BT-Drucksache 17/11754

Fragen zum kerntechnischen Regelwerk und zu möglichen Sicherheitsdefiziten im Atomkraftwerk Gundremmingen

Vom 30. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11754
17. Wahlperiode 30. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver
Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott,
Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fragen zum kerntechnischen Regelwerk und zu möglichen Sicherheitsdefiziten im
Atomkraftwerk Gundremmingen

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Erkenntnisse über Probleme bzw. Defizite von Teilen eines von drei
Sicherheitssystemsträngen im Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen, die
diese zum Beispiel in Bezug auf Erdbebenrisiken aufweisen (Süddeutsche
Zeitung vom 20. November 2012, Augsburger Allgemeine vom 21. Novem-
ber 2012), haben

a) das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) und

b) die von ihm im Zusammenhang mit der Erarbeitung des neuen kerntech-
nischen Regelwerks, Revision E, beauftragten Sachverständigen, insbe-
sondere die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und die Gesellschaft
für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH

(bitte ausführliche, möglichst konkrete Erläuterung, differenziert nach Be-
hörde/Gremium/Sachverständiger, reaktorblockscharf, und, im Falle mehr-
facher Erkenntnisse, vollständige Darlegung aller Erkenntnisse)?

2. Kann das BMU bestätigen, dass im AKW Gundremmingen nicht vier mal
50 Prozent Sicherheitssystemkapazitäten vorgehalten werden, sondern drei
mal 100 Prozent?

Kann das BMU ferner bestätigen, dass bei Berücksichtigung des Einzelfeh-
lerkriteriums und Reparaturausfalls von zwei Sicherheitssystemkapazitäten
bei einem Sicherheitssystemstrang nicht praktisch ausgeschlossen ist, dass er
– zum Beispiel im Falle äußerer Einwirkungen – nicht zuverlässig zur Ver-
fügung steht?

Falls ja, um welchen Strang von den dreien handelt es sich, und warum sind
die anderen beiden nicht betroffen?

3. Welche dieser Erkenntnisse wurden dabei
a) vom BMU,

b) von der GRS,

c) von der RSK,

d) von welchen anderen vom Bund beauftragten Sachverständigen

speziell im Zuge der Erarbeitung der o. g. Revision E erlangt?

Drucksache 17/11754 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Welche Sachverständigen waren im Auftrag des Bundes in dieser Wahlpe-
riode mit der Erarbeitung des kerntechnischen Regelwerks befasst?

5. Sind bei der GRS noch alle (Ergebnis-)Protokolle, Stellungnahmen oder
Ähnliches, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des kerntechnischen
Regelwerks, Revision E, von Besprechungen erstellt wurden bzw. die der
GRS von Betreibern, Bundes- und Landesbehörden, Beratungsgremien, an-
deren Sachverständigen und anderen zugingen, vorhanden?

Falls nein, warum, und wann wurden sie gelöscht bzw. vernichtet?

Falls ja, wie, und wie lange werden sie bei der GRS archiviert, und bekommt
sie auch das BMU zur Veraktung?

6. Von wem hat die GRS im Zusammenhang mit der Erarbeitung des kerntech-
nischen Regelwerks, Revision E, in dieser Wahlperiode Stellungnahmen oder
Ähnliches erhalten?

7. Welche Besprechungen bzw. Beratungen des kerntechnischen Regelwerks,
Revision E, gab es in dieser Wahlperiode, wann, und wer war daran jeweils
beteiligt?

8. Welche genehmigungspflichtigen Änderungsanträge, wie zum Beispiel Än-
derung des Anreichungsgrades in den Brennelementen, sind bei jeweils
welchen der neun deutschen Atomkraftwerke, die noch eine Erlaubnis zum
Leistungsbetrieb haben, nach Kenntnis

a) des BMU,

b) der GRS und

c) sonstiger für den Bund Tätigen – zum Beispiel Mitglieder der RSK und
ihrer Fachausschüsse –

derzeit anhängig (bitte mit Angabe des aktuellen Sachstands, und von wann
der Antrag stammt)?

Berlin, den 30. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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