BT-Drucksache 17/11732

zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 17/11475, 17/11614 Nr. 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

Vom 29. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11732
17. Wahlperiode 29. 11. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/11475, 17/11614 Nr. 2 –

Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

A. Problem

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung zielt darauf ab,
das nationale Deponierecht an die durch die EU-Quecksilberverbots-Verord-
nung ermöglichte Langzeitlagerung metallischer Quecksilberabfälle anzupas-
sen. Metallisches Quecksilber aus bestimmten Wirtschaftsbranchen ist als Ab-
fall zu deklarieren und so zu beseitigen, dass es für die menschliche Gesundheit
und die Umwelt keine Gefahr darstellt. Dazu können flüssige Quecksilber-
abfälle zeitweilig oder dauerhaft in angepassten Salzbergwerken oder in tief
gelegenen Felsformationen oder zeitweilig in eigens hierzu bestimmten ober-
irdischen Langzeitlagern gelagert werden.

B. Lösung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/11732 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/11475 zuzustimmen.

Berlin, den 28. November 2012

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Michael Brand
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11732

Bericht der Abgeordneten Michael Brand, Dr. Matthias Miersch, Horst Meierhofer,
Ralph Lenkert und Dorothea Steiner

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
17/11475 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 17/11614
Nr. 2) zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverord-
nung zielt darauf ab, das nationale Deponierecht an die
durch die EU-Quecksilberverbots-Verordnung ermöglichte
Langzeitlagerung metallischer Quecksilberabfälle anzupas-
sen. Metallisches Quecksilber aus bestimmten Wirtschafts-
branchen ist als Abfall zu deklarieren und so zu beseitigen,
dass es für die menschliche Gesundheit und die Umwelt
keine Gefahr darstellt. Dazu können flüssige Quecksilber-

abfälle zeitweilig oder dauerhaft in angepassten Salzberg-
werken oder in tief gelegenen Felsformationen oder zeit-
weilig in eigens hierzu bestimmten oberirdischen Langzeit-
lagern gelagert werden.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung auf Drucksache 17/11475 in seiner
85. Sitzung am 28. November 2012 ohne Debatte behandelt.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, der Verordnung der
Bundesregierung auf Drucksache 17/11475 zuzustimmen.

Berlin, den 28. November 2012

Michael Brand
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

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