BT-Drucksache 17/11728

Maßnahmen gegen Bahnlärm

Vom 28. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11728
17. Wahlperiode 28. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bettina Herlitzius,
Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Maßnahmen gegen Bahnlärm

Zwei zentrale Maßnahmen der Bundesregierung gegen Bahnlärm sind die Ab-
schaffung des veralteten Lärmprivilegs „Schienenbonus“, mit der Neubauten
5 Dezibel lauter gebaut werden dürfen als Straßen, und die Einführung eines
lärmabhängigen Trassenpreissystems, mit welchem Wagenhalter Anreize erhal-
ten sollten, um laute Güterwagen mit lärmgeminderten Bremsen auszurüsten.

Die Abschaffung des „Schienenbonus“ soll nun ab dem nächsten Bundesschie-
nenwegeausbaugesetz gelten, welches voraussichtlich erst 2017 in Kraft treten
wird. Neubauprojekte können bis zu diesem Zeitpunkt noch ohne ausreichen-
den Lärmschutz geplant und in den Folgejahren umgesetzt werden.

Gegen das ab Dezember 2012 geltende Trassenpreissystem hat die Generaldi-
rektion Wettbewerb der Europäischen Kommission Vorbehalte geäußert, so
dass sich die Bundesregierung gezwungen sah, die Beihilfen zur Bremsenum-
rüstung auf die Hälfte zu kürzen (Deutsche Verkehrs-Zeitung vom 5. Novem-
ber 2012). Die Anreize zur Umrüstung sind damit zu gering, um spürbare
Effekte für die Betroffenen zu erzielen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Projekte werden bis zum Inkrafttreten des nächsten Bundesschie-
nenwegeausbaugesetzes derzeit noch mit „Schienenbonus“ geplant, und
welcher Baubeginn und welche Bauzeit sind für diese Projekte vorgesehen
(bitte tabellarisch aufführen)?

2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Zulassung der
LL-Sohle (LL: low noise, low friction), und was soll unternommen werden,
falls die LL-Sohle keine Zulassung erhält?

3. Inwiefern verändern sich die Pläne zur Umrüstung auf leisere Güterwagen,
falls die LL-Sohle nicht zugelassen wird und statt der LL-Sohle nur auf die
teurere K-Sohle (K: Komposit) umgerüstet werden kann?

4. Wie wirken sich die Vorbehalte der Generaldirektion Wettbewerb der Euro-
päischen Kommission auf die Einführung lärmabhängiger Trassenpreise
aus, nach der die Kosten zur Umrüstung der Wagen durch Tausch der her-
kömmlichen Grauguss-Bremssohlen gegen lärmgeminderte Bremsen nur
zur Hälfte des Aufwands gestattet ist und nicht, wie vorgesehen, in voller
Höhe?

Drucksache 17/11728 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung der Kommission auf den Ver-
waltungsaufwand für Wagenhalter bzw. Eisenbahnverkehrsunternehmen
oder Infrastrukturbetreiber?

6. Wie schätzt die Bundesregierung das Problem ein, dass Wagenhalter jetzt
mit der Umrüstung möglichst lange warten werden und erst mit Ablaufen
der Förderperiode im Jahr 2020 mit der Umrüstung beginnen?

7. Wann soll die Schwelle mit 80 Prozent umgerüsteten Wagen überschritten
werden, ab der für Lärmbetroffene ein hörbarer Effekt eintritt?

8. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Lärmminderung zeitnah
mit anderen Mitteln zu erreichen, und wie werden die Möglichkeiten von
Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Nachtfahrverboten eingeschätzt?

Berlin, den 28. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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