten würden, sei ein Geneh-
migungsverfahren für diejenigen, die Beratung anböten,
weiterhin notwendig. Es sei angesichts von derzeit 250 zu-
ständigen Behörden in den Bundesländern auch richtig, eine
Zentralisierung der Genehmigungspflicht vorzunehmen.
Allerdings sei die mit dem Änderungsantrag vorgelegte Ge-
bührenregelung nicht hinreichend konkret. Deshalb werde
sich die Fraktion der SPD im Ergebnis der Stimme enthalten.

Die Fraktion der FDP führte aus, eine Überarbeitung des
Auswandererschutzgesetzes aus dem Jahr 1975 sei mittler-
weile überfällig. Durch die jetzt vorgesehenen Änderungen
entspreche es den Anforderungen der Zeit. Das vorgesehene
Gesetz führe zu einem großen Bürokratieabbau. Langwie-
rige Genehmigungsverfahren würden abgeschafft. Bislang
hätten sich 250 Stellen in den Ländern damit beschäftigt,
wobei bundesweit lediglich zehn Anträge pro Jahr zu bear-
beiten seien. Deshalb begrüße die Fraktion der FDP die
Zentralisierung auf eine Behörde beim Bund, die zu einer
größeren Effizienz im Verwaltungshandeln führe.

Die Fraktion DIE LINKE. kündigte an, sich bei der Ab-
stimmung über den Gesetzentwurf der Stimme zu enthalten.
Einerseits habe der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine
Prüfung angeregt, ob das Gesetz zeitnah aufgehoben werden
könne. Andererseits sehe die Fraktion DIE LINKE., dass es
einen Beratungsbedarf gebe und dass eine vernünftige Bera-
tung der Auswanderungswilligen sichergestellt werden
müsse. Die Zentralisierung der Zuständigkeit für das Geneh-
migungsverfahren bei einer Stelle des Bundes werde positiv
bewertet. Dies gelte auch für die durch den Änderungsantrag
geschaffene Möglichkeit einer elektronischen Antragstel-
lung. Demgegenüber bewerte man wie die Fraktion der SPD
die Gebührenregelung als zu wenig konkret.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machte darauf
aufmerksam, dass das Auswandererschutzgesetz durch die
vorgesehenen Änderungen in eine gendergerechte Sprache
überführt werde. Auffällig sei, dass die Bundesregierung in
der Begründung des Gesetzentwurfs bezüglich der Folgen
einer Auswanderung auf Erkenntnisse aus Reality-Shows
im Fernsehen Bezug nehme. Es müsse hinterfragt werden,
weshalb die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren
dem Bundesverwaltungsamt zugewiesen werde, während

Beratung in Anspruch nähmen.

Der Vertreter der Bundesregierung wies zur Frage der Zu-
ständigkeit darauf hin, dass das Bundesverwaltungsamt sich
seit Jahrzehnten mit Auswandererberatung befasse. Dort
würden Broschüren erstellt und die einschlägigen Statistiken
vorbereitet. Das vorhandene Fachwissen sei der Grund da-
für, die Beratung dort zu konzentrieren. Die Rückkehrer-
beratung erfolge häufig durch Beratungsstellen der Freien
Träger. Es handele sich um eine Aufgabe, die sehr stark ange-
wachsen sei und eine immer größere Bedeutung erlange. Das
Bundesverwaltungsamt sei bereit, solche Beratungen durch-
zuführen. Allerdings gehe es dabei erfahrungsgemäß um ge-
scheiterte Auswanderungen, die in der Regel an das Raphaels-
Werk, bei dem es inzwischen ein eigenes Referat für die
Rückwanderungsproblematik gebe, verwiesen würden.

B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1

Durch die Einführung der elektronischen Antragstellung
wird die Möglichkeit geschaffen, Anträge auch per Mail zu
stellen. Die Identität des Antragstellers wird durch die bei-
zufügenden Unterlagen hinreichend sichergestellt und kann
gegebenenfalls im Genehmigungsverfahren überprüft wer-
den.

Zu Nummer 2

Der bisherige Gesetzentwurf enthielt keine Gebührenrege-
lung, da nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Strukturreform
des Gebührenrechts des Bundes (Bundestagsdrucksache 17/
10422) kein Bedürfnis mehr für eine fachgesetzliche Rege-
lung besteht. Da ein für das Auswandererschutzgesetz zeit-
gerechtes Inkrafttreten des Bundesgebührengesetzes nicht
gewährleistet ist, bedarf es daher für die Übergangszeit ei-
ner fachgesetzlichen Ermächtigung.

Vor diesem Hintergrund regelt § 3a die Erhebung von Ge-
bühren und Auslagen durch die Verwaltungsbehörde; in die-
sem Rahmen wird auch die Ermächtigung zur Erhebung von
Widerspruchsgebühren geschaffen. Die einzelnen Gebüh-
rentatbestände und Gebührensätze sollen durch Rechtsver-
ordnung festgesetzt werden.

Berlin, den 28. November 2012

Markus Grübel
Berichterstatter

Aydan Özog˘uz
Berichterstatterin

Jörg von Polheim
Berichterstatter

Jörn Wunderlich Katja Dörner
sei, werde an der Genehmigungspflicht für die Auswander-
erberatung festgehalten. Durch den Änderungsantrag der
Koalitionsfraktionen werde ein elektronisches Antrags-
verfahren eingeführt. Außerdem enthalte er eine Gebühren-
regelung.

Die Fraktion der SPD stellte fest, dass es im Jahr 2011 rund
680 000 Auswanderer gegeben habe, von denen 140 000 die
deutsche Staatsangehörigkeit gehabt hätten. Da viele Men-

die Rückkehrerberatung beim Bundesamt für Flüchtlinge
und Migration angesiedelt sei. Aus Sicht der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei es grundsätzlich sinnvoll,
diese Aufgaben an einer Stelle zusammenzuführen.

Ebenso wie die Fraktionen SPD und DIE LINKE. kritisiere
man, dass die Frage der Gebühren nicht eindeutig geklärt
werden könne. Es sei unklar, ob sich die vorgesehene Ge-
bührenregelung positiv auf die Menschen auswirke, die eine

Berichterstatter Berichterstatterin

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