BT-Drucksache 17/11765

B 2 in Markkleeberg - Ersatzneubau der Brücke im agra-Park

Vom 30. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11765
17. Wahlperiode 30. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Harald
Ebner, Bettina Herlitzius, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

B 2 in Markkleeberg – Ersatzneubau der Brücke im agra-Park

Der denkmalgeschützte Herfurth’sche Landschaftspark (agra-Park) auf dem
Gebiet der Städte Markkleeberg und Leipzig wird von einer Hochbrücke zer-
schnitten. Teile des Parks sind als Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“
sowie Europäisches Vogelschutzgebiet unter Schutz gestellt. Durch den Braun-
kohlenabbau wurden in den 70er-Jahren die Bundesstraßen 2 und 95 verlegt und
als Hochstraße mitten durch den Park geführt. Die Brücke ist baufällig und soll
als Bestandteil des Bedarfsplanvorhabens A 72, Autobahnkreuz (AK) A 38/
A 72–Anschlussstelle (AS) Leipzig-Connewitz (Weiterer Bedarf mit Planungs-
recht) neu errichtet werden. Dafür erstellt die sächsische Auftragsverwaltung
des Bundes zurzeit die Planfeststellungsunterlagen. Aus naturschutzfachlichen,
denkmalpflegerischen und stadt- und landschaftsgestalterischen Gründen wird
die favorisierte Brückenlösung vor Ort von Bürgerinnen und Bürgern, Verbän-
den, dem eigens für dieses Thema gegründeten Verein PRO agra-Park e. V. so-
wie der Städte Leipzig und Markkleeberg abgelehnt. Eine Machbarkeitsstudie
der Stadt Markkleeberg untersuchte eine Straße im gedeckelten Einschnitt als
Alternative für einen Brückenneubau, um zu verhindern, dass großflächig in
Landschafts- und Vogelschutzgebiete des Restauenwaldes eingegriffen werden
muss.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der Planungsstand für die Bedarfsplanmaßnahme A 72, AK A 38/
A 72–AS Leipzig-Connewitz?

Wie sieht der Zeitplan für die Realisierung aus?

2. Von welchen Kosten wird für die Realisierung des Verkehrsbauvorhabens
A 72, AK A 38/A 72–AS Leipzig-Connewitz ausgegangen, und welches
Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt sich daraus?

3. Ist die Finanzierung des Verkehrsbauvorhabens gesichert, und in welchen
Jahresscheiben sollen die benötigten Mittel in den Bundeshaushalt einge-
stellt werden?
4. Hat sich der Freistaat Sachsen gegenüber dem Bund zu einer möglichen
finanziellen Beteiligung an der Realisierung des Vorhabens positioniert?

5. Sind durch die bergbaubedingte Verlegung des Streckenabschnitts und der
Pleiße der Einsatz von Mitteln aus der Braunkohlensanierung (nach dem
Bund-Länder-Verwaltungsabkommen) für Teilbereiche oder begleitende
Maßnahmen des Vorhabens grundsätzlich möglich?

Drucksache 17/11765 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

6. Welche Kosten für Betrieb, Wartung und Unterhaltung fallen voraussicht-
lich nach Fertigstellung des Vorhabens jährlich für die neue Verkehrsanlage
an?

7. Wie hoch ist die Verkehrsbelegung auf der Bestandstrasse B 2/B 95 heute?

Wie hat sich das Verkehrsaufkommen in den letzten zehn Jahren auf der
Trasse entwickelt?

8. Von welcher Verkehrsbelegung wird nach Fertigstellung der Verkehrsbau-
maßnahme ausgegangen?

Wie hoch ist der Anteil des induzierten Verkehrs, und wie hoch ist der
Lkw-Anteil nach der Prognose?

9. Warum wird der geplante Ersatzneubau der Brücke im agra-Park aus der
Gesamtplanung der Bedarfsplanmaßnahme herausgelöst und separat zur
Planfeststellung geführt?

10. Wie kann so eine gesamtplanerische Abwägung von insbesondere natur-
schutzfachlichen und denkmalschutzfachlichen Konflikten, die auf der ge-
samten Trasse liegen, sichergestellt werden?

11. Welche Varianten wurden für die Querung des agra-Parks detailliert unter-
sucht?

Welche Kriterien lagen dieser Variantenuntersuchung zugrunde?

In welcher Gewichtung sind diese jeweils in die Bewertung eingegangen?

12. Was waren die Abwägungsgründe für ein Brückenbauwerk als Vorzugs-
variante?

13. Wie flossen naturschutzfachliche und -rechtliche, denkmalpflegerische und
stadt- und landschaftsgestalterische Aspekte in die Variantenabwägung
ein?

14. Welche Varianten mussten aufgrund des prognostizierten Verkehrsaufkom-
mens verworfen werden?

Welche Varianten könnten bei einem niedrigeren Verkehrsaufkommen
realisiert werden?

15. Wie wurde bei der Verkehrsprognose 2025, die der Planung zugrunde liegt,
die geplante Elektrifizierung der Bahnverbindung Leipzig–Chemnitz mit
entsprechender Kapazitätserweiterung und die beabsichtigte Angebots-
erweiterung im S-Bahn-Netz nach Eröffnung des Citytunnels berücksich-
tigt?

16. Wie ist der Planungsstand für das Vorhaben?

Wie ist der Zeitplan für die Realisierung des Brückenbauwerks?

Wann ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung für das Bauvorhaben geplant?

17. Welche Kosten werden für den Bau der Brücke voraussichtlich entstehen,
und welche finanziellen Aufwendungen für Schallschutz sind dabei vorge-
sehen?

Welche Kosten für Betrieb, Wartung und Unterhaltung fallen voraussicht-
lich nach Fertigstellung des Brückenbauwerks an?

18. Ist die Finanzierung für das Brückenbauwerk durch den Bund gesichert,
und sind dafür Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt?

19. Welche Kosten für Betrieb, Wartung und Unterhaltung fallen voraussicht-
lich für das Brückenbauwerk jährlich an?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11765

20. Wie genau unterscheiden sich die Trassierungsparameter für das Brücken-
bauwerk durch die Einstufung des Streckenabschnitts als Bundesautobahn
im Vergleich zu einer Einstufung des Streckenabschnitts als Bundesstraße?

Wie unterscheiden sich die Trassierungsparameter bei der baulichen Reali-
sierung kostenseitig?

21. Welche Abweichungen (Ermessensspielraum) von den Trassierungspara-
metern lassen die Regelwerke für das Brückenbauwerk mit Einstufung des
Streckenabschnitts als Bundesautobahn zu, um insbesondere naturschutz-
fachliche und -rechtliche, denkmalpflegerische und stadt- und landschafts-
gestalterische Aspekte in besonderem Maße berücksichtigen zu können?

22. Hält die Bundesregierung die Einstufung des Streckenabschnitts vom
AK A 38/A 72 nach Leipzig-Connewitz aufgrund der Netzbedeutung und
heutigen sowie künftigen Verkehrsbelegung als Bundesautobahn für zwin-
gend erforderlich?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

23. Welche unterschiedlichen Nutzungsanforderungen ergeben sich konkret
aus der Einstufung des Streckenabschnitts des geplanten Brückenbauwerks
als Bundesautobahn im Vergleich zu einer Einstufung als Bundesstraße?

24. Welche Entwurfsgeschwindigkeit ist der Planung für den Ersatzneubau der
Brücke zugrunde gelegt?

Mit welcher Begründung wurde diese Entwurfsgeschwindigkeit gewählt?

25. Hat der Freistaat Sachsen das Verkehrsbauvorhaben A 72, AK A 38/A 72–
AS Leipzig-Connewitz für den neuen Bundesverkehrswegeplan gemeldet
oder bereits gegenüber dem Bund angekündigt?

26. In welcher Weise bezieht die Bundesregierung die Machbarkeitsstudie der
Stadt Markkleeberg für eine Trogvariante in ihre Planungen hinsichtlich
der technischen Machbarkeit und Kosten (Baukosten sowie Kosten für Be-
trieb, Wartung und Pflege) ein?

27. Welche Auswirkungen hat die Einstufung des Streckenabschnitts als Bun-
desautobahn im Vergleich zu einer Einstufung des Streckenabschnitts als
Bundesstraße auf technische Machbarkeit und Kosten einer Trogvariante?

28. Unter welchen Umständen wäre der Bund bereit, sich angesichts überge-
ordneter Ziele (z. B. Wiederherstellung eines bedeutenden Parkdenkmals,
Naturschutz) an den Mehrkosten einer Trogvariante finanziell zu beteili-
gen?

29. In welchem Umfang wäre eine Übernahme dieser Mehrkosten denkbar?

Ist dafür eine Mitfinanzierung der Mehrkosten durch den Freistaat Sachsen
Voraussetzung?

Berlin, den 30. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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