Vom 29. November 2012
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11732
17. Wahlperiode 29. 11. 2012
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)
zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/11475, 17/11614 Nr. 2 –
Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung
A. Problem
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung zielt darauf ab,
das nationale Deponierecht an die durch die EU-Quecksilberverbots-Verord-
nung ermöglichte Langzeitlagerung metallischer Quecksilberabfälle anzupas-
sen. Metallisches Quecksilber aus bestimmten Wirtschaftsbranchen ist als Ab-
fall zu deklarieren und so zu beseitigen, dass es für die menschliche Gesundheit
und die Umwelt keine Gefahr darstellt. Dazu können flüssige Quecksilber-
abfälle zeitweilig oder dauerhaft in angepassten Salzbergwerken oder in tief
gelegenen Felsformationen oder zeitweilig in eigens hierzu bestimmten ober-
irdischen Langzeitlagern gelagert werden.
B. Lösung
Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Drucksache 17/11732 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/11475 zuzustimmen.
Berlin, den 28. November 2012
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende
Michael Brand
Berichterstatter
Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter
Horst Meierhofer
Berichterstatter
Ralph Lenkert
Berichterstatter
Dorothea Steiner
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11732
Bericht der Abgeordneten Michael Brand, Dr. Matthias Miersch, Horst Meierhofer,
Ralph Lenkert und Dorothea Steiner
I. Überweisung
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
17/11475 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 17/11614
Nr. 2) zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverord-
nung zielt darauf ab, das nationale Deponierecht an die
durch die EU-Quecksilberverbots-Verordnung ermöglichte
Langzeitlagerung metallischer Quecksilberabfälle anzupas-
sen. Metallisches Quecksilber aus bestimmten Wirtschafts-
branchen ist als Abfall zu deklarieren und so zu beseitigen,
dass es für die menschliche Gesundheit und die Umwelt
keine Gefahr darstellt. Dazu können flüssige Quecksilber-
abfälle zeitweilig oder dauerhaft in angepassten Salzberg-
werken oder in tief gelegenen Felsformationen oder zeit-
weilig in eigens hierzu bestimmten oberirdischen Langzeit-
lagern gelagert werden.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung auf Drucksache 17/11475 in seiner
85. Sitzung am 28. November 2012 ohne Debatte behandelt.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, der Verordnung der
Bundesregierung auf Drucksache 17/11475 zuzustimmen.
Berlin, den 28. November 2012
Michael Brand
Berichterstatter
Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter
Horst Meierhofer
Berichterstatter
Ralph Lenkert
Berichterstatter
Dorothea Steiner
Berichterstatterin