BT-Drucksache 17/11730

Atomtransporte

Vom 28. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11730
17. Wahlperiode 28. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn,
Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott,
Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Atomtransporte

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Herkunft und Trans-
porte von Kernbrennstoffen und ihrem Ausgangsmaterial“ ergab, dass es beim
Bund digitale Datenbanken zur Erfassung von Transporten von Kernbrennstof-
fen und ihrem Ausgangsmaterial und Atommüll gibt, die zum Teil bis ins Jahr
1991 zurückreichen, vergleiche die Antworten der Bundesregierung zu den Fra-
gen 7 bis 13 auf Bundestagsdrucksache 17/10573. Laut der Antwort pflegen das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und – bei grenzüberschreitenden Verbrin-
gungen – das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entspre-
chende Datenbanken.

Ein bereits sehr umfassender Teil dieser digital erfassten Transporte wurde von
der Bundesregierung bereits in der oben genannten Antwort tabellarisch
dargestellt. Ferner gab die Bundesregierung an, dass neben den abgefragten As-
pekten weitere Aspekte wie die Transportmittel und die Sicherungskategorie
elektronisch erfasst werden.

Diese Kleine Anfrage hat nun zum Ziel, einen möglichst vollständigen öffent-
lichen Überblick über alle digital erfassten Atomtransporte zu liefern. Dabei
werden auch Transporte erneut abgefragt, die bereits Gegenstand der oben ge-
nannten Kleinen Anfrage waren – aus Gründen der Übersichtlichkeit und weil
nach zusätzlichen Aspekten gefragt wird.

Um den Bearbeitungsaufwand gering zu halten, bezieht sich diese Kleine An-
frage ausschließlich auf die bei den Behörden digital vorhandenen, also leicht
abrufbaren Informationen. So zielt sie beim BfS auf die seit 1990 und die seit
1999 beim BAFA elektronisch erfassten Transporte ab; vergleiche die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 17/10573.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden genehmigungs- oder
anzeigepflichtigen Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen und
radioaktiven Abfällen/Reststoffen gab es bis dato laut der elektronischen

Erfassung seitens des BfS und des BAFA (bitte für jedes Jahr eine tabellarische
Übersicht mit transportgenauer Beschreibung aller elektronisch erfassten An-
gaben zu Stoff, Menge, Behälter, Absender, genauem Absenderort, Empfän-
ger, genauem Bestimmungsort, Transportdatum, Lieferunternehmen/Antrag-
steller, Transportmittel, Sicherungskategorie usw. erstellen)?

Drucksache 17/11730 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. Seit wann gibt es beim Eisenbahn-Bundesamt eine elektronische Erfassung
der vom Eisenbahn-Bundesamt genehmigten oder ihm zur Kenntnis gelang-
ten Atomtransporte, also der Transporte von Kernbrenn- und Ausgangsstof-
fen und radioaktiven Abfällen/Reststoffen?

Welche Aspekte werden darin erfasst (bitte um vollständige Angabe)?

3. Welche Atomtransporte gab es laut der elektronischen Erfassung des Eisen-
bahn-Bundesamtes seit Beginn der Erfassung bis dato (bitte für jedes Jahr
eine tabellarische Übersicht mit transportgenauer Beschreibung aller elektro-
nisch erfassten Angaben erstellen)?

4. Seit wann gibt es beim Zoll eine elektronische Erfassung der vom Zoll bear-
beiteten Transporte von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen und radioaktiven
Abfällen/Reststoffen (seien es ATLAS oder etwaige Vorgängersysteme; ver-
gleiche die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdruck-
sache 17/10573)?

Wurden/werden darin auch Aspekte erfasst, die weder vom BfS noch vom
BAFA elektronisch erfasst werden (bitte um vollständige Angabe aller As-
pekte, differenziert danach, ob sie auch von BfS und BAFA oder nur vom
Zoll erfasst wurden/werden)?

5. Existieren beim Zoll unabhängig von der in der Antwort der Bundesregie-
rung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 17/10573 genannten Aufbewah-
rungsfrist noch Datensätze/digitale Informationen zu älteren Atomtranspor-
ten, und falls ja, bis in welches Jahr zurückgehend?

6. Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache
17/10573 so zu verstehen, dass die Datensätze mindestens zehn Jahre auf-
zubewahren sind, darüber hinaus aber auch länger aufbewahrt werden kön-
nen, oder ist sie so zu verstehen, dass die Datensätze nach zehn Jahren zu
löschen sind?

7. Welche innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden genehmigungs- oder
anzeigepflichtigen Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen und
radioaktiven Abfällen/Reststoffen gab es bis dato laut der elektronischen
Erfassung des Zolls (sofern nicht bereits durch die vorangegangen Fragen zu
BfS, BAFA und Eisenbahn-Bundesamt vollständig abgedeckt; bitte für jedes
Jahr eine tabellarische Übersicht mit transportgenauer Beschreibung aller
vom Zoll elektronisch erfassten Angaben erstellen)?

Berlin, den 28. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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